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Soziale Förderung und Projektmittel

Mittel für soziale Einrichtungen, Beratungsstellen, Inklusion und Teilhabe. Hier geht es um Projekte und Träger, nicht um Ansprüche einzelner Personen.

538 Programme gefunden

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LandZuschuss

Saarland zum Selbermachen

Direkte und unbürokratische finanzielle Förderung ehrenamtlicher, gemeinwohlorientierter Vorhaben in saarländischen Städten und Gemeinden, angeboten seit 2013. Typische Projekte sind die Instandsetzung von Spielgeräten, die Verbesserung von Sport- und Freizeiteinrichtungen, die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten oder die Instandsetzung von Denkmälern. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Förderhöhe von bis zu 3.000 Euro pro Projekt.

bis 3.000 Euro
Saarland
Staatskanzlei des Saarlandes
LandZuschuss

Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)

Zuwendungen für Maßnahmen, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden, gemeinnützige Zwecke verfolgen oder unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten stehen. Gefördert werden Sach- und Personalausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zum Beispiel Vereinsjubiläen, Konzerte, Instrumentenbeschaffung, Trainingsbekleidung, Dorf- und Pfarrfeste, Schüler- und Jugendprojekte oder Sanierungsmaßnahmen an Kirchen und Gedenkstätten.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Staatskanzlei des Saarlandes
LandZuschuss

Soziale Wohnraumförderung im Saarland (Wohnraumförderungsprogramm WFP SL 2025)

Rahmenrichtlinie der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes, die früher getrennte Einzelregelungen zu einer Förderrichtlinie zusammenfasst. Gefördert wird die Schaffung von Mietwohnraum und selbst genutztem Wohneigentum durch ein zinsvergünstigtes Baudarlehen, das durch einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann, oder durch einen verlorenen Zuschuss zur Teilfinanzierung. Zielgruppen sind Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Studierende und Wohnungslose.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes, Umsetzung durch die SIKB
LandKredit

Saarländische Wohnraumförderung - Wohnraum in besonderen Wohnformen

Förderung der Schaffung von Gruppenwohnungen für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit sonstigem Unterstützungsbedarf im Saarland. Die Förderung steht sowohl als zinsverbilligtes Darlehen mit 1,0 Prozent Festzins als auch als barer Zuschuss zur Verfügung. Ziel ist eine bedarfsgerechte Wohnversorgung für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG
LandBeratung

A4 Frau und Beruf

Landesweite Beratungsinfrastruktur zur Stärkung der Erwerbsbeteiligung von Frauen in Schleswig-Holstein. Angeboten werden kostenlose Einzel- und Gruppenberatungen zum beruflichen Wiedereinstieg und zur beruflichen Weiterentwicklung sowie Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Beratungsstellen lotsen zu weiterführenden Beratungs- und Qualifizierungsangeboten.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH (Landesprogramm Arbeit, ESF Plus)
LandZuschuss

Wohnprojekte Gründungsfonds

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 15.000 Euro beziehungsweise 90 Prozent der förderfähigen Kosten für die Gründungsphase selbstverwalteter Wohnprojekte. Gefördert werden gutachterliche Tätigkeiten, Voruntersuchungen, Konzepte zur Organisationsstruktur sowie betriebswirtschaftliche und rechtliche Expertisen. Die Bagatellgrenze liegt bei 7.000 Euro.

bis 90 Prozent, maximal 15.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH
LandZuschuss

Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung

Direktzuschuss für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die Genossenschaftsanteile für eine selbst genutzte, sozial geförderte Wohnung erwerben. Gefördert werden 25 Prozent der Pflichtbeteiligung, maximal 25.000 Euro, zuzüglich 5.000 Euro je im Haushalt lebendem Kind. Die Pflichtbeteiligung muss mindestens 25.000 Euro betragen.

bis 25 Prozent, maximal 25.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH
LandKredit

Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen

Zinsvergünstigte Darlehen und Investitionszuschüsse für Neubau, Erwerb, Sanierung und Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie Studentenwohnheimplätzen. Gefördert werden bis zu 85 Prozent der Gesamtkosten (bis 90 Prozent bei besonderen Bedarfsgruppen), der Zinssatz liegt bei 0,5 Prozent bis zum Ende des zehnten Jahres nach Bezugsfertigkeit. Zuschüsse sind bis zu 35 Prozent der Förderhöhe und maximal 1.500 Euro je Quadratmeter möglich.

bis 70 Prozent der Kosten
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH
LandKredit

Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen

Zinsloses Landesdarlehen für Haushalte mit Kind oder schwerbehindertem Angehörigen zum Bau, Ersterwerb, Kauf oder Ausbau von selbst genutztem Wohneigentum. Die Grundförderung beträgt bis zu 100.000 Euro, dazu kommen bis zu 50.000 Euro Zusatzdarlehen bei Schwerbehinderung und bis zu 15.000 Euro für Zukunftsfähigkeit. Der Zinssatz liegt bei 0,0 Prozent bei zwanzigjähriger Bindung, jährlich fällt 0,5 Prozent Verwaltungsgebühr an.

bis 0 Prozent, maximal 165.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH
LandZuschuss

Initiative Ich bin dabei - Engagierte Kommune

Förderung von bis zu 5.000 Euro je Kommune für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz.

bis 5.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Leitstelle Ehrenamt und Demokratie
LandZuschuss

100 mal 500 für die Demokratie

Kleinstförderung von bis zu 500 Euro für demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten in Rheinland-Pfalz. Antragsberechtigt sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Bürgerinitiativen.

bis 500 Euro
Rheinland-Pfalz
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Leitstelle Ehrenamt und Demokratie
LandZuschuss

Zuschuss zum Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen (Programm 781)

Einmaliger Zuschuss an Eigentümer, die dem Land ein Belegungsrecht an einer bestehenden Mietwohnung einräumen und diese vergünstigt an Haushalte mit niedrigem Einkommen vermieten. Der Zuschuss errechnet sich aus der Mietpreisdifferenz mal 109 mal Wohnfläche, beispielsweise 5.722,50 Euro bei 0,75 Euro Differenz und 70 Quadratmetern.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
LandKredit

Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (Programm 759)

Zinsloses Darlehen für Eigentümer, die Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden herrichten. Gefördert werden 1.150 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche, das Darlehen ist 10 Jahre zinsfrei. Der Tilgungszuschuss beträgt 25 Prozent des ISB-Darlehens.

bis 25 Prozent der Kosten
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
LandKredit

Junges Wohnen - Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen (Programm 558)

Zinsgünstiges Darlehen für die Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen. Je Bewohnerplatz sind bis zu 60.000 Euro möglich, bei klimagerechter Modernisierung auf EH 85 bis zu 100.000 Euro. Der Tilgungszuschuss reicht von 25 Prozent ohne Effizienzstandard bis 45 Prozent bei EH 55.

bis 45 Prozent, maximal 100.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
LandKredit

Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime (Programme 556, 557)

Förderdarlehen für den Bau von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen mit bezahlbaren Mieten. Je Bewohnerplatz sind 78.000 bis 92.000 Euro möglich, das Darlehen ist 10 Jahre zinsfrei und danach 5 Jahre mit 0,5 Prozent verzinst. Der Tilgungszuschuss beträgt 35 bis 50 Prozent.

bis 50 Prozent, maximal 92.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
LandKredit

ISB-Darlehen Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften (Programme 554, 555)

Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften, etwa für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie Studierende und Auszubildende. Das Basisdarlehen liegt bei 1.850 bis 3.250 Euro je Quadratmeter zu 1 Prozent Zins, der Tilgungszuschuss bei 30 bis 45 Prozent.

bis 45 Prozent der Kosten
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
LandKredit

ISB-Darlehen Förderung des Baus von Mietwohnungen (Programm 551)

Zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss für Investoren, die bezahlbare Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz neu bauen. Das Basisdarlehen beträgt je nach Mietstufe und Einkommensgruppe 1.800 bis 3.150 Euro je Quadratmeter, der Tilgungszuschuss 20 bis 45 Prozent. Für Klimamaßnahmen gibt es Zusatzdarlehen bis 15.000 Euro je Wohnung mit 50 Prozent Tilgungszuschuss.

bis 45 Prozent der Kosten
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
LandKredit

ISB-Darlehen zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen (Programm 704)

Zinsverbilligtes Darlehen für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft, um ein dauerhaftes Dauernutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung zu erhalten. Finanziert werden bis zu 80 Prozent der Erwerbskosten, maximal 50.000 Euro, mit 0,5 Prozent Zins für 10 Jahre.

bis 80 Prozent, maximal 50.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
LandKredit

NRW.BANK.Infrastruktur

Zinsguenstiges Annuitäten- oder Ratendarlehen bis 50 Millionen Euro für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden unter anderem Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Sport- und Begegnungsstätten, OEPNV, kommunale Straßen, Stadt- und Dorfentwicklung sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren.

bis 100 Prozent, maximal 50 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandZuschuss

ESF-Förderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2021-2027

Rahmenrichtlinie für arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen mit ESF-Mitteln. Die Programme folgen drei Prioritätsachsen: Arbeit, Integration und Bildung, Soziale Innovation zur aktiven Eingliederung sowie Fonds für einen gerechten Übergang. Darunter fällt zum Beispiel die Förderung der betrieblichen Ausbildung im Verbund.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, MAGS
LandKredit

Wohnraumförderung - Wohnraum für Auszubildende und Studierende (Neuschaffung)

Zinsguenstiges Förderdarlehen für die Neuschaffung von Wohnplätzen und Gemeinschaftsräumen für Auszubildende und Studierende. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, Tilgungsnachlass 35 Prozent auf das Grunddarlehen und 50 Prozent auf Zusatzdarlehen.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK
LandKredit

Wohnraumförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen (Neuschaffung)

Zinsguenstiges Förderdarlehen für die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot. Gefördert werden Individualwohnräume und gruppenbezogene Wohnräume durch Neubau, Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK
LandKredit

Mietwohnraumförderung - Modernisierung (FRL oeff Wohnen NRW)

Zinsguenstiges Förderdarlehen bis 220.000 Euro je neu geförderter Wohneinheit für bauliche Modernisierung von Mietwohngebäuden. Gefördert werden Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Energieeinsparung, Klimaschutz, Klimaanpassung und Wohnumfeldaufwertung. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, Tilgungsnachlass 15 bis 25 Prozent.

bis 100 Prozent, maximal 220.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK
LandKredit

Mietwohnraumförderung - Neuschaffung (FRL oeff Wohnen NRW)

Zinsguenstiges Förderdarlehen für die Schaffung von Mietwohnraum durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung. Gefördert werden Miet- und Genossenschaftswohnungen, Gruppenwohnungen, Mieteinfamilienhäuser sowie Gemeinschafts- und Infrastrukturräume. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, Tilgungsnachlass von 30 bis 40 Prozent auf das Grunddarlehen.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK

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