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Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)

Staatskanzlei des Saarlandes · Saarland

Zuwendungen für Maßnahmen, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden, gemeinnützige Zwecke verfolgen oder unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten stehen. Gefördert werden Sach- und Personalausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zum Beispiel Vereinsjubiläen, Konzerte, Instrumentenbeschaffung, Trainingsbekleidung, Dorf- und Pfarrfeste, Schüler- und Jugendprojekte oder Sanierungsmaßnahmen an Kirchen und Gedenkstätten.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Laufende Antragstellung, Antrag in der Regel mindestens vier Wochen vor Maßnahmenbeginn

Für wen ist das

VereinePrivatpersonenKommunen

Was du erfüllen musst

  • Schriftlicher Antrag auf dem vorgegebenen Antragsformular
  • Antrag rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn, in der Regel mindestens vier Wochen vorher
  • Bei Zuwendungen über 500 Euro darf erst nach Bewilligung oder genehmigtem vorzeitigem Maßnahmenbeginn beauftragt werden
  • Finanzierungsplan mit allen zu erwartenden Einnahmen, Eigenmitteln und Drittmitteln
  • Kein Rechtsanspruch, Bewilligung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel

Kombinierbar mit

Drittmittel müssen im Finanzierungsplan ausgewiesen werden

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LandZuschuss

Gutes tun in MV

Unbürokratische Kleinprojektförderung für ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern stärken. Gefördert werden maximal 1.000 Euro pro Projekt und Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 3.000 Euro. Förderfähig sind Honorar- und Sachkosten in Bereichen wie Bildung, Kultur, Soziales, Umweltschutz und Sport.

bis 3.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern
LandZuschuss

Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg)

Förderung gemeinnütziger Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport aus Lottomitteln. Die Zuwendung soll in der Regel mindestens 2.500 Euro betragen. Eine Förderobergrenze gibt es laut MBJS nicht; rund 90 Prozent der Antragstellenden beantragen zwischen 2.500 und 30.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent, bei Kommunen mindestens 50 Prozent. Gefördert werden ausschließlich Sachkosten, Honorarkosten zählen dazu.

bis 80 Prozent der Kosten
Brandenburg
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
BundZuschuss

Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit wenig Geld. Dazu gehören ein Schulbedarfszuschuss von 195 Euro pro Schuljahr, die Übernahme der tatsächlichen Kosten für das Mittagessen in Schule und Kita ohne den früheren Eigenanteil von 1 Euro pro Essen sowie 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa im Sportverein oder in der Musikschule.

bis 195 Euro
bundesweit
Jobcenter, Kommunen und zuständige Stellen der Länder
LandZuschuss

Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen

Unbuerokratische Mikroförderung von 100 bis 2.500 Euro für kleine ehrenamtliche Projekte in Nachbarschaft, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur. Die Gesamtausgaben eines Projekts dürfen 10.000 Euro nicht überschreiten, je Träger ist ein Antrag pro Kalenderjahr möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 50 Prozent mit der Zusage und zu 50 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

100 Euro bis 2.500 Euro
Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, umgesetzt durch lagfa Niedersachsen
LandZuschuss

Projektförderung Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement (Lottomittel Staatskanzlei)

Förderung von Projekten im Bereich Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement aus Lottomitteln. Gefördert werden Sachleistungen, Digitalisierung, Bildungsarbeit, Vernetzung sowie Fort- und Weiterbildungen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Die Projekte müssen mildtaetig, sozial, kulturell, sportlich oder im besonderen öffentlichen Interesse sein.

ab 2.500 Euro
Brandenburg
Staatskanzlei des Landes Brandenburg, Koordinierungsstelle Ehrenamt
LandZuschuss

Saarland zum Selbermachen

Direkte und unbürokratische finanzielle Förderung ehrenamtlicher, gemeinwohlorientierter Vorhaben in saarländischen Städten und Gemeinden, angeboten seit 2013. Typische Projekte sind die Instandsetzung von Spielgeräten, die Verbesserung von Sport- und Freizeiteinrichtungen, die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten oder die Instandsetzung von Denkmälern. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Förderhöhe von bis zu 3.000 Euro pro Projekt.

bis 3.000 Euro
Saarland
Staatskanzlei des Saarlandes