Förderung als Zuschuss für Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen
Diese Programme fördern Photovoltaik und sind in Nordrhein-Westfalen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge
Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher am selbstgenutzten Wohngebäude. Für Photovoltaikanlage und Speicher gab es leistungsabhängige Pauschalen, für die Ladestation feste Pauschalbeträge, dazu einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden. Voraussetzung war ein bereits vorhandenes oder verbindlich bestelltes eigenes Elektroauto. Das Programm startete im September 2023 und war innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft, die Richtlinie lief am 30.06.2024 aus. Es stehen keine weiteren Fördermittel zur Verfuegung, bereits erteilte Zusagen werden ausfinanziert. Als Ersatz bleiben die Einspeisevergütung nach EEG und Landesprogramme für Photovoltaik und Speicher.
KfW-Zuschuss 442 – Solarstrom für Elektroautos
Der Zuschuss förderte selbstnutzende Wohneigentümer beim Kauf eines Gesamtpakets aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, sofern ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die Rechnung musste die Spitzenleistung der PV-Anlage in kWp und die nutzbare Kapazität des Solarstromspeichers in kWh ausweisen. Neuanträge sind nicht mehr möglich, das Programm ist geschlossen; bereits zugesagte Mittel wurden fest reserviert und werden nach Nachweisprüfung ausgezahlt. Nachweise und Identifizierung sind spätestens 24 Monate nach Zusage und innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung einzureichen. Ein direkter Nachfolger für private Speicherzuschüsse auf Bundesebene existiert nicht.
Klimafreundliches Wohnen in Krefeld
Mit dem Programm Klimafreundliches Wohnen in Krefeld können Eigentümerinnen und Eigentümer Zuschüsse für verschiedene bauliche Maßnahmen beantragen, darunter Gründaecher und steckerfertige Solaranlagen. Das Programm ist in einen Topf für allgemeine und einen für soziale Förderung geteilt. Beide Toepfe sind derzeit ausgeschöpft, das Budget der allgemeinen Förderung bereits seit dem 4. Dezember 2024. Anträge über das Online-Formular sind daher nicht mehr möglich; Batteriespeicher im Zusammenhang mit Balkon-Photovoltaik werden nicht gefördert.
Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf
Mit diesem Programm hat Düsseldorf freiwillig klimafreundliche Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden bezuschusst, darunter Dämmung, Baubegleitung, Thermografie und Anlagentechnik. Der Zuschuss lag im Regelfall bei 50 Prozent der Gesamtkosten mit maßnahmenbezogenen Obergrenzen, die Förderhöchstgrenze bei 100.000 Euro pro Förderempfänger und Jahr. Das Programm wird derzeit überarbeitet, neue Förderanträge können nicht gestellt werden. Bereits bewilligte oder eingereichte Anträge sind davon nicht betroffen, Auszahlungsanträge bleiben über das Förderportal möglich.
Solarstrom für Elektroautos (442)
Investitionszuschuss für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher zum Laden eines eigenen Elektroautos am selbst bewohnten Wohngebäude. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Grund war die Haushaltskonsolidierung des Bundes und die Prioritätensetzung im Haushalt 2024.
Solarstrom für Elektroautos (KfW 442)
Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher an selbstgenutzten Wohnhäusern, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war. Die Pauschalbeträge richteten sich nach Leistung von PV-Anlage und Speicher, für bidirektionales Laden gab es einen Innovationsbonus. Die Antragsphase ist beendet, das Programm befindet sich in der Umsetzung.
progres.nrw - Erneuerung der Hauselektrik in Mehrparteienhäusern vor PV-Installation
Zuschuss für die Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage. Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand ist derzeit ausgesetzt, weil die Förderung nicht weitergeführt werden kann.
progres.nrw - Förderung von Fassaden-Photovoltaik
Zuschuss für die Errichtung fassadenintegrierter Photovoltaik-Anlagen in Nordrhein-Westfalen. Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand ist derzeit ausgesetzt, weil die Förderung nicht weitergeführt werden kann.
progres.nrw - Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden mit Batteriespeicher
Zuschuss für Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden in Kombination mit einem Batteriespeicher zur Eigenversorgung. Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand ist derzeit ausgesetzt.
progres.nrw Klimaschutztechnik – Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden mit Batteriespeicher
Fördergegenstand der Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik vom 30. Januar 2026 für Kommunen, Kreise und öffentliche Einrichtungen. Gefördert werden Systeme aus Photovoltaik-Dachanlagen und Batteriespeichern, die auf kommunalen Gebäuden elektrische Energie für den Eigenverbrauch erzeugen. Wichtig: Die Förderung für diesen Fördergegenstand kann derzeit nicht weitergeführt werden, die Antragstellung ist ausgesetzt. Andere Fördergegenstände von progres.nrw Klimaschutztechnik, etwa Fassaden-Photovoltaik oder Carports mit PV-Dach, bleiben davon unberührt.
progres.nrw Klimaschutztechnik: Fassaden-Photovoltaik
Nordrhein-Westfalen förderte im Programmbereich Klimaschutztechnik die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Gebäudefassaden. Die Bezirksregierung Arnsberg weist auf der Programmseite darauf hin, dass die Förderung für diesen Fördergegenstand derzeit nicht weitergeführt werden kann und die Antragstellung deshalb ausgesetzt werden muss. Ob und wann sie wieder aufgenommen wird, ist offen. Rechtsgrundlage des Programmbereichs ist die Förderrichtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik vom 30. Januar 2026. Für Fassaden-Photovoltaik in Berlin steht weiterhin SolarPLUS L offen.
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