Förderprogramme
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- Heizung225
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- Mobilität550
- THG-Quote132
- Gründung448
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- Soziales538
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges603
IB.SH Immo Eigentum
Darlehen von 15.000 bis 200.000 Euro für Neubau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein, mit 10 oder 15 Jahren Zinsbindung. Die Zinssaetze richten sich nach dem Zeitpunkt der Zusage; die Bank weist zum Abrufzeitpunkt beispielsweise 4,20 Prozent bei 10 Jahren Zinsbindung und 1 Prozent Tilgung aus, effektiv 4,33 Prozent. Vorausgesetzt sind mindestens 7,5 Prozent Eigenkapital, das auch aus Eigenleistung bestehen kann. Ferienhäuser und Zweitwohnsitze sind ausgeschlossen. Die Auszahlung erfolgt beim Neubau zur Haelfte bei Baubeginn und zur Haelfte nach Fertigstellung des Rohbaus, beim Kauf in einer Summe.
InnoInvest
Zuschuss für innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgueter kleiner und mittlerer Unternehmen. Gefördert werden neue Produktionsverfahren, Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Organisationsstrukturen. Die Zuschusshöhe ist gestaffelt und reicht von 2.500 Euro bei 5.000 Euro Investition bis 200.000 Euro bei einer Million Euro Investition.
NRW.SeedCon
Nachrangiges, endfälliges Wandeldarlehen der NRW.BANK zwischen 50.000 und 200.000 Euro für junge Unternehmen in der Rechtsform GmbH oder UG. Der Zins liegt bei 6,00 Prozent pro Jahr, fest über die gesamte Laufzeit von sieben Jahren, die Rückzahlung erfolgt am Ende. Finanziert werden bis zu 100 Prozent des Bedarfs. Das Unternehmen darf höchstens 36 Monate alt sein und noch keine Gewinne ausgeschuettet haben.
Saarländische Wohnraumförderung - Eigentumsförderung (Kreditförderung)
Zinsverbilligtes Baudarlehen mit nominal 1,0 Prozent Festzins über die gesamte Laufzeit von bis zu 30 Jahren für Neubau, Ersterwerb und Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums im Saarland. Fördersätze sind 2.000 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche beim Neubau und Ersterwerb, 1.800 Euro bei wesentlichem Bauaufwand und bis 200.000 Euro je Wohneinheit bei Modernisierung. Ein Tilgungszuschuss von 5 Prozent je Kind, höchstens 20 Prozent, sowie 15 Prozent bei Erreichen des Standards EH 55 ist möglich.
Start-up BW Pre-Seed
Finanzierung von 50.000 bis in der Regel 200.000 Euro für innovative und wachstumsorientierte Start-ups in der Frühphase. Das Land beteiligt sich als zinsloser Beitrag mit Rückzahlungs- und Wandlungsregelungen, ein Co-Investor trägt mindestens 20 Prozent des Risikos. Die Grundlaufzeit beträgt zwei Jahre und kann mehrfach um jeweils zwölf Monate auf in der Regel bis zu fuenf Jahre verlaengert werden.
Start-up BW Pre-Seed
Frühphasenfinanzierung für innovative Start-ups zwischen 50.000 und in der Regel 200.000 Euro. Finanziert werden Investitionen ins Anlagevermögen sowie laufende Kosten wie Ausstattung, Warenlager und Personal. Das Land gibt ein zinsloses Darlehen für eine Basislaufzeit von zwei Jahren, verlängerbar auf maximal fünf Jahre, mit Wandlungsrecht in Unternehmensanteile.
Startfinanzierung 80
Zinsgünstiges Darlehen mit 80-prozentiger Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Gründungen und junge Unternehmen. Finanziert werden Investitionskosten, Warenlager und Betriebsmittel. Seit dem 1. Dezember 2025 gelten Höchstgrenzen von 200.000 Euro je Existenzgründer und 800.000 Euro je Unternehmen.
ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum, Programme 501, 502, 503)
Zinsgünstiges Landesdarlehen für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum in Rheinland-Pfalz. Das Basisdarlehen beträgt je nach Mietstufe 150.000 Euro (Mietstufen 1 bis 2), 175.000 Euro (Mietstufen 3 bis 4) oder 190.000 Euro (Mietstufen 5 bis 7), ab dem dritten Kind erhöht es sich um jeweils 10 Prozent. Bei energieeffizientem Neubau gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 10 Prozent, bei Standardbau und Erwerb 5 bis 7,5 Prozent.
Eigentumsförderung NRW, Neubau oder Kauf
Zinsguenstiges Landesdarlehen mit 30 Jahren Zinsbindung für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, die in Nordrhein-Westfalen selbst genutztes Wohneigentum bauen oder kaufen. In der Einkommensgruppe A liegt das Grunddarlehen je nach Haushaltsgröße zwischen 100.000 und 184.000 Euro bei 0,5 Prozent Zins und einem Tilgungsnachlass von 10 Prozent, in der Einkommensgruppe B zwischen 59.000 und 110.000 Euro. Zusatzdarlehen sind möglich, unter anderem 30.000 Euro für energieeffizientes Bauen im Standard Effizienzhaus 40, bis zu 25.000 Euro für die Baureifmachung (höchstens 75 Prozent der Kosten) und für Holzbau 1,30 Euro je Kilogramm verbautem Holz, höchstens 17.000 Euro; auf die Zusatzdarlehen gibt es 50 Prozent Tilgungsnachlass. Erforderlich sind mindestens 7,5 Prozent Eigenleistung, die aus Geld, unbelastetem Grundstückswert oder Selbsthilfe bestehen kann. Bewilligungsstelle ist die Stadt oder der Kreis am Bauort, in Münster etwa das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung; der Antrag muss vor dem Grundstückskauf beziehungsweise vor Baubeginn dort gestellt werden. Die Konditionen aendern sich jährlich mit dem Landesförderprogramm.
Regionalbudget für Kleinprojekte in den LEADER-Regionen Nordrhein-Westfalens
Nordrhein-Westfalen stellt jeder LEADER-Region jährlich ein Regionalbudget von höchstens 180.000 Euro bei einem Fördersatz von 90 Prozent bereit. Die Lokalen Aktionsgruppen geben das Geld nach eigenem Projektaufruf an Träger von Kleinprojekten weiter, dort beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent. Antragsberechtigt sind Kommunen, kleine Unternehmen, Vereine, Privatpersonen und Personengesellschaften. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums.
Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung Nordrhein-Westfalen
Zuschuss bis 180.000 Euro für schnell umsetzbare Klimaanpassungsmaßnahmen: Entsiegelung, Dachbegrünung, Baumpflanzungen, Versickerung von Niederschlagswasser und Verschattungselemente an Gebäuden, Liegenschaften und im öffentlichen Raum. Förderquote bis 80 Prozent, für Nothaushalts- und überschuldete Kommunen bis 90 Prozent, für wirtschaftlich Tätige 50 Prozent.
EXIST-Forschungstransfer
EXIST-Forschungstransfer unterstützt forschungsintensive Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in zwei Phasen. In Förderphase I werden Gehaelter für bis zu vier Vollzeitaequivalente im Projektteam finanziert, davon in der Regel bis zu drei wissenschaftliche und ein betriebswirtschaftliches Vollzeitaequivalent, dazu Sachausgaben von in der Regel bis zu 250.000 Euro. Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu 18 Monate, bei besonders anspruchsvollen Entwicklungsvorhaben bis zu 36 Monate. In Förderphase II können junge technologieorientierte Unternehmen bis zu 180.000 Euro erhalten, bei maximal förderfähigen Gesamtkosten von 240.000 Euro und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent. Das Programm wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
EXIST-Forschungstransfer Förderphase II
Anschlussphase für junge technologieorientierte Unternehmen, die aus Förderphase I hervorgegangen sind. Die Förderung beträgt bis zu 180.000 Euro bei maximal förderfähigen Gesamtkosten von 240.000 Euro und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent. Das Unternehmen muss einen Eigenanteil aufbringen.
Gründung innovativ 2022
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für innovative und sozial-innovative kleine Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung. Der Fördertatbestand Innovationsimpuls fördert Maschinen, Anlagen, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Personalkosten für neue Arbeitsplätze, der Fördertatbestand Gründungsgehalt die Personalausgaben oder Privatentnahmen geschäftsführender Personen. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand bei maximal 60 Prozent.
Gründung innovativ 2022
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus dem EFRE für innovativ und sozial-innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung. Gefördert werden höchstens 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand. Es gibt zwei Fördertatbestände: Innovationsimpuls für Investitionen, Beratung und neue Arbeitsplätze sowie Gründungsgehalt für geschäftsführende Personen, jeweils bis 50.000 Euro pro Person und Jahr für bis zu 24 Monate. Voraussetzung für den Antrag ist ein gemeinsamer Erstberatungstermin mit ILB und WFBB.
Gründung innovativ 2022 (Brandenburg)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen für innovativ und sozial-innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen in Brandenburg. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand. Fördertatbestand 1 Innovationsimpuls fördert Maschinen, Anlagen, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Personalkosten neuer Arbeitsplätze, Fördertatbestand 2 Gründungsgehalt die Vergütung oder Privatentnahmen geschäftsführender Gesellschafter, jeweils bis 50.000 Euro pro Person und Jahr für bis zu 24 Monate.
IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie
Darlehen von 150.000 bis 180.000 Euro zu 2 Prozent Zins mit 15 Jahren Zinsbindung für den Kauf einer gebrauchten, selbst genutzten Wohnimmobilie in Hamburg mit gleichzeitiger energetischer Sanierung. Förderfähig sind Objekte der Energieklassen D bis H, die im Zuge des Erwerbs mindestens auf Energieeffizienzklasse C gebracht werden. Im Haushalt muss mindestens ein minderjähriges Kind leben. Die Einkommensgrenzen betragen 75.000 Euro für eine erwachsene Person und 100.000 Euro für zwei Erwachsene, zuzueglich 20.000 Euro je Kind unter 18 Jahren. Beantragt wird über ein kooperierendes Kreditinstitut vor oder unmittelbar nach der Beurkundung des Kaufvertrags.
Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)
Zinsguenstige Darlehen und Zuschüsse für Neubau, Erwerb, barrierereduzierende und klimagerechte Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Niedersachsen. Einkommensgruppe A erhält Darlehen bis 180.000 Euro, die Gruppen B und C bis 140.000 Euro. Je Kind gibt es Aufstockungen von 10.000 Euro (Gruppe A) beziehungsweise 7.500 Euro sowie zusätzliche Zuschüsse von 10.000 Euro je Kind oder Person mit Behinderung.
Eigentumsförderung Niedersachsen (selbst genutztes Wohneigentum)
Förderdarlehen des Landes Niedersachsen für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum sowie für die Modernisierung des selbst genutzten Bestands. Für Neubau und Erwerb nennt die NBank bis zu 180.000 Euro in der Einkommensgruppe A und bis zu 140.000 Euro in den Gruppen B und C. Die Beträge erhöhen sich um 10.000 Euro je Kind in Gruppe A beziehungsweise um 7.500 Euro je Kind oder behindertem Haushaltsmitglied in den Gruppen B und C, dazu kommt ein Zuschuss von 10.000 Euro je Kind oder behindertem Haushaltsmitglied. Gefördert werden ausdrücklich auch barrierereduzierende Modernisierungen und energetische Verbesserungen um mindestens zwei Energieklassen. Der Antrag geht an den Landkreis, die Stadt oder die Gemeinde als Bewilligungsstelle.
IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie
Zinsverbilligtes Darlehen für Familien, die eine bestehende Wohnimmobilie der Energieklassen D bis H kaufen und im Zuge des Erwerbs energetisch mindestens auf Klasse C sanieren. Bis zu 150.000 bis 180.000 Euro zu 2 Prozent Zinssatz bei 15 Jahren Laufzeit. Förderfähig sind Kaufpreis, Erwerbsnebenkosten und Sanierungskosten.
Jung kauft Alt
Jung kauft Alt fördert Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Kauf und der anschließenden Sanierung einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie mit zinsverbilligten KfW-Darlehen. Nach Angaben des BMWSB beträgt der Kredithöchstbetrag 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Die Immobilie muss beim Erwerb der Energieeffizienzklasse F, G oder H entsprechen und innerhalb von 54 Monaten auf den Standard Effizienzhaus 85 EE ertuechtigt werden. Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen plus 10.000 Euro je weiterem minderjährigen Kind. Das Programm läuft seit dem 3. September 2024, Antrag über den Finanzierungspartner.
Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien im Bestand)
Zinsverbilligte Darlehen für Familien, die sanierungsbedürftigen Bestandswohnraum kaufen und anschließend energetisch sanieren. Das Programm läuft seit dem 3. September 2024. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 140.000 Euro mit einem Kind, 160.000 Euro mit zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Förderfähig sind Bestandsgebäude der Energieeffizienzklassen F, G oder H, der jeweils gültige Endkundenzins ist bei der KfW abzufragen.
KfW 308 Jung kauft Alt - Wohneigentum für Familien, Bestandserwerb
Zinsverbilligter Förderkredit des Bundes für Familien mit mindestens einem Kind und Alleinerziehende, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und anschließend energetisch sanieren. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen bei einem Kind und steigt um 10.000 Euro je weiterem Kind. Das Gebäude muss auf mindestens Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse saniert werden. Laufzeiten bis 35 Jahre mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung.
KfW 308 Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb (Jung kauft Alt)
Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und anschließend energetisch sanieren. Je nach Kinderzahl und Einkommen liegt die Kredithöhe zwischen 140.000 und 180.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro, bei zwei Kindern 100.000 Euro und ab drei Kindern 110.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreiten. Das Gebäude muss die Energieklasse F, G oder H haben und innerhalb von viereinhalb Jahren nach Zusage auf Effizienzhaus 85 EE saniert werden. Der Antrag muss vor dem Kauf über einen Finanzierungspartner gestellt werden.
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