Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss für Familien
Wohngeldstelle der Kommune · bundesweit
Wohngeld ist eine Leistung für Haushalte mit kleinem Einkommen und wird als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gezahlt. Die Höhe hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem monatlichen Einkommen und der Miethöhe ab. Beantragt wird es schriftlich bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder teilweise online über das Verwaltungsportal des Bundes.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Geringes Haushaltseinkommen
- Eigene Mietkosten oder Kosten für selbst genutztes Wohneigentum
- Kein Bezug anderer Sozialleistungen, die die Wohnkosten bereits berücksichtigen
- Antrag bei der Wohngeldbehörde der Kommune
Kombinierbar mit
Wer Bürgergeld, Sozialgeld oder BAföG mit Berücksichtigung der Wohnkosten bekommt, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten. Wohngeldbezug löst automatisch den Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe aus und gilt als Grund für den Erlass von Kita-Beiträgen.
Erfahrungen anderer
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Quelle und Stand
Angaben nach sozial-familie, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquellePasst auch dazu
Einmalige Leistungen und Erstausstattung nach Paragraf 24 SGB II
Bestimmte Bedarfe sind nicht im Regelbedarf enthalten und werden nach Paragraf 24 Absatz 3 SGB II zusätzlich als einmalige Leistung erbracht: Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattung für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt, dazu orthopädische Schuhe und die Reparatur oder Miete therapeutischer Geräte. Die Leistung gibt es auch für Menschen, die sonst kein Grundsicherungsgeld beziehen, wenn sie diesen Bedarf nicht selbst decken können. Die Höhe fällt regional unterschiedlich aus und wird beim Jobcenter beantragt.
Altenhilfe nach Paragraph 71 SGB XII
Leistungen für ältere Menschen, die Schwierigkeiten des Alters verhüten, überwinden oder mildern sollen und ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Dazu gehören Unterstützung bei gesellschaftlichem Engagement, Hilfe bei Beschaffung und Erhaltung einer altersgerechten Wohnung, Beratung im Vor- und Umfeld von Pflege und zu Wohnformen, Beratung zu altersgerechten Diensten, Leistungen für Veranstaltungen der Geselligkeit, Bildung und Kultur sowie Hilfen, um die Verbindung zu nahestehenden Personen zu halten. Anlaufstelle ist das Sozialamt.
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
Liegt der durchschnittliche Nettolohn über 13 Euro pro Kalendertag, zahlt der Arbeitgeber die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und dem bisherigen Nettoentgelt als Zuschuss. Zusammen ergeben Mutterschaftsgeld und Zuschuss in der Regel das bisherige Nettoeinkommen. Relevant wird der Zuschuss ab etwa 390 Euro monatlichem Nettoeinkommen. Der Antrag erfolgt formlos beim Arbeitgeber, dem die Kosten über das U2-Umlageverfahren erstattet werden.
Arbeitnehmersparzulage
Staatliche Zulage auf vermögenswirksam angelegte Leistungen. Nach Paragraph 13 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes beträgt sie 20 Prozent auf Beteiligungsanlagen wie Aktienfonds oder Mitarbeiterbeteiligungen bis zu einem förderfähigen Höchstbetrag von 400 Euro im Jahr und 9 Prozent auf Bausparverträge und Aufwendungen für den Wohnungsbau bis 470 Euro im Jahr. Die Einkommensgrenzen liegen beim zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung (Stand des Gesetzestextes, Abruf August 2026). Die Zulage wird über die Einkommensteuererklärung beantragt und erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.
Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz (Paragraf 78 SGB IX)
Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewaeltigung des Alltags, etwa bei Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Freizeit und Kultur. Die qualifizierte Assistenz wird von Fachkräften erbracht und soll zur eigenständigen Alltagsbewaeltigung befähigen. Ausdrücklich umfasst sind auch Leistungen an Muetter und Vaeter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie Unterstützung bei ehrenamtlichem Engagement. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Aufstiegs-BAföG Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag
Wer eine Fortbildung in Vollzeit macht, erhält zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt. Nach Paragraf 10 AFBG richtet er sich nach den BAföG-Bedarfssätzen und erhöht sich um 60 Euro für die teilnehmende Person, um 235 Euro für Ehegatten oder Lebenspartner und um 235 Euro je Kind. Alleinerziehende bekommen zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro je Kind und Monat. Nach Paragraf 12 AFBG werden Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag in voller Höhe als Zuschuss geleistet und müssen nicht zurückgezahlt werden.