Agrarinvestitionsförderungsprogramm M-V (AFP-RL MV)
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg · Mecklenburg-Vorpommern

Investitionszuschüsse für langlebige Wirtschaftsgüter zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, für besonders tiergerechte Stallbauten, wassersparende Bewässerungssysteme sowie Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Die reichen von 20 Prozent für Maschinen und allgemeine Investitionen über 40 Prozent für besonders tiergerechte Stallbauten bis 65 Prozent für Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen. Junglandwirte erhalten einen Zuschlag von 10 Prozentpunkten bis maximal 20.000 Euro.
Zur Frist: Vollständige Anträge bis 31. August für eine Bewilligung im selben Jahr, Auswahlstichtage 31. März, 30. Juni, 30. September und 30. November
Antrag für Agrarinvestitionsförderungsprogramm M-V (AFP-RL MV) vorbereiten
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 24 Angaben und 13 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Landwirtschaftliches Unternehmen mit mehr als 25 Prozent Umsatzanteil aus der Landwirtschaft
- Erfüllung der Mindestgrößenanforderungen und -Status
- Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro
- Nachweis der beruflichen Fähigkeiten
- Viehbesatz von höchstens 2 GVE je Hektar
- Eigenkapitalquote unter 76 Prozent bei Betrieben über 280 Hektar
Was du dafür brauchst
24 Angaben und 13 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
Agrarinvestitionsförderungsprogramm M-V (AFP-RL MV) ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Agrarinvestitionsförderungsprogramm M-V (AFP-RL MV)
Wer kann Agrarinvestitionsförderungsprogramm M-V (AFP-RL MV) beantragen?
Agrarinvestitionsförderungsprogramm M-V (AFP-RL MV) richtet sich an Landwirtschaft und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Landwirtschaftliches Unternehmen mit mehr als 25 Prozent Umsatzanteil aus der Landwirtschaft
Wie viel Geld gibt es bei Agrarinvestitionsförderungsprogramm M-V (AFP-RL MV)?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 20.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Agrarinvestitionsförderungsprogramm M-V (AFP-RL MV)?
Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Agrarinvestitionsförderungsprogramm M-V (AFP-RL MV) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Agrarinvestitionsförderungsprogramm M-V (AFP-RL MV) beantragen?
Vollständige Anträge bis 31. August für eine Bewilligung im selben Jahr, Auswahlstichtage 31. März, 30. Juni, 30. September und 30. November Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Agrarinvestitionsförderungsprogramm M-V (AFP-RL MV)?
Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach land-mv, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Agrarinvestitionsförderung (AFP) Saarland
Zuschuss für einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Saarland in der Förderperiode 2023-2027. Gefördert werden unter anderem Stallneubau und Stallmodernisierung, Verbesserung des Tierwohls, Effizienzsteigerung bei Wasser- und Energienutzung, Emissionsminderung sowie einzelbetriebliche Bewässerungssysteme einschließlich Wasserspeicheranlagen. Im SEPL 23-27 sind dafür 3 Millionen Euro eingeplant, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent aus der GAK.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmen aus der GAK. Gefördert werden besonders tiergerechte Stallbauten, spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz und Maßnahmen zur Vorbeugung von Witterungsschäden. Genannt werden ein Fördersatz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ein Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro und ein förderfähiges Investitionsvolumen bis 5,0 Millionen Euro. Die 40 Prozent sind der Höchstsatz für besonders anspruchsvolle Vorhaben, der tatsaechliche Satz und die Antragsverfahren richten sich nach der Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen stammen aus dem GAK-Rahmenplan 2026-2029, dessen Volltext nur als PDF vorliegt und hier nicht Zeile für Zeile gegengeprüft werden konnte.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Baden-Württemberg
Zuschuss für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben mit dem Ziel, eine wettbewerbsfähige, umweltschonende und tiergerechte Landwirtschaft zu erhalten. Das Programm ist Teil des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum (MEPL) und wird von der Landesverwaltung über die Landratsämter abgewickelt.
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Saarland (AUKM)
Finanzieller Ausgleich für Landwirtschaftsbetriebe, die freiwillig Bewirtschaftungspraktiken umsetzen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen und dem Schutz von Umwelt und natürlichen Ressourcen dienen. Dazu gehören bodenschonende Verfahren, extensive Landbewirtschaftung und der Verzicht auf synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Einzelmaßnahmen sind unter anderem artenreiche Kulturlandschaft, mehrjährige Blühflächen, extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland, Eiweißpflanzenförderung und Streuobstförderung.
EU-Agrarförderung nach dem GAP-Strategieplan (EGFL und ELER)
Die EU-Agrarförderung in Deutschland stützt sich auf zwei Fonds: den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, erste Säule) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, zweite Säule). Kernelemente sind die Direktzahlungen, die Öko-Regelungen als zentrales Element der Förderperiode 2023 bis 2027, die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), LEADER sowie die Agrarinvestitionsförderung. Grundlage ist der von der EU-Kommission am 21. November 2022 genehmigte GAP-Strategieplan.
EU-Missionen in Horizont Europa
Die fünf EU-Missionen bündeln Forschung, Politik und Bürgerbeteiligung für konkrete Ziele bis 2030: Anpassung an den Klimawandel (mindestens 150 Regionen), Krebs (bessere Lebensbedingungen für über drei Millionen Menschen), 100 klimaneutrale und intelligente Städte, ein Bodenschutzprogramm mit 100 Reallaboren sowie die Wiederherstellung von Meeren und Gewässern. Kommunen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen können sich an Ausschreibungen beteiligen.