Förderprogramme für Mobilität
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Mobilität. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Förderung von Lastenfahrrädern und -pedelecs der Stadt Lingen (Ems)
Die Stadt Lingen erstattet Privatpersonen bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten für ein neues Lastenfahrrad oder Lastenpedelec, höchstens jedoch 500 Euro. Der Antrag wird mit einem Kaufangebot oder Kostenvoranschlag online bei der Wirtschaftsförderung eingereicht, der Kauf darf erst nach der Förderzusage erfolgen. Gebrauchte und geleaste Räder sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderung von Lastenfahrrädern und Anhängern der Stadt Ahlen
Die Stadt Ahlen fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern sowie Fahrradlasten-, Kinder- und Hundeanhängern. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteür, höchstens 1.000 Euro für elektrisch betriebene Lastenräder, 500 Euro für muskelbetriebene Lastenräder und 100 Euro für Lastenanhänger. Der Förderantrag ist jederzeit möglich, die Auszahlung erfolgt solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Meldeadresse in Ahlen, die das Rad ausschließlich privat nutzen.
Förderung von Lastenrädern, Lastenpedelecs und Lastenradanhängern der Gemeinde Poing
Die Gemeinde Poing bezuschusst 25 Prozent der förderfähigen Kosten mit höchstens 1.000 Euro bei Lastenpedelecs, 500 Euro bei Lastenfahrrädern ohne Motor und 250 Euro bei Lastenanhängern. Der Förderantrag muss immer vor der Anschaffung gestellt und bewilligt werden. Die Förderung ist Teil eines Klimaschutzprogramms, das daneben auch Mini-Photovoltaikanlagen und PV-Anlagen bezuschusst.
Förderung von Pedelecs, Lastenrädern, Lastenpedelecs und Fahrradanhängern der Gemeinde Grünwald
Grünwald fördert 25 Prozent der Kosten, gedeckelt bei 200 Euro für Fahrradanhänger, 300 Euro für Pedelecs, 750 Euro für Lastenräder ohne Motor und leichte Lastenpedelecs mit 35 bis 59 kg Zuladung sowie 1.000 Euro für Lastenpedelecs ab 60 kg Zuladung. Auch die Übernahme von Leasingrückläufern aus Dienstrad-Leasingverträgen ist förderfähig. Ausgeschlossen sind S-Pedelecs über 25 km/h, E-Roller und Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern.
Förderung von Radwegen über oder unter Eisenbahnstrecken
Wenn Kreuzungsbauwerke an Eisenbahnstrecken erneuert werden, kann der Bund einen Zuschlag für den Radweganteil geben, sodass Radwege im Zuge des Neubaus mitgebaut werden. Damit lassen sich Luecken im regionalen Radnetz schließen. Kommunen können Anträge beim Ministerium stellen. Die Finanzierung teilen sich in der Regel DB InfraGO AG, Kommune, Land und Bund. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Förderung haengt von den Haushaltsmitteln ab. Details regeln die Eisenbahnkreuzungsrichtlinien 2024.
Förderung wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge in Bayern
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Mehrausgaben für neue Nutzfahrzeuge der EG-Klassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzelle oder Wasserstoffverbrennungsmotor. Die Höchstbeträge richten sich nach der Fahrzeugklasse. Die Richtlinie gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028, die Förderung läuft über Förderaufrufe.
GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur (GRW-I)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Gefördert werden die Erschließung und Erweiterung von Industrie- und Gewerbegelaende, Verkehrsanbindungen, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Maßnahmen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten. Die Basisförderung beträgt maximal 60 Prozent, mit Potenzialförderung bis zu weiteren 20 Prozent; Regionalmanagementvorhaben bis 75 Prozent und höchstens 200.000 Euro pro Jahr.
GRW-Infrastrukturförderung Sachsen-Anhalt
Zuschuss für wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes, darunter Industrie- und Gewerbegebiete sowie touristische Einrichtungen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 60 Prozent, bei besonderem Landesinteresse bis zu 80 Prozent und bei interkommunalen Kooperationen bis zu 90 Prozent. Touristische Infrastruktur wird mit 60 Prozent gefördert.
Gruppentickets und Gruppenpreis Deutschlandtarif
Ab sechs Personen gelten Gruppenpreise. Im Fernverkehr beginnt der Super Sparpreis Gruppe bei 8,99 Euro pro Person und der Sparpreis Gruppe bei 9,99 Euro pro Person, ein Frühbucherangebot ab 20 Personen ebenfalls ab 9,99 Euro. Im Nahverkehr spart der Gruppenpreis Deutschlandtarif 50 Prozent auf den Fahrpreis und ist online für bis zu 20 Personen buchbar.
H2N - Förderprogramm für den Erwerb von emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb in Bayern
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug für Erwerb oder Leasing von Nutzfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzellen- oder Wasserstoffverbrennerantrieb. Die maximale Zuwendungssumme variiert je Fahrzeugklasse und wird in den Förderaufrufen festgesetzt.
Hafeninfrastruktur M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffentlichen Hafeninfrastruktur wie Kaianlagen, Verladebrücken, Liegeplätze und Gleisanlagen. Gefördert werden auch Umweltmaßnahmen wie emissionsarme Schiffsantriebe oder Landstromanlagen sowie die Beseitigung von Altlasten. Der Regelfördersatz beträgt 60 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent.
Halbe Bemessungsgrundlage für Plug-in-Hybride als Dienstwagen (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 5 EStG)
Für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die nicht unter die 0,25-Prozent-Regel fallen, wird bei der Privatnutzung nur der halbe Bruttolistenpreis angesetzt. Für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2024 verlangt das Gesetz höchstens 50 Gramm CO2 je Kilometer oder mindestens 80 Kilometer rein elektrische Reichweite. Für Anschaffungen zwischen 2022 und 2024 genügten noch 60 Kilometer Reichweite. Die Regelung gilt für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2030.
Halbierte Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge nach Ablauf der Steuerbefreiung
Läuft die zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung für ein Elektrofahrzeug aus, fällt nicht sofort die volle Steuer an. Nach Paragraf 9 Absatz 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz ermäßigt sich die Steuer für Elektrofahrzeuge um 50 Prozent. Als Elektrofahrzeuge gelten dabei Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden. Die Ermäßigung betrifft die Gewichtsbesteuerung nach Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 4 Buchstabe a. Das ist kein Zuschuss, sondern eine dauerhafte Entlastung bei den laufenden Kosten.
HannoverAktivPass
Der HannoverAktivPass ist ein Angebot der Landeshauptstadt Hannover für Menschen mit geringem Einkommen und eröffnet Vergünstigungen bei städtischen Angeboten. Anspruch haben unter anderem Beziehende von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Wohngeld, Eingliederungshilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt der Kriegsopferfürsorge. Der Pass gilt ab Geburt und wird Berechtigten mit laufendem Leistungsbezug automatisch zugesandt. Er ist jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres gültig.
Hessenpass mobil (ermäßigtes Deutschlandticket Hessen)
Menschen mit geringem Einkommen und Wohnsitz in Hessen bekommen das Deutschlandticket für 44 Euro pro Monat statt 63 Euro. Die Differenz von 19 Euro monatlich trägt das Land Hessen. Berechtigungsnachweis ist der Hessenpass mobil, den das oertlich zuständige Amt in der Regel automatisch zuschickt. Das vergünstigte Abo läuft nach einem Jahr automatisch aus und muss bis zum 10. des Vormonats verlaengert werden.
HyLand – HyExperts
Mittlere Kategorie des HyLand-Wettbewerbs für Regionen, die bereits Akteure, Netzwerke und erste Projektideen zu Wasserstoff haben. In HyLand I erhielten 13 von 28 Bewerberregionen jeweils 300.000 Euro, in HyLand II wurden 15 Regionen mit jeweils bis zu 400.000 Euro gefördert. Mit dem Geld beauftragen die Gebietskörperschaften Beratungs-, Planungs- und Dienstleistungen. Ziel ist ein umsetzungsfähiges Gesamtkonzept für eine regionale Wasserstoffwirtschaft, das anschließend in die Umsetzung gehen kann.
HyLand – HyPerformer
Umsetzungskategorie des HyLand-Wettbewerbs für regionale Projektkonsortien mit fertigen Feinkonzepten. In HyLand I erhielten drei Regionen (Landshut, Metropolregion Nordwest, Metropolregion Rhein-Neckar) jeweils 20 Millionen Euro Investitionszuschuss bei einem Gesamtprojektvolumen von 195 Millionen Euro. In HyLand II wurden im April 2023 drei weitere Regionen (H2Rügen-Stralsund, HyPerformer Rhein-Ruhr, TH2ECO_Mobility Erfurt) mit jeweils bis zu 15 Millionen Euro ausgezeichnet, Gesamtvolumen 131 Millionen Euro. Gefördert wird die gesamte Wertschöpfungskette von Erzeugung über Speicher- und Betankungsinfrastruktur bis zu Bussen, Lkw und kommunalen Nutzfahrzeugen.
IKK - Nachhaltige Mobilität (267)
Zinsgünstiger Kredit für kommunale Investitionen in nachhaltige Mobilität, bis zu 150 Millionen Euro je Antragsteller und Jahr. Gefördert werden Rad- und Fusswege, Nahverkehr und Schienennetze, Lade- und Wasserstoffinfrastruktur, emissionsfreie Fahrzeuge sowie digitale Mobilitäts- und Verkehrsmanagementlösungen.
Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147)
Darlehen von 250.000 bis 25 Millionen Euro für Infrastrukturinvestitionen, die die nachhaltige kommunale und regionale Entwicklung stärken. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten mit Laufzeiten bis 30 Jahre, etwa für soziale Einrichtungen, Ver- und Entsorgung, öffentlichen Nahverkehr, Energieeffizienz, Kultureinrichtungen sowie Stadt- und Dorfentwicklung.
Infrastrukturförderung Rad- und Fussverkehr nach dem LGVFG Baden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Bau und Ausbau von Radverkehrsanlagen, Fussverkehrsnetzen, Fahrradabstellanlagen und Bike-and-Ride-Anlagen. Der Fördersatz beträgt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten, mit Klimabonus bis zu 75 Prozent. Fahrradparken wird über Pauschalen je nach Anlagentyp finanziert. Antragsberechtigt sind Kommunen, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Verkehrsunternehmen und bei Verknuepfungsanlagen auch bestimmte private Unternehmen. Anmeldeschluss bei den Regierungspraesidien ist jährlich der 31. Oktober.
InnovationFocus Green Aviation Technologies (GATE III)
Förderaufruf für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Dekarbonisierung der Luftfahrt. Themen sind nachhaltige Flugzeugsysteme und Fertigungsprozesse, Wasserstofftechnologie, effiziente Kabinensysteme, digitalisierte Wartungsprozesse, nachhaltige Flughafenbetriebskonzepte und Wasserstoff-Forschungsinfrastrukturen. Einzelprojekte bis 500.000 Euro, Kooperationsprojekte bis 2 Millionen Euro.
Interreg B - transnationale Zusammenarbeit mit deutscher Beteiligung
Deutschland beteiligt sich an sechs transnationalen Interreg-Programmräumen: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum. Gefördert werden Projekte in den Themenbereichen Wirtschaft, Arbeit und Leben, Energie und Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen, Mobilität und Verkehr sowie Raumentwicklung und Governance. Für deutsche Partner steht ergänzend eine zusätzliche Bundesförderung bereit.
InvestEU-Fonds
InvestEU bündelt dreizehn zentral verwaltete EU-Finanzinstrumente unter einem Dach. Mit einer EU-Garantie von 26,2 Milliarden Euro sollen über 372 Milliarden Euro an Investitionen mobilisiert werden, bis Ende 2025 waren es bereits rund 397 Milliarden Euro. Die Politikbereiche sind Infrastruktur, Innovation und Forschung, Klima und Umwelt, nachhaltige Mobilität, digitale Transformation, soziale Investitionen und Fähigkeiten sowie kritische Rohstoffe.
Investitionsförderung für Bürgerbusse in Baden-Württemberg
Das Land fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Beschaffung von Bürgerbussen und unterstützt damit lokal organisierte, ehrenamtlich getragene Verkehrsangebote. Gefördert werden Kleinbusse mit sechs bis acht Sitzplätzen zuzüglich Fahrersitz in niederfluriger oder barrierefreier Ausführung. Das Fahrzeug muss überwiegend im Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz eingesetzt werden. Die Förderung ist nach Antriebsart differenziert, emissionsfreie Batterie- und Brennstoffzellenbusse werden bevorzugt.
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