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Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, umgesetzt durch lagfa Niedersachsen · Niedersachsen

Unbuerokratische Mikroförderung von 100 bis 2.500 Euro für kleine ehrenamtliche Projekte in Nachbarschaft, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur. Die Gesamtausgaben eines Projekts dürfen 10.000 Euro nicht überschreiten, je Träger ist ein Antrag pro Kalenderjahr möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 50 Prozent mit der Zusage und zu 50 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

Förderhöhe
100 Euro bis 2.500 Euro
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Die Mittel für 2026 waren bereits Anfang Maerz 2026 ausgeschöpft, später wurde aufgestockt; Anträge laufend bis zur Erschöpfung der Mittel

Für wen ist das

VereinePrivatpersonen

Was du erfüllen musst

  • Vereine, gemeinwohlorientierte Organisationen, Initiativen, ehrenamtlich engagierte Privatpersonen sowie gemeinwohlorientierte Kirchen und Glaubensgemeinschaften
  • Sitz in Niedersachsen oder Projektbezug zum Land
  • Antrag vor Projektstart, rückwirkende Förderung ausgeschlossen
  • Honorare höchstens 450 Euro je Projekt und 100 Euro je Tag und Person
  • Verwendungsnachweis innerhalb von 3 Wochen nach Projektabschluss
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Quelle und Stand

Angaben nach land-ni, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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Passt auch dazu

LandZuschuss

Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)

Zuwendungen für Maßnahmen, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden, gemeinnützige Zwecke verfolgen oder unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten stehen. Gefördert werden Sach- und Personalausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zum Beispiel Vereinsjubiläen, Konzerte, Instrumentenbeschaffung, Trainingsbekleidung, Dorf- und Pfarrfeste, Schüler- und Jugendprojekte oder Sanierungsmaßnahmen an Kirchen und Gedenkstätten.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Staatskanzlei des Saarlandes
LandZuschuss

Gutes tun in MV

Unbürokratische Kleinprojektförderung für ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern stärken. Gefördert werden maximal 1.000 Euro pro Projekt und Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 3.000 Euro. Förderfähig sind Honorar- und Sachkosten in Bereichen wie Bildung, Kultur, Soziales, Umweltschutz und Sport.

bis 3.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern
LandZuschuss

100 mal 500 für die Demokratie

Kleinstförderung von bis zu 500 Euro für demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten in Rheinland-Pfalz. Antragsberechtigt sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Bürgerinitiativen.

bis 500 Euro
Rheinland-Pfalz
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Leitstelle Ehrenamt und Demokratie
BundZuschuss

Allgemeine Projektförderung Soziokultur

Förderung zeitlich befristeter, partizipativer Kulturprojekte, bei denen Menschen aktiv an Konzeption und Umsetzung beteiligt sind. Die Projekte greifen gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln auf. Freie Träger wie Initiativen und Vereine werden gegenüber öffentlichen Antragstellern bevorzugt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Fonds Soziokultur e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

Amateurmusikfonds AMF4

Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.

bis 95 Prozent, maximal 40.000 Euro
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO), gefördert aus Bundesmitteln
BundZuschuss

Bundesprogramm Demokratie leben!

Zentrales Bundesprogramm zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie und gegen Radikalisierung. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032 und umfasst fünf Bereiche: Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie in Städten, Gemeinden und Landkreisen, Innovationsprojekte, Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe sowie bundeszentrale Infrastruktur. Förderaufrufe für Projekte ab 2027 sind veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)