Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)
Staatskanzlei des Saarlandes · Saarland

Zuwendungen für Maßnahmen, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden, gemeinnützige Zwecke verfolgen oder unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten stehen. Gefördert werden Sach- und Personalausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zum Beispiel Vereinsjubiläen, Konzerte, Instrumentenbeschaffung, Trainingsbekleidung, Dorf- und Pfarrfeste, Schüler- und Jugendprojekte oder Sanierungsmaßnahmen an Kirchen und Gedenkstätten.
Zur Frist: Laufende Antragstellung, Antrag in der Regel mindestens vier Wochen vor Maßnahmenbeginn
Antrag für Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften) vorbereiten
9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 19 Angaben und 10 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Schriftlicher Antrag auf dem vorgegebenen Antragsformular
- Antrag rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn, in der Regel mindestens vier Wochen vorher
- Bei Zuwendungen über 500 Euro darf erst nach Bewilligung oder genehmigtem vorzeitigem Maßnahmenbeginn beauftragt werden
- Finanzierungsplan mit allen zu erwartenden Einnahmen, und Drittmitteln
- Kein Rechtsanspruch, Bewilligung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel
Was du dafür brauchst
19 Angaben und 10 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation
9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kombinierbar mit
Erfahrungen anderer
Zu Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften) hat noch niemand geschrieben
Stell die erste Frage, oder berichte, wie dein Antrag gelaufen ist. Die Nächsten sparen damit viel Sucherei.
Erste Frage stellenFrag Ferdi zu diesem Programm
Ferdi kennt die Angaben auf dieser Seite und antwortet nur dazu.
Stell deine Frage zur Förderung. Ich antworte mit dem, was in unseren Programmdaten steht, und sage ehrlich, wenn etwas nicht drinsteht.
Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften) ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)
Wer kann Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften) beantragen?
Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften) richtet sich an Vereine, Privatpersonen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Schriftlicher Antrag auf dem vorgegebenen Antragsformular
Wo gilt Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)?
Das Programm gilt in Saarland. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften) beantragen?
Laufende Antragstellung, Antrag in der Regel mindestens vier Wochen vor Maßnahmenbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften) mit anderen Förderungen kombinieren?
Drittmittel müssen im Finanzierungsplan ausgewiesen werden Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)?
Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Saarland.
Passende Themen und Nachbarn
- ThemaFörderung für VereineVereine finanzieren Vorhaben oft aus mehreren Quellen: Zuschüssen der Kommune, Programmen des Landes, Mitteln...
- BundeslandFörderung im SaarlandProgramme, Stellen und die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB).
- Thema und LandVereine im SaarlandLandesprogramme im Saarland und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonEinstiegsgeldDas Einstiegsgeld ist eine Leistung des Jobcenters für Menschen im Bürgergeldbezug, die eine Arbeit oder...
- RatgeberESF Plus: Förderung rund um Menschen statt AnlagenDer Europäische Sozialfonds Plus finanziert Qualifizierung, Ausbildung, Beschäftigung und soziale Teilhabe...
- ThemaFörderung für KulturKulturförderung ist stark dezentral, denn Kultur ist in Deutschland vor allem Sache der Länder und Kommunen.
- Thema und LandKultur im SaarlandLandesprogramme im Saarland und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonEXISTEXIST ist das Programm des Bundes für Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
- FormularHeizungsförderung: Angaben, die die KfW im Antrag verlangtWir stellen den Antrag nicht für dich und haben keinen Zugang zum Zuschussportal. Diese Seite sortiert nur...
- ThemaFörderung für SportSportförderung läuft überwiegend über die Länder, die Sportbünde und die Kommunen.
Quelle und Stand
Angaben nach land-sl, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg)
Förderung gemeinnütziger Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport aus Lottomitteln. Die Zuwendung soll in der Regel mindestens 2.500 Euro betragen. Eine Förderobergrenze gibt es laut MBJS nicht; rund 90 Prozent der Antragstellenden beantragen zwischen 2.500 und 30.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent, bei Kommunen mindestens 50 Prozent. Gefördert werden ausschließlich Sachkosten, Honorarkosten zählen dazu.
Förderung durch Sparkassenstiftungen
In Deutschland gibt es 781 Sparkassenstiftungen mit einem Stiftungskapital von rund 3,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 schuetteten sie über 78 Millionen Euro an Fördermitteln aus. Gefördert werden Kunst und Kultur, Soziales, Sport sowie Wissenschaft und Bildung, zunehmend auch Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Demokratieförderung. Jede Stiftung arbeitet eigenständig in ihrer Region. Vereine wenden sich an die Sparkasse vor Ort, um die jeweiligen Fördermöglichkeiten und Antragswege zu erfahren.
Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit wenig Geld. Dazu gehören ein Schulbedarfszuschuss von 195 Euro pro Schuljahr, die Übernahme der tatsächlichen Kosten für das Mittagessen in Schule und Kita ohne den früheren Eigenanteil von 1 Euro pro Essen sowie 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa im Sportverein oder in der Musikschule.
Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen
Unbuerokratische Mikroförderung von 100 bis 2.500 Euro für kleine ehrenamtliche Projekte in Nachbarschaft, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur. Die Gesamtausgaben eines Projekts dürfen 10.000 Euro nicht überschreiten, je Träger ist ein Antrag pro Kalenderjahr möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 50 Prozent mit der Zusage und zu 50 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Projektförderung Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement (Lottomittel Staatskanzlei)
Förderung von Projekten im Bereich Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement aus Lottomitteln. Gefördert werden Sachleistungen, Digitalisierung, Bildungsarbeit, Vernetzung sowie Fort- und Weiterbildungen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Die Projekte müssen mildtaetig, sozial, kulturell, sportlich oder im besonderen öffentlichen Interesse sein.
Saarland zum Selbermachen
Direkte und unbürokratische finanzielle Förderung ehrenamtlicher, gemeinwohlorientierter Vorhaben in saarländischen Städten und Gemeinden, angeboten seit 2013. Typische Projekte sind die Instandsetzung von Spielgeräten, die Verbesserung von Sport- und Freizeiteinrichtungen, die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten oder die Instandsetzung von Denkmälern. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Förderhöhe von bis zu 3.000 Euro pro Projekt.