Förderprogramme für Neubau
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Neubau. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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IFB-Eigenheimdarlehen Neubau
Darlehen von bis zu 150.000 Euro zu einem für 15 Jahre festen Zinssatz von 2 Prozent für den erstmaligen Bau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum in Hamburg. Förderfähig sind Kaufpreis, Baukosten, Nebenkosten, Außenanlagen und Erwerbsnebenkosten. Die Einkommensgrenzen liegen bei 75.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 100.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt, zuzueglich 20.000 Euro je Kind unter 18 Jahren. Der Antrag läuft über ein kooperierendes Kreditinstitut und muss vor Vorhabensbeginn oder unmittelbar nach dem notariellen Kaufvertrag gestellt werden.
IFB-Ergänzungsdarlehen
Nachrangdarlehen von bis zu 100.000 Euro für Bau oder Erwerb selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen in Hamburg. Förderfähig sind Anschaffungskosten, Baukosten und Modernisierungsarbeiten bis zu einem Anteil von 50 Prozent. Zinsbindung wahlweise 10 oder 15 Jahre.
IFB-Förderkredit Kulturstätten
Zinsgünstiges Darlehen ab 20.000 Euro für Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Grundinstandsetzungen oder Modernisierungen von Kulturstätten mit kulturpolitischer Bedeutung. Die Tilgung beginnt in der Regel bei mindestens 2 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen. Erforderlich ist eine Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Behörde für Kultur und Medien.
IFB-Förderkredit Sport
Zinsgünstiges Darlehen ab 20.000 Euro für Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Grundinstandsetzungen oder Modernisierungen von Sportstätten mit sportpolitischer Bedeutung. Die Tilgung beträgt in der Regel mindestens 2 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen. Voraussetzung ist eine Bestätigung der Förderfähigkeit durch das Landessportamt.
IFB-Konstantdarlehen
Nachrangdarlehen der IFB Hamburg für Bau oder Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in Hamburg. Das maximale Darlehensvolumen beträgt 100.000 Euro, die Zinsbindung läuft über 25 Jahre und ist damit für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Der Zinssatz orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung laut Konditionsübersicht.
ISB Kredit 551 Neubau von Mietwohnungen Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz fördert den Neubau preisguenstiger Mietwohnungen mit einem Darlehen zu 1 Prozent Zinsen jährlich und 1 Prozent Mindesttilgung; Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Zusätzlich gibt es Tilgungszuschüsse. Im Gegenzug gelten Miet- und Belegungsbindungen. Antragsteller müssen 15 Prozent Eigenleistung einbringen oder ein nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen nutzen. Beratung läuft über die Wohnraumförderung der ISB unter 06131 6172-1991.
ISB-Darlehen Förderung des Baus von Mietwohnungen (Programm 551)
Zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss für Investoren, die bezahlbare Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz neu bauen. Das Basisdarlehen beträgt je nach Mietstufe und Einkommensgruppe 1.800 bis 3.150 Euro je Quadratmeter, der Tilgungszuschuss 20 bis 45 Prozent. Für Klimamaßnahmen gibt es Zusatzdarlehen bis 15.000 Euro je Wohnung mit 50 Prozent Tilgungszuschuss.
ISB-Darlehen Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften (Programme 554, 555)
Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften, etwa für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie Studierende und Auszubildende. Das Basisdarlehen liegt bei 1.850 bis 3.250 Euro je Quadratmeter zu 1 Prozent Zins, der Tilgungszuschuss bei 30 bis 45 Prozent.
ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum, Programme 501, 502, 503)
Zinsgünstiges Landesdarlehen für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum in Rheinland-Pfalz. Das Basisdarlehen beträgt je nach Mietstufe 150.000 Euro (Mietstufen 1 bis 2), 175.000 Euro (Mietstufen 3 bis 4) oder 190.000 Euro (Mietstufen 5 bis 7), ab dem dritten Kind erhöht es sich um jeweils 10 Prozent. Bei energieeffizientem Neubau gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 10 Prozent, bei Standardbau und Erwerb 5 bis 7,5 Prozent.
ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (Programm 710)
Nachrangdarlehen der ISB ohne Einkommens- und Wohnflächengrenzen für Bau, Kauf oder Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Rheinland-Pfalz. Der Darlehensbetrag ist zwischen 25.000 und 100.000 Euro frei wählbar, der Zinssatz ist 20 Jahre fest.
Initialberatung Zirkuläres Bauen in Kommunen
Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 5.000 und höchstens 28.000 Euro, für externe Beratung zum zirkulären Bauen bei kommunalen Bauvorhaben. Gefördert werden Beratungsleistungen in den Planungsphasen Bedarfsermittlung, Architekturwettbewerb sowie Vor- und Entwurfsplanung.
Investitionsprogramm Sportstätten Hamburg
Der Hamburger Sportbund fördert Sanierung und Neubau vereinseigener Sportstätten mit bis zu 50 Prozent der Kosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsorganisationen des HSB, also Vereine und Verbände, keine Einzelpersonen. Die Antragsfrist für investive Vorhaben ist der 15. Oktober. Anträge und Richtlinien stehen im HSB-Mitgliederportal bereit. Ergänzend gibt es Betriebskostenzuschüsse für Sportanlagen und das Programm Sportklima 2.0 zur Klimaanpassung.
Junges Wohnen (Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende)
Zunächst zinslose Darlehen mit Tilgungsnachlass und nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende an Hochschulstandorten in Niedersachsen. Je Wohnheimplatz sind bis zu 113.860 Euro förderfähig, bei rollstuhlgerechten Einheiten nach DIN 18040-2 oder Eltern-Kind-Appartements bis zu 140.650 Euro. Es wird ein Tilgungsnachlass von 20 Prozent gewährt.
Junges Wohnen - Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende
Förderung von Bauherren, Investoren und Trägern bei der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Es gibt Zuschüsse von bis zu 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, zusätzlich bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit bei gleichzeitiger Aufzugseinrichtung, zinsfreie Darlehen bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter sowie einen Aufwendungszuschuss von anfaenglich 2,50 Euro je Quadratmeter monatlich über 15 Jahre.
Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime (Programme 556, 557)
Förderdarlehen für den Bau von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen mit bezahlbaren Mieten. Je Bewohnerplatz sind 78.000 bis 92.000 Euro möglich, das Darlehen ist 10 Jahre zinsfrei und danach 5 Jahre mit 0,5 Prozent verzinst. Der Tilgungszuschuss beträgt 35 bis 50 Prozent.
Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende
Einmaliger Zuschuss für die Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende durch Neubau, Ersterwerb, Dachgeschossausbau oder Aufstockung. Je Einzelzimmer gibt es bis zu 40.500 bis 47.900 Euro, je Doppelzimmer bis zu 48.000 bis 55.400 Euro, jeweils abhängig von der Ausstattung. Eine Zusatzförderung für Barrierefreiheit ist möglich.
Junges Wohnen BW - Wohnheimplätze für Auszubildende
Einmaliger Zuschuss der L-Bank je Wohnheimplatz für Auszubildende, gefördert werden Neubau, Ersterwerb und Umbau, ausdrücklich auch Dachausbau, Gebäudeerweiterung und die Umnutzung leerstehender Einheiten. Für Einzelzimmer nennt die L-Bank 40.500 bis 47.900 Euro, für Doppelzimmer 48.000 bis 55.400 Euro je Platz, abhängig davon, ob Bad und Kueche einzeln oder gemeinschaftlich genutzt werden. Ein Vorhaben muss mindestens vier Plätze umfassen, Einzelzimmer über 12 Quadratmeter und Doppelzimmer über 16 Quadratmeter groß sein. Die Miete muss 33 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, es gilt eine Bindung von 30 Jahren und eine Mindestmietdauer von sechs Monaten. Der Antragsteller muss 20 Prozent Eigenmittel einbringen, die Zielgruppe sind Auszubildende mit Wohnberechtigungsschein.
Junges Wohnen Bayern
Im Rahmen des Jungen Wohnens unterstützt der Freistaat private und öffentliche Projektträger bei der Schaffung von Studierendenwohnheimen und Wohnheimen für Auszubildende. Das Programm ergänzt das Bayerische Wohnungsbauprogramm um bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung und Studium.
KfW 124 Wohneigentumsprogramm
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie. Finanziert werden Baukosten und Baunebenkosten wie Notar, Makler und Grunderwerbsteuer, beim Neubau auch das Grundstück, wenn es höchstens sechs Monate vor Antragseingang gekauft wurde. Beim Kauf sind auch Renovierung und Modernisierung förderfähig. Ferienimmobilien, Umschuldungen, vermietete Einheiten und die Erweiterung vorhandener Wohnfläche sind ausgeschlossen. Der Kredit muss in voller Höhe durch einen Grundbucheintrag abgesichert werden und wird über einen Finanzierungspartner beantragt.
KfW 266 Gewerbe zu Wohnen
Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Nichtwohnflächen wie Bueros oder Ladenflächen in Wohnraum. Gefördert werden 30 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 100.000 Euro je neuer Wohneinheit, das ergibt bis zu 30.000 Euro Zuschuss je Wohneinheit und höchstens 300.000 Euro je Vorhaben. Es muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen, das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein und nach dem Umbau mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE erreichen. Planung und Baubegleitung sind mitförderfähig, ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden. Der Antrag läuft direkt über das KfW-Antragsportal.
KfW 296 - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für klimafreundliche und zugleich flächensparende Neubauten. Gefördert werden Gebäude, die mindestens Effizienzhaus 55 erreichen, die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus erfuellen und den Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Gebäudelebenszyklus unterschreiten. Einen Kostengrenzwert je Quadratmeter nennt die KfW auf der Produktseite nicht, die Zahlenwerte stehen in den technischen Mindestanforderungen. Zusätzlich gilt eine Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche. Heizungen mit fossilen Energieträgern oder Biomasse sind ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
KfW 296 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für Neubauten, die zugleich klimafreundlich, flächeneffizient und guenstig sind. Das Gebäude muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen, Grenzwerte für CO2-Emissionen im Lebenszyklus einhalten und darf nicht mit fossilen Brennstoffen oder Biomasse beheizt werden. Zusätzlich gelten eine Mindestzahl an Wohnräumen bezogen auf die Fläche und eine Obergrenze für die Lebenszykluskosten, die ein Energieeffizienz-Experte nachweist. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Wohnungsgenossenschaften, Unternehmen, Kommunen und Kirchen. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.
KfW 297/298 - Klimafreundlicher Neubau, Wohngebäude
Zinsverbilligter Kredit für den Neubau oder Ersterwerb besonders klimafreundlicher Wohngebäude. Je Wohneinheit sind bis zu 100.000 Euro möglich, mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) bis zu 150.000 Euro. Es gibt drei Stufen: Effizienzhaus 55 ohne Öl- und Gasheizung, Klimafreundliches Wohngebäude auf Effizienzhaus-40-Niveau mit Lebenszyklus-CO2-Bilanz sowie Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Förderung haengt an verfügbaren Bundesmitteln. Speziell für die Stufe Effizienzhaus 55 stehen laut KfW für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt 800 Millionen Euro Bundesmittel zur Zinsverbilligung zur Verfuegung; diese Summe gilt nicht für das gesamte Programm.
KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude
Zinsverbilligter Kredit für den Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden, die einen hohen Effizienzstandard erreichen. Für die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude gibt es bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Das Gebäude darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden und muss den Effizienzhaus-40-Standard einschließlich Lebenszyklusanalyse erfuellen. Für die Variante Effizienzhaus 55 gilt eine Obergrenze von 100.000 Euro je Wohneinheit, hier ist keine Lebenszyklusanalyse noetig, das Gebäude darf aber nicht mit Öl oder Gas beheizt werden. Ein Energieeffizienz-Experte muss vor dem Antrag eine Bestätigung zum Antrag ausstellen.
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