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Förderprogramme für Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen auf Ebene Land

Alle Programme für Landwirtschaft auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

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LandZuschuss

Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRl Extremwetterfolgen)

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 50.000 Euro je Antragsjahr für Waldschutzmaßnahmen nach Sturm, Dürre und Borkenkäferbefall: Räumung von Kalamitätsflächen, insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen und Holzlagerplätze. Waldgenossenschaften erhalten zusätzlich 2.500 Euro je angefangene 50 Hektar, für Nass- und Trockenlager gilt keine Obergrenze.

bis 80 Prozent, maximal 50.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Landesbetrieb Wald und Holz NRW
LandZuschuss

Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen (Bewässerungsrichtlinie)

Zuschuss von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 2,1 Millionen Euro für überbetriebliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen: Neubau und Erweiterung von Einrichtungen zur Wasserentnahme und Wasserspeicherung sowie Grundwasseranhebung und Pumpenanlagen für die Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft.

bis 70 Prozent, maximal 2,1 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRL Privat- und Körperschaftswald)

Zuschuss für naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldumbau, Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen, forstwirtschaftlichen Wegebau, Löschwasserentnahmestellen und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Die Förderquote hängt von der Art der Maßnahme ab, die Bagatellgrenze liegt bei 12.500 Euro im Körperschaftswald und 2.500 Euro bei übrigen Maßnahmen.

ab 2.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen aus Mitteln der GAK und des ELER, Landesbetrieb Wald und Holz NRW
LandZuschuss

Förderung von Herdenschutzmaßnahmen gegen den Wolf in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen fördert Praeventionsmaßnahmen zum Schutz von Schafen, Ziegen und Gehegewild vor Wolfsuebergriffen. Gefördert werden die Optimierung bestehender Zaeune, neue wolfsabweisende Schutzanlagen sowie Anschaffung und Ausbildung geeigneter Herdenschutzhunde, jeweils mit 100 Prozent der Kosten bei einer Bagatellgrenze von 200 Euro. In der Region Westmuensterland ist bis zum 31. Dezember 2026 zusätzlich die Optimierung von Standardzaeunen für Kleinpferde bis 148 Zentimeter Stockmass, Stuten mit Fohlen und Jungpferde bis drei Jahre förderfähig. Vor der Antragstellung ist eine fachliche Bewertung durch die Herdenschutzberatung verpflichtend. Die Richtlinie gilt in der Fassung vom 13. August 2025.

bis 100 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Landes
LandZuschuss

Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm)

Festbetragszuschuss zur Behebung akuter Notlagen nach Hochwasser, Starkregen, Hagel, Sturm, Erdbeben, Erdrutsch sowie Wald- und Vegetationsbränden. Privathaushalte erhalten 2.000 Euro für die erste Person und 1.000 Euro je weitere Person, land- und forstwirtschaftliche Betriebe 5.000 Euro je Betriebsstätte, unter anderem für Unterkunft, Räumung, Reinigung und provisorischen Wiederaufbau.

bis 100 Prozent, maximal 5.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Auszahlung durch die Gemeinden
LandZuschuss

ZukunftBIO.NRW

Zuschuss für Vorhaben, die innovative Ideen aus den Biowissenschaften beschleunigen und in Richtung Marktreife bringen. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 60 Prozent, größere Unternehmen bis zu 50 Prozent, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im nicht wirtschaftlichen Bereich bis zu 90 Prozent. Die Förderdauer beträgt 24 Monate.

bis 90 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Projektträger Juelich

Was Landesförderung bei Landwirtschaft bedeutet

Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.

Wo der Antrag landet
Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
Woran du sie erkennst
Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
Der häufigste Irrtum
Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.

Häufige Fragen zu Landwirtschaft auf Ebene Land

Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.

Mehr zu Landwirtschaft

Eine Liste zeigt alles zu Landwirtschaft. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.