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Beteiligungskapital der BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen (BBM)
Stille und offene Beteiligungen an kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmen im Land Bremen. Stille Beteiligungen bis 1,5 Millionen Euro im Co-Investment mit Laufzeit bis 10 Jahre wirken als wirtschaftliches Eigenkapital. Offene Beteiligungen sind bis 300.000 Euro als Alleininvestor oder bis 1,5 Millionen Euro im Co-Investment möglich, mit einem Beteiligungshorizont von 7 Jahren.
Beteiligungskapital der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft
Stille und offene Beteiligungen zur Stärkung der Eigenkapitalposition mittelständischer Unternehmen. Genutzt wird das Kapital für Wachstum, Unternehmensnachfolge inklusive MBO und MBI sowie für Restrukturierungen.
Beteiligungskapital von Bayern Kapital
Bayern Kapital stellt Beteiligungskapital für innovative Unternehmen in Bayern bereit, von der Pre-Seed- bis zur Scale-up-Phase. Die Tickets reichen von 250.000 Euro bis 50 Mio. Euro, verwaltet werden rund 1,3 Mrd. Euro in mehreren Fonds. Schwerpunkte sind High-Tech, DeepTech und Life Sciences. Investiert wird in der Regel gemeinsam mit privaten Lead-Investoren.
Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk NRW
Stille Beteiligung von 25.000 bis 250.000 Euro speziell für Handwerksbetriebe, höhere Summen sind nach Absprache möglich. Zielgruppe sind Betriebe ab drei Jahren Bestand, Betriebe in der Nachfolgeregelung und Übernehmerinnen und Übernehmer. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre, die Rückzahlung beginnt im sechsten Jahr in fünf gleichen Raten.
Beteiligungsprogramme der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG)
Stille Beteiligungen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Saarland. Die Spanne von 30.000 bis 1 Million Euro umfasst mehrere KBG-Programme: das Beteiligungsprogramm für KMU bis 1 Million Euro, die Kapitaloffensive für Gründer von 30.000 bis 100.000 Euro und das Mikromezzaninprogramm bis 100.000 bzw. 150.000 Euro. Finanziert werden unter anderem Existenzgründungen, Betriebserweiterungen und die Einführung neuer Produkte, die Beteiligung ist in der Regel sieben Jahre rückzahlungsfrei.
Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch darauf, Teile ihres Entgelts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Beiträge an Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung sind nach Paragraf 3 Nummer 63 EStG bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber die ersparten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss weitergeben. Seit 2020 gibt es für Pflichtversicherte einen Freibetrag bei den Krankenversicherungsbeiträgen auf ausgezahlte Betriebsrenten.
Betriebliche Einstiegsqualifizierung
Die Einstiegsqualifizierung nach Paragraf 54a SGB III ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis höchstens zwölf Monaten, das auf eine anerkannte Berufsausbildung vorbereitet. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zur Vergütung von höchstens 276 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Einstiegsqualifizierung findet in Vollzeit oder in Teilzeit mit mindestens 20 Wochenstunden statt. Die zuständige Stelle stellt nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat aus. Der Antrag läuft über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
Betriebliche Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen
Krankenkassen fördern nach Paragraf 20b SGB V den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in Betrieben. Sie erarbeiten gemeinsam mit Versicherten und Verantwortlichen im Betrieb Vorschlaege zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und unterstützen deren Umsetzung. Dabei arbeiten sie mit den Unfallversicherungsträgern zusammen und können regionale Koordinierungsstellen einrichten, die Unternehmen beraten. Der Zugang läuft über die Krankenkassen oder die regionalen Koordinierungsstellen.
Betriebliche Investitionen (GRW) - Einzelbetriebliche Förderung
Nicht rückzahlbare oder rückzahlbare Zuschüsse für die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten, Produktionsdiversifizierung und grundlegende Änderungen des Produktionsprozesses. Der Fördersatz beträgt je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße 10 bis 35 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.
Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz bündelt seine Beratungsförderung seit Dezember 2025 im neuen Betriebsberatungsprogramm. Bezuschusst werden externe Beratungen zu Betriebswirtschaft, Digitalisierung und künstlicher Intelligenz, Design, Wissenstransfer und Innovation. Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro je Tagewerk. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden. Das Programm ersetzt die früheren Zuschüsse 134, 136 und 138.
Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz
Zuschuss zu Beratungskosten für KMU, Gründungswillige und Nachfolger in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 500 Euro pro Tagewerk mit mindestens acht Beratungsstunden inklusive Vor- und Nachbereitung, Bericht und Fahrzeit. Insgesamt sind 20 Tagewerke je Unternehmen in vier Kalenderjahren möglich, für Existenzgründung und Übernahme bis zu fuenf Tagewerke, für Produkt- und Kommunikationsdesign bis zu drei. Beratungsfelder sind unter anderem Unternehmensführung und Strategie, Digitalisierung und KI, Wissens- und Technologietransfer, Gründungsvorbereitung und Nachfolge. Das Programm loest seit dem 16.12.2025 die früheren Programme 134, 136 und 138 ab, der Antrag muss vor Beauftragung des Beraters bei der ISB eingehen.
Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz (Programm 158)
Nachfolgeprogramm der bisherigen Beratungsprogramme 134, 136 und 138. Gefördert werden betriebliche Beratungen für KMU, Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen mit bis zu 50 Prozent der Kosten und höchstens 500 Euro je Tagewerk. Themen sind unter anderem Betriebswirtschaft, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Design sowie Wissens- und Technologietransfer.
Betriebsmittelkredit RLP (Programm 605)
Zinsgünstiger Kredit für den kurz- bis mittelfristigen Betriebsmittelbedarf von KMU, MidCaps und Freiberuflern in Rheinland-Pfalz. Bis zu 5 Millionen Euro sind möglich, die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahren mit bis zu einem tilgungsfreien Anlaufjahr.
Bewaeltigung von Extremwetterfolgen im Wald nach GAK
Zuschuss für die schonende Raeumung von Kalamitätsflächen, Waldschutzmaßnahmen und die Wiederaufforstung nach Sturm, Duerre, Waldbrand und Borkenkaeferbefall. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben, bei Kleinprivatwaldbesitzern mit bis zu 20 Hektar Waldbesitz bis zu 90 Prozent.
Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRl Extremwetterfolgen)
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 50.000 Euro je Antragsjahr für Waldschutzmaßnahmen nach Sturm, Dürre und Borkenkäferbefall: Räumung von Kalamitätsflächen, insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen und Holzlagerplätze. Waldgenossenschaften erhalten zusätzlich 2.500 Euro je angefangene 50 Hektar, für Nass- und Trockenlager gilt keine Obergrenze.
Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen (Bewässerungsrichtlinie)
Zuschuss von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 2,1 Millionen Euro für überbetriebliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen: Neubau und Erweiterung von Einrichtungen zur Wasserentnahme und Wasserspeicherung sowie Grundwasseranhebung und Pumpenanlagen für die Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft.
Bezuschussung Vereinsuebungsbetrieb Hamburg
Der Hamburger Sportbund bezuschusst den Uebungsbetrieb seiner Mitgliedsvereine und honoriert damit den Einsatz qualifizierter Uebungsleiterinnen und Uebungsleiter. Die Förderung ist Teil des Angebots für Mitgliedsorganisationen, Einzelpersonen können nicht beantragen. Anträge und Richtlinien stehen im HSB-Mitgliederportal. Ergänzend gibt es Betriebskostenzuschüsse für Sportanlagen mit Antragsfrist 30. April. Nicht-Mitglieder wenden sich direkt an die jeweiligen Programmverantwortlichen.
Bezuschussung von Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanagern
Zuschuss des Landessportbunds Berlin von 75 Prozent, maximal 720 Euro je Person, für Vereine und Verbände, die qualifizierte Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager beschäftigen. Das Programm ist neu aufgelegt.
Bielefeld begrünt Häuser
Bielefeld unterstützt Dach- und Fassadenbegrünungen im gesamten Stadtgebiet mit bis zu 10.000 Euro. Grundlage ist die Förderrichtlinie Bielefeld begrünt Häuser. Eine erste Einschaetzung, ob ein Dach für eine Begrünung geeignet ist, ermöglicht das Gründachkataster NRW. Der Antrag wird online gestellt und erfordert eine Anmeldung mit BundID; Belege und Nachweise werden später zusammen mit dem Auszahlungsantrag beim Umweltamt eingereicht. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht.
Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen erhalten neben dem Regelbedarf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dazu gehoeren Schulausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten in tatsaechlicher Höhe, persönlicher Schulbedarf, Schuelerbeförderung, ergänzende Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Für den Schulbedarf sieht das Gesetz Grundbeträge von 100 Euro zum ersten und 50 Euro zum zweiten Schulhalbjahr vor, die jährlich fortgeschrieben werden. Bildungsleistungen gibt es nur bis zum 25. Lebensjahr und nur für Schuelerinnen und Schueler ohne Ausbildungsvergütung.
Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen erhalten pauschal 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein oder die Musikschule. Anspruch besteht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden. Der Nachweis ist einfach gehalten, es genügt, dass die Aktivität tatsächlich wahrgenommen wird. Rechtsgrundlage sind Paragraf 28 SGB II, Paragraf 34 SGB XII und Paragraf 6b Bundeskindergeldgesetz.
Bildung und Teilhabe für Kinder nach Paragraf 3 Abs. 4 AsylbLG
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Leistungsbezug nach dem AsylbLG erhalten zusätzlich zu den Grundleistungen Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Maßgeblich sind die Paragrafen 34, 34a und 34b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Abgedeckt sind unter anderem Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung in Schule und Kita sowie ein monatlicher Betrag für Vereins-, Kultur- und Freizeitangebote. Die Leistungen werden gesondert berücksichtigt und in der Regel als Sach- oder Dienstleistung erbracht.
Bildung und Teilhabe: Ausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten
Die tatsaechlichen Kosten für eintaegige Ausfluege und mehrtaegige Klassen- und Kitafahrten werden für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen übernommen. Das ist eine der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Berechtigt sind Familien mit Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Beantragt wird beim Jobcenter oder bei Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis, üblicherweise mit der Kostenaufstellung der Einrichtung.
Bildung und Teilhabe: Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita
Für das gemeinsame Mittagessen in Schule, Kita oder Hort werden laut Familienportal die gesamten Aufwendungen übernommen, ein Eigenanteil fällt nicht an. Anspruch haben Kinder, deren Eltern Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Abgerechnet wird meist direkt mit dem Essensanbieter, beantragt wird beim Jobcenter oder der Kommune.
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