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Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO)

Land Baden-Württemberg, untere Naturschutzbehörden bei Landratsaemtern und kreisfreien Städten · Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg regelt die -Verordnung seit dem 1. April 2011 das Verfahren zur Anerkennung von Aufwertungsmaßnahmen, das Führen des Ökokonto-Verzeichnisses und die Bewertung in . Unterschieden wird zwischen dem bauplanungsrechtlichen Ökokonto der Gemeinden nach Baugesetzbuch und dem naturschutzrechtlichen Ökokonto bei den unteren Naturschutzbehörden. Vorhabenträger ohne eigene Flächen können auf Maßnahmen zurückgreifen, die Dritte entwickelt haben.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
laufend, Anerkennung vor Maßnahmenbeginn bei der unteren Naturschut…

Zur Frist: laufend, Anerkennung vor Maßnahmenbeginn bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen. Eine Novelle der Ökokonto-Verordnung ist nach abgeschlossener Evaluation geplant.

Antrag für Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO) vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 19 Angaben und 16 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

PrivatpersonenUnternehmenLandwirtschaftKommunenVereine

Was du erfüllen musst

  • Erfuellung der Voraussetzungen des Paragraf 16 BNatSchG
  • Anerkennung der Aufwertungsmaßnahme durch die untere Naturschutzbehörde
  • Bewertung nach den Vorgaben der -Verordnung Baden-Württemberg
  • Eintragung in das Ökokonto-Verzeichnis der unteren Naturschutzbehörde
  • Erfassung aller Ausgleichs- und im Kompensationsverzeichnis

Was du dafür brauchst

19 Angaben und 16 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • Register und Nummer

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Objekt

  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Flächennachweis oder Betriebsnummer
  • Lageplan oder Flurkarte

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

nicht kombinierbar mit öffentlichen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme. Kann alternativ zur Ausgleichsabgabe an die Stiftung Naturschutzfonds genutzt werden.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO) ist ein Sonstiges auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.

Häufige Fragen zu Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO)

Wer kann Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO) beantragen?

Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO) richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Landwirtschaft, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Erfuellung der Voraussetzungen des Paragraf 16 BNatSchG

Wo gilt Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO)?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO) beantragen?

laufend, Anerkennung vor Maßnahmenbeginn bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen. Eine Novelle der Ökokonto-Verordnung ist nach abgeschlossener Evaluation geplant. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO) mit anderen Förderungen kombinieren?

nicht kombinierbar mit öffentlichen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme. Kann alternativ zur Ausgleichsabgabe an die Stiftung Naturschutzfonds genutzt werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Alles zur Förderung in Baden-Württemberg.

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Quelle und Stand

Angaben nach natur-agrar, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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