Förderprogramme
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- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Infrastrukturförderung Rad- und Fussverkehr nach dem LGVFG Baden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Bau und Ausbau von Radverkehrsanlagen, Fussverkehrsnetzen, Fahrradabstellanlagen und Bike-and-Ride-Anlagen. Der Fördersatz beträgt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten, mit Klimabonus bis zu 75 Prozent. Fahrradparken wird über Pauschalen je nach Anlagentyp finanziert. Antragsberechtigt sind Kommunen, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Verkehrsunternehmen und bei Verknuepfungsanlagen auch bestimmte private Unternehmen. Anmeldeschluss bei den Regierungspraesidien ist jährlich der 31. Oktober.
Initialberatung Zirkuläres Bauen in Kommunen
Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 5.000 und höchstens 28.000 Euro, für externe Beratung zum zirkulären Bauen bei kommunalen Bauvorhaben. Gefördert werden Beratungsleistungen in den Planungsphasen Bedarfsermittlung, Architekturwettbewerb sowie Vor- und Entwurfsplanung.
Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS)
Zuschuss für Projekte, die ergänzend zu den sächsischen Lehrplänen erweiterte informatische Bildungsinhalte anbieten. Gefördert werden Robotik und Programmierung, Materialentwicklung, Fahrten zu außerschulischen Lernorten sowie Vernetzungsaktivitäten. Schulträger erhalten bis zu 65 Prozent, alle übrigen Antragsteller bis zu 90 Prozent.
Inklusionsbetriebe
Förderung von Neugründung oder Erweiterung von Inklusionsbetrieben, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen. Gefördert werden Investitionskosten für die Arbeitsplatzausstattung, ein Personalkostenzuschuss von maximal 35 Prozent des Arbeitgeberbruttolohns sowie eine Pauschale für besonderen Aufwand.
InnoFinTech
Zuschuss von bis zu 200.000 Euro je Startup und bis zu 90 Prozent der anrechenbaren Kosten für innovative Geschäftsideen aus den Bereichen FinTech und InsurTech. Förderfähig sind alle Ausgaben rund um Gründung und Entwicklung, etwa Personal, Material, Infrastruktur und Marketing.
InnoFinTech
Zuschuss von bis zu 200.000 Euro je Start-up und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für FinTech-, InsurTech- und verwandte Gründungen im Finanzsektor. Das Unternehmen muss juenger als drei Jahre sein und seinen Sitz in Hamburg haben. Gefördert werden Kosten der Gründung und Entwicklung, darunter Personal, Material, Infrastruktur und Marketing. Voraussetzung ist ein innovatives Geschäftskonzept mit realistischer wirtschaftlicher Tragfähigkeit und ein unternehmerisch fähiges Team.
InnoFounder
Zuschuss für innovative, insbesondere digitale Gründungsvorhaben aus allen Branchen mit skalierbarem Geschäftsmodell. Gefördert werden der Lebensunterhalt der Gründenden und gründungsbezogene Ausgaben mit einem Pauschalzuschuss von 2.500 Euro je Person und Monat bei Vollzeittätigkeit. Maximal 75.000 Euro bei Teams und 45.000 Euro bei Einzelgründungen, Laufzeit bis 18 Monate.
InnoFounder
Hamburgs personenbezogenes Gründerstipendium zahlt 2.500 Euro pro Person und Monat bei Vollzeittätigkeit über höchstens 18 Monate. Je Gründungsvorhaben sind bis zu 75.000 Euro möglich (Teams von bis zu drei Personen), für Einzelgründende bis zu 45.000 Euro. Gefördert werden innovative digitale Geschäftsmodelle mit mittlerem bis hohem Innovationsgrad. Die Gründung darf höchstens ein Jahr zurückliegen, die Geschäftstätigkeit muss überwiegend in Hamburg stattfinden. Der Vergabeausschuss tagt etwa alle acht Wochen, der Prozess dauert rund zwölf Wochen.
InnoFounder Hamburg
Personenbezogener Pauschalzuschuss von 2.500 Euro pro Monat und Person bei Vollzeittätigkeit für bis zu 18 Monate. Teams mit bis zu drei Personen erhalten maximal 75.000 Euro, Einzelgründerinnen und Einzelgründer maximal 45.000 Euro. Gefördert werden Lebensunterhalt und alle direkt mit dem Start des Unternehmens verbundenen Kosten.
InnoGrowth BW
Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Finanzierungen für innovative Start-ups und Mittelständler über akkreditierte Intermediäre wie Venture-Capital-Gesellschaften, Business Angels und Family Offices. Je Unternehmen sind 400.000 Euro bis rund zehn Millionen Euro möglich. Zulässig sind offene Beteiligungen, stille Beteiligungen, Nachrangdarlehen und Wandeldarlehen.
InnoGrowth Niedersachsen
Beteiligungskapital und Wandeldarlehen für Start-ups und wachstumsorientierte KMU in Niedersachsen, vergeben über akkreditierte Intermediaere wie Beteiligungsgesellschaften, Business Angels und Family Offices. Die KfW übernimmt bis zu 60 Prozent des Finanzierungsvolumens unter vollständiger Haftungsfreistellung, NBank und Land tragen 10 Prozent, der Intermediaer mindestens 30 Prozent inklusive Haftung. Endbegünstigte sind Unternehmen mit innovativen ökologischen, digitalen oder sozialen Geschäftsmodellen und bis zu 75 Millionen Euro Konzernumsatz.
InnoGrowth SH
Beteiligungskapital von bis zu 1,3 Millionen Euro je Antragsteller als stille oder offene Beteiligung. Zielgruppe sind Start-ups, KMU und Mittelständler mit bis zu 75 Millionen Euro Gruppenumsatz und innovativem Geschäftsmodell. Gefördert werden Erweiterung, Festigung, Gründung, Nachfolge und Liquiditätserhöhung.
InnoGrowth SH
Beteiligungskapital von bis zu 1,3 Millionen Euro je Investition für Start-ups mit innovativen Geschäftsmodellen sowie KMU und Mittelstaendler mit bis zu 75 Millionen Euro Konzernumsatz in Schleswig-Holstein. Angeboten werden stille Beteiligungen mit zehn Jahren Laufzeit und Rückzahlung ab Jahr sechs oder am Ende sowie offene Beteiligungen mit sieben Jahren Laufzeit. Die Vergütung ist erfolgsabhängig. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Sanierungen und die Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten. Das Programm ist bis zum 31.07.2027 befristet.
InnoImpact
Zuschuss für innovative Gründungsvorhaben im Bereich Social Entrepreneurship, die gesellschaftliche Herausforderungen im sozialen und ökologischen Bereich mit unternehmerischen Mitteln lösen. Pauschalzuschuss von 2.500 Euro je Person und Monat bei Vollzeittätigkeit, maximal 75.000 Euro für Teams und 45.000 Euro für Einzelgründende bei bis zu 18 Monaten Laufzeit.
InnoImpact
Förderung für Social Entrepreneurship in Hamburg mit bis zu 75.000 Euro je Start-up und bis zu 45.000 Euro für Einzelgründende. Der personenbezogene Zuschuss beträgt 2.500 Euro pro Person und Monat bei Vollzeittätigkeit, die Förderdauer höchstens 18 Monate. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen haben oder seit weniger als zwei Jahren bestehen. Die Vorhaben müssen gesellschaftliche Herausforderungen unternehmerisch angehen und zur Hamburger Social-Entrepreneurship-Strategie passen.
InnoInvest
Zuschuss für innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgueter kleiner und mittlerer Unternehmen. Gefördert werden neue Produktionsverfahren, Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Organisationsstrukturen. Die Zuschusshöhe ist gestaffelt und reicht von 2.500 Euro bei 5.000 Euro Investition bis 200.000 Euro bei einer Million Euro Investition.
InnoRampUp
Zuschuss von bis zu 150.000 Euro je Startup und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Finanziert werden Personal, Material, Infrastruktur und Marketing zur Umsetzung technologisch innovativer Gründungsideen. Startups, die UN-Nachhaltigkeitsziele wie Klimaschutz, Ressourcenschutz und Inklusion verfolgen, stehen besonders im Fokus.
InnoRampUp
Zuschuss von bis zu 150.000 Euro je Start-up und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für technologisch innovative Start-ups aus allen Branchen. Förderfähig sind Personal-, Material-, Infrastruktur- und Marketingausgaben, die im Zusammenhang mit der Gründung entstehen. Das Unternehmen muss juenger als zwei Jahre sein und seinen Sitz in Hamburg haben. Start-ups, die UN-Nachhaltigkeitsziele verfolgen, werden besonders berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt über die IFB Innovationsstarter GmbH.
InnoStartBonus
Zuschuss zum Lebensunterhalt für Gründungswillige mit innovativer Geschäftsidee in der Phase vor und zu Beginn der Gründung. Gezahlt werden 1.050 EUR pro Monat je Gründerin oder Gründer plus 150 EUR monatlich je Kind, maximal 12 Monate. Die Auswahl erfolgt im Wettbewerbsverfahren über futureSAX.
InnoStartBonus
Wettbewerblich vergebener Zuschuss zum Lebensunterhalt für Gründungswillige mit innovativen Geschäftsideen in Sachsen. Gezahlt werden 1.050 Euro pro Monat und Person zuzueglich 150 Euro je unterhaltsberechtigtem Kind, höchstens zwölf Monate lang. Voraussetzung ist eine Bewerbung über die Plattform futureSAX mit Ideenpapier und Videopraesentation sowie ein positives Votum der Fachjury. Der InnoStartBonus ist nicht steuerfrei und muss in der Steuererklärung angegeben werden.
InnoStartBonus Sachsen
Zuschuss zum Lebensunterhalt von 1.050 Euro monatlich je Gründerin und Gründer für maximal zwölf Monate, zuzueglich 150 Euro monatlich je unterhaltsberechtigtem Kind. Zielgruppe sind Personen mit innovativer Geschäftsidee, die innerhalb von zwölf Monaten in Sachsen gründen wollen. Der InnoStartBonus ist steuerpflichtiges Einkommen.
InnoStarterFonds (IFH)
Beteiligungskapital von bis zu 1,5 Millionen Euro je Unternehmen, davon höchstens 800.000 Euro pro Finanzierungsrunde. Investiert wird als offene Beteiligung oder Wandeldarlehen, in der Regel gemeinsam mit privaten Investoren. Das Start-up muss seinen Sitz und Geschäftsbetrieb in Hamburg haben, höchstens fuenf Jahre alt und eine Kapitalgesellschaft sein, bevorzugt eine GmbH. Erwartet werden erhebliches Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial, ein starkes Gründungsteam und ein Exit-Ziel innerhalb von drei bis acht Jahren.
InnoStarterFonds (Innovationsstarter Fonds Hamburg)
Beteiligungskapital für Hamburger Startups zur Weiterentwicklung und wirtschaftlichen Umsetzung innovativer Geschäftsideen. Bis zu 1,5 Millionen Euro Beteiligungssumme je Unternehmen, jedoch nicht mehr als 800.000 Euro je Finanzierungsrunde, in Form offener Beteiligungen oder Wandeldarlehen. Der Fonds wird zu 60 Prozent von Hamburg und zu 40 Prozent aus EFRE finanziert.
InnoTop - Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (Programm 358, EFRE 2021-2027)
Zuschüsse aus dem EFRE für Machbarkeitsstudien sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von KMU und Small-Mid-Caps in Rheinland-Pfalz. Machbarkeitsstudien werden je nach Unternehmensgröße mit 50 bis 70 Prozent gefördert, industrielle Forschung mit 50 Prozent Basissatz, experimentelle Entwicklung mit 25 Prozent. Mit Aufschlägen sind bis zu 80 Prozent möglich.
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