Wohnraumanpassung (RL WRA)
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) · Sachsen

für bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Häusern und Wohnungen in Sachsen. Gefördert werden Treppenlifte, Badumbau, Schwellenabbau, Rollstuhlboxen und Rampen mit 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis maximal 4.000 EUR, für Rollstuhlnutzende bis 10.000 EUR und für Sozialleistungsbeziehende bis 12.500 EUR. Seit 18. März 2026 gilt eine neue Richtlinienfassung mit Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen.
Antrag für Wohnraumanpassung (RL WRA) vorbereiten
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 26 Angaben und 11 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Dauerhafte Mobilitätseinschränkung, nachgewiesen durch fachliche Stellungnahme
- Eigentümer oder Mieter in Sachsen, alle Altersgruppen
- Einkommensgrenze 40.000 EUR im Einpersonenhaushalt, 60.000 EUR im Zweipersonenhaushalt, zuzüglich 10.000 EUR je weiterer Person
- Mindestzuschuss 1.500 EUR
- Keine vorherige Förderung für dasselbe Objekt (mit Ausnahmen)
- Antragstellung digital über das Förderportal, Vorhabensbeginn auf eigenes Risiko ab Antragseinreichung möglich
Was du dafür brauchst
26 Angaben und 11 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
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So läuft der Antrag ab
Wohnraumanpassung (RL WRA) ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Wohnraumanpassung (RL WRA)
Wer kann Wohnraumanpassung (RL WRA) beantragen?
Wohnraumanpassung (RL WRA) richtet sich an Privatpersonen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Dauerhafte Mobilitätseinschränkung, nachgewiesen durch fachliche Stellungnahme
Wie viel Geld gibt es bei Wohnraumanpassung (RL WRA)?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 12.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Wohnraumanpassung (RL WRA)?
Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Wohnraumanpassung (RL WRA) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Wohnraumanpassung (RL WRA) beantragen?
Laufende Antragstellung, neue Richtlinienfassung seit 18. März 2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Wohnraumanpassung (RL WRA) mit anderen Förderungen kombinieren?
Kombination mit Zuschüssen der Pflegekasse prüfen, keine Doppelförderung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Wohnraumanpassung (RL WRA)?
Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Sachsen.
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Quelle und Stand
Angaben nach land-sn, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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