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Förderung als Steuervorteil für Photovoltaik auf Ebene Bund

Alle Programme für Photovoltaik auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

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BundSteuervorteil

Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Paragraf 12 Absatz 3 UStG)

Auf Lieferung und Installation von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Stromspeichern fällt keine Umsatzsteuer an, der Steuersatz beträgt 0 Prozent. Das entlastet Privathaushalte unmittelbar um die sonst fälligen 19 Prozent Umsatzsteuer auf die gesamte Anlage inklusive Montage. Begünstigt sind Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden.

bis 19 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzämter
BundSteuervorteil

Einkommensteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 EStG)

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf, an oder in einem Gebäude sind einkommensteuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 Kilowatt peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit beträgt. Pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft sind insgesamt höchstens 100 Kilowatt peak begünstigt. Wer darunter bleibt, muss weder Einspeisevergütung noch Eigenverbrauch versteuern und keine Gewinnermittlung abgeben. Der Haken: Die Befreiung ist zwingend, nicht wählbar. Damit entfällt auch der Abzug von Kosten und Abschreibungen, was bei einer defizitären Anlage nachteilig sein kann. Wird die Grenze überschritten, fallen die Einnahmen insgesamt aus der Befreiung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSteuervorteil

Ertragsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (Paragraf 3 Nummer 72 EStG)

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden sind von der Einkommensteuer befreit. Die Grenze liegt bei 30 Kilowatt peak installierter Bruttoleistung je Wohn- oder Gewerbeeinheit und bei insgesamt 100 Kilowatt peak je Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft. Sind die Einkuenfte vollständig steuerfrei, entfällt die Pflicht zur Gewinnermittlung. Massgeblich ist die im Marktstammdatenregister eingetragene Leistung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter
BundSteuervorteil

Umsatzsteuer-Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (Paragraf 12 Absatz 3 UStG)

Auf die Lieferung und Installation von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Stromspeichern fällt keine Umsatzsteuer an. Der Steuersatz beträgt null Prozent, wenn die Anlage auf oder in der Naehe von Privatwohnungen, Wohnungen oder gemeinwohlorientierten Gebäuden installiert wird. Die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister darf 30 Kilowatt peak nicht übersteigen. Die Regelung gilt ebenso für innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter
BundSteuervorteil

Umsatzsteuer-Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG)

Auf die Lieferung von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern sowie auf deren Installation fällt keine Umsatzsteuer an, der Steuersatz beträgt null Prozent. Das senkt den Anschaffungspreis unmittelbar, ohne dass der Betreiber Vorsteuer geltend machen oder zur Regelbesteuerung optieren müsste. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten installiert wird und die installierte Bruttoleistung 30 Kilowatt peak nicht übersteigt. Der Haken: Bei größeren Anlagen greift der Nullsteuersatz nicht, und der Nachweis der Voraussetzungen liegt beim liefernden Unternehmen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Umsetzung über den Lieferanten beziehungsweise Installateur

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