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Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)

Freistaat Bayern, untere Naturschutzbehörden, Anerkennung gewerblicher Betreiber durch das Landesamt für Umwelt · Bayern

Die BayKompV regelt das als Maßnahmenpool oder Flächenpool. Flächen werden in das Ökoflächenkataster Teil Ökokonto eingetragen, die untere Naturschutzbehörde bestätigt Ausgangszustand und Wertpunkte. Bei Abbuchung gibt es für jedes Kalenderjahr der vorgezogenen Realisierung einen Zuschlag von drei Prozent der festgestellten Aufwertung ohne Zinseszins für höchstens zehn Jahre. Wertpunkte sind auf Dritte übertragbar.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
laufend.

Zur Frist: laufend. Maßnahmen ab dem 1. August 2005 können unter Voraussetzungen nachträglich eingestellt werden.

Antrag für Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 19 Angaben und 16 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

PrivatpersonenUnternehmenLandwirtschaftKommunenVereine

Was du erfüllen musst

  • Eintragung in das Ökoflächenkataster mit schriftlicher Zustimmung von Maßnahmenträger und Grundstückseigentümer
  • Bestätigung des Ausgangszustands und der Wertpunkte nach Anlage 3.1 BayKompV durch die untere Naturschutzbehörde
  • wer gewerblich betreiben will, braucht die staatliche Anerkennung durch das Landesamt für Umwelt
  • für die Übertragung nur der Wertpunkte auf Dritte muss die Maßnahme ab dem Zeitpunkt der Abbuchung rechtlich gesichert sein
  • Eigentumsuebergang einer eingestellten Fläche ist der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen

Was du dafür brauchst

19 Angaben und 16 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • Register und Nummer

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Objekt

  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Flächennachweis oder Betriebsnummer
  • Lageplan oder Flurkarte

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

keine Kombination mit öffentlicher Förderung für dieselbe Maßnahme. Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen nach den Anlagen 4.1 und 4.2 BayKompV sind möglich.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) ist ein Sonstiges auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.

Häufige Fragen zu Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)

Wer kann Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) beantragen?

Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Landwirtschaft, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Eintragung in das Ökoflächenkataster mit schriftlicher Zustimmung von Maßnahmenträger und Grundstückseigentümer

Wo gilt Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) beantragen?

laufend. Maßnahmen ab dem 1. August 2005 können unter Voraussetzungen nachträglich eingestellt werden. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) mit anderen Förderungen kombinieren?

keine Kombination mit öffentlicher Förderung für dieselbe Maßnahme. Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen nach den Anlagen 4.1 und 4.2 BayKompV sind möglich. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach natur-agrar, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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