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Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung

ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MIL · Brandenburg

Förderung der generationengerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die zinsfreien Darlehen bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter. Der gleichzeitige Ein- oder Anbau von Aufzügen wird zusätzlich mit 25.000 Euro je Wohnung gefördert.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028; neue Förderrichtlinie zum 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt

Für wen ist das

VermieterUnternehmenKommunen

Was du erfüllen musst

  • Natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Verfuegungsberechtigte von Mietwohngebäuden
  • Gebäude soll nach Abschluss zur dauerhaften Wohnungsversorgung bestimmter Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten geeignet sein
  • Darlehen über 35 Jahre zinsfrei, anfaengliche Tilgung mindestens 2 Prozent jährlich
  • Einmaliges Entgelt 1 Prozent des Zusagebetrags, jährliches Entgelt 0,5 Prozent der Restschuld
  • Belegungs- und Mietpreisbindung, Umfang und Höhe mit der Kommune zu vereinbaren
  • Stellungnahme der Kommune erforderlich

Kombinierbar mit

Kombination mit der Aufzugsförderung möglich (zusätzlich 25.000 Euro je Wohnung).

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Quelle und Stand

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Passt auch dazu

LandZuschuss

Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW)

Zuschuss für die Modernisierung von Mietwohnungen, die anschließend an Haushalte mit geringem Einkommen vermietet werden. Der Grundfördersatz beträgt 35 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 640 EUR je Quadratmeter Wohnfläche. Bei energetischer Modernisierung auf mindestens Effizienzhaus-85-Niveau steigt der Satz auf 45 bis 65 Prozent.

bis 35 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandKredit

Junges Wohnen - Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen (Programm 558)

Zinsgünstiges Darlehen für die Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen. Je Bewohnerplatz sind bis zu 60.000 Euro möglich, bei klimagerechter Modernisierung auf EH 85 bis zu 100.000 Euro. Der Tilgungszuschuss reicht von 25 Prozent ohne Effizienzstandard bis 45 Prozent bei EH 55.

bis 45 Prozent, maximal 100.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
SonstigeZuschuss

Klimafonds von Umwelt Unternehmen

Regionaler Klimafonds, in den Bremer Unternehmen 25 Euro je Tonne berechneter CO2-Emission einzahlen. Aus den Mitteln werden Energieeffizienzmaßnahmen bei sozialen und kulturellen Einrichtungen wie Sportvereinen, Kitas und Kulturträgern in Bremen finanziert, der übrige Teil fließt in zertifizierte internationale Klimaschutzprojekte.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Umwelt Unternehmen, Partnerschaft Umwelt Unternehmen Bremen
LandKredit

Mietwohnraumförderung - Modernisierung (FRL oeff Wohnen NRW)

Zinsguenstiges Förderdarlehen bis 220.000 Euro je neu geförderter Wohneinheit für bauliche Modernisierung von Mietwohngebäuden. Gefördert werden Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Energieeinsparung, Klimaschutz, Klimaanpassung und Wohnumfeldaufwertung. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, Tilgungsnachlass 15 bis 25 Prozent.

bis 100 Prozent, maximal 220.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK
LandKredit

Modernisierungskredite für Mietwohnungen

Zinsverbilligtes Darlehen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Modernisierung von Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen im Land Bremen, ergänzt um einen Kostenzuschuss von bis zu 35.000 Euro. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der anerkannten Modernisierungskosten. Die Bindungsdauer beträgt bis zu 20 Jahre.

bis 80 Prozent, maximal 150.000 Euro
Bremen
BAB Bremer Aufbau-Bank / Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
EUZuschuss

Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung M-V (EFRE VI)

EFRE-Förderung von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Bildungsinfrastruktur wie Schulen, Kitas und Sportanlagen, für soziale Infrastruktur wie Begegnungsstätten und Grünflächen sowie für Vorhaben zur Energieeinsparung und CO2-Minderung an Gemeinbedarfseinrichtungen. Antragsberechtigt sind Ober- und Mittelzentren nach dem Landesraumentwicklungsprogramm.

bis 60 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)