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progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität

Bezirksregierung Arnsberg, Land Nordrhein-Westfalen · Nordrhein-Westfalen

Zuschuss für Umsetzungskonzepte zur Elektrifizierung von Fuhrpark und Ladeinfrastruktur. Unternehmen erhalten 50 Prozent der Ausgaben bis maximal 10.000 Euro, Kommunen 90 Prozent bis maximal 40.000 Euro. Das Konzept muss Bezug zu mindestens fünf N1-Fahrzeugen, zu zehn AC- oder vier DC-Ladepunkten an einem Standort oder zu mindestens einem N2-, N3- oder Sonderfahrzeug haben.

Förderhöhe
bis 40.000 Euro
Fördersatz
bis 50 Prozent
Frist
Antragstellung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich; Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft

Für wen ist das

UnternehmenSelbstständigeKommunen

Was du erfüllen musst

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen, Freiberufler, Gewerbetreibende, Personengesellschaften sowie Kommunen
  • Bezug zu mindestens fünf Fahrzeugen der Klassen M1 oder N1 (BEV oder FCEV), zu mindestens 10 Normalladepunkten oder 4 Schnellladepunkten ab 50 kW an einem Standort oder zu mindestens einem N2-, N3-, M3- oder Sonderfahrzeug
  • Beauftragung fachkundiger Dritter

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Anschlussförderung für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur über progres.nrw möglich

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Barkassenumbau Speicherstadt

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 Prozent für Umbauten zur Höhenreduzierung von Barkassen im Hamburger Speicherstadtverkehr. Förderfähig sind hydraulisch absenkbare oder elektrisch klappbare Ruderhäuser, Ballasttankeinbauten zur Tiefgangserhöhung sowie Anpassungen an Masten, Antennen, Relings und Sicherheitsausrüstung.

bis 80 Prozent der Kosten
Hamburg
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Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung M-V (FöRL ILE)

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, insbesondere ländlicher Wegebau mit Neubau befestigter Verbindungswege sowie land- und forstwirtschaftlicher Wege, Dorferneuerung, Basisinfrastruktur, Tourismusentwicklung und Verbesserung der ländlichen Struktur. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände, natürliche und juristische Personen sowie Teilnehmergemeinschaften der Flurneuordnung.

Höhe je nach Vorhaben
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GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur (GRW-I)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Gefördert werden die Erschließung und Erweiterung von Industrie- und Gewerbegelaende, Verkehrsanbindungen, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Maßnahmen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten. Die Basisförderung beträgt maximal 60 Prozent, mit Potenzialförderung bis zu weiteren 20 Prozent; Regionalmanagementvorhaben bis 75 Prozent und höchstens 200.000 Euro pro Jahr.

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Brandenburg
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GRW-Infrastrukturförderung Sachsen-Anhalt

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bis 90 Prozent der Kosten
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)