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progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität

Bezirksregierung Arnsberg, Land Nordrhein-Westfalen · Nordrhein-Westfalen

für Umsetzungskonzepte zur Elektrifizierung von Fuhrpark und Ladeinfrastruktur. Unternehmen erhalten 50 Prozent der Ausgaben bis maximal 10.000 Euro, Kommunen 90 Prozent bis maximal 40.000 Euro. Das Konzept muss Bezug zu mindestens fünf N1-Fahrzeugen, zu zehn AC- oder vier DC-Ladepunkten an einem Standort oder zu mindestens einem N2-, N3- oder Sonderfahrzeug haben.

Förderhöhe
bis 40.000 Euro
Fördersatz
bis 50 Prozent
Frist
Antragstellung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich; R…

Zur Frist: Antragstellung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich; Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft

Antrag für progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität vorbereiten

8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 17 Angaben und 12 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

UnternehmenSelbstständigeKommunen

Was du erfüllen musst

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen, Freiberufler, Gewerbetreibende, Personengesellschaften sowie Kommunen
  • Bezug zu mindestens fünf Fahrzeugen der Klassen M1 oder N1 (BEV oder FCEV), zu mindestens 10 Normalladepunkten oder 4 Schnellladepunkten ab 50 kW an einem Standort oder zu mindestens einem N2-, N3-, M3- oder Sonderfahrzeug
  • Beauftragung fachkundiger Dritter

Was du dafür brauchst

17 Angaben und 12 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Vergleichsangebote

8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Anschlussförderung für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur über progres.nrw möglich
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität

Wer kann progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität beantragen?

progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind juristische Personen, Freiberufler, Gewerbetreibende, Personengesellschaften sowie Kommunen

Wie viel Geld gibt es bei progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 40.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität beantragen?

Antragstellung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich; Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität mit anderen Förderungen kombinieren?

Anschlussförderung für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur über progres.nrw möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach mobilitaet, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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0,25-Prozent-Regel für elektrische Dienstwagen (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 EStG)

Bei einem rein elektrischen Dienstwagen ohne CO2-Ausstoß wird für die Privatnutzung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, aus der 1-Prozent-Regel wird damit faktisch eine 0,25-Prozent-Regel. Die Preisgrenze wurde mehrfach angehoben: Sie liegt bei 100.000 Euro Bruttolistenpreis für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden, bei 70.000 Euro für Anschaffungen ab 2024 und davor bei 60.000 Euro. Die Regelung gilt für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2030.

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EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW 2021-2027

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Ein-Viertel-Regelung für das Dienstfahrrad bei Gehaltsumwandlung (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 10 EStG)

Wird ein Dienstrad per Gehaltsumwandlung statt als Gehaltsextra überlassen, ist der geldwerte Vorteil nicht steuerfrei, aber stark reduziert: Zu versteuern ist monatlich 1 Prozent von einem Viertel der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung im Zeitpunkt der Inbetriebnahme einschließlich Umsatzsteuer. Damit sind alle Fahrten abgegolten, auch Wege zur ersten Tätigkeitsstätte. Bei einer UVP von 4.000 Euro sind das rund 10 Euro Sachbezug im Monat. Im Jahr 2019 galt statt der Viertelung noch die Halbierung.

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