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Einkommensteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 EStG)

Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt · bundesweit

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf, an oder in einem Gebäude sind einkommensteuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung laut bis zu 30 Kilowatt peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit beträgt. Pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft sind insgesamt höchstens 100 Kilowatt peak begünstigt. Wer darunter bleibt, muss weder noch Eigenverbrauch versteuern und keine Gewinnermittlung abgeben. Der Haken: Die Befreiung ist zwingend, nicht wählbar. Damit entfällt auch der Abzug von Kosten und Abschreibungen, was bei einer defizitären Anlage nachteilig sein kann. Wird die Grenze überschritten, fallen die Einnahmen insgesamt aus der Befreiung.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
laufend

Antrag für Einkommensteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 EStG) vorbereiten

8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 25 Angaben und 14 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

PrivatpersonenVermieterUnternehmen

Was du erfüllen musst

  • Anlage befindet sich auf, an oder in einem Gebäude
  • Bruttoleistung laut bis 30 Kilowatt peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit
  • Insgesamt höchstens 100 Kilowatt peak je Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft

Was du dafür brauchst

25 Angaben und 14 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Grundbuchblatt
  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Grundbuchauszug
  • Baugenehmigung oder Bauanzeige
  • Lageplan oder Flurkarte

8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Ergänzt den Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 UStG
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So läuft der Antrag ab

Einkommensteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 EStG) ist ein Steuervorteil auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3In der Steuererklärung geltend machenHier gibt es keinen Antrag im klassischen Sinn. Der Vorteil entsteht in der Steuererklärung, oft braucht es eine Bescheinigung als Anlage.
  4. 4Belege aufbewahrenDas Finanzamt kann Nachweise auch Jahre später anfordern. Rechnungen und Zahlungsbelege gehören zu den Unterlagen, die du behältst.

Häufige Fragen zu Einkommensteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 EStG)

Wer kann Einkommensteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 EStG) beantragen?

Einkommensteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 EStG) richtet sich an Privatpersonen, Vermieter und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Anlage befindet sich auf, an oder in einem Gebäude

Wo gilt Einkommensteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 EStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Einkommensteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 EStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Einkommensteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 EStG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Einkommensteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 EStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzt den Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 UStG Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Einkommensteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 EStG)?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach immobilie-steuer, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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