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Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg · Baden-Württemberg

Das Programm richtet sich an Unternehmen, Behörden und Zusammenschlüsse ohne Erwerbscharakter in Baden-Württemberg und soll verkehrsbedingte Belastungen durch Feinstaub, Stickoxide und CO2 senken. Zuwendungsfähig sind Studien- und Beratungsleistungen, Kommunikationsmaßnahmen sowie Investitionen in Einrichtungen, Anlagen, Gebäude oder Fahrzeuge. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören überdachte Radabstellanlagen, E-Bike-Ladestationen und die Anschaffung von Dienst- oder Firmenrädern. Für Investitionen ist ein Gesamtkonzept vorzulegen.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
laufend, Details in der Förderrichtlinie

Antrag für Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg vorbereiten

8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 18 Angaben und 15 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

UnternehmenKommunenVereine

Was du erfüllen musst

  • Zuwendung als Projektförderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung, bei Kommunalbehörden als Festbetragsfinanzierung
  • Für Investitionen ist ein Gesamtkonzept für ein Mobilitätsmanagement-Projekt erforderlich
  • Bewerbungs- und Kommunikationsmaßnahmen nur bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz und bis 249 Beschäftigte

Was du dafür brauchst

18 Angaben und 15 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Vergleichsangebote

8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg

Wer kann Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg beantragen?

Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Zuwendung als Projektförderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung, bei Kommunalbehörden als Festbetragsfinanzierung

Wo gilt Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg beantragen?

laufend, Details in der Förderrichtlinie Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach mikromobilitaet, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Wird ein Dienstrad per Gehaltsumwandlung statt als Gehaltsextra überlassen, ist der geldwerte Vorteil nicht steuerfrei, aber stark reduziert: Zu versteuern ist monatlich 1 Prozent von einem Viertel der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung im Zeitpunkt der Inbetriebnahme einschließlich Umsatzsteuer. Damit sind alle Fahrten abgegolten, auch Wege zur ersten Tätigkeitsstätte. Bei einer UVP von 4.000 Euro sind das rund 10 Euro Sachbezug im Monat. Im Jahr 2019 galt statt der Viertelung noch die Halbierung.

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