Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung
Land Schleswig-Holstein / IB.SH · Schleswig-Holstein
Direktzuschuss für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die Genossenschaftsanteile für eine selbst genutzte, sozial geförderte Wohnung erwerben. Gefördert werden 25 Prozent der Pflichtbeteiligung, maximal 25.000 Euro, zuzüglich 5.000 Euro je im Haushalt lebendem Kind. Die Pflichtbeteiligung muss mindestens 25.000 Euro betragen.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Gültiger Wohnberechtigungsschein
- Antragstellung vor Erwerb der Genossenschaftsanteile
- Nur selbst genutzte, sozial geförderte Wohnungen
- Förderung nur einmalig nutzbar
Kombinierbar mit
Ergänzt die Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen
Erfahrungen anderer
Zu Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung hat noch niemand geschrieben
Stell die erste Frage, oder berichte, wie dein Antrag gelaufen ist. Die Nächsten sparen damit viel Sucherei.
Erste Frage stellenOb du das wirklich bekommst, hängt an deiner Situation. Mach den Check, dauert zwei Minuten.
Quelle und Stand
Angaben nach land-sh, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquellePasst auch dazu
Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen
Zinsloses Landesdarlehen für Haushalte mit Kind oder schwerbehindertem Angehörigen zum Bau, Ersterwerb, Kauf oder Ausbau von selbst genutztem Wohneigentum. Die Grundförderung beträgt bis zu 100.000 Euro, dazu kommen bis zu 50.000 Euro Zusatzdarlehen bei Schwerbehinderung und bis zu 15.000 Euro für Zukunftsfähigkeit. Der Zinssatz liegt bei 0,0 Prozent bei zwanzigjähriger Bindung, jährlich fällt 0,5 Prozent Verwaltungsgebühr an.
Soziale Wohnraumförderung im Saarland (Wohnraumförderungsprogramm WFP SL 2025)
Rahmenrichtlinie der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes, die früher getrennte Einzelregelungen zu einer Förderrichtlinie zusammenfasst. Gefördert wird die Schaffung von Mietwohnraum und selbst genutztem Wohneigentum durch ein zinsvergünstigtes Baudarlehen, das durch einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann, oder durch einen verlorenen Zuschuss zur Teilfinanzierung. Zielgruppen sind Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Studierende und Wohnungslose.
Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz im Bestand. Gefördert werden barrierefreie Wege und Eingangsbereiche, Aufzüge und Rampen, bodengleiche Duschen, Smart-Home- und Assistenzsysteme sowie Sicherheitstüren, einbruchhemmende Fenster, Nachrüstsysteme und Alarmanlagen.
Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz (Paragraf 78 SGB IX)
Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewaeltigung des Alltags, etwa bei Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Freizeit und Kultur. Die qualifizierte Assistenz wird von Fachkräften erbracht und soll zur eigenständigen Alltagsbewaeltigung befähigen. Ausdrücklich umfasst sind auch Leistungen an Muetter und Vaeter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie Unterstützung bei ehrenamtlichem Engagement. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen
Zuschüsse für barrierefreie Umbauten im selbstgenutzten Eigenheim, zum Beispiel Treppenlift, barrierefreies Badezimmer, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge und stufenfreie Zuwegung. Je nach Einzelmaßnahme werden zwischen 3.000 und 20.000 Euro gewährt.
Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Die Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in Notlagen sowie kinderreiche Familien und Alleinerziehende in besonderen Notlagen. Schwangere erhalten Beihilfen zu den üblichen Ausgaben rund um die Geburt, Familien eine finanzielle Hilfe zur Selbsthilfe. Bei Mehrlingsgeburten ist Unterstützung ab Drillingen möglich. Der Antrag läuft über anerkannte Beratungsstellen, zuständig ist das ZBFS.