Förderprogramme für Natur und Umwelt
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Natur und Umwelt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung Nordrhein-Westfalen
Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 55.400 Euro, damit Kommunen ein strukturiertes Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung durchlaufen, Verwaltungsstrukturen aufbauen und konkrete Anpassungsmaßnahmen umsetzen. In Ausnahmefällen ist eine höhere Quote möglich.
Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRl Extremwetterfolgen)
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 50.000 Euro je Antragsjahr für Waldschutzmaßnahmen nach Sturm, Dürre und Borkenkäferbefall: Räumung von Kalamitätsflächen, insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen und Holzlagerplätze. Waldgenossenschaften erhalten zusätzlich 2.500 Euro je angefangene 50 Hektar, für Nass- und Trockenlager gilt keine Obergrenze.
Tierheimförderrichtlinie Brandenburg
Zuschuss für gemeinnützige Tierschutzorganisationen, die Tierheime oder aehnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben. Gefördert werden Errichtung und Erweiterung, Neu-, Aus- und Umbau von Gebäuden, der Erwerb von Gebäuden zur Unterbringung von Fund- und Abgabetieren sowie Ausruestung und Ausstattung wie Zwinger, Kaefige oder Geraete. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben, höchstens 50.000 Euro pro Jahr.
HALM2 - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen
Jährliche Zuschüsse für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen hessischer Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe. Gefördert werden ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Blühstreifen, Erosionsschutz, Arten- und Biotopschutz sowie die Pflege von Streuobstbeständen. Die Förderhöhe ist je Maßnahme unterschiedlich.
Stuttgarter Grünprogramm
Stuttgart fördert Entsiegelung und Begrünung in Hoefen, auf Daechern und an Fassaden einschließlich Planungsleistungen und vorbereitender Arbeiten. Im Regelfall werden 50 Prozent der Kosten übernommen, höchstens 10.000 Euro je Maßnahme und 30.000 Euro je Grundstück. In stark wärmebelasteten Tallagen im Nesenbach- und Neckartal steigt der Satz auf 70 Prozent bei 15.000 Euro je Maßnahme und 45.000 Euro je Grundstück. Für umfangreiche Maßnahmen wie Fassadenbegrünung mit Rankhilfen oder Dachbegrünungen ab 100 Quadratmeter sind bis zu 30.000 Euro je Maßnahme möglich. Förderfähig sind nur freiwillige Maßnahmen ab einem Versiegelungsgrad von 31 Prozent.
GründachPLUS Berlin
Zuschuss für Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin: 95 bis 180 Euro je Quadratmeter Dachbegrünung je nach Aufbauhöhe, zusätzlich 7,50 Euro je Quadratmeter für Biodiversitätsgründächer und bis 5 Euro je Quadratmeter Absturzsicherung, bei Fassadenbegrünung 50 Prozent der Kosten. Planung und Beratung werden mit 75 Prozent bis 15.000 Euro gefördert, bei Kombination von Dach und Fassade mit 85 Prozent bis 34.000 Euro.
GründachPLUS
Zuschuss für die nachhaltige Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin, einschließlich Wohn-, Buero-, Gewerbe- und Garagendaechern. Die Dachbegrünung wird mit 95 bis 180 Euro je Quadratmeter je nach Aufbauhöhe gefördert, die Fassadenbegrünung mit 50 Prozent der Kosten je Gebäude. Planungs- und Beratungsleistungen sind bis zu 34.000 Euro kombiniert förderfähig.
Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK
Zuschuss für Praeventionsmaßnahmen gegen Wolfsschäden in der Weidetierhaltung. Für Maßnahmen, die über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehen, sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, alternativ bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Die Zahlung ist auf maximal 30.000 Euro je Jahr und Zuwendungsempfänger begrenzt.
Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch Wölfe
Zuschuss von bis zu 85 Prozent und maximal 30.000 Euro im Jahr für Investitionen in Herdenschutz, etwa wolfsabweisende Zäune und Zaunelemente sowie Herdenschutzhunde. Zusätzlich gibt es eine Festbetragsfinanzierung für laufende Betriebsausgaben von 1.230 bis 1.920 Euro jährlich je nach Tierart und Zauntyp, höchstens 450 Euro je Hektar beweideter Fläche.
Weidetierschutz-Richtlinie Hessen (Herdenschutz vor Wolfsuebergriffen)
Die hessische Weidetierschutz-Richtlinie fördert Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsuebergriffe auf zwei Ebenen. Der Grundschutz umfasst Elektrozaeune mit mindestens 90 Zentimetern Höhe oder Festzaeune mit 120 Zentimetern und Untergrabeschutz, der erweiterte Herdenschutz zusätzlich wolfsabweisende Zaeune, technische Einrichtungen, Nachtpferche sowie Herdenschutzhunde einschließlich Ausbildung. Gefördert werden bis zu 85 Prozent der Netto-Anschaffungskosten, höchstens 30.000 Euro je Betrieb und Jahr, bei mobilen Zaeunen für Schafe und Ziegen 1.920 Euro je Kilometer und je Herdenschutzhund ebenfalls 1.920 Euro. Zielgruppe sind vor allem Schaf- und Ziegenhaltungen sowie Gatterwildhaltungen, in ausgewiesenen Ereignisgebieten auch Rinder-, Pferde- und Eselhalter.
SolarPLUS L
Förderung größerer Solarvorhaben auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Nichtwohngebäuden in Berlin. Gefördert werden Gutachten, Studien und Messkonzepte bis 15.000 Euro, Stromspeicher bis 30.000 Euro, Sonderanlagen wie Fassaden-PV, denkmalgerechte Anlagen und Gründach-PV-Kombinationen bis 30.000 Euro sowie die Zusammenfassung von Netzanschlüssen bis 10.000 Euro.
Mehr Grün für Nürnberg
Innerhalb der Nürnberger Stadterneuerungsgebiete fördert die Stadt private Dach-, Fassaden-, Freiflächen- und Hofbegrünungen. Förderfähig sind auch Planungskosten, Baumpflanzungen, begrünte Pergolen und Rankgerüste sowie die Entsiegelung befestigter Flächen. Der pauschale Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, bis zu 30.000 Euro. Das ältere Programm Initiative Grün ist ausgeschöpft und nimmt keine Anträge mehr an.
Mehr Grün für Nürnberg
Nürnberg fördert private Dach-, Fassaden-, Freiflächen- und Hofbegrünungen innerhalb der festgelegten Stadterneuerungsgebiete. Der pauschale Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und bis zu 30.000 Euro. Wichtigste Bedingung ist die Lage des Objekts in einem der Stadterneuerungsgebiete; die Straßenverzeichnisse dazu veröffentlicht das Stadtplanungsamt. Für das Gebiet St. Leonhard und Schweinau stehen wegen des Gebietsabschlusses keine Mittel mehr zur Verfuegung.
Initialberatung Zirkuläres Bauen in Kommunen
Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 5.000 und höchstens 28.000 Euro, für externe Beratung zum zirkulären Bauen bei kommunalen Bauvorhaben. Gefördert werden Beratungsleistungen in den Planungsphasen Bedarfsermittlung, Architekturwettbewerb sowie Vor- und Entwurfsplanung.
GebäudeGrün hoch3 Freiburg
Freiburg fördert die Begrünung von Daechern, Fassaden und Hoefen, die Entsiegelung sowie den dezentralen Regenwasserrückhalt mit 60 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 25.000 Euro. Seit November 2025 gilt eine neue Förderrichtlinie, mit der auch Zisternen, Versickerungsmulden, Mulden-Rigolen-Systeme und Projekte in Eigenleistung förderfähig sind. Die Dachförderung ist modular aufgebaut: Auf die Grundförderung für eine extensive Begrünung können Module für Intensivbegrünung, Solar-, Biodiversitäts- und Retentionsgründaecher addiert werden. Auch Mieterinnen und Mieter oder Interessengruppen können mit Zustimmung der Eigentümer Anträge stellen.
Bochums Daecher, Fassaden und Gärten - ökologisch und klimaangepasst
Bochum fördert Dach- und Fassadenbegrünung sowie klimaangepasste Gartengestaltung mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und höchstens 25.000 Euro pro Antrag und Jahr. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro. Besonderheit des Programms ist die Beratungspflicht: Ein Beratungsgespraech ist verbindliche Voraussetzung für die Antragstellung, in dem die Förderfähigkeit geprüft und eine fachliche Maßnahmenbeschreibung erstellt wird. Diese Beschreibung ist dem spaeteren Antrag beizufuegen.
DAFIB - Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung
Düsseldorf fördert seit 2016 die Begrünung von Daechern, Fassaden und Innenhoefen sowie die Entsiegelung von Flächen auf privat und gewerblich genutzten Grundstücken. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, je nach Maßnahme zwischen 20 und 55 Euro je Quadratmeter, die Förderhöchstgrenze liegt bei 25.000 Euro pro Förderempfangenden und Jahr. Gefördert werden auch Urban-Gardening-Projekte sowie Begrünungen an Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen. Eine vorzeitige Beauftragung führt zur Ablehnung.
RISA-Förderung Entsiegelung
Gefördert wird die Entsiegelung von Flächen ab 10 Quadratmetern in Verbindung mit einem durchlässigen, versickerungsfähigen Bodenaufbau. Bei Vollentsiegelungen werden auch Bepflanzungen bezuschusst. Der Zuschuss beträgt 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
RISA-Förderung Entsiegelung
Zuschuss für die Entsiegelung versiegelter Flächen ab 10 Quadratmeter in Verbindung mit einem wasserdurchlässigen, versickerungsfähigen Bodenaufbau. Bei vollständiger Entsiegelung werden auch Bepflanzungskosten übernommen. Gefördert werden 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro.
RISA-Förderung Versickerung
Hamburg bezuschusst Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen-Systeme mit 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Ziel ist die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung auf dem eigenen Grundstück.
RISA-Förderung Versickerung
Zuschuss für Planung und Errichtung von Flächenversickerungen, Versickerungsmulden sowie Mulden-Rigolen-Systemen. Gefördert werden 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 25.000 Euro. Das Programm unterstützt Hamburgs Weg zur Schwammstadt.
Förderprogramm zur Begrünung von Dach-, Fassaden- und Entsiegelungsflächen Mannheim
Mannheim bezuschusst die Begrünung von Daechern und Fassaden sowie die Entsiegelung von Flächen. Dachbegrünungen werden ab 15 Quadratmeter zusammenhaengender Fläche mit bis zu 20 Euro je Quadratmeter bis 200 Quadratmeter und 15 Euro je weiterem Quadratmeter gefördert, höchstens 16.000 Euro je Maßnahme. Fassadenbegrünungen werden bis 6.000 Euro Kosten zu 100 Prozent und höchstens 3.000 Euro bezuschusst, darueber mit 50 Prozent und höchstens 25.000 Euro. Entsiegelungen ab 20 Quadratmeter erhalten bis zu 50 Euro je Quadratmeter bis 100 Quadratmeter und höchstens 11.000 Euro. Die Höhe haengt von der Lage in den stadtklimatisch belasteten Zonen ab.
Trinkwasserförderung Thüringen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Errichtung von Wasserversorgungsanlagen. Private Hausbrunnen, Aufbereitungsanlagen und Leitungen für Wohngrundstücke ausserhalb des Versorgungsgebiets werden mit 85 Prozent und 1.000 bis 22.000 Euro je Grundstück gefördert. Kommunale Erstanschlüsse innerorts erhalten 65 Prozent und maximal 20.000 Euro je Grundstück, Anbindungen an überregionale Netze 50 Prozent.
Mehr Grün zu Hause Wiesbaden
Wiesbaden fördert Maßnahmen, die das kleinraeumige Klima verbessern: Dach- und Fassadenbegrünungen, die Entsiegelung von Boden, das Sammeln von Niederschlagswasser in Zisternen und die Begrünung von Innenhoefen. Erstattet werden 85 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 20.000 Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind private Immobilieneigentümer, Vereine, Erbbauberechtigte, Genossenschaften und Eigentümergemeinschaften. Wichtigste Bedingung ist die Lage im abgegrenzten Fördergebiet; vor dem Antrag ist eine Erstberatung bei der Klimaschutzagentur erforderlich.
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