GründachPLUS
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin · Berlin

für die nachhaltige Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin, einschließlich Wohn-, Buero-, Gewerbe- und Garagendaechern. Die Dachbegrünung wird mit 95 bis 180 Euro je Quadratmeter je nach Aufbauhöhe gefördert, die Fassadenbegrünung mit 50 Prozent der Kosten je Gebäude. Planungs- und Beratungsleistungen sind bis zu 34.000 Euro kombiniert förderfähig.
Antrag für GründachPLUS vorbereiten
9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 29 Angaben und 19 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Grundstück beziehungsweise Gebäude in Berlin
- Mindestens 100 Quadratmeter Dachbegrünung beziehungsweise 50 Quadratmeter bodengebunden oder 10 Quadratmeter wandgebunden bei Fassaden
- Anlage nach den FLL-Richtlinien für Dach- und Fassadenbegrünung
- Pflegevertrag mit einem Fachbetrieb und zehnjährige Unterhaltungspflicht
- Vorhabenbeginn innerhalb eines Jahres nach Bewilligung
- Zweistufiges Verfahren aus Voranmeldung und Vollantrag
Was du dafür brauchst
29 Angaben und 19 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote
9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
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So läuft der Antrag ab
GründachPLUS ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu GründachPLUS
Wer kann GründachPLUS beantragen?
GründachPLUS richtet sich an Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen und Vereine. Zusätzlich gilt: Grundstück beziehungsweise Gebäude in Berlin
Wie viel Geld gibt es bei GründachPLUS?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 34.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt GründachPLUS?
Das Programm gilt in Berlin. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich GründachPLUS vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich GründachPLUS beantragen?
Laufende Antragstellung, zweistufiges Verfahren mit Voranmeldung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich GründachPLUS mit anderen Förderungen kombinieren?
Kombination mit SolarPLUS Sonderanlagen für Gründach-PV möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für GründachPLUS?
Für diesen Antrag sind 29 Angaben und 19 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Berlin.
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Quelle und Stand
Angaben nach land-be, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Beratung der IB.SH Energieagentur
Initialberatung der IB.SH Energieagentur für kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltung, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein. Bewertet werden die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit von Energie-, Klima- und Umweltschutzprojekten sowie Fördermöglichkeiten. Ergänzend gibt es Unterstützung bei integrierter Quartiersentwicklung, Projektentwicklung und Finanzierung.
EffInvest - Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen (Programm 364, EFRE 2021-2027)
EFRE-Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent für Vorhaben, die die Energieeffizienz eines gewerblichen Betriebs dauerhaft um mindestens 20 Prozent oder die sonstige Ressourceneffizienz um mindestens 10 Prozent steigern. Der Mindestzuschuss beträgt 50.000 Euro, das Mindestinvestitionsvolumen 250.000 Euro bei kleinen und 500.000 Euro bei mittleren und großen Unternehmen.
Effizienzkredit RLP (Programm 603)
Zinsgünstiger Kredit für Effizienz-, Klima- und Umweltvorhaben von Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Bis zu 10 Millionen Euro je Kreditnehmer, 100 Prozent Kostenfinanzierung möglich, Laufzeit bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI)
Kostenfreies Beratungsangebot des Landes für Kommunen und kommunale Akteure zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Energiewende. Angeboten werden Fördermittel- und Finanzierungsoptimierung, Workshops und Begleitung bei Quartiersentwicklung. Umgesetzt wird die Initiative durch die IB.SH Energieagentur.
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)
Zentrale sächsische Klimaschutz-Richtlinie mit fünf Modulen für Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden angewandte Energie- und Klimaforschung, Energieeffizienz und Treibhausgasminderung, intelligente Energiesysteme und Speicher, Klimaanpassung sowie nachhaltige Energieversorgung in JTF-Gebieten. Der Fördersatz liegt je nach Modul bei 50 bis 80 Prozent, in Modul 1 bis zu 100 Prozent.
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V
Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung für Klimaschutzvorhaben von Kommunen, Kirchen, Vereinen, Verbänden und Stiftungen, die Treibhausgase um mindestens 30 Prozent senken. Der Basisfördersatz beträgt 25, 50 oder 60 Prozent, mit Boni bis maximal 70 Prozent. Bei Gesamtausgaben unter 200.000 Euro erfolgt die Förderung als Festbetragsfinanzierung.