Förderprogramme
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EffInvest - Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen (Programm 364, EFRE 2021-2027)
EFRE-Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent für Vorhaben, die die Energieeffizienz eines gewerblichen Betriebs dauerhaft um mindestens 20 Prozent oder die sonstige Ressourceneffizienz um mindestens 10 Prozent steigern. Der Mindestzuschuss beträgt 50.000 Euro, das Mindestinvestitionsvolumen 250.000 Euro bei kleinen und 500.000 Euro bei mittleren und großen Unternehmen.
Effizienzkredit RLP (Programm 603)
Zinsgünstiger Kredit für Effizienz-, Klima- und Umweltvorhaben von Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Bis zu 10 Millionen Euro je Kreditnehmer, 100 Prozent Kostenfinanzierung möglich, Laufzeit bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Ehrenamt stärken im Sport Sachsen
Das Programm fördert Aus- und Weiterbildung von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, Ausruestung und Wettkampftechnik in sächsischen Sportvereinen. Pro Jahr sind bis zu 1.000 Euro möglich, Großvereine mit Engagementkonzept erhalten bis zu 2.000 Euro. Die Mindestförderung beträgt 100 Euro, gefördert werden bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Antragsfrist 2026 lief vom 1. April bis 31. Mai, die Durchführung muss bis zum 31. Oktober abgeschlossen sein.
Ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen in Hessen
Hessen fördert im Landesprogramm WIR die Qualifizierung und den Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen. Sie unterstützen vor allem neu Zugewanderte und Geflüchtete mehrsprachig, begleiten zu Behörden oder Elterngesprächen und vermitteln Wissen über passende Beratungsangebote. Bezuschusst werden sowohl die Qualifizierungsmaßnahmen der kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Träger als auch Aufwandsentschädigungen für aktive Lotsinnen und Lotsen. Gemeinnützige Organisationen in Kommunen unter 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können ab einem Pool von fünf Lotsinnen und Lotsen eine Koordinierungspauschale von 2.000 Euro pro Jahr für die hauptamtliche fachliche Begleitung erhalten.
Ehrenamtsbudget Gemeinsam in die Zukunft Landkreis Marburg-Biedenkopf
Das Ehrenamtsbudget Gemeinsam in die Zukunft des Landkreises Marburg-Biedenkopf ist mit 30.000 Euro ausgestattet und fördert die Organisationsentwicklung und Modernisierung ehrenamtlicher Strukturen. Je Projekt werden zwischen 500 und 2.000 Euro vergeben. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Initiativen und Bildungseinrichtungen aus dem Kreisgebiet. Bürgerjurys aus der Region entscheiden nach einem Punktesystem über die Vergabe.
Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)
Zuwendungen für Maßnahmen, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden, gemeinnützige Zwecke verfolgen oder unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten stehen. Gefördert werden Sach- und Personalausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zum Beispiel Vereinsjubiläen, Konzerte, Instrumentenbeschaffung, Trainingsbekleidung, Dorf- und Pfarrfeste, Schüler- und Jugendprojekte oder Sanierungsmaßnahmen an Kirchen und Gedenkstätten.
Ehrenamtskarte Mecklenburg-Vorpommern
Die Ehrenamtskarte MV ist eine Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement, mit der Land, Landkreise, Verbände und Vereine Ehrenamtlichen danken. Die Karte gewährt über 700 Vorteile in den Bereichen Sport, Freizeit, Gastronomie, Einkauf, Museen und Versorgung, darunter freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr in einzelnen Landkreisen sowie Rabatte bei Partnern wie WEMAG, DAK und dem Deutschen Jugendherbergswerk. Für besonders engagierte Ehrenamtliche gibt es eine goldene Variante. Anträge und Verlaengerungen sind laufend möglich.
Ehrenamtskarte Niedersachsen und Bremen
Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden Kommunen gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen und Bremen vergeben und ist ein Zeichen der Anerkennung für herausragendes ehrenamtliches Engagement. Sie gilt drei Jahre und kann verlaengert werden, wenn die Voraussetzungen weiter erfuellt sind. Inhaber erhalten Vergünstigungen bei öffentlichen Einrichtungen und zahlreichen Anbietern in Niedersachsen und Bremen. Eine Datenbank listet die verfügbaren Vergünstigungen auf. Der Antrag läuft über ein Online-Formular auf dem FreiwilligenServer Niedersachsen.
Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen
Die Ehrenamtskarte NRW wird von den teilnehmenden Kommunen gemeinsam mit dem Land vergeben und ist kostenlos. Voraussetzung ist ein Engagement von durchschnittlich mindestens vier Stunden pro Woche beziehungsweise 200 Stunden im Jahr, einzelne Kommunen setzen zusätzliche Bedingungen zur Dauer. Eine Aufwandsentschaedigung bis zur Höhe der steuerfreien Pauschalen von 960 Euro beziehungsweise 3.300 Euro ist unschaedlich. Die Karte bringt ermäßigte Eintritte in Museen, Schwimmbäder, Theater und Volkshochschulkurse und gilt je nach Kommune zwei bis drei Jahre.
Ehrenamtspauschale nach Paragraf 3 Nummer 26a EStG
Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation bleiben bis 960 Euro im Jahr steuerfrei. Die Ehrenamtspauschale gilt für Tätigkeiten, die nicht bereits unter die Uebungsleiterpauschale fallen, etwa Vorstandsarbeit, Kassenführung, Platzwart oder Buerotätigkeiten. Der Freibetrag ist ausgeschlossen, wenn für dieselbe Tätigkeit bereits eine Steuerbefreiung nach Nummer 12, 26 oder 26b in Anspruch genommen wird. Für eine Vergütung des Vorstands muss die Satzung dies ausdrücklich zulassen.
EigenheimPlus
Zinsguenstiges Darlehen für den Erwerb und die Modernisierung von überwiegend selbst genutztem Wohneigentum in Thüringen. Gefördert werden ausschließlich Bestandsimmobilien, kein Neubau. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Kosten bei 100 Prozent Auszahlung.
EigenheimPlus Thüringen
Zinsguenstiges Darlehen der Thüringer Aufbaubank von 5.000 bis 150.000 Euro für den Erwerb und die Modernisierung von überwiegend selbst genutztem Wohneigentum im Bestand in Thüringen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, die Laufzeit beträgt 5, 10, 20 oder 30 Jahre. Die Zinsbindung liegt bei fuenf Jahren bei fuenfjähriger Laufzeit und bei zehn Jahren bei laengeren Laufzeiten, der Zinssatz wird individuell von der durchleitenden Bank nach Bonität festgelegt. Neubau, Bauträgerobjekte, Objekte ausserhalb Thüringens und Umschuldungen bereits begonnener Vorhaben sind ausgeschlossen. Der Antrag läuft über die Hausbank, nicht direkt bei der Förderbank.
Eigenheimförderung für große Familien
Zinsvergünstigtes Darlehen mit 15 Jahren Zinsbindung für den Neubau oder Erstbezug von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg. Zielgruppe sind Familien mit drei oder mehr Kindern sowie Haushalte, in denen ein Mitglied einen Grad der Behinderung von mindestens 80 hat. Ein Energieeffizienz-Experte begleitet das Vorhaben zur Qualitätssicherung.
Eigenheimförderung für große Familien Hamburg
Zinsvergünstigtes Darlehen mit für die ersten 15 Jahre festem Zinssatz für Familien mit drei oder mehr Kindern sowie für Haushalte, in denen eine Schwerbehinderung von mindestens 80 Prozent vorliegt. Gefördert wird der Ersterwerb oder Neubau von selbst genutztem Wohneigentum in Hamburg. Vorausgesetzt sind 10 bis 20 Prozent Eigenkapital an den Gesamtkosten sowie eine nachgewiesene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz und dürfen bei diesem Programm um bis zu 100 Prozent überschritten werden. Der Antrag muss vor Baubeginn oder Vertragsabschluss gestellt werden.
Eigenheimrente (Wohn-Riester)
Mit dem Eigenheimrentengesetz ist selbstgenutztes Wohneigentum in die staatlich geförderte Riester-Altersvorsorge integriert. Angespartes Kapital kann für den Erwerb von Wohneigentum oder Genossenschaftsanteilen sowie seit 2014 für den Abbau von Barrieren entnommen werden, auch Tilgungsleistungen bei Darlehens- und Bausparverträgen werden gefördert. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert über das Wohnförderkonto, das jährlich mit zwei Prozent verzinst wird.
Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen)
Zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank für Familien in Baden-Württemberg, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen, bauen oder erweitern. Der Zinssatz liegt bei 1,00 Prozent für 15 Jahre, die Tilgung bei 2,25 Prozent mit 24 tilgungsfreien Monaten, Bearbeitungsgebühren fallen nicht an. Die Darlehenshöhe haengt von der Haushaltsgröße ab, für einen Vier-Personen-Haushalt nennt die L-Bank beispielsweise 344.500 Euro. Voraussetzung sind mindestens ein minderjähriges Kind oder eine Schwangerschaft innerhalb von sechs Monaten, Wohnsitz in Baden-Württemberg, Selbstnutzung, kein bisheriges geeignetes Wohneigentum, mindestens 15 Prozent Eigenleistung sowie die Einhaltung der Einkommensgrenzen. Neubauten müssen den Neubaustandard Plus erreichen. Die L-Bank weist auf der Produktseite auf Wartezeiten von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung hin.
Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen)
Zinsverbilligtes Landesdarlehen für Familien in Baden-Württemberg mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einer Schwangerschaft, die innerhalb von sechs Monaten zur Geburt führt. Der Zinssatz ist für 15 Jahre auf 1,00 Prozent pro Jahr verbilligt, die Tilgung beträgt 2,25 Prozent pro Jahr nach 24 tilgungsfreien Monaten, Bearbeitungsgebühren fallen nicht an. Die Darlehenshöhe haengt von der Haushaltsgröße ab, die L-Bank nennt als Beispiel bis zu 344.500 Euro für einen Vierpersonenhaushalt. Gefordert sind mindestens 15 Prozent Eigenkapital an den Gesamtkosten, davon 8,5 Prozent aus Ersparnissen oder Grundstückswert. Wegen hoher Nachfrage und begrenzter Fördermittel muss derzeit mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung gerechnet werden.
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
Zusatzdarlehen bis 50.000 Euro für den barrierereduzierenden Umbau gebrauchter Wohnimmobilien, etwa Schwellenabbau, Badanpassung, Eingangsbereich und Wege zum Gebäude. Bei vollständigem altersgerechtem Umbau nach DIN 18040-2 kommt ein Tilgungszuschuss von drei Prozent der förderfähigen Kosten hinzu, maximal 1.500 Euro.
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
Zusatzdarlehen der L-Bank von bis zu 50.000 Euro für den Abbau von Barrieren in selbstgenutztem Wohneigentum in Baden-Württemberg. Der Zinssatz beträgt 1,00 Prozent bei zehn Jahren Zinsverbilligung, die Tilgung 3,00 Prozent jährlich mit zwei tilgungsfreien Jahren, die Abrufphase läuft zwölf Monate. Beantragen können es zwei Gruppen: wer eine gebrauchte Immobilie erwirbt und barrierefrei nachruestet und dabei eine Z15-Grundfinanzierung aus den letzten zehn Jahren hat, oder wer eine bestehende Wohnung wegen einer Schwerbehinderung anpasst, dann auch ohne Vorfinanzierung. Die Maßnahmen müssen der DIN 18040-2 entsprechen. Die L-Bank weist auf Wartezeiten von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung hin.
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Energieeffizientes Sanieren
Zusatzdarlehen zu 1,00 Prozent Zins für die energetische Sanierung älterer Wohngebäude. Bis zu 120.000 Euro für eine Komplettsanierung auf Standard Sanierung Plus oder Denkmal, bis zu 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen wie Wand- und Dachdämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung oder Lüftungsanlage. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von drei Prozent, also bis zu 3.600 Euro bei Sanierung Plus und bis zu 1.500 Euro bei Einzelmaßnahmen.
Eigentumsfinanzierung Baden-Württemberg (Z15-Darlehen)
Zinsverbilligtes Darlehen für Kauf, Bau oder Erweiterung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Baden-Württemberg, inklusive Grundstück und Außenanlagen beim Neubau. Der Zinssatz liegt bei 1,00 Prozent p.a. für 15 Jahre, die Tilgung bei 2,25 Prozent mit 24 Monaten tilgungsfreier Zeit. Die Darlehenshöhe hängt von der Familiengröße ab, eine vierköpfige Familie erhält bis zu 344.500 Euro.
Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)
Zinsguenstige Darlehen und Zuschüsse für Neubau, Erwerb, barrierereduzierende und klimagerechte Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Niedersachsen. Einkommensgruppe A erhält Darlehen bis 180.000 Euro, die Gruppen B und C bis 140.000 Euro. Je Kind gibt es Aufstockungen von 10.000 Euro (Gruppe A) beziehungsweise 7.500 Euro sowie zusätzliche Zuschüsse von 10.000 Euro je Kind oder Person mit Behinderung.
Eigentumsförderung - Modernisierung (Wohnraumförderung NRW)
Zinsguenstiges Förderdarlehen von 5.000 bis 220.000 Euro für bauliche Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, etwa Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Energieeinsparung, Klimaschutz und Klimaanpassung. Der Zinssatz beträgt 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, zusätzlich gibt es einen Tilgungsnachlass von 25 Prozent in Einkommensgruppe A.
Eigentumsförderung NRW, Neubau oder Kauf
Zinsguenstiges Landesdarlehen mit 30 Jahren Zinsbindung für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, die in Nordrhein-Westfalen selbst genutztes Wohneigentum bauen oder kaufen. In der Einkommensgruppe A liegt das Grunddarlehen je nach Haushaltsgröße zwischen 100.000 und 184.000 Euro bei 0,5 Prozent Zins und einem Tilgungsnachlass von 10 Prozent, in der Einkommensgruppe B zwischen 59.000 und 110.000 Euro. Zusatzdarlehen sind möglich, unter anderem 30.000 Euro für energieeffizientes Bauen im Standard Effizienzhaus 40, bis zu 25.000 Euro für die Baureifmachung (höchstens 75 Prozent der Kosten) und für Holzbau 1,30 Euro je Kilogramm verbautem Holz, höchstens 17.000 Euro; auf die Zusatzdarlehen gibt es 50 Prozent Tilgungsnachlass. Erforderlich sind mindestens 7,5 Prozent Eigenleistung, die aus Geld, unbelastetem Grundstückswert oder Selbsthilfe bestehen kann. Bewilligungsstelle ist die Stadt oder der Kreis am Bauort, in Münster etwa das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung; der Antrag muss vor dem Grundstückskauf beziehungsweise vor Baubeginn dort gestellt werden. Die Konditionen aendern sich jährlich mit dem Landesförderprogramm.
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