Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss)
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Wohngeldstellen der Kommunen · bundesweit

Wohngeld ist ein staatlicher zur Miete für Mieterinnen und Mieter oder zur Belastung für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Es unterstützt Haushalte mit niedrigem Einkommen bei den Wohnkosten und wird seit über 60 Jahren gezahlt. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise Belastung ab, ein amtlicher Wohngeldrechner gibt eine erste Orientierung.
Antrag für Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) vorbereiten
5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 24 Angaben und 9 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Eigenes Einkommen unterhalb der Wohngeldgrenzen
- Kein vorrangiger Bezug von Transferleistungen, in denen die Wohnkosten bereits enthalten sind
- Antrag bei der Wohngeldstelle der Kommune
- Für den Lastenzuschuss selbst genutztes Wohneigentum
Was du dafür brauchst
24 Angaben und 9 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
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So läuft der Antrag ab
Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss)
Wer kann Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) beantragen?
Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Eigenes Einkommen unterhalb der Wohngeldgrenzen
Wo gilt Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss)?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) beantragen?
Laufend, Bewilligung in der Regel für zwölf Monate Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) mit anderen Förderungen kombinieren?
Kombinierbar mit Kinderzuschlag, öffnet den Zugang zu Bildung und Teilhabe Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss)?
Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach bildung-familie-arbeit, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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