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BAföG für Studierende (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Ämter für Ausbildungsförderung · bundesweit

Monatliche Ausbildungsförderung für Studierende an Hochschulen, Akademien und höheren Fachschulen. Der Bedarfssatz beträgt 534 Euro bei den Eltern wohnend und 855 Euro auswärts wohnend, mit dem Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von 137 Euro liegt der Höchstsatz bei 992 Euro monatlich. Studierende erhalten die Förderung in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.

Förderhöhe
534 Euro bis 992 Euro
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Laufend, Förderung beginnt frühestens im Monat der Antragstellung

Für wen ist das

StudierendePrivatpersonen

Was du erfüllen musst

  • Ausbildung an einer förderungsfähigen Hochschule, Akademie oder höheren Fachschule
  • Eigenes Einkommen und Vermögen sowie Elterneinkommen unterhalb der Freibeträge
  • Leistungsnachweis nach dem vierten Fachsemester
  • Antrag erforderlich, keine rückwirkende Zahlung vor dem Antragsmonat

Kombinierbar mit

Kombinierbar mit Deutschlandstipendium und Bildungskredit, keine Doppelförderung mit Begabtenförderungswerken oder Aufstiegsstipendium

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100 mal 500 für die Demokratie

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bis 500 Euro
Rheinland-Pfalz
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Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach Paragraf 45 SGB III suchen sich Arbeitsuchende selbst einen zugelassenen Träger für Coaching oder Qualifizierung oder eine private Arbeitsvermittlung aus. Der Gutschein nennt Ziel, Höchstdauer, Gültigkeit und Region. Für die erfolgreiche Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung erhält eine private Arbeitsvermittlung 2.500 Euro, bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen bis zu 3.000 Euro, ausgezahlt in zwei Raten von 1.250 Euro nach sechs Wochen und dem Rest nach sechs Monaten Beschäftigung. Wer Arbeitslosengeld bezieht und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten nicht vermittelt ist, hat einen Anspruch auf den Gutschein für private Arbeitsvermittlung.

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Assistierte Ausbildung (AsA)

Die Assistierte Ausbildung unterstützt junge Menschen, denen es schwerfällt, eine Ausbildung zu finden oder abzuschließen, und entlastet zugleich Ausbildungsbetriebe. Angeboten werden Stütz- und Förderunterricht, sozialpädagogische Betreuung, Konfliktlösung sowie Hilfe bei Organisation und Verwaltung der Ausbildung und Begleitung der Ausbilderinnen und Ausbilder. Die Kosten der Maßnahme übernehmen die Agenturen für Arbeit oder das Jobcenter vollständig.

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Außerbetriebliche Berufsausbildung mit Rechtsanspruch (Paragraf 76 SGB III)

Seit dem 1. August 2024 besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung wurde zudem für sogenannte Marktbenachteiligte geöffnet, die in Regionen mit festgestellter erheblicher Unterversorgung an Ausbildungsplätzen wohnen. Sie ist Teil der Ausbildungsgarantie im Aus- und Weiterbildungsgesetz.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter