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Außerbetriebliche Berufsausbildung mit Rechtsanspruch (Paragraf 76 SGB III)

Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter · bundesweit

Seit dem 1. August 2024 besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung wurde zudem für sogenannte Marktbenachteiligte geöffnet, die in Regionen mit festgestellter erheblicher Unterversorgung an Ausbildungsplätzen wohnen. Sie ist Teil der Ausbildungsgarantie im Aus- und Weiterbildungsgesetz.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Erweiterte Förderung möglich seit 1. August 2024

Antrag für Außerbetriebliche Berufsausbildung mit Rechtsanspruch (Paragraf 76 SGB III) vorbereiten

5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 16 Angaben und 5 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Privatpersonen

Was du erfüllen musst

  • Erfüllung der Fördervoraussetzungen nach Paragraf 76 SGB III
  • Bei Marktbenachteiligten Feststellung einer erheblichen Unterversorgung an Ausbildungsplätzen durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter unter Einbindung der Sozialpartner
  • Beratung und Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter

Was du dafür brauchst

16 Angaben und 5 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Haushalt

  • Personen im Haushalt
  • Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
  • Woher kommt das Einkommen

Unterlagen

  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Meldebescheinigung
  • Nachweis der Qualifikation

5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Kombinierbar mit Berufsausbildungsbeihilfe
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Außerbetriebliche Berufsausbildung mit Rechtsanspruch (Paragraf 76 SGB III) ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Außerbetriebliche Berufsausbildung mit Rechtsanspruch (Paragraf 76 SGB III)

Wer kann Außerbetriebliche Berufsausbildung mit Rechtsanspruch (Paragraf 76 SGB III) beantragen?

Außerbetriebliche Berufsausbildung mit Rechtsanspruch (Paragraf 76 SGB III) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Erfüllung der Fördervoraussetzungen nach Paragraf 76 SGB III

Wo gilt Außerbetriebliche Berufsausbildung mit Rechtsanspruch (Paragraf 76 SGB III)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Außerbetriebliche Berufsausbildung mit Rechtsanspruch (Paragraf 76 SGB III) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Außerbetriebliche Berufsausbildung mit Rechtsanspruch (Paragraf 76 SGB III) beantragen?

Erweiterte Förderung möglich seit 1. August 2024 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Außerbetriebliche Berufsausbildung mit Rechtsanspruch (Paragraf 76 SGB III) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit Berufsausbildungsbeihilfe Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Außerbetriebliche Berufsausbildung mit Rechtsanspruch (Paragraf 76 SGB III)?

Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach bildung-familie-arbeit, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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