BAföG für Studierende (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Ämter für Ausbildungsförderung · bundesweit

Monatliche Ausbildungsförderung für Studierende an Hochschulen, Akademien und höheren Fachschulen. Der Bedarfssatz beträgt 534 Euro bei den Eltern wohnend und 855 Euro auswärts wohnend, mit dem Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von 137 Euro liegt der Höchstsatz bei 992 Euro monatlich. Studierende erhalten die Förderung in der Regel zur Hälfte als und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.
Antrag für BAföG für Studierende (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) vorbereiten
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 16 Angaben und 5 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Ausbildung an einer förderungsfähigen Hochschule, Akademie oder höheren Fachschule
- Eigenes Einkommen und Vermögen sowie Elterneinkommen unterhalb der Freibeträge
- Leistungsnachweis nach dem vierten Fachsemester
- Antrag erforderlich, keine rückwirkende Zahlung vor dem Antragsmonat
Was du dafür brauchst
16 Angaben und 5 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Nachweis der Qualifikation
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
BAföG für Studierende (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu BAföG für Studierende (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Wer kann BAföG für Studierende (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) beantragen?
BAföG für Studierende (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) richtet sich an Studierende und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Ausbildung an einer förderungsfähigen Hochschule, Akademie oder höheren Fachschule
Wie viel Geld gibt es bei BAföG für Studierende (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz)?
Der genannte Höchstbetrag von 992 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt BAföG für Studierende (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz)?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich BAföG für Studierende (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich BAföG für Studierende (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) beantragen?
Laufend, Förderung beginnt frühestens im Monat der Antragstellung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich BAföG für Studierende (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) mit anderen Förderungen kombinieren?
Kombinierbar mit Deutschlandstipendium und Bildungskredit, keine Doppelförderung mit Begabtenförderungswerken oder Aufstiegsstipendium Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für BAföG für Studierende (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz)?
Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach bildung-familie-arbeit, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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100 mal 500 für die Demokratie
Kleinstförderung von bis zu 500 Euro für demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten in Rheinland-Pfalz. Antragsberechtigt sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Bürgerinitiativen.
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Aktion Mensch Pauschalförderung Bildungsveranstaltungen
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Die Pauschalförderung deckt Bildungsveranstaltungen und Ferienfreizeiten mit festen Tagessaetzen ab. Für Bildungsveranstaltungen gibt es 50 Euro pro Praesenztag, 30 Euro pro digitalem Tag und 70 Euro pro Übernachtung. Bei Ferienfreizeiten werden Begleitkosten mit 50 bis 80 Euro pro Person und Tag bezuschusst. Pro Projektpartner sind höchstens 400.000 Euro im Jahr möglich, Anträge sind ganzjährig mit sechs Bewilligungsrunden pro Jahr möglich.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach Paragraf 45 SGB III suchen sich Arbeitsuchende selbst einen zugelassenen Träger für Coaching oder Qualifizierung oder eine private Arbeitsvermittlung aus. Der Gutschein nennt Ziel, Höchstdauer, Gültigkeit und Region. Für die erfolgreiche Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung erhält eine private Arbeitsvermittlung 2.500 Euro, bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen bis zu 3.000 Euro, ausgezahlt in zwei Raten von 1.250 Euro nach sechs Wochen und dem Rest nach sechs Monaten Beschäftigung. Wer Arbeitslosengeld bezieht und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten nicht vermittelt ist, hat einen Anspruch auf den Gutschein für private Arbeitsvermittlung.