Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) · Rheinland-Pfalz

Darlehen von 250.000 bis 25 Millionen Euro für Infrastrukturinvestitionen, die die nachhaltige kommunale und regionale Entwicklung stärken. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten mit Laufzeiten bis 30 Jahre, etwa für soziale Einrichtungen, Ver- und Entsorgung, öffentlichen Nahverkehr, Energieeffizienz, Kultureinrichtungen sowie Stadt- und Dorfentwicklung.
Antrag für Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147) vorbereiten
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 24 Angaben und 17 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Öffentliche Hand und öffentlich organisierte private Unternehmen, darunter Gebietskörperschaften, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Eigengesellschaften, öffentlich-rechtliche Stiftungen sowie gemeinnützige Träger und Kirchen
- Vorhaben muss die nachhaltige kommunale oder regionale Entwicklung unterstützen
- Formlose Antragstellung, bevorzugt per E-Mail an isb-kommunalkredite@isb.rlp.de
Was du dafür brauchst
24 Angaben und 17 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Register und Nummer
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kombinierbar mit
Erfahrungen anderer
Zu Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147) hat noch niemand geschrieben
Stell die erste Frage, oder berichte, wie dein Antrag gelaufen ist. Die Nächsten sparen damit viel Sucherei.
Erste Frage stellenFrag Ferdi zu diesem Programm
Ferdi kennt die Angaben auf dieser Seite und antwortet nur dazu.
Stell deine Frage zur Förderung. Ich antworte mit dem, was in unseren Programmdaten steht, und sage ehrlich, wenn etwas nicht drinsteht.
Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147) ist ein Kredit auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Über die Hausbank beantragenFörderkredite laufen fast immer über deine Bank, nicht direkt beim Fördergeber. Die Bank prüft deine Bonität und reicht den Antrag weiter. Sprich früh mit ihr, dieser Schritt dauert am längsten.
- 4Zusage, dann VertragErst nach der Zusage des Fördergebers schließt du den Darlehensvertrag. Achte auf die tilgungsfreien Anlaufjahre und darauf, wie lange der Zinssatz festgeschrieben ist.
Häufige Fragen zu Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147)
Wer kann Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147) beantragen?
Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147) richtet sich an Kommunen, Unternehmen und Vereine. Zusätzlich gilt: Öffentliche Hand und öffentlich organisierte private Unternehmen, darunter Gebietskörperschaften, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Eigengesellschaften, öffentlich-rechtliche Stiftungen sowie gemeinnützige Träger und Kirchen
Wie viel Geld gibt es bei Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147)?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 25.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147)?
Das Programm gilt in Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147) beantragen?
Laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147) mit anderen Förderungen kombinieren?
Kombinierbar mit Zuschussprogrammen des Landes, etwa der Städtebauförderung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz (Programm 147)?
Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Rheinland-Pfalz.
Passende Themen und Nachbarn
- ThemaFörderung für KommunenKommunen sind bei vielen Programmen ausdrücklich antragsberechtigt, oft mit eigenen Förderlinien.
- BundeslandFörderung in Rheinland-PfalzProgramme, Stellen und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
- Thema und LandKommunen in Rheinland-PfalzLandesprogramme in Rheinland-Pfalz und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonZuschussEin Zuschuss ist Geld aus einem Fördertopf, das du nach erfolgreichem Nachweis behalten darfst und nicht...
- RatgeberWallbox fördern lassen: privat und gewerblichFür private Ladepunkte fördern vor allem Länder, Kommunen und Stadtwerke, oft nur zusammen mit Photovoltaik...
- ThemaFörderung für MobilitätRund um Mobilität fördern Bund, Länder und vor allem Kommunen sehr unterschiedliche Dinge: Lastenräder...
- LexikonTilgungszuschussEin Tilgungszuschuss ist ein Teil eines Förderkredits, den du am Ende nicht zurückzahlen musst.
- ThemaFörderung für KulturKulturförderung ist stark dezentral, denn Kultur ist in Deutschland vor allem Sache der Länder und Kommunen.
- LexikonEffizienzhausEffizienzhaus ist der Standard, mit dem der Bund den Energiebedarf eines Wohngebäudes im Vergleich zu einem...
- LexikoniSFPDer iSFP ist der individuelle Sanierungsfahrplan, ein von einer Energieberatung erstelltes Dokument mit einer...
Quelle und Stand
Angaben nach land-rp, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
Kommunaldarlehen Thüringen
Flexibles Darlehen für Neuinvestitionen in Infrastruktur sowie in soziale, kulturelle und schulische Einrichtungen, außerdem für Investitionsförderungsmaßnahmen und die Umschuldung bestehender Darlehen. Angeboten werden Annuitäten-, Tilgungs-, endfällige und Forward-Darlehen mit Zinsbindungen von bis zu 20 Jahren oder variabler Verzinsung auf EURIBOR-Basis.
Berlin Infra
Förderkredit bis 100 Millionen Euro für Infrastrukturinvestitionen öffentlicher Unternehmen in Berlin. Gefördert werden Verkehr, Ver- und Entsorgung, Gesundheitseinrichtungen, Bildung, Energieeffizienz, Wohnen und IT-Dienstleistungen, bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten, Laufzeit bis 30 Jahre.
Deutschlandnetz
Das Deutschlandnetz ist kein Zuschussprogramm zum Selbstbeantragen, sondern eine Ausschreibung des Bundes: private Betreiber errichten im Auftrag des Ministeriums rund 1.000 Schnellladestandorte mit insgesamt 9.000 Ladepunkten, davon etwa 900 im städtischen und ländlichen Raum und 200 an Autobahnen. Jeder Standort bietet mindestens 200 kW Ladeleistung je Fahrzeug, in der Spitze bis 400 kW, mit CCS-Steckern, Ad-hoc-Bezahlung ohne Registrierung und Betrieb rund um die Uhr. Die Lose wurden bereits vergeben, laufend gehen weitere Standorte in Betrieb. Für Privatpersonen und normale Betriebe gibt es hier nichts zu beantragen, relevant ist es als Standortangebot und für Unternehmen, die sich an künftigen Ausschreibungen beteiligen wollen.
EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW 2021-2027
Rahmenrichtlinie für die EU-kofinanzierten Landesprogramme EFRE.NRW und JTF.NRW. EFRE.NRW fördert mit bis zu 40 Prozent, im Regierungsbezirk Münster bis zu 50 Prozent, JTF.NRW mit bis zu 50 Prozent und für STEP-Ziele bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Schwerpunkte sind Innovation, Mittelstand, Nachhaltigkeit, Mobilität und lebenswerte Quartiere.
Hafeninfrastruktur M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffentlichen Hafeninfrastruktur wie Kaianlagen, Verladebrücken, Liegeplätze und Gleisanlagen. Gefördert werden auch Umweltmaßnahmen wie emissionsarme Schiffsantriebe oder Landstromanlagen sowie die Beseitigung von Altlasten. Der Regelfördersatz beträgt 60 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent.
HyLand – HyExperts
Mittlere Kategorie des HyLand-Wettbewerbs für Regionen, die bereits Akteure, Netzwerke und erste Projektideen zu Wasserstoff haben. In HyLand I erhielten 13 von 28 Bewerberregionen jeweils 300.000 Euro, in HyLand II wurden 15 Regionen mit jeweils bis zu 400.000 Euro gefördert. Mit dem Geld beauftragen die Gebietskörperschaften Beratungs-, Planungs- und Dienstleistungen. Ziel ist ein umsetzungsfähiges Gesamtkonzept für eine regionale Wasserstoffwirtschaft, das anschließend in die Umsetzung gehen kann.