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Wohnungsbauprämie

Bund, Auszahlung über die Bausparkassen · bundesweit

Staatliche Prämie auf Bausparbeiträge und andere prämienbegünstigte Aufwendungen. Sie beträgt nach Paragraf 3 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes 10 Prozent der Aufwendungen, höchstens auf 700 Euro im Jahr bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Ehegatten. Daraus ergibt sich eine Prämie von bis zu 70 beziehungsweise 140 Euro pro Jahr. Entscheidend ist die Einkommensgrenze nach Paragraf 2a: das zu versteuernde Einkommen darf 35.000 Euro bei Alleinstehenden und 70.000 Euro bei Ehegatten nicht überschreiten.

Förderhöhe
bis 140 Euro
Fördersatz
bis 10 Prozent
Frist
laufend, Antrag jährlich über die Bausparkasse

Antrag für Wohnungsbauprämie vorbereiten

9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 27 Angaben und 12 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

PrivatpersonenArbeitnehmer

Was du erfüllen musst

  • Prämienbegünstigte Aufwendungen, insbesondere Beiträge an eine Bausparkasse
  • Zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr höchstens 35.000 Euro bei Alleinstehenden
  • Zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr höchstens 70.000 Euro bei Ehegatten
  • Berücksichtigt werden höchstens 700 Euro Aufwendungen im Jahr, bei Ehegatten 1.400 Euro

Was du dafür brauchst

27 Angaben und 12 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Haushalt

  • Personen im Haushalt
  • Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
  • Woher kommt das Einkommen
  • Kaltmiete im Monat
  • Nebenkosten im Monat
  • Heizkosten im Monat

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Grundbuchblatt
  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • Mietbescheinigung des Vermieters
  • Letzte Nebenkostenabrechnung
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Grundbuchauszug
  • Baugenehmigung oder Bauanzeige
  • Lageplan oder Flurkarte

9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

Wohnungsbauprämie ist eine Prämie auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Nachweis einreichenPrämien werden meist auf einen einfachen Nachweis hin ausgezahlt, etwa eine Zulassungsbescheinigung oder eine Abschlussurkunde. Der Aufwand ist gering, die Frist dafür aber oft kurz.

Häufige Fragen zu Wohnungsbauprämie

Wer kann Wohnungsbauprämie beantragen?

Wohnungsbauprämie richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Prämienbegünstigte Aufwendungen, insbesondere Beiträge an eine Bausparkasse

Wie viel Geld gibt es bei Wohnungsbauprämie?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 140 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Wohnungsbauprämie?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Wohnungsbauprämie vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Wohnungsbauprämie beantragen?

laufend, Antrag jährlich über die Bausparkasse Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Wohnungsbauprämie mit anderen Förderungen kombinieren?

Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Wohnungsbauprämie?

Für diesen Antrag sind 27 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach immobilie-kauf, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

Passt auch dazu

BundPrämie

Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen

Zulage des Staates auf vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmer anlegen. Für wohnwirtschaftliche Anlagen wie Bausparverträge beträgt sie nach Paragraf 13 des Fuenften Vermögensbildungsgesetzes 9 Prozent auf höchstens 470 Euro im Jahr, also bis zu 42,30 Euro. Für Vermögensbeteiligungen wie Fondssparpläne sind es 20 Prozent auf höchstens 400 Euro, also bis zu 80 Euro. Die Einkommensgrenze liegt bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Die Zulage ist steuerfrei und kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt; sie entfällt rückwirkend, wenn die gesetzlichen Sperrfristen verletzt werden.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Festsetzung durch das Finanzamt
BundKredit

KfW 134 - Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile

Kredit von bis zu 150.000 Euro für den Kauf von Genossenschaftsanteilen, um eine Genossenschaftswohnung selbst zu bewohnen. Auf den Kredit gibt es einen Tilgungszuschuss von 15 Prozent, höchstens 22.500 Euro, der den Rückzahlungsbetrag mindert. Gefördert werden sowohl Neugründungen von Genossenschaften als auch der Beitritt zu bestehenden Wohnungsgenossenschaften. Die Wohnung muss einen eigenen Zugang, Kueche oder Kochnische, Bad und WC haben und Hauptwohnsitz sein. Umschuldungen und bereits abgeschlossene Erwerbe sind ausgeschlossen.

bis 15 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

KfW 134 Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Genossenschaftsanteile)

Das Programm finanziert den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft, wenn diese Anteile für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung noetig sind, sowohl bei Neugründungen als auch bei bestehenden Genossenschaften. Der Kredit beträgt laut KfW bis zu 150.000 Euro, davon werden 15 Prozent als Tilgungszuschuss erlassen, also höchstens 22.500 Euro. Die Laufzeit reicht bis 35 Jahre bei 5 oder 10 Jahren Zinsbindung, die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Der Antrag läuft vor dem Kauf der Anteile über ein Finanzierungsinstitut nach Wahl. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, Voraussetzung ist die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung.

bis 15 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundKredit

KfW 159 Altersgerecht Umbauen - Kredit

Zinsverbilligter Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für den Abbau von Barrieren und für Einbruchschutz im Wohnungsbestand. Gefördert werden unter anderem barrierefreie Wege und Eingaenge, Treppenlösungen, veraenderte Raumgeometrien, Badumbauten, Smart-Home- und AAL-Systeme sowie Gemeinschaftsräume. Zum Einbruchschutz zählen einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Fenster, Rolläden und Alarmanlagen. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter unabhängig vom Alter sowie Genossenschaften, Bauträger und öffentliche Stellen. Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW.

bis 50.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundKredit

KfW 300 Wohneigentum für Familien

Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erhalten für den klimafreundlichen Neubau oder Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums einen zinsverbilligten Kredit der KfW. Der Höchstbetrag liegt bei 220.000 Euro, mit Nachhaltigkeitszertifikat QNG bei bis zu 270.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind höchstens 90.000 Euro betragen, je weiterem Kind kommen 10.000 Euro hinzu. Gefördert wird nur der Effizienzhaus-40-Standard, und die Immobilie muss die einzige Wohnimmobilie der Familie in Deutschland sein.

bis 270.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
LandKredit

Saarlaendische Wohnraumförderung (Eigentum, Mietwohnungsbau, Besondere Wohnformen, Junges Wohnen)

Die SIKB wickelt die Wohnraumförderung des Saarlandes ab und führt dazu die Förderlinien Eigentumsförderung, Mietwohnungsbau, Besondere Wohnformen und Junges Wohnen. Daneben leitet sie die KfW-Programme 159 Altersgerecht Umbauen, 261 Wohngebäude sowie 358/359 Ergänzungskredit durch. Zinssaetze, Darlehenshöchstbeträge und Einkommensgrenzen sind auf den abgerufenen Seiten nicht beziffert und stehen in den Merkblaettern der jeweiligen Förderlinie. Auskunft gibt die SIKB unter 0681 3033-333 oder wohnungsbau@sikb.de. Vor einer Entscheidung sollten die aktuellen Merkblaetter geprüft werden.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Saarlaendische Investitionskreditbank (SIKB) im Auftrag des Saarlandes