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Förderprogramme für Natur und Umwelt

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Natur und Umwelt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

423 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Natur und Umwelt

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LandSonstiges

Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO)

In Baden-Württemberg regelt die Ökokonto-Verordnung seit dem 1. April 2011 das Verfahren zur Anerkennung von Aufwertungsmaßnahmen, das Führen des Ökokonto-Verzeichnisses und die Bewertung in Ökopunkten. Unterschieden wird zwischen dem bauplanungsrechtlichen Ökokonto der Gemeinden nach Baugesetzbuch und dem naturschutzrechtlichen Ökokonto bei den unteren Naturschutzbehörden. Vorhabenträger ohne eigene Flächen können auf Maßnahmen zurückgreifen, die Dritte entwickelt haben.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg, untere Naturschutzbehörden bei Landratsaemtern und kreisfreien Städten
LandSonstiges

Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)

Die BayKompV regelt das Ökokonto als Maßnahmenpool oder Flächenpool. Flächen werden in das Ökoflächenkataster Teil Ökokonto eingetragen, die untere Naturschutzbehörde bestätigt Ausgangszustand und Wertpunkte. Bei Abbuchung gibt es für jedes Kalenderjahr der vorgezogenen Realisierung einen Zuschlag von drei Prozent der festgestellten Aufwertung ohne Zinseszins für höchstens zehn Jahre. Wertpunkte sind auf Dritte übertragbar.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Freistaat Bayern, untere Naturschutzbehörden, Anerkennung gewerblicher Betreiber durch das Landesamt für Umwelt
BundSonstiges

Ökokonto und Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen nach Paragraf 16 BNatSchG

Wer freiwillig und ohne öffentliche Fördermittel Naturschutzmaßnahmen auf eigenen Flächen umsetzt, kann diese vorab als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen anerkennen lassen und in einem Ökokonto bevorraten. Die entstehenden Ökopunkte lassen sich später für eigene Eingriffe verrechnen oder an Vorhabenträger verkaufen. Erfassung, Bewertung, Buchung, Genehmigungsbedürftigkeit und Handelbarkeit richten sich nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund (Rechtsrahmen), Anerkennung durch die zuständigen Naturschutzbehörden der Länder
BundSonstiges

Ökokonto und Ökopunkte nach der Eingriffsregelung

Die Eingriffsregelung nach den Paragrafen 13 und folgende des Bundesnaturschutzgesetzes verpflichtet Vorhabenträger, Eingriffe in Natur und Landschaft zuerst zu vermeiden und danach auszugleichen oder zu ersetzen. Paragraf 16 erlaubt es, Ausgleichsflächen und -maßnahmen vorab durchzuführen und anerkennen zu lassen, das ist das sogenannte Ökokonto. Die anerkannten Wertpunkte, oft Ökopunkte genannt, können später bei eigenen Vorhaben eingesetzt oder an Dritte veraeussert werden. Bundeseinheitliche Standards für Bewertung und Kompensation regelt seit 2020 die Bundeskompensationsverordnung, die für Bundesinfrastrukturvorhaben gilt, im Übrigen gelten die Ökokontoverordnungen der Länder.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Naturschutz, Vollzug durch die Naturschutzbehörden der Länder
LandZuschussausgelaufen

Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, etwa getrennt geführte Radwege, Fahrradzonen, Fahrrad- und Lastenradabstellanlagen, verkehrliche Optimierungen und Radverkehrskonzepte. Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bei bis zu 90 Prozent. Mindestens 10.000 Euro förderfähige Kosten, maximal 10 Millionen Euro Zuschuss.

bis 90 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
Niedersachsen
NBank Niedersachsen aus Bundes- und Landesmitteln
LandZuschussausgelaufen

Jugendklimawettbewerb Niedersachsen

Nicht rückzahlbare Zuschüsse von 2.500 bis 200.000 Euro und 95 bis 100 Prozent Förderquote für nicht investive Projekte zu Klimaschutz und Klimaanpassung mit jungen Menschen bis 27 Jahren. Förderfähig sind unter anderem CO2-Minderung, Ressourcenschonung, Energieeinsparung, Verhaltensänderung, Mobilität, Mikroklima und Informationskampagnen. Eine Bewerbung ist derzeit nicht mehr möglich.

bis 100 Prozent, maximal 200.000 Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandZuschussausgelaufen

Fliessgewässerdurchgaengigkeit - Herstellung der Durchgaengigkeit an Anlagen Dritter

Zuschuss für Vorhaben zur Entwicklung von Fliessgewässern durch Verbesserung der Durchgaengigkeit, etwa Fischschutzmaßnahmen, Rückbau von Querbauwerken und Bau von Fischaufstiegsanlagen. Bei fortgesetzter Wasserkraftnutzung wurden bis zu 90 Prozent und maximal 200.000 Euro gefördert. Die Richtlinie ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen, eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.

bis 90 Prozent, maximal 200.000 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
KommuneZuschussausgelaufen

Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung Mainz

In Mainz wurden extensive und intensive Dachbegrünungen sowie bodengebundene Fassadenbegrünungen von Gebäuden und freistehenden Mauern im Stadtgebiet gefördert. Der Zuschuss betrug 50 Prozent der förderfähigen Kosten mit Höchstbeträgen zwischen 500 und 7.000 Euro je nach Maßnahme. Förderfähig waren Beratungskosten, Statikprüfung sowie Material- und Herstellungskosten. Antragsberechtigt waren private Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Vereine, Verbände und kleine und mittlere Unternehmen. Das Förderbudget ist ausgeschöpft, es werden keine weiteren Anträge angenommen.

bis 50 Prozent, maximal 7.000 Euro
Mainz
Mainzer Stiftung für Wissenschaft, Kunst und Kultur in Kooperation mit der Landeshauptstadt Mainz
LandZuschussausgelaufen

ReparaturBONUS Berlin

Zuschuss für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeraeten aus dem Haushalt. Bei einer Fachreparatur werden 50 Prozent der Kosten bis maximal 200 Euro erstattet, Mindestrechnungsbetrag 75 Euro. In Repair-Cafes und Reparaturinitiativen werden 100 Prozent der Ersatzteilkosten bis 200 Euro erstattet, Mindestbetrag 25 Euro. Die Mittel sind aufgebraucht.

bis 50 Prozent, maximal 200 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin
LandZuschussausgelaufen

ReparaturBONUS Berlin

Der ReparaturBONUS bezuschusst Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten im Haushalt. Bei Reparatur im Fachbetrieb werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, maximal 200 Euro je Reparatur bei einer Mindestrechnung von 75 Euro. Bei Reparaturcafes und Reparaturinitiativen werden 100 Prozent der Ersatzteile bis 200 Euro erstattet, Mindestrechnung 25 Euro. Die Mittel sind derzeit aufgebraucht.

bis 50 Prozent, maximal 200 Euro
Berlin
IBB Business Team im Auftrag des Landes Berlin
LandZuschussausgelaufen

Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

250 Millionen Euro schweres Landesprogramm für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. 180 Millionen Euro werden pauschal an Kommunen ausgeschüttet, rund 43,83 Euro je Einwohner, 60 Millionen Euro laufen über Wettbewerbsverfahren. Eine kommunale Kofinanzierung ist nicht erforderlich, die Antragsphase ist abgeschlossen und das Programm in der Umsetzung.

bis 100 Prozent der Kosten
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, begleitet durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz
LandZuschussausgelaufen

Sachsen-Anhalt KLIMA III

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für kommunale Klimaanpassung: Klimaanalysen, Machbarkeitsstudien und Hitzeaktionspläne, Investitionen in technische Anlagen sowie bauliche Investitionen in Entsiegelung und die Begrünung von Dächern, Fassaden und Straßen. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.

bis 90 Prozent der Kosten
Sachsen-Anhalt
Land Sachsen-Anhalt und Europäische Union, Investitionsbank Sachsen-Anhalt
BundZuschussausgelaufen

Waldklimafonds

Der Waldklimafonds förderte Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Die Förderung betrug bis zu 90 Prozent, in begründeten Ausnahmefaellen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Antragsverfahren war zweistufig mit Projektskizze bei der FNR.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
BMLEH und BMUKN, Abwicklung durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)
LandZuschussausgelaufen

Sachsen-Anhalt RESSOURCENEFFIZIENZ

Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus EU- und Landesmitteln für Studien, Beratung, Planung und Investitionen zur Senkung des Ressourcenverbrauchs und der Treibhausgasemissionen sowie zur Rückgewinnung von Wertstoffen. KMU erhielten bis zu 80 Prozent, große Unternehmen bis zu 45 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.

bis 80 Prozent der Kosten
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
LandZuschussgeplant

Brachflächenrevitalisierung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 75 Prozent für die Sanierung altlastenverdaechtiger Brachflächen in Niedersachsen, einschließlich Detailplanung, Monitoring und Gebäudeabbruch, sofern dessen Kosten die übrigen förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 300.000 Euro betragen. Der letzte Antragsstichtag war der 31. Dezember 2025.

bis 75 Prozent der Kosten
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandZuschussausgelaufen

Zuwendungen zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe an der Ostseeküste (Soforthilfe Flutkatastrophe Ostsee)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 75 Prozent der anerkannten Ausgaben für den Wiederaufbau nach der Sturmflut vom 19. bis 21. Oktober 2023 an der Ostseeküste. Gefördert wurden touristische Infrastruktur und Strandwiederherstellung, kommunale gewerbliche Häfen und Bootsanleger sowie kommunale Gebäude, Straßen und Gehwege. Der Mindestbetrag lag bei 10.000 Euro je Einzelfall und 40.000 Euro je Empfänger.

bis 75 Prozent der Kosten
Schleswig-Holstein
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein / IB.SH
BundZuschussausgelaufen

Förderung von Investitionen in Maschinen und Geräte zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften

Zuschüsse von bis zu 65 Prozent der Investitionskosten für bodenschonende Maschinen und Geräte, insbesondere moorbodenschonende Bewirtschaftungstechnik, Mulchgeräte, Messerbalkenmähwerke und elektrische Feldroboter zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Antragsberechtigt waren KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie Lohnunternehmen und Maschinenringe.

bis 65 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Partner Landwirtschaftliche Rentenbank
BundSonstigesausgelaufen

Anrechnung von Biokraftstoffen aus Palmöl auf die THG-Quote

Biokraftstoffe aus Palmöl sind nach Paragraf 37b Absatz 8 Nummer 1 BImSchG von der Anrechnung auf die THG-Quote ausgeschlossen. Der Ausschluss erfasst auch Reststoffe, Abfallstoffe und Nebenprodukte des Ölpalmenanbaus wie Abwasser aus Palmölmühlen, leere Palmfruchtbündel, Palmwedel, Palmschlammöl und destillierte Palmfettsäure. Für Rohstoffe mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderung liegt die Obergrenze seit 2023 bei 0 Prozent.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundZuschussausgelaufen

BMBF-Fördermaßnahme WaX – Wasser-Extremereignisse

Forschungsfördermaßnahme mit zwölf Verbundprojekten und 81 Partnerorganisationen zu neuen Ansätzen im Umgang mit wasserbezogenen Naturgefahren wie Starkregen, Hochwasser und Dürre. Entwickelt wurden Anpassungsstrategien für Kommunen, Wasserwirtschaft und Praxis. Die Maßnahme befindet sich in der Abschlussphase.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) im Rahmen von FONA
BundPrämieausgelaufen

Bundeswaldprämie

Einmalige flächenbezogene Prämie aus dem Konjunkturpaket des Bundes mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro für private und kommunale Waldbesitzende, die ihren Wald nachhaltig und zertifiziert bewirtschaften. Die Antragsfrist ist abgelaufen, Anträge sind nicht mehr möglich. Nachfolgend steht das Programm Klimaangepasstes Waldmanagement (KWM) der FNR zur Verfügung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
LandZuschussausgelaufen

Extensive Dauergrünlandrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern 2015

Die Extensive Dauergrünlandrichtlinie förderte die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland in Mecklenburg-Vorpommern mit begrenztem Viehbesatz und eingeschraenkter Duengung. Sie gehoerte zur Förderperiode 2014 bis 2022 und steht laut Ministerium nicht mehr zur Verfuegung. Neue Anträge sind nicht mehr möglich, an ihre Stelle sind die Maßnahmen der aktuellen Förderperiode getreten.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
BundZuschussausgelaufen

Förderprogramm Austausch von noch in Betrieb befindlichen alten Dieselmotoren für Gütermotorschiffe

Gefördert wurden der vorzeitige freiwillige Austausch noch funktionsfähiger Dieselmotoren auf Gütermotorschiffen sowie der Einbau von Abgasnachbehandlungssystemen an bestehenden Motoren. Das Programm ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Nachfolgeangebote sind die Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen und die Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe von Binnenschiffen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
BundPrämiegeplant

Förderrichtlinie Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS

Die Nachfolgerichtlinie des Klimaangepassten Waldmanagements ist für Ende 2026 beziehungsweise Anfang 2027 angekuendigt. Sie soll stärker auf Ökosystemleistungen in Natura-2000-Lebensraumtypen ausgerichtet werden als das bisherige Programm. Zielgruppe bleiben private und kommunale Waldbesitzende. Konkrete Prämienhöhen und Antragsbedingungen sind noch nicht veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Abwicklung durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe
KommuneZuschussausgelaufen

Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen Aachen

Der Ausschuss für Klima und Umwelt der Stadt Aachen hat am 14. Juni 2022 ein Programm zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung beschlossen, das private und gewerbliche Antragstellende mit Liegenschaften in Aachen unterstützt. Auch Hausgemeinschaften und Mieter konnten mit Zustimmung der Eigentümer eine Förderung erhalten, Eigenleistung war unter bestimmten Bedingungen förderfähig. Die Förderung ist aufgrund der Haushaltslage bis auf Weiteres ausgesetzt; neue Anträge sind derzeit nicht möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Aachen
Stadt Aachen, Fachbereich Klima und Umwelt

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