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LandPrämie

Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt

Zuschuss von 10.000 Euro für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich in Sachsen-Anhalt in ihrem Handwerk selbständig machen. Gefördert werden Neugründung und Betriebsübernahme einschließlich der Investitions- und Betriebsausgaben der Erstausstattung. Der Antrag läuft über die zuständige Handwerkskammer an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Die Geschäftstätigkeit muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Bewilligung aufgenommen werden.

bis 10.000 Euro
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
LandPrämie

Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt

Zuschuss von 10.000 Euro für Handwerksmeisterinnen und -meister in Sachsen-Anhalt, die sich in ihrem Handwerk selbständig machen. Gefördert werden Neugründung und Betriebsübernahme, förderfähig sind Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel der erstmaligen Gründung.

10.000 Euro bis 10.000 Euro
Sachsen-Anhalt
Land Sachsen-Anhalt, Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Antrag über die Handwerkskammern
LandPrämie

Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein

Zweistufiger Zuschuss für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die erstmals ein Handwerksunternehmen gründen, übernehmen oder sich tätig beteiligen. Die Basisförderung beträgt 7.500 Euro, zusätzlich gibt es 2.500 Euro für die Schaffung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

2.500 Euro bis 10.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH
LandPrämie

Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein

Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die erstmals eine selbständige Vollexistenz im Handwerk aufbauen, erhalten in Schleswig-Holstein bis zu 10.000 Euro. Die erste Stufe umfasst 7.500 Euro bei Gründung oder Übernahme, die zweite Stufe weitere 2.500 Euro drei Jahre später, wenn ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geschaffen und mindestens zwölf Monate besetzt wurde. Vor dem Antrag ist ein Beratungsgespraech mit der zuständigen Handwerkskammer Pflicht. Der Geschäftsbetrieb darf vor der Bewilligung nicht aufgenommen worden sein, massgeblich ist das Datum der Gewerbeanmeldung.

bis 10.000 Euro
Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
LandPrämie

Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie

Einmalige Prämie von 10.000 Euro für Handwerksmeister und gleichgestellte Fachkräfte, die in Thüringen ein Unternehmen gründen, übernehmen oder sich taetig beteiligen. Zusätzlich gibt es 2.500 Euro Ausbildungsprämie für die Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes.

2.500 Euro bis 10.000 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandPrämie

Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen

Einmalige Meistergründungsprämie von 10.000 Euro für Handwerksmeister, Industriemeister und Gärtnermeister, die in Thüringen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 25,1 Prozent beteiligen. Zusätzlich gibt es eine Ausbildungsprämie von 2.500 Euro. Gefördert werden Personal- und Sachkosten der Gründung, Investitionen ins Anlagevermögen, Ausbildungsvergütungen und Übernahmekosten. Zum 1. Januar 2026 wurden die Zugangsvoraussetzungen erweitert.

2.500 Euro bis 10.000 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank
LandPrämie

Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen

Prämie für Meisterinnen und Meister und gleichgestellte Personen mit Sitz in Thüringen, die sich selbständig machen oder einen Betrieb übernehmen. Die Meistergründungsprämie beträgt einmalig 10.000 Euro, die Ausbildungsprämie zusätzlich einmalig 2.500 Euro. Voraussetzung für die Gründungsprämie ist eine bestandene Meisterprüfung oder ein gleichwertiger Fortbildungsabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7 sowie eine qualifizierte Beratung zum Gründungskonzept. Antrag und Bewilligung müssen vor der Gründung beziehungsweise vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags erfolgen. Seit dem 01.01.2026 gilt eine neue Richtlinie.

2.500 Euro bis 10.000 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandPrämie

Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von einmalig 10.000 Euro für Meisterinnen und Meister, die in Thüringen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 25,1 Prozent tätig beteiligen. Zusätzlich gibt es eine Ausbildungsprämie von einmalig 2.500 Euro für die Einstellung von Auszubildenden.

bis 12.500 Euro
Thüringen
Freistaat Thüringen und Europäische Union, Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandPrämie

Meisterprämie Baden-Württemberg

Baden-Württemberg zahlt Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk eine einmalige Prämie von 1.500 Euro. Erfasst sind Handwerke der Anlagen A und B1 der Handwerksordnung, die Prüfung muss am oder nach dem 1. Januar 2020 bestanden worden sein. Zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses muss der Hauptwohnsitz oder der Betriebssitz in Baden-Württemberg liegen. Eine Antragsfrist gibt es nicht. Wer mehrere Meisterbriefe in verschiedenen Handwerken erwirbt, kann die Prämie mehrfach erhalten, eine Doppelförderung in mehreren Bundesländern ist ausgeschlossen.

1.500 Euro bis 1.500 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Abwicklung durch die acht Handwerkskammern
LandPrämie

Meisterprämie Baden-Württemberg

Einmalprämie von 1.500 Euro für Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk nach Anlage A und B1 der Handwerksordnung. Die Prüfung muss nach dem 01.01.2020 abgelegt worden sein, Anträge sind laufend und rückwirkend möglich, zuständig ist die Handwerkskammer.

1.500 Euro bis 1.500 Euro
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Antrag über die Handwerkskammern
LandPrämie

Meisterprämie M-V

Prämie für Existenzgründungen im Handwerk durch Betriebsübernahme, Neugründung oder tätige Beteiligung in Vollexistenz. Stufe 1 zahlt 7.500 Euro als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt. Stufe 2 gewährt weitere 2.500 Euro, wenn mindestens ein neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen wird.

7.500 Euro bis 10.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandPrämie

Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern

Zuschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die erstmalige Gründung eines Handwerksbetriebs durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder taetige Beteiligung. Stufe eins ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Lebensunterhalt von 7.500 Euro. Stufe zwei bringt weitere 2.500 Euro, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach der Gründung mindestens eine zusätzliche Vollzeitstelle geschaffen und besetzt wird. Der Antrag ist schriftlich und vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim LFI M-V zu stellen.

2.500 Euro bis 7.500 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandPrämie

Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern

Zweistufiger nicht rückzahlbarer Zuschuss für die erstmalige Existenzgründung von Handwerks- und Industriemeistern in Mecklenburg-Vorpommern. Stufe 1 als Basisförderung beträgt 7.500 Euro, Stufe 2 als Arbeitsplatzförderung weitere 2.500 Euro, wenn innerhalb von zwölf Monaten ein sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeitsplatz entsteht.

bis 10.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
LandPrämie

Meisterprämie NRW

Prämie von 2.500 Euro nach bestandener Meisterprüfung in einem Handwerk. Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag läuft über ein Online-Portal.

2.500 Euro bis 2.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, MAGS
LandPrämie

Meisterprämie NRW

Einmalprämie von 2.500 Euro für alle, die eine Meisterprüfung im Handwerk bestanden haben und ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Zeugnisses über das Online-Portal des Ministeriums gestellt werden. Grundlage ist die Regelung ab 01.01.2026.

2.500 Euro bis 2.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
LandPrämie

Meisterprämie im Handwerk

Einmalige Prämie von 4.000 Euro für die erfolgreich bestandene Meisterprüfung nach der Handwerksordnung. Das Prüfungszeugnis muss zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2026 ausgestellt worden sein. Die Prämie ist nicht zurückzuzahlen und wird je Person nur einmal gewährt.

4.000 Euro bis 4.000 Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandPrämie

Meisterprämie im Handwerk (Niedersachsen)

Einmalige, nicht rückzahlbare Prämie von 4.000 Euro pro Person für Meisterinnen und Meister nach der Handwerksordnung mit Meisterprüfungszeugnis zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026. Voraussetzung ist Hauptwohnsitz oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Niedersachsen seit mindestens sechs Monaten.

4.000 Euro bis 4.000 Euro
Niedersachsen
Land Niedersachsen, NBank
LandPrämie

Meisterprämie im Handwerk Niedersachsen

Niedersachsen zahlt eine einmalige Prämie von 4.000 Euro an Personen, die eine Meisterprüfung nach der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis muss zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026 ausgestellt worden sein. Zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung muss der Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen liegen oder eine Beschäftigung in einem niedersächsischen Handwerksbetrieb bestehen. Der Antrag läuft ausschließlich über das NBank-Kundenportal. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch.

bis 4.000 Euro
Niedersachsen
NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen)
LandPrämie

Meisterprämie im Handwerk Niedersachsen

Niedersachsen zahlt für eine bestandene Meisterprüfung im Handwerk eine einmalige Prämie von 4.000 Euro. Förderfähig sind Meisterprüfungszeugnisse nach der Handwerksordnung, die zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2026 ausgestellt wurden. Zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung muss seit mindestens sechs Monaten ein Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Niedersachsen bestehen. Die Prämie muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet. Anträge laufen ausschließlich über das NBank-Kundenportal.

4.000 Euro bis 4.000 Euro
Niedersachsen
Land Niedersachsen, Abwicklung durch die NBank
SonstigeZuschuss

Mercedes-Benz Elite-Förderung

Athletinnen und Athleten mit Medaillenerfolgen bei Weltmeisterschaften in olympischen Einzeldisziplinen erhalten zusätzlich zu anderen Förderleistungen der Sporthilfe 400 Euro pro Monat. Die Förderung wird von der Mercedes-Benz AG finanziert und ergänzt die Grundförderung im Top-Team. Sie richtet sich an die sportliche Spitze im olympischen Bereich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Stiftung Deutsche Sporthilfe, finanziert von der Mercedes-Benz AG
LandZuschuss

Messe meets Mittelstand NRW

Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 7.500 Euro pro Unternehmen und Jahr, für die Beteiligung an Auslandsmessen. Auch virtuelle Messebeteiligungen können gefördert werden, maximal dreimal pro Unternehmen.

bis 50 Prozent, maximal 7.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.Global Business GmbH
LandZuschuss

Messeförderung - Einzelstand Inland und Ausland

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Teilnahme an Messen mit eigenem Einzelstand. Für Inlandsmessen gibt es eine einmalige Pauschale von 2.000 Euro, für Messen innerhalb der EU bis zu 2.000 Euro und für Messen in Drittländern bis zu 4.000 Euro. Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten sind nicht förderfähig.

2.000 Euro bis 4.000 Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandZuschuss

Messen und Ausstellungen M-V

Zuschuss zu Standflächenmiete und direkten Dienstleistungen des Messeveranstalters bei nationalen und internationalen Messen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns. Kleinstunternehmen erhalten bis 50 Prozent, kleine Unternehmen bis 40 Prozent und mittlere Unternehmen bis 30 Prozent, jeweils maximal 6.000 Euro je Messe. Start-ups unter fünf Jahren erhalten zusätzlich eine Pauschale von 2.000 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 6.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
BundZuschuss

Messeprogramm Young Innovators (junge innovative Unternehmen)

Junge innovative Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu Standmiete und Standbau, wenn sie auf dem Bundesgemeinschaftsstand einer ausgewählten internationalen Leitmesse in Deutschland ausstellen. Bei den ersten beiden Beteiligungen werden 60 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, ab der dritten Beteiligung 50 Prozent. Die Förderung ist auf 7.500 Euro pro Aussteller und Messe begrenzt. Das Unternehmen muss juenger als zehn Jahre sein, weniger als 50 Mitarbeiter haben und höchstens zehn Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme erreichen.

bis 60 Prozent, maximal 7.500 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

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