von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten für den klimafreundlichen Neubau kommunaler Gebäude. Variante 498 für Wohngebäude mit 100.000 bis 150.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit, Variante 499 für Nichtwohngebäude mit 1.000 bis 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 5 bis 10 Millionen Euro je Vorhaben.
Zur Frist: Laufende Antragstellung, Stufe EH 55 und EG 55 verlängert bis 31. Dezember 2026, unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel
Antrag für Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499) vorbereiten
7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 21 Angaben und 10 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände
- Erreichen der Stufe 55 beziehungsweise Klimafreundliches Gebäude, optional mit QNG-Siegel
- Beauftragung von Energieeffizienz-Expertin oder -Experte, bei QNG zusätzlich Nachhaltigkeitsberatung
- Bestätigung zum Antrag (BzA) und Zusage vor Baubeginn
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Auszahlung
Was du dafür brauchst
21 Angaben und 10 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kombinierbar mit
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So läuft der Antrag ab
Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499) ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499)
Wer kann Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499) beantragen?
Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499) richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände
Wie viel Geld gibt es bei Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499)?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 10.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499)?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499) beantragen?
Laufende Antragstellung, Stufe EH 55 und EG 55 verlängert bis 31. Dezember 2026, unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499) mit anderen Förderungen kombinieren?
Kombinierbar mit anderen kommunalen Förderprogrammen im Rahmen der Kumulierungsregeln Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499)?
Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach kfw, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599
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