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Förderprogramme für Soziales in Nordrhein-Westfalen auf Ebene Land

Alle Programme für Soziales auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

31 Programme gefunden

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LandZuschuss

Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX)

Schwerbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Eine Assistenzkraft unterstützt bei Handreichungen am Arbeitsplatz, ohne die eigentliche Arbeitsleistung zu erbringen. Der Anspruch umfasst die vollständige Kostenübernahme der festgestellten Assistenz und gilt auch für selbstständig taetige schwerbehinderte Menschen. Antrag beim zuständigen Integrationsamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt
LandZuschuss

Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz (Paragraf 78 SGB IX)

Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewaeltigung des Alltags, etwa bei Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Freizeit und Kultur. Die qualifizierte Assistenz wird von Fachkräften erbracht und soll zur eigenständigen Alltagsbewaeltigung befähigen. Ausdrücklich umfasst sind auch Leistungen an Muetter und Vaeter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie Unterstützung bei ehrenamtlichem Engagement. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe
LandZuschuss

Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)

Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen den Wechsel aus der Werkstatt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe
LandZuschuss

Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX)

Das Budget für Ausbildung ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine regulaere betriebliche Ausbildung statt eines Werkstattplatzes. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung samt Arbeitgeberanteilen und Unfallversicherung, die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten. Die Leistung wird erbracht, solange sie erforderlich ist, laengstens bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe
LandZuschuss

Deutschlandticket sozial (Nordrhein-Westfalen)

In Nordrhein-Westfalen kostet das Deutschlandticket für Menschen mit Anspruch auf Sozialleistungen 53 Euro pro Monat statt 63 Euro; dieser Preis gilt seit dem 1. Januar 2026. Berechtigt sind unter anderem Beziehende von Bürgergeld, Grundsicherung, laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfuersorge und Wohngeld. Der Berechtigungsnachweis kommt von der zuständigen Behörde; im Verkehrsverbund Rhein-Sieg sind das der Köln-Pass, der MobilPass oder der Bonn-Ausweis, die von der jeweiligen Stadt beziehungsweise dem Kreis ausgestellt werden und meist auch vergünstigte Eintritte in städtische Einrichtungen umfassen. Ohne gültigen Nachweis gibt es keinen ermäßigten Tarif. Die Vertragslaufzeit haengt an der Gültigkeit des Nachweises.

10 Euro bis 10 Euro je Monat
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen und Verkehrsverbünde (VRR, VRS)
LandZuschuss

ESF-Förderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2021-2027

Rahmenrichtlinie für arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen mit ESF-Mitteln. Die Programme folgen drei Prioritätsachsen: Arbeit, Integration und Bildung, Soziale Innovation zur aktiven Eingliederung sowie Fonds für einen gerechten Übergang. Darunter fällt zum Beispiel die Förderung der betrieblichen Ausbildung im Verbund.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, MAGS
LandZuschuss

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Die Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX unterstützt Menschen mit wesentlichen Behinderungen bei einer selbstbestimmten Lebensführung und der Teilhabe an der Gesellschaft. Sie umfasst Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe, etwa Assistenzleistungen und das Persönliche Budget. Seit dem Bundesteilhabegesetz sind die Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen getrennt, Einkommen und Vermögen werden guenstiger angerechnet. Zuständig sind die von den Ländern bestimmten Träger.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe der Länder und Kommunen
LandZuschuss

Eingliederungshilfe: Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Paragrafen 99 und 113 SGB IX)

Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschraenkt sind, sowie Menschen, bei denen eine solche Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe umfassen Leistungen für Wohnraum, Assistenz, heilpaedagogische Leistungen, Betreuung in einer Pflegefamilie, Erwerb praktischer Kenntnisse, Förderung der Verständigung, Mobilität, Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen. Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe, meist Bezirk, Landkreis oder kreisfreie Stadt
LandZuschuss

Familienzeit NRW - Zuschuss zur Familienerholung

Familien mit geringem Einkommen aus Nordrhein-Westfalen können einen geförderten Aufenthalt in einer Familienferienstätte machen. Der Aufenthalt umfasst drei bis sechs Übernachtungen mit Vollpension und familiengerechter, paedagogisch begleiteter Freizeitgestaltung. Der Eigenanteil beträgt 50 Euro je Erwachsenem und 25 Euro je Kind und entfällt unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Massgeblich ist die Bedürftigkeit nach Paragraf 53 Absatz 2 der Abgabenordnung, der Antrag läuft ausschließlich online.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW, Umsetzung durch Diakonie Ruhr-Hellweg
LandSonstiges

Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX)

Auf Antrag stellt die zuständige Behörde das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest, abgestuft in Zehnergraden ab einem GdB von 20. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Zusätzlich werden Merkzeichen wie aG, H, Bl, G, RF oder TBl festgestellt, wenn sie Voraussetzung für Nachteilsausgleiche sind. Der Ausweis wird befristet ausgestellt. Antrag beim Versorgungsamt des Landes, in vielen Ländern auch online.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Versorgungsamt beziehungsweise zuständige Behörde des Landes
LandZuschuss

Heimat-Fonds

Verdopplungsfonds für identitätsstiftende Projekte, die aus bürgerschaftlichem Engagement entstehen. Für jeden Euro, den Gemeinde, öffentliche Mittelgeber sowie private Spender und Initiativen aufbringen, legt das Land einen Euro dazu. Die Landesförderung liegt zwischen 2.500 und 50.000 Euro bei einer Quote von 50 Prozent; Antragsteller sind Städte, Kreise und Gemeinden.

bis 50 Prozent, maximal 50.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Heimat-Scheck

Pauschale Kleinförderung von 2.000 Euro für Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich mit Heimat und Ortsgeschichte beschäftigen. Gefördert werden zum Beispiel Kooperationen von Heimatvereinen mit Schulen, digitale Heimatpräsentationen, Heimatpfade mit Beschilderung, Kinderstadtführer oder Nachbarschafts-Apps. Nicht gefördert werden Vereinsfeste, Sportgeräte, Möbel, Kleidung oder Sportstättensanierungen.

bis 100 Prozent, maximal 2.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Heimat-Werkstatt

Anteilige Projektfinanzierung von über 1.000 bis 10.000 Euro für Vorhaben, in denen Menschen gemeinsam über die Identität ihres Quartiers, Dorfs, ihrer Gemeinde oder Region diskutieren und arbeiten. Antragsberechtigt sind private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Es gibt keine festen Fristen.

1.000 Euro bis 10.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Heimat-Zeugnis

Größter Baustein des Heimat-Förderprogramms mit anteiliger Projektfinanzierung grundsätzlich ab 100.000 Euro. Gefördert werden Vorhaben, die historische Orte und Bauten erhalten und ihre Bedeutung zeitgemäß vermitteln, etwa Museumsausstellungen, die Instandsetzung historischer Stätten oder der Umbau von Dorfgemeinschaftshäusern. Antragsberechtigt sind Kommunen sowie private und gemeinnützige Organisationen.

ab 100.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Integrationsagenturen Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit 2007 Integrationsagenturen bei den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Landesweit gibt es 214 Integrationsagenturen mit rund 290 Fachkräften, darunter 42 Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit. Die vier Arbeitsschwerpunkte sind bürgerschaftliches Engagement von und für Menschen mit Einwanderungsgeschichte, interkulturelle Öffnung, sozialraumorientierte Arbeit und Antidiskriminierungsarbeit. Die Agenturen führen Sozialraum- und Bedarfsanalysen durch und entwickeln daraus passende Angebote vor Ort. Bewilligungsbehörde ist das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Aufbau und Betrieb Kommunaler Integrationszentren in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Rechtsgrundlage ist das Teilhabe- und Integrationsgesetz von 2012, das 2021 novelliert wurde. Die Zentren koordinieren die kommunale Integrationsarbeit, vernetzen die örtlichen Akteure und erstellen Bestands- und Bedarfsanalysen. Zu ihren Aufgaben gehören die durchgängige Sprachbildung über alle Bildungsstufen, die Koordination ehrenamtlicher Sprachmittlerpools, Programme wie Griffbereit und Rucksack Kita, die Schulaufnahmeberatung für neu zugewanderte Kinder sowie die interkulturelle Organisationsentwicklung.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Kommunales Integrationsmanagement (KIM) Nordrhein-Westfalen

Das Kommunale Integrationsmanagement ist nach Landesangaben das bislang größte integrationspolitische Förderprogramm Nordrhein-Westfalens. Es läuft seit 2020 in allen Kreisen und kreisfreien Städten und finanziert 192 Koordinierungsstellen; 2021 standen dafür 50 Millionen Euro bereit. Gefördert werden drei Bausteine: die Gesamtkoordination, meist beim Kommunalen Integrationszentrum, das rechtskreisübergreifende KIM-Case-Management sowie zusätzliche Personalstellen in Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Zielgruppe sind geflüchtete und neu eingewanderte Menschen unabhängig vom Aufenthaltstitel. Rechtsgrundlage ist Paragraf 9 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein

Das Landesprogramm 1000x1000 fördert Maßnahmen von Sportvereinen in neun Schwerpunkten und honoriert damit ehrenamtliches Engagement. Die Staatskanzlei stellt die Mittel bereit, der Landessportbund NRW leitet sie auf Antrag an die Vereine weiter. Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2026 durchgeführt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Schwerpunkt Inklusion, die ersten 250 Maßnahmen in diesem Bereich werden unabhängig vom Eingang der übrigen Anträge vorrangig gefördert. Neu ist der Schwerpunkt 9 zur Begleitung der nordrhein-westfälischen Olympiabewerbung.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Weiterleitung durch den Landessportbund NRW
LandKredit

Mietwohnraumförderung - Modernisierung (FRL oeff Wohnen NRW)

Zinsguenstiges Förderdarlehen bis 220.000 Euro je neu geförderter Wohneinheit für bauliche Modernisierung von Mietwohngebäuden. Gefördert werden Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Energieeinsparung, Klimaschutz, Klimaanpassung und Wohnumfeldaufwertung. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, Tilgungsnachlass 15 bis 25 Prozent.

bis 100 Prozent, maximal 220.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK
LandKredit

Mietwohnraumförderung - Neuschaffung (FRL oeff Wohnen NRW)

Zinsguenstiges Förderdarlehen für die Schaffung von Mietwohnraum durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung. Gefördert werden Miet- und Genossenschaftswohnungen, Gruppenwohnungen, Mieteinfamilienhäuser sowie Gemeinschafts- und Infrastrukturräume. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, Tilgungsnachlass von 30 bis 40 Prozent auf das Grunddarlehen.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK
LandKredit

NRW.BANK.Infrastruktur

Zinsguenstiges Annuitäten- oder Ratendarlehen bis 50 Millionen Euro für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden unter anderem Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Sport- und Begegnungsstätten, OEPNV, kommunale Straßen, Stadt- und Dorfentwicklung sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren.

bis 100 Prozent, maximal 50 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandZuschuss

Soziale Entschaedigung nach dem SGB XIV (Opferentschaedigung)

Das SGB XIV hat zum 1. Januar 2024 das Opferentschaedigungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz abgeloest. Entschaedigt werden gesundheitliche Schäden durch Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zivildienst und Schäden durch Schutzimpfungen. Geschaedigte erhalten eine monatliche Entschaedigungszahlung, gestaffelt nach dem Grad der Schaedigungsfolgen von 452 Euro bei Grad 30 und 40 bis 2.261 Euro bei Grad 100, bei schwersten Schaedigungsfolgen erhöht um 20 Prozent. Daneben gibt es Schnelle Hilfen wie Traumaambulanzen, Krankenbehandlung und Leistungen zur Teilhabe.

452 Euro bis 2.261 Euro je Monat
bundesweit
Träger der Sozialen Entschaedigung der Länder
LandZuschuss

Urlaubszuschuss für Familienerholung in Familienferienstätten

Laut Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung gewähren 12 von 16 Bundesländern Familien mit Einkommen unter einer bestimmten Grenze Zuschüsse zur Familienerholung. Die Höhe und die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je Bundesland. Unabhängig davon bieten alle Familienferienstätten vergünstigte Preise für berechtigte Familien, die direkt bei der Buchung beantragt werden. Landeszuschüsse laufen über Wohlfahrts- und Familienverbände, Jugend- oder Bezirksaemter, teilweise direkt über das Sozialministerium.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung, Landesministerien, Wohlfahrts- und Familienverbände, Jugend- und Bezirksaemter
LandKredit

Wohnraumförderung - Wohnraum für Auszubildende und Studierende (Neuschaffung)

Zinsguenstiges Förderdarlehen für die Neuschaffung von Wohnplätzen und Gemeinschaftsräumen für Auszubildende und Studierende. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, Tilgungsnachlass 35 Prozent auf das Grunddarlehen und 50 Prozent auf Zusatzdarlehen.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK

Was Landesförderung bei Soziales bedeutet

Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.

Wo der Antrag landet
Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
Woran du sie erkennst
Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
Der häufigste Irrtum
Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.

Häufige Fragen zu Soziales auf Ebene Land

Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.

Mehr zu Soziales

Eine Liste zeigt alles zu Soziales. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.