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Förderprogramme für Mobilität

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Mobilität. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

551 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Mobilität

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KommuneZuschussausgelaufen

Lastenradförderprogramm der Stadt Bremen

Ausgelaufen seit 2022, eine Neuauflage ist nach Angaben der Behörde nicht geplant. Bremen förderte 2022 den Kauf von Lastenrädern und Fahrradanhaengern mit bis zu 40 Prozent des Kaufpreises, maximal 1.000 Euro für E-Lastenräder, nicht-elektrische Lastenräder und E-Anhaenger sowie bis zu 50 Prozent und maximal 500 Euro für nicht-elektrische Anhaenger. Inhaberinnen und Inhaber des Bremen-Passes erhielten bis zu 50 Prozent und maximal 1.250 Euro. Antragsberechtigt waren Privatpersonen mit Bremer Wohnsitz, Kleinstunternehmen bis neun Beschäftigte und Vereine mit Sitz in Bremen. Das Budget von 500.000 Euro war in sieben Minuten ausgeschöpft. Für gewerblich genutzte E-Lastenräder bleibt die BAFA-Förderung des Bundes als Alternative.

bis 40 Prozent, maximal 1.250 Euro
Bremen
Freie Hansestadt Bremen, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
KommuneZuschussausgelaufen

Lastenradförderung Nürnberg

Die Stadt Nürnberg unterstützte in den Jahren 2019 und 2020 die Anschaffung von 258 Lastenrädern mit insgesamt 220.000 Euro. Die finanzielle Förderung der Anschaffung wurde eingestellt, weil sich Lastenräder im Stadtbild etabliert haben. Als Alternative verweist die Stadt auf Leihangebote wie Lastenrad für Alle und die VAG Lastenräder.

Höhe je nach Vorhaben
Nuernberg
Stadt Nürnberg, Referat für Umwelt und Gesundheit
KommuneZuschussausgelaufen

Lastenradförderung der Stadt Bremen

Zuschuss aus dem Bremer Klimaschutzfonds für den Kauf neuer Lastenräder und Fahrradanhänger. Gefördert wurden 40 Prozent des Kaufpreises bis maximal 1.000 Euro, für Inhaberinnen und Inhaber des Bremen-Passes 50 Prozent bis maximal 1.250 Euro, bei Anhängern ohne Elektroantrieb 50 Prozent bis maximal 500 Euro. Das Programm ist ausgelaufen, eine Neuauflage ist derzeit nicht geplant.

bis 40 Prozent, maximal 1.250 Euro
Bremen
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Bremen / Bremer Klimaschutzfonds
KommuneZuschussausgelaufen

Lastenradförderung der Stadt Nürnberg

Eingestellt seit 2021. Nürnberg förderte 2019 und 2020 die Anschaffung von 258 Lastenrädern mit insgesamt 220.000 Euro. Die Stadt hat die finanzielle Förderung danach eingestellt, weil Lastenräder aus ihrer Sicht inzwischen weit verbreitet sind. Konkrete Fördersaetze nennt die städtische Seite nicht mehr. Statt eines Kaufzuschusses verweist die Stadt auf Verleihangebote wie Lastenrad für Alle und die VAG-Lastenräder. Gewerbliche Kaeufer können weiterhin die BAFA-Förderung des Bundes für E-Lastenräder nutzen.

Höhe je nach Vorhaben
Nuernberg
Stadt Nürnberg, Referat für Umwelt und Gesundheit
LandZuschussausgelaufen

Lastenräder Niedersachsen

Zuschuss von 400 Euro für neue Lastenräder und 800 Euro für E-Lastenräder oder Lasten-S-Pedelecs, die in kostenfreien Verleihsystemen eingesetzt werden. Antragsberechtigt waren natürliche und juristische Personen mit Hauptsitz, Niederlassung oder Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen. Das Programm ist ausgelaufen.

400 Euro bis 800 Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
BundPrämieausgelaufen

Messgenaue Anrechnung von Strom aus privaten Wallboxen

Auch wer eine geeichte private Wallbox mit eigenem Zähler betreibt, kann die tatsächlich geladene Strommenge nicht abrechnen. Nach derzeitiger Rechtslage ist für nicht öffentliches Laden ausschließlich der pauschale Schätzwert je Fahrzeug und Jahr anrechenbar. Wer mehr als 2.000 kWh im Jahr zu Hause lädt, bekommt trotzdem nur den Pauschalwert. Der einzige Weg zu mengenbasierter Vergütung ist ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
LandZuschussausgelaufen

NRW-Förderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Klasse N3

Nordrhein-Westfalen förderte über einen befristeten Aufruf die Anschaffung emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N3. Der Aufruf ist abgeschlossen, eine Antragstellung ist nach Angaben der Bezirksregierung Arnsberg nicht mehr möglich. Das Rankingverfahren wurde beendet, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel konnten in der Reihenfolge der geringsten Förderausgaben je emissionsfreiem Fahrzeug 227 Zuwendungsbescheide erteilt werden. Nicht berücksichtigte Antragsteller wurden benachrichtigt. Für die Fahrzeuge selbst gibt es derzeit keinen Nachfolger, es bleiben die degressive Abschreibung nach Paragraf 7 Absatz 2a EStG und die Mautbefreiung. Für Ladeinfrastruktur bestehen die NRW-Programme für öffentliche und nicht öffentliche Ladepunkte sowie die Bundes-Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw weiter.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
BundZuschussausgelaufen

Nachruestung öffentlicher Ladeinfrastruktur

Zweiter Förderaufruf der Richtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, ausgestattet mit 90 Millionen Euro speziell für die Nachruestung bestehender öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Kontingentverteilung erfolgte bedarfsgerecht auf Basis des StandortTOOL, das den Ladeinfrastrukturbedarf bis 2030 berechnet. Die Antragsfrist endete am 27.01.2022, die übergeordnete Förderrichtlinie lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf für die Nachruestung besteht seitdem nicht; für neue öffentliche Ladepunkte bleiben die Landesprogramme wie Charge@BW und progres.nrw.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
BundZuschussgeplant

Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) – Förderrichtlinie Forschung, Entwicklung und Innovation

Forschungs- und Entwicklungssäule des NIP II (Regierungsprogramm 2016 bis 2026). Gefördert werden F&E-Vorhaben und seit Juli 2020 auch Durchführbarkeitsstudien zu Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien in Straßenverkehr, Schiene, Schiff- und Luftfahrt sowie Intralogistik, mit Fokus auf Schlüsselkomponenten wie Brennstoffzellen-Stacks und Tanksysteme. Die erste NIP-Phase ab 2006 hatte ein Volumen von 1,4 Milliarden Euro. Stand 26.01.2026 ist keine Einreichung von Förderskizzen möglich, ein zielgerichteter Förderaufruf wird geprüft.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV) und BMWE, koordiniert durch die NOW GmbH
LandZuschussausgelaufen

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

Förderung der Beschaffung und Errichtung stationaerer, nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkte inklusive Netzanschluss und Montage, gegliedert in vier Faelle: Laden an touristischen Betrieben, kommunales Laden mit maximal neun Ladepunkten je nicht gewerblich taetiger Kommune, Flottenladen im Mischflotteneinsatz mit mindestens einem Schnellladepunkt und das Laden von Dienstfahrzeugen am Wohnort der Mitarbeitenden. Der letzte Punkt ist die seltene Konstellation, in der eine Wallbox beim Beschäftigten zu Hause gefördert wurde. Anträge waren nur vom 13. Juni 2022 bis 31. Dezember 2022 möglich, das Programm ist ausgelaufen. Seit dem 01.01.2026 gilt in Bayern die neue Richtlinie 'Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern', die über einzelne Förderaufrufe umgesetzt wird.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Abwicklung über Bayern Innovativ
LandZuschussausgelaufen

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengueterverkehr in Bayern

Förderung von Beschaffung, Errichtung oder Modernisierung stationaerer, nicht öffentlich zugänglicher DC-Schnellladepunkte für E-Guetertransportfahrzeuge inklusive Netzanschluss und Montage. Antragsberechtigt waren wirtschaftlich taetige Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern, die im Guetertransport taetig sind. Gefordert waren CCS-Stecker oder leistungsstärkere Standards mit EU-Norm. Das Programm ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Für schwere Nutzfahrzeuge steht seitdem das Bundesprogramm 'Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge' zur Verfuegung.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Abwicklung über Bayern Innovativ
BundZuschussausgelaufen

Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Unternehmen und Kommunen

Mit diesem Programm förderte der Bund 2022 nicht öffentlich zugängliche Ladestationen an Unternehmensstandorten und in Kommunen. Insgesamt wurden 229 Millionen Euro für rund 255.000 Ladepunkte gebunden. Die Antragsfrist endete Ende 2022, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die Abwicklung erfolgte über die KfW als Programm 441. Als Nachfolger dienen die Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus und die Richtlinie für Elektro-Lkw-Ladeinfrastruktur.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschussausgelaufen

Nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

Förderung von Kauf und Installation nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte ab 50 kW Nennladeleistung, samt stationaerem Stromspeicher und Netzanschluss. Der Fördersatz betrug 40 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und 20 Prozent für Großunternehmen, die förderfähigen Ausgaben je Ladepunkt waren abhängig von der Ladeleistung gedeckelt. Zielgruppe waren Flottenbetreiber mit hoher Laufleistung wie Handwerks- und Gewerbebetriebe, Logistiker, Paketdienste, Taxi-, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter. Die Antragsfrist endete am 01.11.2024, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Für schwere Nutzfahrzeuge ist das Programm 'Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge' der Nachfolger.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Projektträger Juelich
BundZuschussausgelaufen

Nicht-investive Modellprojekte zum Nationalen Radverkehrsplan

Die Richtlinie förderte nicht-investive Modellprojekte zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans. Antragsberechtigt waren Länder, Kommunen, Hochschulen sowie juristische Personen des privaten Rechts. Die Richtlinie ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen, gilt aber weiter für Projekte, die bis 2025 bewilligt wurden. Konkrete Fördersaetze nennt die Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über das Bundesamt für Logistik und Mobilität
LandZuschussausgelaufen

Pilotprojekt modulares Fahrradparken im Land Brandenburg

Über einen Teilnahmewettbewerb waren alle Städte und Gemeinden Brandenburgs aufgerufen, Standorte für kommunale Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und wichtigen Quellen und Zielen des ÖPNV zu benennen. Umgesetzt werden sollten die Anlagen mit dem Planungs- und Gestaltungskonzept des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg. Ziel war ein Beitrag zur Verkehrswende durch besseres Fahrradparken am ÖPNV. Die Einreichungsfrist endete am 30. Juni 2023, seitdem ist keine Bewerbung mehr möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL) und Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
BundZuschussausgelaufen

Richtlinie zur Förderung des Austauschs bestehender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste GSM-R-Funkmodule oder zum Einbau entsprechender Filter

Gefördert wurde der Austausch bestehender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste Module oder der Einbau entsprechender Filter. Güter- und Schienenpersonennahverkehr erhielten 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, der Schienenpersonenfernverkehr 90 Prozent, jeweils höchstens 5.184 Euro je Gerät bzw. 10.368 Euro bei zwei Modulen. Für Zulassungen und Gutachten waren im Härtefall bis zu 45.000 Euro möglich. Das Programm ist beendet.

bis 100 Prozent, maximal 10.368 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
BundZuschussausgelaufen

Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff (LNGSeeschiffRL)

Gefördert wurde die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen für den reinen LNG-Betrieb oder Dual-Fuel-Betrieb, einschließlich Haupt- und Hilfsmaschinen, Boiler, Tanksystem, Tankperipherie, Bunkersystem und Sicherheitssystemen. Der Zuschuss betrug bis zu 60 Prozent der investiven Mehrkosten, höchstens 8 Millionen Euro je Aus- oder Umrüstungsvorhaben. Die Antragstellung ist beendet.

bis 60 Prozent, maximal 8 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschussausgelaufen

Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs

Das Programm förderte die Verbesserung der Energieeffizienz im elektrischen Eisenbahnbetrieb über einen Zuschuss je Tonnenkilometer und Personenkilometer. Die Fördersätze wurden jährlich festgelegt, zum Beispiel 0,00110646 Euro je tkm und pkm für 2021 und 0,00137281 Euro für 2020. Die Geltungsdauer wurde vom 31.12.2023 auf den 31.12.2022 verkürzt, das Programm ist beendet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschussausgelaufen

Richtlinie über eine anteilige Finanzierung der Entgelte in Serviceeinrichtungen des Schienengüterverkehrs mit dem Schwerpunkt Einzelwagenverkehr (Anlagenpreisförderung, APF)

Die Anlagenpreisförderung finanzierte Entgelte für die Nutzung von Serviceeinrichtungen im Schienengüterverkehr mit Schwerpunkt Einzelwagenverkehr anteilig mit, um den Einzelwagenverkehr wettbewerbsfähig zu halten. Das Programm ist ausgelaufen. Für Betriebskosten im Einzelwagenverkehr besteht weiterhin die Richtlinie BK-EWV beim Eisenbahn-Bundesamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
BundPrämieausgelaufen

Rückwirkende Meldung von Strommengen aus früheren Verpflichtungsjahren

Eine Nachmeldung für zurückliegende Jahre ist nicht möglich. Die Fristen des Paragrafen 8 Absatz 1 der 38. BImSchV, also der 15. November des Verpflichtungsjahres für Fahrzeuge und der 28. Februar des Folgejahres für öffentliche Ladepunkte, sind gesetzliche Fristen und stehen nicht zur Disposition. Wer die Prämie für ein Jahr vergessen hat, kann sie nicht nachholen, sondern erst im laufenden Jahr wieder beantragen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
BundZuschussausgelaufen

Solarstrom für Elektroautos (442)

Investitionszuschuss für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher zum Laden eines eigenen Elektroautos am selbst bewohnten Wohngebäude. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Grund war die Haushaltskonsolidierung des Bundes und die Prioritätensetzung im Haushalt 2024.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

Solarstrom für Elektroautos (KfW 442)

Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher an selbstgenutzten Wohnhäusern, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war. Die Pauschalbeträge richteten sich nach Leistung von PV-Anlage und Speicher, für bidirektionales Laden gab es einen Innovationsbonus. Die Antragsphase ist beendet, das Programm befindet sich in der Umsetzung.

bis 10.200 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr
KommuneZuschussausgelaufen

Städtischer Zuschuss für Lastenräder und Fahrradanhaenger Mannheim

Beendet zum Jahresende 2024. Mannheim bezuschusste von Juli 2020 bis Ende 2024 den Kauf von Lastenrädern, E-Lastenrädern und Fahrradanhaengern für Privatpersonen und steuerbegünstigte Körperschaften. Im Zuge der Etatberatungen für den Haushalt 2025/2026 hat der Gemeinderat entschieden, den städtischen Zuschuss zu beenden. Konkrete Förderbeträge nennt die Stadt auf ihrer Seite nicht mehr. Als Ersatz verweist Mannheim auf den Verein LaMa - Dein Lastenvelo Mannheim, der Lastenräder kostenlos verleiht, sowie für gewerbliche Nutzung auf die Landesförderung Baden-Württembergs.

Höhe je nach Vorhaben
Mannheim
Stadt Mannheim
BundPrämieausgelaufen

THG-Prämie für Plug-in-Hybride (PHEV)

Halter von Plug-in-Hybriden bekommen keine THG-Prämie. Paragraf 7 der 38. BImSchV lässt den pauschalen Schätzwert ausdrücklich nur für reine Batterieelektrofahrzeuge zu. Von außen aufladbare Hybride der Klassen M1 und N1 gelten zwar nach Paragraf 2 Absatz 2 als Straßenfahrzeug mit Elektroantrieb, ihr Ladestrom ist aber nur über gemessene öffentliche Ladepunkte anrechenbar und kommt dort dem Ladepunktbetreiber zugute, nicht dem Fahrzeughalter.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt

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