Förderprogramme für Mobilität
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Mobilität. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Übernahme von Fahrkosten durch die Krankenkasse
Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen im Zusammenhang mit einer Kassenleistung notwendig sind, etwa bei stationaerer Behandlung, Rettungsfahrten und Krankentransporten. Fahrten zur ambulanten Behandlung werden nur in Ausnahmefaellen und nur nach vorheriger Genehmigung übernommen. Als genehmigt gelten sie bei den Merkzeichen aG, Bl oder H sowie ab Pflegegrad 4 und 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeintraechtigung. Je Fahrt fällt eine Zuzahlung von zehn Prozent an, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
ADAC THG-Quote
Der ADAC buendelt die Treibhausgasminderungsquoten von E-Fahrzeughaltern und verkauft sie an quotenverpflichtete Mineraloelunternehmen. Berechtigt sind ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen; E-Motorräder mit Zulassungsbescheinigung erhalten dieselbe Prämie. Zur Anmeldung genuegt eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I als Scan oder Foto. Für Privatpersonen ist die Auszahlung steuerfrei. Die Einreichung ist nur bis zum 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres möglich.
Aktion Mensch Förderung für E-Lastenräder in gemeinnützigen Organisationen
Gemeinnützige Organisationen können eine Förderung von bis zu 5.000 Euro für Lastenfahrräder mit Elektroantrieb erhalten, wenn diese der Beförderung von Menschen mit Behinderung dienen. Die Förderung läuft über die Mikroförderung für Barrierefreiheit im Programm Barrierefreiheit für alle der Aktion Mensch. Diese Quelle ist besonders für Vereine relevant, die von der BAFA-Förderung für E-Lastenräder ausdrücklich ausgeschlossen sind. Der Hinweis stammt aus der Förderuebersicht des Bezirksamts Bergedorf der Freien und Hansestadt Hamburg, nicht von der Aktion Mensch selbst; Konditionen und Antragsweg sollten direkt bei der Aktion Mensch geprüft werden.
Anschubfinanzierung regelmäßiger Großraum- und Schwertransporte auf Bundeswasserstraßen
Der Bund bezuschusst den Aufbau regelmäßiger Großraum- und Schwertransporte auf Bundeswasserstraßen, um solche Transporte dauerhaft von der Straße auf das Wasser zu verlagern. Anträge gehen an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Referat S 13, Am Propsthof 51, 53121 Bonn. Zwischennachweise über die durchgeführten Wasserstraßentransporte sind vorzulegen.
Bayerische Luftfahrtforschungs- und -technologieförderung
Der Freistaat Bayern fördert seit 1997 Vorhaben der zivilen Luftfahrtforschung. Antragsberechtigt sind bayerische Luft- und Raumfahrtunternehmen, bayerische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Bayern. Die administrative Abwicklung der bis 2020 eingereichten Anträge übernimmt der Projektträger Luftfahrtforschung. Derzeit ist kein Förderaufruf offen.
Bayerisches Ermäßigungsticket im VGN
Das Bayerische Ermäßigungsticket wird im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg in zwei Varianten angeboten. Eine Variante richtet sich an Studierende an Hochschulen im VGN-Gebiet, die andere an Auszubildende, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Freiwilligendienstleistende. Der VGN stellt zu beiden Varianten eigene Informationsseiten bereit. Das Angebot ergänzt die übrigen Ermäßigungstarife des Verbunds.
CEF Transport Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF)
Über die Fazilität für alternative Kraftstoffinfrastruktur fördert die EU im Rahmen der Connecting Europe Facility den Aufbau von Lade- und Betankungsinfrastruktur entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes, auch für den Straßengueterverkehr, Häfen, Binnenschifffahrt und Flughäfen. Für den Aufruf 2026 stehen im Gesamtpaket der CEF-Transport-Aufrufe 1,1 Milliarden Euro bereit, davon 130 Millionen Euro für AFIR-relevante Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Stellen aus den EU-Mitgliedstaaten. Die Einreichfrist des Aufrufs 2026 ist der 6. Oktober 2026.
Clean Aviation Joint Undertaking
Die europäische Partnerschaft Clean Aviation fördert Forschung und Innovation für nachhaltige Luftfahrt, darunter hybrid-elektrische Flugzeuge, digitale Plattformen für Flugzeugentwurf und Zertifizierung sowie hocheffiziente Regionalflugzeuge. Die Laufzeit reicht von 2022 bis 2030 und baut auf Clean Sky 1 und 2 auf. Die Themen des vierten Calls werden Ende Dezember 2026 erwartet, der offizielle Start Anfang 2027.
Clean Hydrogen Partnership (Horizont Europa)
Öffentlich-private Partnerschaft unter Horizont Europa für Forschung, Entwicklung und Demonstration sauberer Wasserstofftechnologien. Gefördert werden Elektrolyse, Wasserstoffproduktion, Speicherung und Verteilung, Brennstoffzellen für Verkehr und stationäre Anwendungen sowie Wasserstoff in der Industrie und in Wasserstofftälern (Hydrogen Valleys). Die Vergabe läuft über jährliche Calls des Clean Hydrogen Joint Undertaking mit transnationalen Konsortien.
Connecting Europe Facility (CEF) - Fazilität Connecting Europe
Die Connecting Europe Facility finanziert den Ausbau europäischer Infrastruktur in drei Bereichen: CEF Transport für die europäische Verkehrsinfrastrukturpolitik, CEF Energy für grenzüberschreitende Energieinfrastruktur und CEF Digital für digitale Konnektivitätsinfrastruktur. Begünstigt sind Mitgliedstaaten, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und mittelbar die Bürgerinnen und Bürger.
Connecting Europe Facility (CEF) Verkehr
Die Fazilität Connecting Europe finanziert Investitionen in neue Verkehrsinfrastruktur in Europa sowie die Sanierung und Modernisierung bestehender Infrastruktur entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Gefördert werden unter anderem Schienenstrecken, Häfen, Binnenwasserstraßen und Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Es laufen die Förderperioden CEF 2014 bis 2020 und CEF 2021 bis 2027, Anträge sind über die Aufrufe (Calls for Proposals) der CINEA zu stellen.
Deutschlandnetz - Aufbau von 9.000 Schnellladepunkten
Der Bund lässt über ausgeschriebene Lose rund 9.000 Schnellladepunkte an etwa 1.000 Standorten in allen Regionen und entlang der Autobahnen errichten und betreiben. Je Fahrzeug sollen mindestens 200 kW Ladeleistung verfügbar sein, auch bei Hochbetrieb am Standort. Betreiber erhalten die Standorte im Rahmen der Vergabe.
ESWE Lade BOX Rabatt für Ökostrom- und Ladestromkunden
Der Wiesbadener Versorger ESWE gewährt Kundinnen und Kunden der Tarife ESWE Natur STROM oder ESWE Lade STROM das Komplett-Paket ESWE Lade BOX um 20 Prozent guenstiger. Getragen wird der Nachlass vom ESWE Innovations- und Klimaschutzfonds. Die Förderung gilt nur im Fördergebiet Wiesbaden plus 30 Kilometer Umkreis. Das Paket umfasst Wallbox und Installationsservice. Wer in einem Mehrparteienhaus wohnt, kann sich an das Team Wohnungswirtschaft von ESWE wenden. Quelle ist der undatierte E-Mobilitäts-Flyer von ESWE, ein Programmjahr wird darin nicht genannt.
EU-Strukturfonds Sachsen 2021 bis 2027 (EFRE, ESF Plus, JTF)
Sachsen setzt EFRE, ESF Plus und den Just Transition Fund über ein gemeinsames Förderportal um. Seit 2014 wurden rund 56.600 EFRE- und ESF-Projekte im Freistaat unterstützt. Gefördert werden Innovation und Forschung, Gründungen, Beschäftigung und Bildung, Infrastruktur wie Nahverkehr und Fernwärme, Regionalentwicklung sowie Klima- und Nachhaltigkeitsprojekte.
Europe's Rail Joint Undertaking (EU-Rail)
Die europäische Bahnforschungspartnerschaft Europe's Rail fördert im Rahmen von Horizont Europa operative und technologische Lösungen für ein effizienteres, flexibleres, sichereres und umweltfreundlicheres europäisches Eisenbahnsystem. Gefördert wird über regelmäßige Calls for Proposals, an denen Mitglieder, assoziierte Mitglieder und offene Konsortien teilnehmen können. Die Laufzeit orientiert sich an Horizont Europa.
Fahrradparken Berlin - Abstellanlagen und Fahrradbügelprogramm der Bezirke
Das Berliner Mobilitätsgesetz sieht einen Ausbau von Fahrradabstellanlagen vor, den die landeseigene infraVelo umsetzt. Der Schwerpunkt liegt auf dem Aus- und Neubau freier und gesicherter Abstellanlagen sowie Fahrradparkhäuser an ÖPNV-Stationen im gesamten Stadtgebiet. Für fast alle der 275 Bahnhöfe liegen Standort- und Potenzialanalysen vor. Zu den Projekten gehören das gesicherte Parksystem ParkYourBike und das Fahrradbügelprogramm der Bezirke.
Förderfonds der Metropolregion Hamburg
Der Förderfonds der Metropolregion Hamburg unterstützt Projekte, die die wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Region als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum voranbringen. Gefördert werden länderübergreifende Vorhaben sowie Projekte in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Beispiele sind das Fledermauszentrum Noctalis, Radwegeprojekte an der Wedeler Au und das Agrarium am Kiekeberg. Für jedes beteiligte Bundesland gibt es eine eigene Ansprechperson, die Förderkonditionen stehen in den Richtlinien.
Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg
Das Programm richtet sich an Unternehmen, Behörden und Zusammenschlüsse ohne Erwerbscharakter in Baden-Württemberg und soll verkehrsbedingte Belastungen durch Feinstaub, Stickoxide und CO2 senken. Zuwendungsfähig sind Studien- und Beratungsleistungen, Kommunikationsmaßnahmen sowie Investitionen in Einrichtungen, Anlagen, Gebäude oder Fahrzeuge. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören überdachte Radabstellanlagen, E-Bike-Ladestationen und die Anschaffung von Dienst- oder Firmenrädern. Für Investitionen ist ein Gesamtkonzept vorzulegen.
Förderprogramm Klein-Elektromobilität des Landkreises Erlangen-Höchstadt
Der Landkreis fördert als Direktzuschuss den Kauf neuer Aufsitz-Elektroroller mit 200 Euro, von S-Pedelecs mit 300 Euro und von E-Lastenrädern mit 400 Euro. Wer den Bezug von 100 Prozent Ökostrom oder den Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage nachweist, erhält einmalig 50 Euro zusätzlich. Das Budget beträgt 20.000 Euro pro Jahr, je Haushalt, Verein oder Verwaltung ist eine Förderung pro Jahr möglich. Tretroller und Scooter sind ausgeschlossen.
Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung der Stadt Datteln
Die Stadt Datteln gewährt Zuschüsse für die Umsetzung von Maßnahmen aus den Bereichen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Zum Förderkatalog gehört unter anderem die Anschaffung von Lastenrädern und Lastenanhängern. Das Programm richtet sich an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Förderhöhe und Bedingungen sind in der städtischen Förderrichtlinie geregelt.
Förderprogramm Kommunaler Straßenbau Brandenburg
Mit der Richtlinie kommunaler Straßenbau unterstützt das Land Brandenburg Kommunen dabei, verkehrswichtige Verbindungen an aktuelle und künftige Bedarfe anzupassen. Über diese Richtlinie werden auch die Bundesfinanzhilfen aus dem Sonderprogramm Stadt und Land für den Radverkehr abgewickelt. Das Programm gehört zum Förderangebot des Ministeriums im Bereich Mobilität und Verkehr. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise im Land Brandenburg.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029
Zuschuss von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte in Bayern, jeweils gestaffelt nach Ladeleistung: bis 3.000 Euro je Normalladepunkt (11 bis 22 kW), bis 15.000 Euro je Schnellladepunkt, bis 30.000 Euro je HPC-Ladepunkt ab 250 kW und bis 80.000 Euro je MCS-Ladepunkt ab 600 kW. Netzanschlüsse werden mit bis zu 10.000 Euro (Niederspannung) beziehungsweise 75.000 Euro (Mittel- und Hochspannung) gefördert.
Förderprogramm Lastenrad der Stadt Walldorf
Die Stadt Walldorf unterhält ein eigenes Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenrädern und stellt dazu Antrag und Förderrichtlinie zum Download bereit. Das Programm ist Teil des städtischen Nachhaltigkeitsangebots und ergänzt weitere kommunale Förderprogramme. Förderhöhe und Antragsweg regelt die Richtlinie zum Förderprogramm Lastenrad. Zuständig ist die Stadtverwaltung Walldorf.
Förderprogramm Lastenrad und Fahrradanhänger der Stadt Verden
Die Stadt Verden fördert mit einem eigenen Programm die Anschaffung von Lastenrädern und Fahrradanhängern. Ziel ist es, den Umstieg vom Auto auf das Rad für Einkäufe sowie Kinder- und Lastentransporte zu erleichtern. Antragsformular und Förderbedingungen stellt die Stadt auf ihrer Portalseite bereit. Die Förderung ist an die verfügbaren Haushaltsmittel gebunden.
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