Förderprogramme für Kultur
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Kultur. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Regionalbudget Kommunale Allianz A7 Franken West
Die Kommunale Allianz A7 Franken West in Mittelfranken fördert aus ihrem Regionalbudget Kleinprojekte mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, Kleinstunternehmen und Privatpersonen aus dem Allianzgebiet. Die Projekte müssen bis 20. September 2026 umgesetzt und abgerechnet sein.
Arbeitsstipendien des Deutschen Übersetzerfonds
Arbeitsstipendien von 3.000 bis 10.000 Euro für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer ins Deutsche, damit sie laenger und intensiver an einem Text arbeiten können. Voraussetzung sind deutsche Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Deutschland und ein Verlagsvertrag beziehungsweise ein belegtes Übersetzungsprojekt. Die regulaeren Bewerbungsfristen sind der 15. Januar, der 15. Mai und der 15. September jedes Jahres.
Heimat-Werkstatt
Anteilige Projektfinanzierung von über 1.000 bis 10.000 Euro für Vorhaben, in denen Menschen gemeinsam über die Identität ihres Quartiers, Dorfs, ihrer Gemeinde oder Region diskutieren und arbeiten. Antragsberechtigt sind private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Es gibt keine festen Fristen.
Brockes-Stipendium des Deutschen Übersetzerfonds
Sabbatical-Stipendium über 9.000 Euro für erfahrene literarische Übersetzerinnen und Übersetzer. Es finanziert eine Auszeit vom Auftragsdruck, damit Zeit für Lektuere, Recherche und eigene Projekte bleibt. Daneben vergibt der Fonds Gottsched-Stipendien für Fortbildung mit 4.500 bis 6.000 Euro, Bode-Stipendien für Mentoring mit 3.000 bis 4.500 Euro und Initiativstipendien über 2.000 Euro für Projekte ohne Verlagsvertrag.
Webvideo Stipendium NRW im Creator College NRW
Im Creator College NRW werden neun Creators oder Creator-Teams am Standort Nordrhein-Westfalen mit einem Bootcamp, mehreren Aufbauseminaren und einem Stipendium der Film- und Medienstiftung NRW von 6.000 Euro je Projekt unterstützt. Erfolgreiche Webvideo-Creators und Gastdozentinnen aus der Branche begleiten als Mentorinnen und Mentoren. Die Plätze sind limitiert, die Förderung ist an die Teilnahme am Bootcamp und an allen fuenf Terminen der Aufbauphase gebunden.
Regionalbudget ILE Dreiländereck
Die ILE Dreiländereck in Oberfranken vergibt ein Regionalbudget von 40.000 Euro an Kleinprojekte in den Gemeinden Döhlau, Regnitzlosau, Rehau und Schönwald. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000 Euro je Projekt. Das Projektvolumen muss zwischen 500 und 20.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften, Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.
Kleinprojektefonds Kunst und Kultur Sachsen
Der Kleinprojektefonds ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Förderung von Kunst- und Kulturprojekten mit bis zu 5.000 Euro, in Ausnahmefaellen bis zu 10.000 Euro. Ein Schwerpunkt liegt auf dem ländlichen Raum. Es gibt keine festen Antragsfristen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Kunstschaffende in Sachsen.
Künstlerstipendien des Landes M-V
Stipendien in den Bereichen Bildende Kunst und Fotografie, Darstellende Kunst und Tanzperformance, Musik und Komposition sowie Literatur und spartenübergreifende Projekte. Arbeitsstipendien betragen maximal 5.000 Euro, Reisestipendien maximal 3.000 Euro. Zusätzlich gibt es Residenzplätze in Künstlerhäusern und internationale Austauschplätze über das Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop.
Recherche-Stipendien von Netzwerk Recherche
Stipendien für investigative Recherchen mit Bezug zu Deutschland oder Relevanz für ein deutschsprachiges Publikum. Vergeben werden drei Varianten: das NR/Olin-Stipendium für Umwelt und Ökologie, das NR/Ecosia-Stipendium für Klima und Biodiversität und das allgemeine NR-Stipendium. Die Stipendien sind mit bis zu 5.000 Euro dotiert, die Projekte werden von Mentorinnen und Mentoren begleitet. Bewerbungen sind laufend möglich, werden aber erst nach der jeweils nächsten Bewerbungsfrist gesichtet.
Fonds auf Augenhöhe
Mikroförderung von bis zu 4.500 Euro für Projekte junger Menschen und Initiativen in Sachsen-Anhalt. Der Fonds wird von der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung verwaltet. Anträge können jeweils bis zum 15. jeden Monats eingereicht werden.
Reisestipendien des Deutschen Übersetzerfonds
Reisestipendien von 500 bis 4.000 Euro für Fahrt und Unterkunft, wenn Übersetzerinnen und Übersetzer für ein Projekt recherchieren oder ihre Sprachkenntnisse im Herkunftsland auffrischen wollen. Ergänzend gibt es Aufenthaltsstipendien von 400 Euro pro Woche für zwei bis vier Wochen in Straelen, Arles, Visby oder Looren. Die regulaeren Bewerbungsfristen sind der 15. Januar, der 15. Mai und der 15. September.
LEADER-Ansatz im GAP-Strategieplan Rheinland-Pfalz
Förderung von Projekten der ländlichen Entwicklung über die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) in den anerkannten LEADER-Regionen von Rheinland-Pfalz. Bürgerprojekte werden mit bis zu 3.000 Euro je Einzelvorhaben unterstützt, wobei je LAG höchstens 30.000 Euro pro Jahr dafür zur Verfügung stehen. Für größere Vorhaben gelten je nach Ausrichtung eigene Förderquoten, die die LAG im jeweiligen Förderaufruf festlegt. Die LAG wählt die Projekte nach transparenten Kriterien im Bottom-up-Verfahren aus.
Musikfonds Projektförderung bis 3.000 Euro
Kleinprojektförderung des Musikfonds für Vorhaben bis 3.000 Euro, gezielt für ländliche Räume und strukturschwache Regionen, ab 2026 auch für Projekte im öffentlichen Raum. Erforderlich ist eine Kofinanzierung von mindestens 10 Prozent, das Mindesthonorar liegt bei 350 Euro pro Konzert. Pro Jahr werden höchstens 50 Bewilligungen ausgesprochen. Antragsschluss sind der 29. Mai, der 31. August und der 30. November 2026.
Musikfonds Projektförderung bis 3.000 Euro
Die kleine Projektförderung des Musikfonds vergibt bis zu 3.000 Euro für Musikprojekte mit Schwerpunkt im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen. Das Verfahren ist bewusst schlank gehalten, es gibt mehrere Fristen pro Jahr. Eine Kofinanzierung von mindestens zehn Prozent ist erforderlich. Antragsfristen 2026 sind der 29. Mai, der 31. August und der 30. November, jeweils 18:00 Uhr.
Saarland zum Selbermachen
Direkte und unbürokratische finanzielle Förderung ehrenamtlicher, gemeinwohlorientierter Vorhaben in saarländischen Städten und Gemeinden, angeboten seit 2013. Typische Projekte sind die Instandsetzung von Spielgeräten, die Verbesserung von Sport- und Freizeiteinrichtungen, die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten oder die Instandsetzung von Denkmälern. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Förderhöhe von bis zu 3.000 Euro pro Projekt.
Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen
Unbuerokratische Mikroförderung von 100 bis 2.500 Euro für kleine ehrenamtliche Projekte in Nachbarschaft, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur. Die Gesamtausgaben eines Projekts dürfen 10.000 Euro nicht überschreiten, je Träger ist ein Antrag pro Kalenderjahr möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 50 Prozent mit der Zusage und zu 50 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Heimat-Scheck
Pauschale Kleinförderung von 2.000 Euro für Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich mit Heimat und Ortsgeschichte beschäftigen. Gefördert werden zum Beispiel Kooperationen von Heimatvereinen mit Schulen, digitale Heimatpräsentationen, Heimatpfade mit Beschilderung, Kinderstadtführer oder Nachbarschafts-Apps. Nicht gefördert werden Vereinsfeste, Sportgeräte, Möbel, Kleidung oder Sportstättensanierungen.
Kommunales Bürgerbudget Erzgebirgskreis
Der Erzgebirgskreis stellt aus dem kommunalen Bürgerbudget 40.000 Euro für 20 Projekte bereit, je Projekt gibt es bis zu 2.000 Euro. Antragsberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine mit Nachweis der Gemeinnützigkeit. Die Projekte müssen einen unmittelbaren Bezug zum Wohnort haben, im laufenden Jahr umsetzbar sein und der Allgemeinheit nutzen, nicht nur einer einzelnen Einrichtung. Die Gesamtkosten sollen 10.000 Euro nicht überschreiten, die Antragstellung läuft ausschließlich online.
Förderfonds der Stiftung Bildung
Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.
Förderrichtlinie Ehrenamt Landkreis Meißen
Der Landkreis Meißen fördert ehrenamtliche Projekte mit bis zu 2.000 Euro je Antragsteller. Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten. Seit 2018 wurden mehr als 990 Ehrenamtsprojekte mit rund 1,77 Millionen Euro aus Landes- und Kreismitteln unterstützt, etwa die Sanierung eines Tierheims, Erste-Hilfe-Ausrüstung für einen Sportverein oder eine Ortsjubiläumsfeier. Anträge gehen an das Dezernat Soziales des Landratsamts.
Kultursommer Rheinland-Pfalz und Kulturelle Kleinförderung
Zwei getrennte Förderwege des Landes: Der Kultursommer Rheinland-Pfalz fördert nicht kommerzielle Kulturveranstaltungen zwischen Mai und Oktober, die Förderhöhe ist dort nicht pauschal festgelegt und wird je Projekt entschieden. Die davon unabhängige Kulturelle Kleinförderung liegt bei bis zu 2.000 Euro und richtet sich an Vereine und ehrenamtlich Engagierte.
Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“
Kleinförderung für ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und sehr ländlichen Regionen, auch für Vereinsheime und Kulturorte im Dorf. Gefördert werden Projekte zur Gewinnung und Bindung von Engagierten mit bis zu 1.500 Euro, höchstens 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und einmalig pro Organisation und Kalenderjahr. Antragstellung ist durchgaengig möglich, Projekte können in der Regel sechs Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen sein.
MikroKulturFonds Sachsen-Anhalt
Mikroförderung von 100 bis 1.000 Euro für kleine Kultur- und Heimatprojekte von Vereinen und Initiativen in Sachsen-Anhalt. Der Fonds wird vom Landesheimatbund verwaltet, Anträge sind laufend möglich.
Wir für Sachsen
Sächsisches Ehrenamtsprogramm, das Ehrenamtlichen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro zahlt. Antragsteller sind die Projektträger, also Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Stiftungen, Vereine, Kommunen und anerkannte gemeinnützige Organisationen. Für 2026 stehen 11 Millionen Euro im Landeshaushalt bereit; 2025 wurden über 26.300 Ehrenamtliche in 5.595 Projekten unterstützt.
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