Förderangebote Bau und Erstausstattung der Stiftung Deutsches Hilfswerk
Stiftung Deutsches Hilfswerk / Deutsche Fernsehlotterie · bundesweit

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk förderte die Errichtung sozialer Einrichtungen wie Begegnungsstätten, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhäuser und neue Formen organisierten Wohnens sowie die dafuer noetige Erstausstattung. Die Erstausstattung musste sachlich und langfristig, also mindestens ein Jahr, für den Betrieb erforderlich sein. Die Angebote Bau, Erstausstattung sowie Bau und Erstausstattung sind laut Stiftung bis auf Weiteres ausgesetzt. Neue Bewerbungen sind derzeit nicht möglich.
Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.
Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Gemeinnütziger Träger mit passendem Satzungszweck
- Errichtung oder Erstausstattung einer sozialen Einrichtung
- Derzeit keine Antragstellung möglich, Angebote ausgesetzt
Was du dafür brauchst
22 Angaben und 10 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.
Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.
Erfahrungen anderer
Zu Förderangebote Bau und Erstausstattung der Stiftung Deutsches Hilfswerk hat noch niemand geschrieben
Stell die erste Frage, oder berichte, wie dein Antrag gelaufen ist. Die Nächsten sparen damit viel Sucherei.
Erste Frage stellenFrag Ferdi zu diesem Programm
Ferdi kennt die Angaben auf dieser Seite und antwortet nur dazu.
Stell deine Frage zur Förderung. Ich antworte mit dem, was in unseren Programmdaten steht, und sage ehrlich, wenn etwas nicht drinsteht.
Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Förderangebote Bau und Erstausstattung der Stiftung Deutsches Hilfswerk ist ein Zuschuss auf Ebene Sonstige. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Förderangebote Bau und Erstausstattung der Stiftung Deutsches Hilfswerk
Wer kann Förderangebote Bau und Erstausstattung der Stiftung Deutsches Hilfswerk beantragen?
Förderangebote Bau und Erstausstattung der Stiftung Deutsches Hilfswerk richtet sich an Vereine. Zusätzlich gilt: Gemeinnütziger Träger mit passendem Satzungszweck
Wo gilt Förderangebote Bau und Erstausstattung der Stiftung Deutsches Hilfswerk?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Förderangebote Bau und Erstausstattung der Stiftung Deutsches Hilfswerk vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Förderangebote Bau und Erstausstattung der Stiftung Deutsches Hilfswerk beantragen?
bis auf Weiteres ausgesetzt Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Förderangebote Bau und Erstausstattung der Stiftung Deutsches Hilfswerk?
Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Gibt es Förderangebote Bau und Erstausstattung der Stiftung Deutsches Hilfswerk noch?
Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.
Passende Themen und Nachbarn
- ThemaFörderung für VereineVereine finanzieren Vorhaben oft aus mehreren Quellen: Zuschüssen der Kommune, Programmen des Landes, Mitteln...
- LexikonZuschussEin Zuschuss ist Geld aus einem Fördertopf, das du nach erfolgreichem Nachweis behalten darfst und nicht...
- RatgeberSanierungsfahrplan iSFP: wann er sich lohntDer individuelle Sanierungsfahrplan ordnet alle Maßnahmen an deinem Haus in eine Reihenfolge. Er kostet Geld...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- LexikonFörderkreditEin Förderkredit ist ein Darlehen aus öffentlichen Mitteln, das günstiger oder flexibler ist als ein normaler...
- LexikonTilgungszuschussEin Tilgungszuschuss ist ein Teil eines Förderkredits, den du am Ende nicht zurückzahlen musst.
- LexikonEffizienzhausEffizienzhaus ist der Standard, mit dem der Bund den Energiebedarf eines Wohngebäudes im Vergleich zu einem...
- ÜbersichtFörder-Check in wenigen MinutenEin paar Fragen, danach siehst du die Programme, die zu deinem Vorhaben passen.
- ÜbersichtAlle Förderprogramme im VerzeichnisEigene Seite je Thema, dazu Ebene, Art, Bundesland und Stichwort.
- ÜbersichtWissen zum FörderantragWie Anträge ablaufen und woran sie typischerweise scheitern.
Quelle und Stand
Angaben nach vereine-detail, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz im Bestand. Gefördert werden barrierefreie Wege und Eingangsbereiche, Aufzüge und Rampen, bodengleiche Duschen, Smart-Home- und Assistenzsysteme sowie Sicherheitstüren, einbruchhemmende Fenster, Nachrüstsysteme und Alarmanlagen.
Aufzugsförderung Sachsen-Anhalt
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 10.000 Euro je Wohnung, für den nachträglichen Einbau von Aufzügen. Das Programm richtet sich an kommunale Wohnungsgesellschaften und ist mit 3 Millionen Euro ausgestattet.
Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen
Pauschalzuschüsse für die erstmalige barrierefreie Anpassung von Mietwohnungen. Förderfähige Module sind Rampen, Treppenlifte, Türverbreiterungen sowie Dreh- und Schiebetüren, schwellenlose Zugänge, barrierefreie Bäder und Küchen, Grundrissänderungen und Rollstuhlgaragen. Wahlweise gibt es den vollen Zuschuss mit Miet- und Belegungsbindung oder den halben Zuschuss mit reiner Mietpreisbindung, jeweils für 10 Jahre.
Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen
Zuschüsse für barrierefreie Umbauten im selbstgenutzten Eigenheim, zum Beispiel Treppenlift, barrierefreies Badezimmer, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge und stufenfreie Zuwegung. Je nach Einzelmaßnahme werden zwischen 3.000 und 20.000 Euro gewährt.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Zentrales Landesprogramm für den Bau und die Modernisierung bedarfsgerechter Mietwohnungen, die Bildung von Wohneigentum und den Abbau von Barrieren. Gefördert wird mit einem zinsguenstigen staatlichen Baudarlehen zu derzeit 2,5 Prozent und ergänzenden Zuschüssen, im Mietwohnungsbau etwa einem Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, Zuschlaegen für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss für den Einbau eines Aufzugs. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften.
Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
Zuschuss für die nachträgliche behindertengerechte Anpassung von Wohnraum. Gefördert werden unter anderem die Verbreiterung von Türen, das Entfernen von Tuerschwellen, automatische Tueroeffner, Notruf- und Gegensprechanlagen, bauliche Veränderungen in Kueche und Bad sowie Rollstuhlabstellplätze. Der Höchstsatz je Wohnung beträgt 12.000 Euro für bauliche Maßnahmen und 14.000 Euro für den Einbau Höhen überwindender Hilfsmittel.