Förderprogramme für Sanierung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sanierung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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ENEO - Energieberatung für Effizienz und Optimierung
Förderung einer Initialberatung zu möglichen Maßnahmen der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern in Berlin. Der Zuschuss beträgt 595 Euro für das erstellte Energiegutachten und deckt die förderfähigen Beratungskosten vollständig ab.
GründachPLUS
Zuschuss für die nachhaltige Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin, einschließlich Wohn-, Buero-, Gewerbe- und Garagendaechern. Die Dachbegrünung wird mit 95 bis 180 Euro je Quadratmeter je nach Aufbauhöhe gefördert, die Fassadenbegrünung mit 50 Prozent der Kosten je Gebäude. Planungs- und Beratungsleistungen sind bis zu 34.000 Euro kombiniert förderfähig.
Junges Wohnen - Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende
Förderung von Bauherren, Investoren und Trägern bei der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Es gibt Zuschüsse von bis zu 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, zusätzlich bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit bei gleichzeitiger Aufzugseinrichtung, zinsfreie Darlehen bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter sowie einen Aufwendungszuschuss von anfaenglich 2,50 Euro je Quadratmeter monatlich über 15 Jahre.
Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
Langfristige Finanzierung energieeffizienter Projekte der Wohnungswirtschaft, die die KfW-Förderung für Wohngebäude ergänzt. Finanziert werden Neubau, Umnutzung und Sanierung von Mietwohnraum zum Erreichen von Effizienzhausstandards mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Der ILB-Tilgungszuschuss beträgt bis zu 5 Prozent, für Neubauprojekte laut ILB bis zu 7,5 Prozent.
Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
Zuschuss für die nachträgliche behindertengerechte Anpassung von Wohnraum. Gefördert werden unter anderem die Verbreiterung von Türen, das Entfernen von Tuerschwellen, automatische Tueroeffner, Notruf- und Gegensprechanlagen, bauliche Veränderungen in Kueche und Bad sowie Rollstuhlabstellplätze. Der Höchstsatz je Wohnung beträgt 12.000 Euro für bauliche Maßnahmen und 14.000 Euro für den Einbau Höhen überwindender Hilfsmittel.
Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung
Förderung der generationengerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die zinsfreien Darlehen bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter. Der gleichzeitige Ein- oder Anbau von Aufzügen wird zusätzlich mit 25.000 Euro je Wohnung gefördert.
Wohneigentum - Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung
Förderung der nachhaltigen Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum mit 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro zinsfreiem Darlehen. Die Maßnahmen müssen der altersgerechten Anpassung oder der energetischen Ertuechtigung dienen und bauliche Missstände beseitigen. Zusatzförderungen gibt es für Kinder und Schwerbehinderte, die untere Einkommensgrenze sowie denkmalpflegerischen und bodenarchaeologischen Mehraufwand.
Marktanreizprogramm – Heizen mit erneuerbaren Energien (BAFA)
Das Marktanreizprogramm war jahrzehntelang der Standardweg, um Pelletkessel, Hackschnitzelanlagen, Scheitholzvergaser, Wärmepumpen einschließlich Erdwärmesonden und Solarthermie im Gebäudebestand bezuschusst zu bekommen. Das Programm endete am 31. Dezember 2020. Nachfolger ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), deren Einzelmaßnahmen zur Heizung heute über die KfW-Produkte 458, 459, 522 und 422 beantragt werden. Wer heute nach diesem Namen sucht, muss also in die BEG wechseln; Altbewilligungen laufen nach den damaligen Bedingungen weiter.
National wertvolle Kulturdenkmäler (NWK)
Langjähriges Bundesprogramm zur Förderung der Erhaltung und Restaurierung national wertvoller Kulturdenkmäler. Über die Laufzeit wurden mehr als 700 Denkmäler mit knapp 390 Millionen Euro gefördert. Das Programm wurde im Jahr 2023 eingestellt; neue Anträge sind seither nicht mehr möglich. Für vergleichbare Vorhaben stehen heute das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes sowie das Programm KulturInvest zur Verfuegung. Bereits bewilligte Vorhaben werden nach den ursprünglichen Bedingungen abgewickelt.
KfW 455-B Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss Barrierereduzierung
Investitionszuschuss des Bundes für den Abbau von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden, etwa für barrierefreie Bäder, Rampen, Aufzüge und schwellenlose Zugaenge. Neue Anträge sind derzeit nicht möglich, da die Bundesmittel wegen hoher Nachfrage ausgeschöpft sind. Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet und bereits zugesagte Zuschüsse bleiben reserviert. Sofern der Bund im Jahr 2027 erneut Haushaltsmittel bereitstellt, kann die Antragstellung wieder aufgenommen werden. Als Alternative steht weiterhin der Förderkredit KfW 159 zur Verfuegung.
KfW 432 Energetische Stadtsanierung - Quartierskonzept und Sanierungsmanagement
Zuschussprogramm für integrierte energetische Quartierskonzepte und für das Sanierungsmanagement zu deren Umsetzung. Der Zuschuss betrug bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt waren Kommunen, kommunale Unternehmen, wohnwirtschaftliche und gewerbliche Investoren sowie Träger der städtebaulichen Sanierung. Ein Quartier musste mindestens zwei flächenmäßig zusammenhaengende Gebäude umfassen. Die Antragstellung ist mit sofortiger Wirkung nicht mehr möglich; bereits erteilte Zusagen bleiben davon unberuehrt.
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)
Bundesprogramm zur umfassenden Sanierung und Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur, mit Schwerpunkt auf dem Sanierungsstau bei Schwimmhallen und Sportstätten. Antragsberechtigt waren Städte, Gemeinden und Landkreise als Eigentümer der Einrichtungen. Von 2016 bis 2021 wurden rund 1,5 Milliarden Euro für 905 Projekte bereitgestellt, von 2022 bis 2023 weitere rund 645 Millionen Euro für 222 Projekte. Ab 2022 lag der Schwerpunkt auf Energieeffizienz und Klimaschutz. Das Programm endete 2024 und wurde 2025 durch das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten abgeloest.
Investitionspakt Sportstätten
Bund-Länder-Programm zur Sanierung kommunaler Sportstätten mit den Zielen gleichwertiger Lebensverhältnisse, Räume für sozialen Zusammenhalt und Integration sowie Förderung der Volksgesundheit durch Sportinfrastruktur. Antragsberechtigt waren Städte und Gemeinden. Der Pakt lief von 2020 bis 2022; seit dem Programmjahr 2023 wird er nicht mehr fortgeführt. Die Ausfinanzierung bereits bewilligter Maßnahmen ist noch bis 2026 vorgesehen. Für neue Vorhaben steht seit 2025 das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten zur Verfuegung.
Investitionspakt Soziale Integration im Quartier
Bund-Länder-Programm zur Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier. Gefördert wurden die Qualifizierung sozialer Infrastruktureinrichtungen einschließlich Barrierefreiheit, die Anlage und Erhaltung von Grünflächen sowie die städtebauliche Aufwertung durch bessere Baukultur. Der Bund stellte von 2017 bis 2020 jährlich 200 Millionen Euro bereit, die bis 2024 für bauliche Investitionen verwendet werden konnten. Die Aufnahme neuer Maßnahmen wurde 2020 abgeschlossen; insgesamt wurden 750 Maßnahmen in rund 570 Kommunen gefördert.
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Aeltestes Programm der Städtebauförderung, das von 1971 bis 2012 rund 3.900 Maßnahmen mit etwa 8 Milliarden Euro Bundesfinanzhilfen unterstützte. Gefördert wurden foermlich festgelegte Sanierungsgebiete und städtebauliche Entwicklungsbereiche nach BauGB. Neue Förderanträge sind seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr möglich. Das allgemeine Sanierungsrecht nach den Paragrafen 136 ff. BauGB gilt unabhängig vom Förderprogramm weiter und ist Voraussetzung für die erhöhte Abschreibung nach Paragraf 7h EStG.
Stadtumbau (Stadtumbau Ost und Stadtumbau West)
Programm der Städtebauförderung von 2002 bis 2019 zur Stärkung der Innenstädte, Vermeidung zersplitterter Siedlungsstrukturen, Schaffung nachfragegerechten Wohnraums, Revitalisierung von Brachflächen und Erhalt intakter Gemeinwesen. Die ursprünglich getrennten Programme Stadtumbau Ost und Stadtumbau West wurden 2017 zu einem Programm zusammengeführt. Bis 2019 wurden 2.011 Maßnahmen in rund 1.120 Kommunen gefördert. Seit 2020 werden die Ziele im Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung fortgeführt, neue Anträge im Stadtumbau sind nicht mehr möglich.
Kleinere Städte und Gemeinden
Programm der Städtebauförderung für kleinere Städte und Gemeinden in ländlichen, von Abwanderung und demografischem Wandel bedrohten Räumen. Ziel war, diese Orte als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte ihrer Region zukunftsfähig zu halten, unter anderem durch Sicherung der Daseinsvorsorge, interkommunale Abstimmung und Beseitigung städtebaulicher Missstände. Von 2010 bis 2019 wurden 674 interkommunale Kooperationen mit über 1.400 beteiligten Kommunen gefördert. Das Programm endete 2019; interkommunal kooperierende Kommunen erhalten seit 2020 einen Förderbonus in der neu strukturierten Städtebauförderung.
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Programm der Städtebauförderung für zentrale Versorgungsbereiche mit Funktionsverlusten und Leerständen, gerichtet auf Innenstädte größerer Städte, Stadtteilzentren und Grund- und Nahversorgungszentren kleinerer Gemeinden. Ziel war die Erhaltung der baulichen Eigenart, der städtebaulichen Funktion sowie der sozialen und kulturellen Bedeutung der Zentren. Von 2009 bis 2019 wurden 868 Gesamtmaßnahmen in 750 Städten und Gemeinden gefördert. Seit 2020 sind die Ziele im Programm Lebendige Zentren aufgegangen, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Zukunft Stadtgrün
Programm der Städtebauförderung für die Anlage, Sanierung und Qualifizierung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiräume in Städten und Gemeinden. Ziele waren lebenswerte Quartiere, Klimaanpassung und Umweltgerechtigkeit. Der Bund stellte von 2017 bis 2019 jährlich 50 Millionen Euro bereit, insgesamt 150 Millionen Euro. Das Programm endete 2019. Seit der Neustrukturierung der Städtebauförderung 2020 sind Klimaschutz und Klimaanpassung durch grüne Infrastruktur verpflichtender Bestandteil aller laufenden Gesamtmaßnahmen statt eines eigenen Programms.
Städtebaulicher Denkmalschutz (Bundesprogramm)
Eigenständiges Bundesprogramm zur Erhaltung historischer Stadtkerne und Quartiere als lebendige Orte für Wohnen, Arbeiten, Kultur und Freizeit. In Ostdeutschland lief das Programm von 1991 bis 2019 mit 361 Maßnahmen in 257 Städten, in Westdeutschland von 2009 bis 2019 mit 343 Maßnahmen in 322 Städten. Seit der Neustrukturierung der Städtebauförderung 2020 gibt es das Programm nicht mehr eigenständig; der Denkmalschutz ist als Querschnittsthema in alle drei Programme übergegangen, schwerpunktmäßig in Lebendige Zentren. Neue Anträge sind seit dem Programmjahr 2020 nicht mehr möglich.
Förderangebote Bau und Erstausstattung der Stiftung Deutsches Hilfswerk
Die Stiftung Deutsches Hilfswerk förderte die Errichtung sozialer Einrichtungen wie Begegnungsstätten, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhäuser und neue Formen organisierten Wohnens sowie die dafuer noetige Erstausstattung. Die Erstausstattung musste sachlich und langfristig, also mindestens ein Jahr, für den Betrieb erforderlich sein. Die Angebote Bau, Erstausstattung sowie Bau und Erstausstattung sind laut Stiftung bis auf Weiteres ausgesetzt. Neue Bewerbungen sind derzeit nicht möglich.
NBank Investkredit Sport
Ab Januar 2027 soll der NBank Investkredit Sport die Finanzierungslücke bei Vereinssportstätten schließen. Vorgesehen sind Darlehen zwischen 100.000 Euro und 4 Millionen Euro, mit denen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden können. Besonderes Merkmal ist eine Bürgschaft des Landes Niedersachsen in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro, die Vereinen ohne nennenswertes Vermögen den Zugang zu Krediten eröffnet. Förderfähig sind Neubau, Umbau, Erweiterung, Grundinstandsetzung und Modernisierung von Sportstätten des organisierten Sports.
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten - Förderrunde Schwimmbäder
Eigene Förderrunde des Bundesprogramms SKS ausschließlich für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder. Der Bundestag hat dafür 250 Millionen Euro bereitgestellt, der Projektaufruf erschien am 20. März 2026. Auf das Interessenbekundungsverfahren gingen rund 950 Projektskizzen mit einem Förderbedarf von etwa 3,2 Milliarden Euro ein. Antragsberechtigt sind allein Kommunen, gefördert werden Hallen- und Freibäder.
Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holstein
Das Landesprogramm bezuschusste Klimaschutzmaßnahmen privater Haushalte in Schleswig-Holstein, darunter auch Photovoltaik und Stromspeicher. Die Antragstellung wurde am 16. November 2023 gestoppt. Die Landesregierung hat entschieden, das Programm wegen der Haushaltslage nicht fortzuführen. Bereits vor dem Stopp eingegangene Anträge werden weiter bearbeitet und beschieden, die Bearbeitungszeiten sind wegen des Antragsvolumens verlaengert. Ein eigenes Landesprogramm für Balkonkraftwerke besteht in Schleswig-Holstein nicht.
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