Förderprogramme
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Richtlinie zur Förderung des Austauschs bestehender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste GSM-R-Funkmodule oder zum Einbau entsprechender Filter
Gefördert wurde der Austausch bestehender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste Module oder der Einbau entsprechender Filter. Güter- und Schienenpersonennahverkehr erhielten 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, der Schienenpersonenfernverkehr 90 Prozent, jeweils höchstens 5.184 Euro je Gerät bzw. 10.368 Euro bei zwei Modulen. Für Zulassungen und Gutachten waren im Härtefall bis zu 45.000 Euro möglich. Das Programm ist beendet.
Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff (LNGSeeschiffRL)
Gefördert wurde die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen für den reinen LNG-Betrieb oder Dual-Fuel-Betrieb, einschließlich Haupt- und Hilfsmaschinen, Boiler, Tanksystem, Tankperipherie, Bunkersystem und Sicherheitssystemen. Der Zuschuss betrug bis zu 60 Prozent der investiven Mehrkosten, höchstens 8 Millionen Euro je Aus- oder Umrüstungsvorhaben. Die Antragstellung ist beendet.
Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs
Das Programm förderte die Verbesserung der Energieeffizienz im elektrischen Eisenbahnbetrieb über einen Zuschuss je Tonnenkilometer und Personenkilometer. Die Fördersätze wurden jährlich festgelegt, zum Beispiel 0,00110646 Euro je tkm und pkm für 2021 und 0,00137281 Euro für 2020. Die Geltungsdauer wurde vom 31.12.2023 auf den 31.12.2022 verkürzt, das Programm ist beendet.
Richtlinie über eine anteilige Finanzierung der Entgelte in Serviceeinrichtungen des Schienengüterverkehrs mit dem Schwerpunkt Einzelwagenverkehr (Anlagenpreisförderung, APF)
Die Anlagenpreisförderung finanzierte Entgelte für die Nutzung von Serviceeinrichtungen im Schienengüterverkehr mit Schwerpunkt Einzelwagenverkehr anteilig mit, um den Einzelwagenverkehr wettbewerbsfähig zu halten. Das Programm ist ausgelaufen. Für Betriebskosten im Einzelwagenverkehr besteht weiterhin die Richtlinie BK-EWV beim Eisenbahn-Bundesamt.
Rückwirkende Meldung von Strommengen aus früheren Verpflichtungsjahren
Eine Nachmeldung für zurückliegende Jahre ist nicht möglich. Die Fristen des Paragrafen 8 Absatz 1 der 38. BImSchV, also der 15. November des Verpflichtungsjahres für Fahrzeuge und der 28. Februar des Folgejahres für öffentliche Ladepunkte, sind gesetzliche Fristen und stehen nicht zur Disposition. Wer die Prämie für ein Jahr vergessen hat, kann sie nicht nachholen, sondern erst im laufenden Jahr wieder beantragen.
SAB Sachsenkredit "Gründen und Wachsen"
Finanzierungslösung für Gründende, wachsende Unternehmen und freiberuflich Tätige in Sachsen. Das Programm wird auf der Sachsenkredit-Übersicht der SAB geführt, die Fördermittel sind wegen hoher Nachfrage jedoch ausgeschöpft. Interessenten sollten auf den Sachsenkredit Universal oder das Mikrodarlehen ausweichen.
Sachsen-Anhalt Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure
Aus dem Just Transition Fund unterstütztes Landesprogramm für Investitionen an Kraftwerksstandorten sowie an Tagebaustandorten der Braunkohlegewinnung zur Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen. Gefördert wurden Investitionen und Planungsleistungen mit 45 Prozent der Gesamtinvestitionskosten oder dem Mindestmass nach § 4 Absatz 2 der Bundesrahmenregelung, wobei der jeweils geringere Betrag massgeblich war. Antragsberechtigt waren kleine, mittlere und große Unternehmen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Sachsen-Anhalt KLIMA III
Zuschuss für kommunale Klimawandelanpassung sowie Starkregen- und Hochwasserschutz. Gefördert werden Konzepte und Planungen ebenso wie Investitionen in Begrünung, Entsiegelung, Gebäudekühlung, Baumpflanzungen, technische Schutzanlagen, Rückhaltebecken und mobile Hochwasserschutzsysteme. Der letzte Aufruf hatte ein Volumen von 11 Millionen Euro.
Sachsen-Anhalt KLIMA III
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für kommunale Klimaanpassung: Klimaanalysen, Machbarkeitsstudien und Hitzeaktionspläne, Investitionen in technische Anlagen sowie bauliche Investitionen in Entsiegelung und die Begrünung von Dächern, Fassaden und Straßen. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.
Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER
Zuschuss für investive Maßnahmen in stationaere elektrochemische Energiespeicher mit einer Speicherkapazität von mehr als 30 Kilowattstunden, einschließlich Batteriemanagementsystemen und Speicher-Wechselrichtern. Antragsberechtigt waren private und öffentliche Unternehmen sowie sonstige juristische Personen. Die Auswahl erfolgte im Wettbewerb nach Treibhausgasminderung und Fördereffizienz.
Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Investitionen in Stromspeicher mit einer Kapazität von mehr als 30 Kilowattstunden einschließlich Batteriemanagementsystem und Speicher-Wechselrichter, gefördert wurden auch Planungsleistungen bis maximal 20 Prozent der Gesamtausgaben. Fördersätze: 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Speicher musste mindestens 75 Prozent seiner Energie aus einer verbundenen Erneuerbaren-Anlage beziehen und eine Treibhausgasminderung von mindestens 30 Prozent gegenüber dem bisherigen Netzbezug erreichen. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)
Bundesprogramm zur umfassenden Sanierung und Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur, mit Schwerpunkt auf dem Sanierungsstau bei Schwimmhallen und Sportstätten. Antragsberechtigt waren Städte, Gemeinden und Landkreise als Eigentümer der Einrichtungen. Von 2016 bis 2021 wurden rund 1,5 Milliarden Euro für 905 Projekte bereitgestellt, von 2022 bis 2023 weitere rund 645 Millionen Euro für 222 Projekte. Ab 2022 lag der Schwerpunkt auf Energieeffizienz und Klimaschutz. Das Programm endete 2024 und wurde 2025 durch das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten abgeloest.
Schallschutzfensterprogramm Nürnberg
Die Stadt Nürnberg fördert Schallschutzmaßnahmen in bestehenden Wohnungen an Hauptverkehrsstraßen mit erhöhten Lärmwerten. Förderfähig sind der Einbau von Schallschutzfenstern, schallgedämmten Rollladenkästen und elektrisch betriebenen, schallgedämmten Lüftern. Aufgrund der Haushaltssperre ist im Jahr 2026 keine Förderung mehr möglich.
Schulbaupaket M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Sanierung, Neu- und Umbau sowie Erweiterung von Schulinfrastruktur an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen außerhalb von Mittel- und Oberzentren. Der Fördersatz richtete sich nach der Leistungsfähigkeit des Schulträgers, maximal wurden 5 Millionen Euro gewährt. Das Programm ist ausgeschöpft.
Solar-Förderprogramm für private Haushalte Bremerhaven
Bremerhaven bezuschusste ab Januar 2023 die Anschaffung von Photovoltaikanlagen privater Haushalte mit 25 Prozent der Kosten. Träger war die BIS Wirtschaftsförderung Bremerhaven. Im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 ergab sich, dass für die Sonderförderung keine Mittel mehr zur Verfuegung stehen, das Programm wurde daraufhin 2024 eingestellt. Noch offene Anträge wurden abgelehnt. Als Alternative verweist das Land auf die Einspeisevergütung nach dem EEG.
SolarPLUS Berlin Modul E: Steckersolargeraete
Das Berliner Modul E förderte die Anschaffung von Steckersolargeraeten, umgangssprachlich Balkonkraftwerke, für Privathaushalte. Neuanträge sind für dieses Modul nicht mehr möglich; die zugehoerige Förderrichtlinie des Landes Berlin galt bis zum 31. Dezember 2025. Die IBB bearbeitet ausschließlich noch bestehende Anträge, die Beratung dazu erfolgt nur per E-Mail. Die übrigen Bausteine des Programms SolarPLUS mit den Modulen S und L laufen nach der Förderrichtlinie ab dem 2. Januar 2026 weiter.
SolarPLUS Modul E - Steckersolargeräte (Balkonkraftwerk) Berlin
Modul E des Berliner SolarPLUS-Programms förderte die Anschaffung von Steckersolargeräten, also Balkonkraftwerken, auch für Mieterinnen und Mieter. Das IBB Business Team stellt auf der Programmseite ausdrücklich fest, dass Neuanträge für dieses Modul nicht möglich sind; es werden nur noch bereits eingegangene Anträge bearbeitet. Die zugehörige Förderrichtlinie galt bis 31.12.2025.
SolarPLUS Modul E: Steckersolargeraete Berlin
Modul E des Berliner Programms SolarPLUS förderte die Anschaffung von Steckersolargeraeten, also Balkonkraftwerken, für Haushalte in Berlin. Neuanträge sind für dieses Modul nicht mehr möglich, das IBB Business Team bearbeitet nur noch bereits eingegangene Anträge. Die übrigen Module SolarPLUS S und SolarPLUS L für Speicher, Denkmal-, Fassaden- und Gründach-Photovoltaik laufen weiter. Wer in Berlin ein Balkonkraftwerk anschafft, kann weiterhin die bundesweiten Erleichterungen nutzen.
Solarstadt Kiel: Förderung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen
Kiel förderte im Projekt Solarstadt Kiel die Anschaffung und Errichtung von Solaranlagen. Gefördert wurden unter anderem Voruntersuchungen mit bis zu 800 Euro, Einstiegsberatungen für Unternehmen mit bis zu 2.500 Euro, begleitende Bau- und Installationsarbeiten mit bis zu 5.000 Euro sowie die Installation von Photovoltaikanlagen. Für 2025 standen 225.000 Euro bereit. Die Ratsversammlung hat am 16. Oktober 2025 beschlossen, die Förderung im Haushaltsjahr 2026 auszusetzen. Neue Anträge können nicht eingereicht werden.
Solarstrom für Elektroautos (442)
Investitionszuschuss für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher zum Laden eines eigenen Elektroautos am selbst bewohnten Wohngebäude. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Grund war die Haushaltskonsolidierung des Bundes und die Prioritätensetzung im Haushalt 2024.
Solarstrom für Elektroautos (KfW 442)
Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher an selbstgenutzten Wohnhäusern, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war. Die Pauschalbeträge richteten sich nach Leistung von PV-Anlage und Speicher, für bidirektionales Laden gab es einen Innovationsbonus. Die Antragsphase ist beendet, das Programm befindet sich in der Umsetzung.
Sonderleistungen für Pflegeeinrichtungen nach Paragraf 150c SGB XI
Voll- und teilstationaere Pflegeeinrichtungen mussten von Oktober 2022 bis April 2023 monatliche Sonderleistungen an die nach dem Infektionsschutzgesetz benannten Personen zahlen. Die Höhe betrug je Einrichtung und Monat 500 Euro bei bis zu 40 Plätzen, 750 Euro bei 41 bis 80 Plätzen und 1.000 Euro bei mehr als 80 Plätzen. Die Pflegekassen erstatteten den Betrag den Einrichtungen. Das Programm ist seit dem 30. April 2023 ausgelaufen.
Sonderprogramm Gaststätten
Zuschussprogramm zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum Hessens bei dringend erforderlichen Investitionen. Es können aktuell keine neuen Anträge gestellt werden, eine Neuauflage wurde in Aussicht gestellt.
Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften in den EEG-Ausschreibungen (Paragraf 36g EEG, weggefallen)
Das EEG 2017 enthielt in Paragraf 36g besondere Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften in den Ausschreibungen für Windenergie an Land. Diese Vorschrift ist weggefallen und steht im aktuellen EEG 2023 nur noch als Leerstelle im Gesetzestext. Wer heute nach den früheren Bürgerenergie-Sonderregeln der Ausschreibung sucht, findet sie nicht mehr. An ihre Stelle ist der heutige Paragraf 22b EEG getreten, der Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land bis 18 Megawatt und bei Solaranlagen bis 6 Megawatt vollständig von der Ausschreibungspflicht befreit, statt ihnen nur Erleichterungen innerhalb der Ausschreibung zu geben.
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