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Förderprogramme

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4.197 Programme gefunden

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BundSonstiges

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Der Wohnberechtigungsschein ist der Nachweis, dass ein Haushalt eine geförderte Sozialwohnung beziehen darf. Nach Paragraf 27 Wohnraumförderungsgesetz wird er auf Antrag von der zuständigen Stelle erteilt, wenn das Einkommen die Grenze nach Paragraf 9 Absatz 2 WoFG einhaelt, und ist ein Jahr gültig. Ein Vermieter darf eine gebundene Wohnung nur überlassen, wenn ihm vorher ein WBS übergeben wird. Beantragt wird er beim Wohnungsamt der Kommune; die Länder können abweichende Einkommensgrenzen festlegen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohnungsamt bzw. Wohnraumförderstelle der Kommune
LandSonstiges

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Der Wohnberechtigungsschein ist die Eintrittskarte in eine belegungsgebundene Sozialwohnung. Er wird von der zuständigen kommunalen Stelle auf Antrag ausgestellt und gilt für die Dauer eines Jahres. Voraussetzung ist, dass das Einkommen des Haushalts die Grenze nach Paragraf 9 Absatz 2 WoFG nicht überschreitet; im Bundesrecht sind das 12.000 Euro Jahreseinkommen für einen Einpersonenhaushalt, 18.000 Euro für zwei Personen, 4.100 Euro je weiterer Person und 500 Euro je Kind. Die Länder dürfen diese Grenzen per Verordnung an ihren Wohnungsmarkt anpassen, deshalb weichen die tatsaechlichen Werte je Bundesland ab. Im Schein steht auch, wie groß die Wohnung sein darf.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesländer und Kommunen auf Grundlage von Paragraf 27 Wohnraumförderungsgesetz
LandSonstiges

Wohnberechtigungsschein Bayern

In Bayern darf gebundener, also staatlich geförderter Wohnraum grundsaetzlich nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Der Antrag wird beim Landratsamt, der kreisfreien Stadt oder der großen Kreisstadt am Wohnort mit dem Formblatt WBS I oder online über das Bayernportal gestellt. Massstab sind die Einkommensgrenzen des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes und des Wohnraumförderungsgesetzes. In Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf gilt statt des allgemeinen WBS häufig ein Benennungsverfahren, bei dem die Behörde passende Haushalte vermittelt.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Landratsamt, kreisfreie Stadt oder große Kreisstadt am Wohnort
LandSonstiges

Wohnberechtigungsschein Berlin

In Berlin wird der Wohnberechtigungsschein kostenlos vom bezirklichen Wohnungsamt oder Bürgeramt ausgestellt und ist in der Regel ein Jahr gültig. Voraussetzung sind unter anderem Volljährigkeit, deutsche oder EU-Staatsangehoerigkeit oder eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltserlaubnis sowie mindestens elf Monate Aufenthalt in Berlin mit Lebensmittelpunkt dort. Es gibt zusätzlich einen WBS mit besonderem Wohnbedarf, etwa bei Schwerbehinderung ab 50 Prozent, Unterbringung in einer Notunterkunft, unverschuldetem Wohnungsverlust, Alter ab 65 Jahren oder Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII. Antrag online oder schriftlich.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Bezirkliches Wohnungsamt oder Bürgeramt des Anmeldebezirks
LandSonstiges

Wohnberechtigungsschein Berlin (WBS 100 bis WBS 220)

Berlin staffelt den Wohnberechtigungsschein in mehrere Stufen, die sich an der bundesrechtlichen Einkommensgrenze orientieren. WBS 100 entspricht der Bundesgrenze, WBS 140 liegt 40 Prozent darueber, WBS 160 sechzig Prozent, WBS 180 achtzig Prozent und WBS 220 hundertzwanzig Prozent. Für einen Zweipersonenhaushalt nennt die Senatsverwaltung 25.200 Euro bei WBS 140, 28.800 Euro bei WBS 160, 32.400 Euro bei WBS 180 und 39.600 Euro bei WBS 220. Im Schein steht außerdem die maßgebliche Wohnungsgröße nach Raumzahl oder Wohnfläche. Der Antrag läuft über das Bürger- oder Wohnungsamt des Wohnbezirks oder online; der erteilte Schein gilt dann für ganz Berlin.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Land Berlin, Ausgabe über die Bezirksaemter und service.berlin.de
LandKredit

Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Brandenburg)

Förderprogramm des Landes Brandenburg für den Erwerb, den Neubau und den Ausbau von selbstgenutztem Wohneigentum, abgewickelt über die ILB. Der Ausbau umfasst nach Programmtitel auch die Erweiterung vorhandener Gebäude, also etwa Dachausbau oder Anbau. Darlehenshöhe, Zinssatz und Einkommensgrenzen sind auf der abgerufenen Programmseite nicht ausgewiesen und stehen in der verlinkten Förderrichtlinie. Die ILB nennt für Fragen zum Wohnungsbau die Nummer 0331 660-1322. Ob ein Vorhaben im Fördergebiet liegt, laesst sich über das Kartenwerkzeug der ILB prüfen.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
LandKredit

Wohneigentum in Innenstädten - Anschubfinanzierung für Investoren (Brandenburg)

Programm des Landes Brandenburg, das Investoren eine Anschubfinanzierung für die Schaffung von Wohneigentum in Innenstädten gibt. Es zielt auf die Belebung von Ortskernen und die Wiedernutzung innerstädtischer Bausubstanz. Förderhöhe, Zinssatz und Voraussetzungen sind auf der Übersicht der ILB-Wohnungsbauprogramme nicht beziffert und stehen in der Förderrichtlinie. Der Antrag läuft über die ILB. Vor einer Entscheidung sollten die aktuellen Konditionen abgefragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
LandKredit

Wohneigentumsförderung Brandenburg 2026

Förderung des Landes Brandenburg für selbst genutztes Wohneigentum, ausgereicht als zinsfreie Darlehen und Zuschüsse. Abgedeckt sind der Neubau und Ersterwerb, der Bestandserwerb mit Modernisierung, die nachhaltige Modernisierung bereits selbst genutzten Wohneigentums sowie eine Anschubfinanzierung für Investoren, die Wohneigentum schaffen. Die ILB nennt auf den abgerufenen Seiten keine Darlehenshöchstbeträge, Zinssaetze oder Einkommensgrenzen, die Antragsformulare werden dynamisch geladen. Konkrete Konditionen sind vor einer Entscheidung direkt bei der ILB zu erfragen.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
LandKredit

Wohnen mit Zukunft - Photovoltaik

Zinsgünstiges Darlehen ab 5.000 Euro für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher auf selbstgenutzten Wohngebäuden. Förderfähig sind die technischen Anlagen, Planung, Bauarbeiten, Montage und Zubehör wie Ladestationen. Laufzeiten von 5, 10, 20 oder 30 Jahren mit ein bis fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.

ab 5.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank
LandKredit

Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik

Zinsguenstiges Förderdarlehen der L-Bank für den Bau, die Erweiterung oder die Modernisierung einer Photovoltaikanlage am selbstgenutzten Wohnhaus in Baden-Württemberg. Finanziert werden die Anlage selbst, ein Batteriespeicher, Planung und Projektierung, notwendige Baumaßnahmen sowie sonstige Kosten wie Messeinrichtungen und Wallbox. Der Kredit beginnt bei 5.000 Euro, die Laufzeit beträgt 5, 10, 20 oder 30 Jahre bei zehnjähriger Sollzinsbindung. Das Darlehen laesst sich mit der Einspeisevergütung nach dem EEG kombinieren und wird im Hausbankverfahren beantragt.

ab 5.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank Baden-Württemberg
LandZuschuss

Wohngebäuderückbau Sachsen

Reines Landesprogramm des Freistaats Sachsen zum Rückbau dauerhaft nicht mehr benoetigter Wohngebäude. Es ergänzt die Bund-Länder-Städtebauförderung und zielt auf die Anpassung des Wohnungsbestands an die demografische Entwicklung sowie auf die Stabilisierung des Wohnungsmarkts in schrumpfenden Städten und Gemeinden. Antragsberechtigt sind Kommunen und Wohnungsunternehmen. Das Programm wird neben der Brachflächenbeseitigung als eigenständiges Landesprogramm geführt und ist auf Gebiete der Städtebauförderung sowie auf städtebaulich begründete Rückbaustandorte ausgerichtet.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
BundZuschuss

Wohngeld (Lastenzuschuss für Eigentümer)

Der Lastenzuschuss ist der Wohngeldzweig für Menschen, die selbst genutztes Wohneigentum haben und wenig Einkommen. Berücksichtigt werden Zins- und Tilgungsleistungen für Bau, Erwerb oder Verbesserung, die Grundsteuer, Verwaltungskosten sowie eine Betriebskostenpauschale von 36 Euro je Quadratmeter und Jahr. Antragsberechtigt sind Eigentümer von bis zu zwei Wohnungen sowie Erbbauberechtigte und Personen mit Dauerwohnrecht oder Niessbrauch. Empfänger von Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (früher Bürgergeld) sowie von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sind nach Paragraf 7 WoGG ausgeschlossen, Empfänger von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach Paragraf 20 Absatz 2 WoGG.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, Bearbeitung durch die oertliche Wohngeldbehörde
BundZuschuss

Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss)

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Mieterinnen und Mieter oder zur Belastung für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Es unterstützt Haushalte mit niedrigem Einkommen bei den Wohnkosten und wird seit über 60 Jahren gezahlt. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise Belastung ab, ein amtlicher Wohngeldrechner gibt eine erste Orientierung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Wohngeldstellen der Kommunen
BundZuschuss

Wohngeld (Mietzuschuss)

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen. Die Höhe haengt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete ab; feste Beträge gibt es nicht. Seit der Reform Wohngeld-Plus enthält die Leistung dauerhaft eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente. Wer Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (bis zur Umbenennung Bürgergeld), Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bezieht, ist nach Paragraf 7 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten dort bereits übernommen werden. Für BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe steht der Ausschluss nicht in Paragraf 7, sondern in Paragraf 20 Absatz 2 WoGG.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, Bearbeitung durch die oertliche Wohngeldbehörde
BundZuschuss

Wohngeld als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum

Der Lastenzuschuss ist die Variante des Wohngeldes für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen. Nach Paragraf 1 WoGG wird Wohngeld entweder als Zuschuss zur Miete oder als Zuschuss zur Belastung geleistet, also zu Zins, Tilgung und Bewirtschaftungskosten des selbst genutzten Wohnraums. Es besteht ein Rechtsanspruch, wenn Einkommen und Belastung im vorgesehenen Rahmen liegen. Antrag bei der Wohngeldstelle der Wohnsitzgemeinde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune (Stadt, Gemeinde, Landkreis)
BundZuschuss

Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss für Familien

Wohngeld ist eine Leistung für Haushalte mit kleinem Einkommen und wird als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gezahlt. Die Höhe hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem monatlichen Einkommen und der Miethöhe ab. Beantragt wird es schriftlich bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder teilweise online über das Verwaltungsportal des Bundes.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune
BundZuschuss

Wohngeld als Mietzuschuss

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen und besteht als Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes erfuellt sind. Die Höhe haengt von Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und Mietenstufe der Gemeinde ab. Nach Angaben des BMWSB zur Reform Wohngeld-Plus lag die durchschnittliche Leistung bei rund 370 Euro im Monat (Angabe zur Reform 2023), die Beträge werden im Zwei-Jahres-Rhythmus fortgeschrieben, zuletzt zum 1. Januar 2025. Beantragt wird Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Wohnsitzgemeinde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune (Stadt, Gemeinde, Landkreis)
BundZuschuss

Wohngeld für Ausländerinnen und Ausländer (§ 3 WoGG)

Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss erhalten auch Ausländerinnen und Ausländer, wenn sie sich im Bundesgebiet aufhalten und ein Aufenthaltsrecht nach dem Freizuegigkeitsgesetz EU, einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz, ein Aufenthaltsrecht nach voelkerrechtlichem Abkommen, eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz oder den Status heimatloser Ausländer besitzen. In der Regel nicht wohngeldberechtigt sind Personen mit einem Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche nach § 17 AufenthG, zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 AufenthG, mit Chancenkarte nach § 20a AufenthG, für ein studienbezogenes Praktikum nach § 16e AufenthG oder für den europäischen Freiwilligendienst nach § 19e AufenthG. Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle der Kommune gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune bzw. des Landkreises
LandKredit

Wohnraumförderung - Wohnraum für Auszubildende und Studierende (Neuschaffung)

Zinsguenstiges Förderdarlehen für die Neuschaffung von Wohnplätzen und Gemeinschaftsräumen für Auszubildende und Studierende. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, Tilgungsnachlass 35 Prozent auf das Grunddarlehen und 50 Prozent auf Zusatzdarlehen.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK
LandKredit

Wohnraumförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen (Neuschaffung)

Zinsguenstiges Förderdarlehen für die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot. Gefördert werden Individualwohnräume und gruppenbezogene Wohnräume durch Neubau, Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK
LandZuschuss

Wohnraumförderung Modernisierung und Instandsetzung Sachsen-Anhalt

Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Förderfähig sind Gebäude mit mindestens drei Wohnungen. Nach der Maßnahme gelten Mietpreis- und Belegungsbindungen.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
LandKredit

Wohnraumförderungsprogramm des Landes Bremen 2026

Neues Landeswohnraumförderungsprogramm mit drei Fördersäulen: Neubau in zwei Mietstufen inklusive der Option Junges Wohnen, Modernisierung im Bestand sowie Bindungsankauf durch Verlängerung von Miet- und Belegungsbindungen. Das Programm wurde am 30. Juni 2026 beschlossen und tritt Mitte August 2026 in Kraft. Die Programme bis einschließlich 2025 sind bereits ausgebucht.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung / BAB Bremer Aufbau-Bank
BundSonstiges

Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte (§ 12a AufenthG)

Wer internationalen Schutz erhält oder erstmals eine Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitaeren Gründen bekommt, ist für drei Jahre verpflichtet, den Wohnsitz in dem zugewiesenen Bundesland zu nehmen. Die Verpflichtung entfällt, wenn die Person mindestens 15 Stunden woechentlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und dabei mindestens den monatlichen Regelsatz einer Einzelperson verdient, eine Berufsausbildung oder ein Studium aufnimmt oder einen Integrationskurs, Berufssprachkurs oder eine mindestens dreimonatige Qualifizierungsmaßnahme besucht, die am zugewiesenen Ort nicht möglich ist. Das gilt auch für Ehe- und Lebenspartner sowie minderjährige Kinder in familiaerer Lebensgemeinschaft. Die Aufhebung beantragt man bei der zuständigen Behörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zuständige Landesbehörde bzw. Ausländerbehörde des zuweisenden Bundeslandes
LandKredit

Wohnungsbau Sozial (Mecklenburg-Vorpommern)

Landesprogramm Mecklenburg-Vorpommerns für die Schaffung von belegungsgebundenen Wohnungen mit tragbaren Wohnkosten. Es richtet sich an Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Kommunen und private Investoren, die neuen Sozialwohnraum bauen oder schaffen. Förderart, Beträge und Bindungsfristen sind auf der abgerufenen Übersichtsseite nicht beziffert und stehen in der Förderrichtlinie auf der Programmseite. Der Antrag läuft über das Landesförderinstitut. Vor einer Entscheidung sollten die aktuellen Konditionen dort abgefragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

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