Förderprogramme
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
InnoVentureFonds (IVF)
Wachstumskapital von bis zu 7 Millionen Euro je Unternehmen für junge, wachstumsorientierte Hamburger Unternehmen ab der Series-A-Phase. Beteiligt wird über offene Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen mit Wandlungsoption oder Wandeldarlehen. Der Fonds investiert immer gemeinsam mit privaten Investoren zu gleichen Bedingungen und speist sich zu 70 Prozent aus KfW-Mitteln und zu 30 Prozent aus Landesmitteln bei einem Volumen von 69 Millionen Euro.
InnoVentureFonds (IVF)
Beteiligungen von bis zu 7 Millionen Euro je Start-up in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalaehnlichen Instrumenten. Zielgruppe sind junge, wachstumsorientierte Unternehmen aller Branchen mit Sitz in Hamburg, die als nicht boersennotierte Kapitalgesellschaft organisiert sind, bevorzugt als GmbH. Die Seed-Phase muss abgeschlossen sein, investiert wird ab Series A. Der Fonds buendelt Mittel der KfW (70 Prozent) und Hamburgs (30 Prozent) im Rahmen der Bundesinitiative RegioInnoGrowth mit insgesamt 69 Millionen Euro für zwei Programme.
InnovationFocus Green Aviation Technologies (GATE III)
Förderaufruf für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Dekarbonisierung der Luftfahrt. Themen sind nachhaltige Flugzeugsysteme und Fertigungsprozesse, Wasserstofftechnologie, effiziente Kabinensysteme, digitalisierte Wartungsprozesse, nachhaltige Flughafenbetriebskonzepte und Wasserstoff-Forschungsinfrastrukturen. Einzelprojekte bis 500.000 Euro, Kooperationsprojekte bis 2 Millionen Euro.
InnovationFocus KI und Robotik
Förderaufruf für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Schwerpunkten autonome Systeme und Robotik, agentenbasierte KI-Systeme sowie IT-Sicherheitslösungen für KI und Robotik. Einzelprojekte werden mit bis zu 500.000 Euro, Kooperationsprojekte mit bis zu 2 Millionen Euro gefördert. Insgesamt stehen 5 Millionen Euro bereit.
Innovationsausschreibungen für Anlagenkombinationen
Die Bundesnetzagentur schreibt nach Paragraf 39n EEG technologieneutral Förderung für besonders netz- und systemdienliche Anlagenkombinationen aus, in der Praxis meist Photovoltaik in Verbindung mit einem Speicher. Anders als in den üblichen Ausschreibungen wird eine fixe Marktprämie gezahlt. Rechtsgrundlage sind die Paragrafen 28 bis 35a und 39n EEG sowie die Innovationsausschreibungsverordnung. Es finden jährlich zwei Gebotsrunden zum 1. Mai und zum 1. September statt, 2026 mit je 475.000 Kilowatt Volumen.
Innovationsausschreibungen für Anlagenkombinationen (InnAusV)
Neben den technologiespezifischen Ausschreibungen führt die Bundesnetzagentur Innovationsausschreibungen für Anlagenkombinationen aus erneuerbaren Energien durch, die auf einer fixen Marktprämie statt der gleitenden Marktprämie beruhen. Beteiligt sind unter anderem Windenergie-, Solar-, Biomasse- und Biogasanlagen, typischerweise in Kombination mit Speichern. Rechtsgrundlage sind die Paragrafen 28 bis 35a und 39n EEG sowie die Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV). Die Gebotstermine liegen jährlich am 1. Mai und 1. September. Zuschläge in Innovationsausschreibungen mindern nach Paragraf 28 Absatz 3 EEG das reguläre Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land.
Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
Zuschuss zu externen Kosten im Rahmen der Markteinführung besonders innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Gefördert werden Marktrecherche, Wettbewerbsanalyse, Marketingstrategie und Vertriebswege bis zur Prototypen- oder Strategieentwicklung. Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Fremdkosten, maximal 20.000 Euro je Projekt.
Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Fremdkosten und maximal 20.000 Euro pro Vorhaben für Beratungsleistungen im Rahmen der Markteinführung besonders innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Gefördert werden Marktforschung und Wissenstransfer, die Analyse von Markt, Kunden und Wettbewerb sowie die Entwicklung von Marketingstrategien und Vertriebswegen bis zu Prototyp, Muster oder Strategie.
Innovationsfinanzierung
Zinsgünstiges Darlehen von 10.000 Euro bis fünf Millionen Euro (für größere Unternehmen bis 25 Millionen Euro) für Entwicklung, Produktionsaufbau und Markteinführung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen, Verfahren und Geschäftsmodelle. Das Programm hat drei Stufen Basis, LevelUp und HighEnd mit steigender Förderintensität.
Innovationsfinanzierung
Nachfolgeprogramm der Innovationsfinanzierung 4.0. Zinsverbilligtes Förderdarlehen im Hausbankenverfahren für Entwicklung, Produktionsaufbau und Vermarktung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen, Prozesse oder Geschäftsmodelle. Drei Förderstufen, die HighEnd-Stufe umfasst ausdrücklich die Entwicklung von KI-Anwendungen und KI-basierte Entwicklungsmethoden. Tilgungszuschuss für KMU bis 2 Prozent des Darlehensbetrags.
Innovationsfonds (Innovation Fund)
Der Innovationsfonds ist eines der weltweit größten Förderprogramme für die Demonstration innovativer emissionsarmer Technologien und läuft von 2020 bis 2030 mit einem geschaetzten Volumen von rund 40 Milliarden Euro. Finanziert wird er aus der Versteigerung von Zertifikaten im EU-Emissionshandel. Gefördert werden energieintensive Industrien, erneuerbare Energien, Energiespeicher, emissionsfreie Mobilität, Gebäude, Wasserstoff und CO2-Abscheidung. Neben klassischen Aufrufen für Vorschlaege gibt es Auktionen mit wettbewerblichem Gebotsverfahren, bislang wurden rund 15 Milliarden Euro an etwa 260 Projekte vergeben.
Innovationsfonds SH
Beteiligungskapital in Form stiller oder offener Beteiligungen für innovative kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein. Stille Beteiligungen liegen zwischen 50.000 Euro und 1 Million Euro, offene Beteiligungen bei maximal 1 Million Euro. Finanziert werden innovative Maßnahmen bei Erweiterung, Festigung, Gründung und Nachfolge.
Innovationsfonds SH
Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen zur Finanzierung innovativer Vorhaben, zur Unternehmensgründung und zur Nachfolgefinanzierung innovativer Unternehmen. Stille Beteiligungen von 50.000 Euro bis 1 Mio. Euro, offene Beteiligungen bis maximal 1 Mio. Euro. Das stärkt das wirtschaftliche Eigenkapital und verbessert das Unternehmensrating bei Banken.
Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die neue oder erheblich verbesserte vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen mit deutschlandweitem Neuheitsgrad hervorbringen. Regulär bis 45 Prozent für kleine Unternehmen und maximal 500.000 Euro. Seit der Richtlinienänderung zum 02.06.2026 sind in der Übergangsregion für STEP-Technologien bis zu 70 Prozent und bis zu 1 Mio. Euro pro Projekt möglich, auch für große Unternehmen.
Innovationsgutschein (FuE-Auftrag, Programm 255)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 Prozent, maximal 20.000 Euro, für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Bei fehlenden eigenen Personal- und Geräteressourcen sind bis zu 40.000 Euro förderfähige Kosten anrechenbar.
Innovationsgutschein - Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 30.000 Euro je Vorhaben, für die Beauftragung externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen. Förderfähig sind Nutzung von Großgeraeten und Forschungseinrichtungen, Labor- und Messtechnik, Engineering-Dienstleistungen, Werkstoff- und Werkzeugstudien sowie E-Infrastrukturen. Eigene FuE-Leistungen und Standardprogrammierung sind ausgeschlossen.
Innovationsgutschein BW
Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg, die wissenschaftliche Vorarbeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen extern einkaufen. Gefördert werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 7.500 Euro. Pro Kalenderjahr ist nur ein Gutschein möglich, und das Vorhaben darf vor dem Bewilligungsbescheid nicht begonnen werden. Anträge laufen über das Förderportal der L-Bank, nach der Formalprüfung entscheidet ein Innovationsgremium.
Innovationsgutschein Bayern (Standard und Spezial)
Zuschuss für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern, die externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleister beauftragen. Der Innovationsgutschein Standard fördert zuwendungsfähige Ausgaben von 4.000 bis 38.000 Euro mit einem Basissatz von 40 Prozent, der sich auf bis zu 60 Prozent erhöhen kann. Der Innovationsgutschein Spezial fördert Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von 30.000 bis 99.500 Euro mit festen 50 Prozent. Softwarevorhaben sind förderfähig, wenn die Software selbst das vermarktungsfähige Produkt ist und einen neuartigen Entwicklungsansatz enthält.
Innovationsgutschein Mittelstand trifft Start-ups
Variante des Innovationsgutscheins für mittelständische Unternehmen, die bei einem Innovationsvorhaben mit einem Start-up kooperieren. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro. Für diese Variante gelten erweiterte Größengrenzen von bis zu 250 Beschäftigten und 50 Mio. Euro Vorjahresumsatz. Antragstellung über das Förderportal der L-Bank vor Vorhabensbeginn.
Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsaufträge an externe Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Vorhaben, die beim Antragsteller zu neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen, mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und höchstens 20.000 Euro. Die förderfähigen Kosten sind auf 40.000 Euro begrenzt, bei Verbundvorhaben erhält der Konsortialführer 5 Prozent Kooperationsbonus. Die Projektlaufzeit beträgt maximal zwölf Monate ab Förderbescheid, der Antrag geht direkt an die ISB. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.
Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz (FOEP 255)
Der Innovationsgutschein fördert rheinland-pfaelzische KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz mit 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro bei förderfähigen Ausgaben bis 40.000 Euro. Voraussetzung ist die Beauftragung einer externen Forschungseinrichtung oder Hochschule; bei Kooperationsprojekten erhält der Koordinator einen Zuschlag von 5 Prozent. Das Vorhaben ist binnen zwölf Monaten abzuschließen, die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Das Programm ist technologieoffen, deckt aber Forschung und Entwicklung ab: Standard-Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind nicht förderfähig.
Innovationsgutschein Start-up BW
Variante des Innovationsgutscheins für Start-ups, die höchstens fuenf Jahre nach Gründung sind. Auch die Vorgründungsphase ist förderfähig, was das Programm für Gründungsteams vor der Anmeldung interessant macht. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro, und deckt wissenschaftliche Tätigkeiten sowie Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen externer Einrichtungen. Der Antrag läuft über das Förderportal der L-Bank, das Vorhaben darf vorher nicht begonnen werden.
Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten für Forschungs- und Entwicklungsleistungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Es gibt vier Varianten: Innovationsgutschein BW bis 7.500 Euro für wissenschaftliche Vorarbeiten, Innovationsgutschein Start-up BW bis 20.000 Euro für junge Unternehmen, Innovationsgutschein Hightech BW bis 20.000 Euro für etablierte KMU und Mittelstand trifft Start-ups bis 20.000 Euro für den Zukauf von Start-up-Leistungen.
Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (Innovationsgutschein BW, Hightech BW, Start-up BW, Mittelstand trifft Start-ups)
Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen in Baden-Württemberg. Gefördert werden wissenschaftliche Vorarbeiten wie Recherchen, Machbarkeitsstudien und Materialuntersuchungen sowie umsetzungsorientierte Entwicklungstätigkeiten bis zum Prototyp. Der maximale Zuschuss beträgt 7.500 Euro beim Innovationsgutschein BW und 20.000 Euro bei den Gutscheinen Hightech BW, Start-up BW und Mittelstand trifft Start-ups.
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