Förderprogramme für Mobilität
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Mobilität. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz, Personalstellenförderung Baden-Württemberg
Das Land finanziert neu geschaffene Stellen für nachhaltige Mobilität in Stadt- und Landkreisen mit jährlichen Pauschalen von 82.250 Euro im gehobenen Dienst und 85.500 Euro im höheren Dienst. Gezahlt wird in den ersten beiden Jahren eines mindestens vierjährigen Zeitraums, rechnerisch also 50 Prozent über vier Jahre. Abgedeckt sind acht Aufgabengebiete, darunter Fußverkehr und Ortsmitten, Parkraummanagement, Mobilstationen und Carsharing, Ladeinfrastruktur, Klimamobilitätsplan und Mobilitätspass.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029
Zuschuss von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte in Bayern, jeweils gestaffelt nach Ladeleistung: bis 3.000 Euro je Normalladepunkt (11 bis 22 kW), bis 15.000 Euro je Schnellladepunkt, bis 30.000 Euro je HPC-Ladepunkt ab 250 kW und bis 80.000 Euro je MCS-Ladepunkt ab 600 kW. Netzanschlüsse werden mit bis zu 10.000 Euro (Niederspannung) beziehungsweise 75.000 Euro (Mittel- und Hochspannung) gefördert.
progres.nrw – Kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Zuschuss von maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 70.000 Euro für die Erstellung von Standortkonzepten für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie kommunale Betriebe, soweit sie keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausueben. Gefördert wird die Planungsleistung, nicht die Hardware, dafuer aber mit einem der höchsten Fördersaetze im gesamten Bereich Ladeinfrastruktur.
WELMO - Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen
Zuschuss für Erwerb und Errichtung geteilt genutzter Ladestationen an Stellplätzen von Wohngebäuden in Berlin, inklusive Netzanschluss und Grundinstallation. Als De-minimis-Förderung gibt es 50 Prozent bis 2.500 Euro (AC) beziehungsweise 30.000 Euro (DC) je Ladestation, 40 Prozent bis 50.000 Euro für die Grundinstallation und 50 Prozent bis 5.500 beziehungsweise 55.000 Euro für den Netzanschluss.
WELMO - Zuschüsse zum Aufbau stationärer Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten für Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen in Berlin. Normalladeinfrastruktur bis 22 kW wird mit maximal 2.500 Euro je Ladepunkt gefördert, Schnellladeinfrastruktur ab 22 kW mit maximal 30.000 Euro je Ladepunkt. Netzanschlusskosten werden mit bis zu 5.500 Euro (Niederspannung) beziehungsweise 55.000 Euro (Mittelspannung) bezuschusst.
WELMO – Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen
Eigener Baustein von WELMO für Berliner Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, die geteilt genutzte Ladestationen an Stellplätzen von Wohngebäuden in Berlin errichten. Voraussetzung ist die gemeinsame Nutzung der Ladestation durch mindestens zwei Parteien. Die Förderung ist nach Kostenbestandteilen gestaffelt: Ladestation 50 Prozent, höchstens 2.500 Euro je Normalladepunkt und 30.000 Euro je Schnellladepunkt; Grundinstallation 40 Prozent, höchstens 50.000 Euro; Netzanschluss 50 Prozent, höchstens 5.500 Euro im Niederspannungs- und 55.000 Euro im Mittelspannungsnetz. In beihilferechtlich relevanten Faellen gelten 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen. Damit deckt Berlin den Fall ab, den das Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser erst seit April 2026 bundesweit fördert. Eine Doppelförderung derselben Kosten aus beiden Toepfen ist nicht möglich.
WELMO – Wirtschaftsnahe Elektromobilität, Ladeinfrastruktur
Zuschuss für die Errichtung stationaerer Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen im Stadtgebiet Berlin, ergänzt um eine anteilige Förderung der Netzanschlusskosten. Für Normalladeinfrastruktur bis 22 kW gibt es bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal 2.500 Euro je Ladepunkt, für Schnellladeinfrastruktur ab 22 kW bis zu 50 Prozent, maximal 30.000 Euro je Ladepunkt. Der Netzanschluss wird mit bis zu 50 Prozent gefördert, maximal 5.500 Euro im Niederspannungsnetz und 55.000 Euro im Mittelspannungsnetz. Bei beihilferechtlich relevanten Faellen gelten gestaffelte Saetze von 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen. Das Programm fördert daneben auch die Anschaffung gewerblicher Elektrofahrzeuge.
Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)
Zuschuss für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur bei Berliner Selbständigen und KMU. Gefördert werden E-Nutzfahrzeuge und Pkw mit bis zu 15.000 Euro, leichte Fahrzeuge der Klasse L mit bis zu 5.000 Euro, Motorräder und S-Pedelecs mit bis zu 500 Euro, Ladeinfrastruktur mit bis zu 30.000 Euro und Netzanschlüsse mit bis zu 55.000 Euro.
WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität Berlin
Berlin fördert kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbständige beim Umstieg auf elektrische Fahrzeuge und beim Aufbau von Ladeinfrastruktur. Für leichte Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 gibt es 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 15.000 Euro je Fahrzeug. Pkw der Klasse M1 sind nur für Betriebe mit gültiger Taxikonzession förderfähig, E-Inklusionstaxis werden mit bis zu 15.000 Euro bezuschusst. Ladeinfrastruktur wird mit 50 Prozent bis 30.000 Euro gefördert, der Energieanschluss mit 50 Prozent bis 55.000 Euro. Dazu kommen Potenzial- und Realisierungsberatungen mit 80 Prozent der Netto-Beratungskosten bei einem Tagessatz von höchstens 1.000 Euro.
Aachen faehrt elektrisch - Förderung von Ladeinfrastruktur
Die Stadt Aachen fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur mit festen Beträgen je Ladepunkt: 1.250 Euro für AC-Wallboxen bis 22 kW, 2.500 Euro für AC-Ladesäulen bis 22 kW, 20.000 Euro für DC-Ladesäulen ab 50 bis unter 150 kW und 50.000 Euro für HPC-Ladesäulen ab 150 kW. Die Gesamtförderung aller Fördergeber darf 80 Prozent der Netto-Gesamtkosten nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und gemeinnützige Träger mit Sitz, Filiale oder Niederlassung in Aachen, die öffentlich zugängliche Flächen bereitstellen, sowie solche, die Ladeinfrastruktur für die eigene Flotte ab vier Fahrzeugen aufbauen. Betreiber von Ladeinfrastruktur sind grundsaetzlich ausgeschlossen. Bis 2030 stehen jährlich 990.000 Euro bereit; seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Förderrichtlinien. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
progres.nrw - Förderung von Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen
Zuschuss von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro, für die Grundinstallation an Garagen- und Stellplatzkomplexen. Förderfähig sind Netzanschluss, Ertüchtigung bestehender Anschlüsse, Tiefbau, Strominfrastruktur bis zum Stellplatz, Zähler und Sicherungselemente.
progres.nrw – Grundinstallation an Garagen- und Stellplatzkomplexen
Zuschuss von maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 50.000 Euro für die Grundinstallation, also die Vorbereitung von Garagen- und Stellplatzkomplexen auf spaetere Ladepunkte. Zuwendungsfähig sind Strominfrastruktur bis zum Stellplatz, Netzanschluss und dessen Ertuechtigung, Tiefbau, Fundament, Montage und Kommunikationssysteme. Der Komplex muss oertlich zusammenhaengen, mindestens zehn Stellplätze und mindestens zwei Jahre Alter haben, und die Grundinstallation ist nur an Stellplätzen für Mietende von Wohngebäuden oder an Wohnungseigentumsanlagen förderfähig. Wichtige Einschränkung: eine Antragstellung ist derzeit nur möglich, wenn bereits ein Antrag auf Ladeinfrastruktur nach dieser Richtlinie gestellt wurde, weil der zugehoerige Baustein für Mietgebäude und Wohnungseigentumsanlagen seit dem 25.03.2026 ausgesetzt ist.
progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität
Zuschuss für Umsetzungskonzepte zur Elektrifizierung von Fuhrpark und Ladeinfrastruktur. Unternehmen erhalten 50 Prozent der Ausgaben bis maximal 10.000 Euro, Kommunen 90 Prozent bis maximal 40.000 Euro. Das Konzept muss Bezug zu mindestens fünf N1-Fahrzeugen, zu zehn AC- oder vier DC-Ladepunkten an einem Standort oder zu mindestens einem N2-, N3- oder Sonderfahrzeug haben.
WELMO - Taxiförderung und E-Inklusionstaxi
Berliner Taxibetriebe mit gültiger Konzession erhalten 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je rein elektrischem Pkw der Klasse M1. Für E-Inklusionstaxis der Klassen M1 und M2 beträgt der Zuschuss 35 Prozent, maximal 25.000 Euro je Fahrzeug, Umbauten zum Inklusionstaxi werden mit bis zu 15.000 Euro gefördert.
Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation
Wer wegen einer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen ist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Gefördert wird die Beschaffung bis zum Kaufpreis, höchstens bis zu einem Bemessungsbetrag von 22.000 Euro; in besonderen Faellen kann ein höherer Betrag zugrunde gelegt werden. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt bis zu 100 Prozent des Bemessungsbetrags bei einem Einkommen bis 40 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung und Fahrerlaubniskosten werden gesondert gefördert.
Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation, Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (KfzHV)
Menschen mit Behinderung, die wegen ihrer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, erhalten einen Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, höchstens 22.000 Euro. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt 100 Prozent des Bemessungsbetrags bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße und sinkt gestaffelt auf 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung wird gesondert übernommen.
Zukunftstaxi Hamburg
Zuschuss für den Umstieg von konventionellen Taxen auf Elektrofahrzeuge. Für ein konventionelles E-Taxi gibt es 5.000 Euro, für ein Großraumtaxi mit 8 bis 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz 10.000 Euro und für ein barrierefreies Inklusionstaxi zur Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl 20.000 Euro. Die aktuelle Förderrunde ist mit 700.000 Euro ausgestattet.
Zukunftstaxi Hamburg - Förderung von E-Taxen
Hamburg fördert die Umstellung des Taxigewerbes auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge. In der fuenften Förderstufe liegen für 2026 Antragsformulare für 5.000 Euro je E-Taxe, 10.000 Euro je E-Großraumtaxe und 20.000 Euro je E-Inklusionstaxe vor. Das Projekt läuft seit 2021 gemeinsam mit den Hamburger Taxenverbänden, Vermittlern und der Handelskammer Hamburg. Nach eigenen Angaben sind inzwischen 755 E-Taxen im Einsatz sowie 60 Inklusionstaxen, davon 52 lokal emissionsfrei.
WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität, Fahrzeugförderung Nutzfahrzeuge und Leichtfahrzeuge
Zuschuss für Kauf oder Leasing gewerblich genutzter E-Fahrzeuge in Berlin. Leichte Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 werden mit 25 Prozent bis maximal 15.000 Euro gefördert, elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e mit 30 Prozent bis maximal 5.000 Euro. Für versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder wie E-Roller, E-Mofas, Kleinkrafträder, S-Pedelecs und Pedelecs gibt es pauschal 500 Euro.
Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)
WELMO fördert emissionsarme Antriebssysteme im gewerblichen Verkehr in Berlin. Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Berlin erhalten bis zu 15.000 Euro Zuschuss je gewerblich genutztem Elektrofahrzeug. Für E-Inklusionstaxis und deren Um- und Einbauten gibt es jeweils bis zu 15.000 Euro pro Fahrzeug. Für den Aufbau von Ladeinfrastruktur sind bis zu 55.000 Euro je Maßnahme möglich, hinzu kommt eine Beratungsunterstützung bei der Elektrifizierung des betrieblichen Fuhrparks.
Quotlix THG-Quote
Quotlix vermarktet THG-Quoten für Privathalter, Flottenbetreiber und Betreiber öffentlicher Ladepunkte. Der Anbieter nennt für E-Pkw eine Garantieprämie von 170 Euro und im flexiblen Modell bis zu 340 Euro, für E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 zwischen 255 und 500 Euro, für N2 und N3 zwischen 255 und 2.839 Euro sowie für E-Busse (M3) ab 6.120 Euro bis marktabhängig 12.000 Euro. Für öffentliche Ladepunkte werden 85 bis 170 Euro je Megawattstunde gezahlt. Beim flexiblen Modell schuettet Quotlix 80 Prozent des Verkaufserloeses aus, die Sofortauszahlung liegt bei 120 Euro. Es genuegt, an einem Tag des Jahres Halter des Fahrzeugs zu sein.
THG-Prämie fairnergy für E-Pkw, E-Nutzfahrzeuge und E-Busse
Garantierte Prämien für 2026: 330 Euro für E-Pkw und zulassungspflichtige E-Zweiräder mit Fahrzeugschein, 495 Euro für leichte E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1, 3.400 Euro für E-Lkw der Klasse N2 bis 12 Tonnen, 5.510 Euro für Klasse N3 über 12 Tonnen und 11.880 Euro für E-Busse der Klasse M3. Zusätzlich spendet der Anbieter je Quote 20 Euro, bei Lkw und Bussen 100 beziehungsweise 150 Euro an Klimaschutzprojekte.
Elektrovorteil THG-Prämie
Elektrovorteil vermarktet die THG-Quote und veröffentlicht die Prämien nach Fahrzeugklasse. Für 2026 nennt der Anbieter bei Standardauszahlung nach amtlicher Bestätigung 350 Euro für Pkw (M1), 500 Euro für leichte Nutzfahrzeuge (N1), 3.140 Euro für mittelschwere Nutzfahrzeuge (N2), 5.060 Euro für schwere Nutzfahrzeuge (N3), 10.850 Euro für Busse (M3) und 350 Euro für Motorräder. Bei Sofortzahlung innerhalb von fuenf Tagen sinken die Beträge auf 300 bis 9.055 Euro. Auf alle Klassen kommt ein Neufahrzeugbonus von 50 Euro. Förderfähig sind ausschließlich rein batterieelektrische Fahrzeuge mit deutscher Zulassung.
THG-Prämie Elektrovorteil für E-Fahrzeuge und öffentliche Ladepunkte
Fixprämien für 2026 nach Fahrzeugklasse, Zahlung nach amtlicher Bestätigung: Pkw M1 350 Euro, leichtes Nutzfahrzeug N1 500 Euro, N2 3.140 Euro, N3 5.060 Euro, Bus M3 10.850 Euro, Motorrad 350 Euro, jeweils inklusive 50 Euro Neufahrzeugbonus für bis zu drei Fahrzeuge. Bei Sofortzahlung innerhalb von fünf Tagen sind es 300, 425, 2.625, 4.225, 9.055 und 300 Euro. Öffentliche Ladepunkte werden mit 100 Euro je MWh vergütet und nur von Unternehmenskunden angenommen.
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