Förderprogramme für Mobilität
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Mobilität. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland
Erster Förderaufruf der Richtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit insgesamt 500 Millionen Euro bis Ende 2025. Gefördert wurden Normalladepunkte bis 22 kW und Gleichstrom-Schnellladepunkte über 22 kW, das Ziel waren mindestens 50.000 Ladepunkte davon 20.000 Schnellladepunkte. Antragsberechtigt waren Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen. Die Antragsfrist dieses Aufrufs endete am 01.02.2022, die Förderrichtlinie lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf des Bundes für öffentliche Ladepunkte besteht seitdem nicht; der Aufbau läuft über das Deutschlandnetz sowie über Landesprogramme wie Charge@BW, progres.nrw und die bayerische Ladeinfrastrukturrichtlinie.
Öffentlicher Personennahverkehr M-V (ÖPNV-Investitionsförderung)
Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Attraktivität, Barrierefreiheit, Klimabilanz oder Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs. Dazu gehörten Neu-, Um- und Ausbau von ÖPNV-Haltepunkten wie Bushaltestellen und Omnibusbahnhöfen. Wegen der ausgelaufenen EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 können keine neuen Anträge mehr entgegengenommen werden.
Förderprogramm Radverkehr im Klimaschutzportal der Stadt Landau in der Pfalz (KIPKI)
Die Stadt Landau in der Pfalz hatte aus Mitteln des rheinland-pfälzischen Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation ein Förderprogramm Radverkehr für Bürgerinnen und Bürger aufgelegt. Nach Auskunft der Stadt vom 18. Mai 2026 sind die Fördermittel aufgebraucht, eine weitere Antragstellung ist nicht mehr möglich, bereits eingegangene Anträge werden noch bearbeitet. Die konkreten Fördersätze stehen in der als Download bereitgestellten Förderrichtlinie.
Förderprogramm Regenerative Kraftstoffe (fortschrittliche Biokraftstoffe)
Das Bundesverkehrsministerium fördert über die FNR Forschung, Entwicklung und den Markthochlauf fortschrittlicher Biokraftstoffe und weiterer regenerativer Kraftstoffe, was auch Biomethan als Kraftstoff im Verkehr betrifft. Die Förderung erfolgt über zeitlich befristete Förderaufrufe. Nach Angaben der FNR sind derzeit keine Förderaufrufe offen, sodass aktuell keine neuen Anträge gestellt werden können. Interessenten sollten die Aufrufseite beobachten, da das Programm grundsätzlich fortbesteht.
Förderrichtlinie Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 förderte der Bund Modellprojekte zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich schienengebundener Nahverkehre. Das Verfahren war zweistufig mit Projektskizze und anschließendem Antrag. Nach dem zweiten Förderaufruf wurden sieben Projekte ausgewählt. Für Investitionen in Nahverkehrsinfrastruktur besteht daneben das GVFG-Bundesprogramm.
Geplante Anschlussförderung für Plug-in-Hybride ab Juli 2027
Die Förderung von Plug-in-Hybriden und Range-Extendern im Rahmen der E-Auto-Förderung 2026 endet bei Erstzulassung nach dem 30. Juni 2027. Die Förderrichtlinie kuendigt dafuer ausdrücklich eine Nachfolgeregelung an: Die Bundesregierung prüft, wie die Förderung stärker an den CO2-Emissionen im realen Betrieb ausgerichtet werden kann, und will die Ausgestaltung für ab dem 1. Juli 2027 erstmalig zugelassene Plug-in-Hybride über einen separaten Förderaufruf oder eine Aktualisierung der Richtlinie bekanntgeben. Konkrete Beträge, Bedingungen und ein Starttermin liegen noch nicht vor und werden hier deshalb nicht angegeben. Reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge sind davon nicht betroffen, sie bleiben bis zum 31. Dezember 2029 förderfähig.
Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge (ausgelaufen)
Die Innovationsprämie war kein eigenständiges Programm, sondern die zeitweise Verdopplung des staatlichen Anteils am Umweltbonus. Sie wurde deshalb gemeinsam mit dem Umweltbonus abgewickelt und teilt dessen Schicksal: Mit dem Förderstopp des Umweltbonus zum Ablauf des 17. Dezember 2023 endete auch die Innovationsprämie, neue Anträge sind seitdem ausgeschlossen. Der Begriff wird weiterhin häufig gesucht, bezeichnet aber keine heute verfügbare Förderung. Aktuell greift stattdessen die E-Auto-Förderung 2026 des Bundesumweltministeriums. Zu den historischen Beträgen liegt keine offizielle, noch abrufbare BAFA-Quelle vor, deshalb sind hier keine Zahlen hinterlegt.
Landstrom für Schiffe als Erfüllungsoption der THG-Quote
Landstrom für Seeschiffe und Binnenschiffe ist keine Erfüllungsoption der deutschen THG-Quote. Der abschließende Katalog in Paragraf 37a Absatz 5 BImSchG nennt Biokraftstoffe, Strom für Straßenfahrzeuge, bis 2026 Upstream-Emissionsminderungen, erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, ab 2031 kohlenstoffarmen Wasserstoff und ab 2027 wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe. Schiffsstrom kommt darin nicht vor, die 38. BImSchV beschränkt die Stromanrechnung ausdrücklich auf Straßenfahrzeuge.
Lastenradförderung der Stadt Köln
Belegte Antragsphase ist seit dem 12. September 2022 abgelaufen. Köln hat seit 2019 mehrfach Förderrunden für den Kauf von Lastenfahrrädern aufgelegt. In der belegten Runde standen 500.000 Euro bereit, die Antragsphase lief vom 22. August bis 12. September 2022. Antragsberechtigt waren private Kleinstunternehmen, Selbständige und Freiberufler, Vereine und Verbände, Einrichtungen in freier Trägerschaft sowie Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Köln, die sich zu Gemeinschaften von mindestens drei Haushalten zusammenschlossen. Anträge aus Chorweiler, Kalk, Muelheim und Porz wurden bevorzugt behandelt. Fördersaetze und Höchstbeträge nennt die Pressemitteilung nicht. Ob aktuell eine neue Runde offen ist, zeigt der Kölner Förderwegweiser.
Richtlinie zur Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO)
Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit ERTMS- und ATO-Komponenten für den Einsatz im Digitalen Knoten Stuttgart. First-of-Class-Fahrzeuge werden mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, Serienfahrzeuge mit bis zu 50 Prozent. Für das Programm standen insgesamt 200 Millionen Euro bereit. Für Bestandsfahrzeuge außerhalb des Knotens Stuttgart gilt die separate ERTMS-Richtlinie der BAV.
Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, etwa getrennt geführte Radwege, Fahrradzonen, Fahrrad- und Lastenradabstellanlagen, verkehrliche Optimierungen und Radverkehrskonzepte. Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bei bis zu 90 Prozent. Mindestens 10.000 Euro förderfähige Kosten, maximal 10 Millionen Euro Zuschuss.
Sozialer Klimafonds (Social Climate Fund)
Der Soziale Klimafonds startet 2026 mit ersten Zahlungen an die EU-Länder und läuft bis Ende 2032, finanziert aus dem ETS2 und nationalen Beiträgen. Insgesamt stehen 86,7 Milliarden Euro bereit. Unterstützt werden Haushalte, die ihre Wohnung nicht ausreichend heizen können, Menschen ohne bezahlbare Mobilität sowie kleine Familienbetriebe und Kleinstunternehmen mit hohen Energie- und Transportkosten. Gefördert werden Sanierung, effiziente Heizsysteme, Solaranlagen, emissionsfreie Mobilität und direkte finanzielle Hilfen.
THG-Prämie für Brennstoffzellenfahrzeuge (Wasserstoff-Pkw)
Das Elektromobilitätsgesetz unterscheidet in Paragraf 2 zwischen reinem Batterieelektrofahrzeug (Nummer 2) und Brennstoffzellenfahrzeug (Nummer 4). Der pauschale Schätzwert nach Paragraf 7 der 38. BImSchV gilt nur für reine Batterieelektrofahrzeuge, weshalb Halter von Wasserstoffautos wie Toyota Mirai oder Hyundai Nexo keine THG-Prämie für ihr Fahrzeug erhalten. Grüner Wasserstoff wird stattdessen beim Inverkehrbringer angerechnet.
THG-Quote für Leichtfahrzeuge der Klasse L6e (Mopedautos)
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e, also Mopedautos bis 45 km/h, sind nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f FZV zulassungsfrei und führen ein Versicherungskennzeichen. Damit fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil I, und ohne eigenen Schätzwert für diese Klasse ist eine Anrechnung auf die THG-Quote seit dem 29. Juli 2023 ausgeschlossen. Schwerere Vierradmobile der Klasse L7e sind dagegen zulassungspflichtig.
THG-Quote für Leichtkrafträder und zulassungsfreie Krafträder (Klasse L3e-A1, 125 cm3)
Leichtkrafträder sind nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausdrücklich zulassungsfrei, auch wenn ihnen nach Paragraf 4 Absatz 2 FZV ein reguläres Kennzeichen zugeteilt wird. Nach Paragraf 7 Absatz 1 Satz 3 der 38. BImSchV ist für zulassungsfreie Fahrzeuge ohne eigenen Schätzwert keine Anrechnung möglich. Vermarkter zahlen dagegen für zulassungspflichtige Krafträder mit Zulassungsbescheinigung Teil I.
THG-Quote für S-Pedelecs (Klasse L1e-B, bis 45 km/h)
S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h gelten als Kleinkrafträder und sind damit nach Paragraf 3 Absatz 3 FZV zulassungsfrei, sie führen ein Versicherungskennzeichen. Für zulassungsfreie Fahrzeugklassen ist kein Schätzwert bekannt gegeben, deshalb ist eine Teilnahme am THG-Quotenhandel nach Auskunft des Umweltbundesamtes ausgeschlossen. Anträge für solche Fahrzeuge werden abgelehnt.
THG-Quote für motorisierte Krankenfahrstühle
Motorisierte Krankenfahrstühle sind nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe e der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulassungsfrei und führen ein Versicherungskennzeichen. Für sie ist kein eigener Schätzwert im Bundesanzeiger bekannt gegeben worden, weshalb eine Anrechnung des Ladestroms auf die THG-Quote seit dem 29. Juli 2023 ausgeschlossen ist. Auch Elektrorollstühle scheiden damit aus.
Wasserstoffrichtlinie Niedersachsen
Zuschüsse von bis zu 8 Millionen Euro je Vorhaben für Pilot- und Demonstrationsprojekte rund um grünen Wasserstoff, einschließlich Forschung und experimenteller Entwicklung, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Investitionen in Umweltschutz und erneuerbare Energien. Das Programm ist ausgelaufen.
progres.nrw - Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge
Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge an Betriebsstätten. Wegen der angekündigten Bundesförderung für Lkw-Ladeinfrastruktur ist die Antragstellung seit dem 25.03.2026 ausgesetzt.
Öffentliche Ladeinfrastruktur, Förderaufruf 2019
Förderaufruf des Bundes aus dem August 2019 für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Antragsfrist endete am 30.10.2019 und ist abgelaufen, neue Anträge sind nicht möglich. Der Aufruf ist ein Vorlaeufer der spaeteren Richtlinie 'Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland' von 2021. Zu Förderhöhe und Fördersatz macht die offizielle Übersicht keine Angaben mehr.
ELE Wallbox-Rabatt
Belegt ist nur das Programmjahr 2025. Der regionale Versorger ELE gewährte 2025 einen Rabatt von 300 Euro beim Erwerb einer ELE-Wallbox, Voraussetzung war die Neuanschaffung eines Elektroautos oder Plug-in-Hybrids. Der Wallbox-Rabatt gehoerte zu den jährlich neu aufgelegten ELE-Förderprogrammen, für die 2025 insgesamt 100.000 Euro bereitstanden. Ob ELE für 2026 ein Nachfolgeprogramm aufgelegt hat, ist nicht belegt: Die Seite ele.de ist für automatisierte Abrufe gesperrt, und die städtische Meldung bezieht sich ausschließlich auf 2025. Vor einer Beantragung sollten die aktuellen Konditionen direkt bei ELE erfragt werden.
Förderung privater Ladestationen im Programm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten
Derzeit ausgesetzt. Düsseldorf förderte im Programm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten die Anschaffung privater Ladeeinrichtungen. Nach Angaben der Stadtwerke Düsseldorf können neue Anträge für die Förderung privater Ladestationen derzeit nicht gestellt werden, weil die Stadt Richtlinie und Förderbedingungen überarbeitet. Bereits bewilligte oder fristgerecht eingereichte Anträge bleiben gültig. Konkrete Fördersaetze und Höchstbeträge sind in keiner erreichbaren Quelle mehr belegt und deshalb hier nicht angegeben; die Stadt will die neuen Konditionen nach Abschluss der Überarbeitung veröffentlichen.
Lastenradförderung der Stadt Dortmund im Rahmen der Aktion Lappenlos
Einmalaktion aus dem Jahr 2021, seit Erschöpfung des Topfes beendet. Dortmund zahlte im Rahmen der Aktion Lappenlos einen pauschalen Zuschuss von 1.000 Euro je bewilligtem Antrag für den Neukauf eines E-Lastenrads. Die Förderung war an eine autofreie Woche mit Erfahrungsbericht gebunden. Finanziert wurde sie aus dem Preisgeld von 25.000 Euro für die Auszeichnung Klimaaktive Kommune 2021; das reichte für rund 25 Förderungen. Die Richtlinie trat am 15. Dezember 2021 in Kraft. Wichtig: Die verlinkte Richtlinie ist auf dortmund.de nicht mehr abrufbar (Stand August 2026), die Angaben sind daher nicht gegenprüfbar. Eine Neuauflage ist nicht bekannt; gewerblichen Kaeufern bleibt die BAFA-Förderung des Bundes.
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