Förderprogramme für Wohneigentum
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Wohneigentum. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
98 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für den Bau oder Kauf energie- und flächeneffizienter Wohngebäude im Niedrigpreissegment. Gefördert wird der Standard klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment mit mindestens Effizienzhaus 55, Einhaltung von Treibhausgas- und Kostengrenzwerten über den Lebenszyklus.
Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (297, 298)
Zinsverbilligter Kredit für den Bau oder Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude. Es gibt bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für die Stufen Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 40 und bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für Effizienzhaus 40 mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Laufzeit bis 35 Jahre mit bis zu zehn Jahren Zinsbindung.
IB-Wohneigentumsprogramm
Zinsguenstiges Darlehen von 20.000 bis 100.000 Euro für Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum in Sachsen-Anhalt bauen oder kaufen. Der Zinssatz ist zehn Jahre festgeschrieben, die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr. Gefördert werden Erwerb, Modernisierung, Grundstückskauf, Außenanlagen und Nebenkosten.
Wohnraumanpassung (RL WRA)
Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Häusern und Wohnungen in Sachsen. Gefördert werden Treppenlifte, Badumbau, Schwellenabbau, Rollstuhlboxen und Rampen mit 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis maximal 4.000 EUR, für Rollstuhlnutzende bis 10.000 EUR und für Sozialleistungsbeziehende bis 12.500 EUR. Seit 18. März 2026 gilt eine neue Richtlinienfassung mit Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen.
SAB Förderergänzungsdarlehen
Zinsgünstiges Ergänzungsdarlehen zur Komplettierung der Gesamtfinanzierung bei Wohnimmobilienvorhaben in Sachsen. Finanziert werden Schaffung, Sanierung und Modernisierung von Wohnraum sowie Neubau und Umbau. Die Darlehenshöhe wird individuell vereinbart, Zinsbindungen von 3 bis 15 Jahren sind möglich, bei Mietwohnraum bis 20 Jahre.
Familienwohnen
Zinsverbilligtes Förderdarlehen für Familien beim Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum in Sachsen. Gefördert werden bis zu 80.000 EUR je Haushalt sowie bis zu 10.000 EUR Zusatzdarlehen für Haushaltsmitglieder mit Mobilitätseinschränkung. Der Zinssatz liegt je nach Einkommen und energetischem Standard zwischen 0,1 und 3,15 Prozent.
SAB Sachsenkredit "Klimafreundlicher Wohnen"
Zinsverbilligtes Darlehen für die klimafreundliche Sanierung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Sachsen. Gefördert werden energetische Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen, etwa moderne Heizungen, Dämmung der Gebäudehülle und Photovoltaikanlagen bis 30 kWp. Die Zinsverbilligung beträgt aktuell 0,8 Prozent.
Soziale Wohnraumförderung im Saarland (Wohnraumförderungsprogramm WFP SL 2025)
Rahmenrichtlinie der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes, die früher getrennte Einzelregelungen zu einer Förderrichtlinie zusammenfasst. Gefördert wird die Schaffung von Mietwohnraum und selbst genutztem Wohneigentum durch ein zinsvergünstigtes Baudarlehen, das durch einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann, oder durch einen verlorenen Zuschuss zur Teilfinanzierung. Zielgruppen sind Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Studierende und Wohnungslose.
Saarländische Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau (Kreditförderung)
Zinsverbilligtes Baudarlehen mit nominal 1,0 Prozent Festzins und bis zu 30 Jahren Laufzeit für Neubau, Ersterwerb, Umbau, Nutzungsänderung und Erweiterung von Mietwohnraum im Saarland. Der Fördersatz beträgt 3.000 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche beim Neubau und Ersterwerb sowie 2.850 Euro bei wesentlichem Bauaufwand. Zuschläge gibt es für Barrierefreiheit, Holzbauweise und wiederverwendete Bauteile.
Saarländische Wohnraumförderung - Eigentumsförderung (Kreditförderung)
Zinsverbilligtes Baudarlehen mit nominal 1,0 Prozent Festzins über die gesamte Laufzeit von bis zu 30 Jahren für Neubau, Ersterwerb und Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums im Saarland. Fördersätze sind 2.000 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche beim Neubau und Ersterwerb, 1.800 Euro bei wesentlichem Bauaufwand und bis 200.000 Euro je Wohneinheit bei Modernisierung. Ein Tilgungszuschuss von 5 Prozent je Kind, höchstens 20 Prozent, sowie 15 Prozent bei Erreichen des Standards EH 55 ist möglich.
Wohnprojekte Gründungsfonds
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 15.000 Euro beziehungsweise 90 Prozent der förderfähigen Kosten für die Gründungsphase selbstverwalteter Wohnprojekte. Gefördert werden gutachterliche Tätigkeiten, Voruntersuchungen, Konzepte zur Organisationsstruktur sowie betriebswirtschaftliche und rechtliche Expertisen. Die Bagatellgrenze liegt bei 7.000 Euro.
Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung
Direktzuschuss für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die Genossenschaftsanteile für eine selbst genutzte, sozial geförderte Wohnung erwerben. Gefördert werden 25 Prozent der Pflichtbeteiligung, maximal 25.000 Euro, zuzüglich 5.000 Euro je im Haushalt lebendem Kind. Die Pflichtbeteiligung muss mindestens 25.000 Euro betragen.
Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen
Zinsloses Landesdarlehen für Haushalte mit Kind oder schwerbehindertem Angehörigen zum Bau, Ersterwerb, Kauf oder Ausbau von selbst genutztem Wohneigentum. Die Grundförderung beträgt bis zu 100.000 Euro, dazu kommen bis zu 50.000 Euro Zusatzdarlehen bei Schwerbehinderung und bis zu 15.000 Euro für Zukunftsfähigkeit. Der Zinssatz liegt bei 0,0 Prozent bei zwanzigjähriger Bindung, jährlich fällt 0,5 Prozent Verwaltungsgebühr an.
IB.SH Immofix
Immobiliendarlehen der IB.SH mit fester Zinsbindung über zehn oder fünfzehn Jahre für Neubau, Kauf oder Modernisierung selbst genutzter Immobilien in Schleswig-Holstein. Die Sollzinsen lagen zuletzt zwischen 4,66 und 5,25 Prozent je nach Laufzeit und Tilgungsvariante. Auch eine Kombination mit Bausparvertrag ist möglich.
IB.SH Immo Eigentum
Zinsgünstiges Darlehen der Landesförderbank für den Neubau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein. Die Zinsbindung beträgt zehn oder fünfzehn Jahre, der Sollzins lag zuletzt bei 4,20 Prozent (10 Jahre) beziehungsweise 4,51 Prozent (15 Jahre). Die Besicherung erfolgt über eine nachrangige Grundschuld.
ISB-Darlehen zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen (Programm 704)
Zinsverbilligtes Darlehen für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft, um ein dauerhaftes Dauernutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung zu erhalten. Finanziert werden bis zu 80 Prozent der Erwerbskosten, maximal 50.000 Euro, mit 0,5 Prozent Zins für 10 Jahre.
ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (Programm 710)
Nachrangdarlehen der ISB ohne Einkommens- und Wohnflächengrenzen für Bau, Kauf oder Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Rheinland-Pfalz. Der Darlehensbetrag ist zwischen 25.000 und 100.000 Euro frei wählbar, der Zinssatz ist 20 Jahre fest.
ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Programm 505)
Zinsgünstiges Darlehen für die Modernisierung und energetische Sanierung selbst genutzten Wohneigentums in Rheinland-Pfalz. Bis zu 100.000 Euro für einen Vier-Personen-Haushalt, je weitere Person 5.000 Euro mehr. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Einkommen und erreichtem Effizienzhausstandard bis zu 25 Prozent.
ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum, Programme 501, 502, 503)
Zinsgünstiges Landesdarlehen für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum in Rheinland-Pfalz. Das Basisdarlehen beträgt je nach Mietstufe 150.000 Euro (Mietstufen 1 bis 2), 175.000 Euro (Mietstufen 3 bis 4) oder 190.000 Euro (Mietstufen 5 bis 7), ab dem dritten Kind erhöht es sich um jeweils 10 Prozent. Bei energieeffizientem Neubau gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 10 Prozent, bei Standardbau und Erwerb 5 bis 7,5 Prozent.
Eigentumsförderung - Modernisierung (Wohnraumförderung NRW)
Zinsguenstiges Förderdarlehen von 5.000 bis 220.000 Euro für bauliche Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, etwa Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Energieeinsparung, Klimaschutz und Klimaanpassung. Der Zinssatz beträgt 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, zusätzlich gibt es einen Tilgungsnachlass von 25 Prozent in Einkommensgruppe A.
NRW.BANK.Baudenkmäler
Zinsguenstiges Annuitätendarlehen von 25.000 bis 5 Millionen Euro für Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern sowie Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren.
NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen
Zinsguenstiges Darlehen bis 150.000 Euro für Neubau, Sanierung oder Ersterwerb von nachhaltigem, selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Bei Sanierung sind bis zu 100 Prozent der Kosten finanzierbar, beim Neubau bis zu 50 Prozent. Laufzeiten bis 35 Jahre.
NRW.BANK.Wohneigentum
Zinsguenstiges Annuitäten- oder endfälliges Darlehen für Bau, Erwerb oder Anschlussfinanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, bei Anschlussfinanzierungen 100 Prozent des Restkapitals. Laufzeiten bis 35 Jahre.
Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum
Förderung aus zinsvergünstigtem Darlehen und Zuschuss aus der Hamburger Eigenheimförderung für den Erstbezug oder Neubau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in einer Baugemeinschaft. Der Zinssatz ist für die ersten 15 Jahre festgeschrieben. Es gelten dieselben Zielgruppen wie in der Eigenheimförderung, also große Familien und Haushalte mit Schwerbehinderung. Konkrete Förderhöhen werden individuell ermittelt und sind nicht veröffentlicht.
Mehr zu Wohneigentum
- ThemaFörderung für den NeubauBeim Neubau geht es in der Förderung nicht um einzelne Bauteile, sondern um das Gebäude als Ganzes.
- AntragWohneigentum: Antrag stellenWie stelle ich den Antrag und in welcher Reihenfolge?
- Thema und LandWohneigentum in Nordrhein-WestfalenLandesprogramme in Nordrhein-Westfalen und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikoniSFPDer iSFP ist der individuelle Sanierungsfahrplan, ein von einer Energieberatung erstelltes Dokument mit einer...
- ThemaFörderung für FamilienFamilienförderung besteht aus zwei sehr verschiedenen Welten: gesetzliche Leistungen, auf die ein Anspruch...
- AntragWohneigentum: VoraussetzungenWer bekommt die Förderung und welche Bedingungen gelten?
- Thema und LandWohneigentum in BayernLandesprogramme in Bayern und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonSanierungsfahrplanEin Sanierungsfahrplan ordnet die energetischen Maßnahmen an einem Gebäude zu einer sinnvollen Reihenfolge...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- AntragWohneigentum: Höhe der FörderungWie viel Förderung ist drin und wovon hängt der Betrag ab?
Eine Liste zeigt alles zu Wohneigentum. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.