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Wir für Sachsen

Freistaat Sachsen, Programmumsetzung durch die Bürgerstiftung Dresden · Sachsen

Sächsisches Ehrenamtsprogramm, das Ehrenamtlichen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro zahlt. Antragsteller sind die Projektträger, also Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Stiftungen, Vereine, Kommunen und anerkannte gemeinnützige Organisationen. Für 2026 stehen 11 Millionen Euro im Landeshaushalt bereit; 2025 wurden über 26.300 Ehrenamtliche in 5.595 Projekten unterstützt.

Förderhöhe
bis 480 Euro je Monat
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Antragsfrist 31. Oktober des Vorjahres

Antrag für Wir für Sachsen vorbereiten

9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 15 Angaben und 10 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

VereineKommunen

Was du erfüllen musst

  • Ehrenamtliche leisten im Schnitt mindestens 20 Stunden pro Monat
  • Wohnsitz der Ehrenamtlichen in Sachsen
  • Keine Förderung aus anderen Landesprogrammen für denselben Zweck
  • Keine hauptamtliche Anstellung beim Projektträger im selben Tätigkeitsfeld
  • Antragstellung ausschließlich elektronisch über das Förderportal durch den Projektträger

Was du dafür brauchst

15 Angaben und 10 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Objekt

  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Flächennachweis oder Betriebsnummer
  • Lageplan oder Flurkarte

9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Ausschluss der Doppelförderung durch andere sächsische Landesprogramme für denselben Zweck
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Wir für Sachsen ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Wir für Sachsen

Wer kann Wir für Sachsen beantragen?

Wir für Sachsen richtet sich an Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Ehrenamtliche leisten im Schnitt mindestens 20 Stunden pro Monat

Wie viel Geld gibt es bei Wir für Sachsen?

Der genannte Höchstbetrag von 480 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Wir für Sachsen?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Wir für Sachsen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Wir für Sachsen beantragen?

Antragsfrist 31. Oktober des Vorjahres Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Wir für Sachsen mit anderen Förderungen kombinieren?

Ausschluss der Doppelförderung durch andere sächsische Landesprogramme für denselben Zweck Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Wir für Sachsen?

Für diesen Antrag sind 15 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Alles zur Förderung in Sachsen.

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach vereine, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

Passt auch dazu

LandZuschuss

Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)

Zuwendungen für Maßnahmen, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden, gemeinnützige Zwecke verfolgen oder unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten stehen. Gefördert werden Sach- und Personalausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zum Beispiel Vereinsjubiläen, Konzerte, Instrumentenbeschaffung, Trainingsbekleidung, Dorf- und Pfarrfeste, Schüler- und Jugendprojekte oder Sanierungsmaßnahmen an Kirchen und Gedenkstätten.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Staatskanzlei des Saarlandes
EUZuschuss

LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)

LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Bundes-, Landes- und Kommunalmittel, Umsetzung über Lokale Aktionsgruppen
EUZuschuss

LEADER Förderung der lokalen Entwicklung

Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Länder und Kommunen
LandZuschuss

Projektförderung Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement (Lottomittel Staatskanzlei)

Förderung von Projekten im Bereich Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement aus Lottomitteln. Gefördert werden Sachleistungen, Digitalisierung, Bildungsarbeit, Vernetzung sowie Fort- und Weiterbildungen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Die Projekte müssen mildtaetig, sozial, kulturell, sportlich oder im besonderen öffentlichen Interesse sein.

ab 2.500 Euro
Brandenburg
Staatskanzlei des Landes Brandenburg, Koordinierungsstelle Ehrenamt
LandZuschuss

Saarland zum Selbermachen

Direkte und unbürokratische finanzielle Förderung ehrenamtlicher, gemeinwohlorientierter Vorhaben in saarländischen Städten und Gemeinden, angeboten seit 2013. Typische Projekte sind die Instandsetzung von Spielgeräten, die Verbesserung von Sport- und Freizeiteinrichtungen, die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten oder die Instandsetzung von Denkmälern. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Förderhöhe von bis zu 3.000 Euro pro Projekt.

bis 3.000 Euro
Saarland
Staatskanzlei des Saarlandes
LandZuschuss

Wir für Sachsen - Förderprogramm für bürgerschaftliches Engagement

Pauschale Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Engagierte in Sachsen in Höhe von 40 EUR pro Monat. Gefördert werden Tätigkeiten in Kinder- und Jugendarbeit, Soziales, Umwelt, Kultur, Musik, Sport und Brauchtumspflege. Für 2026 stehen 11 Millionen EUR bereit, rund 26.000 Engagierte in etwa 5.600 Projekten profitieren.

bis 480 Euro je Monat
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, umgesetzt über die Bürgerstiftung Dresden
Wir für Sachsen: Voraussetzungen, Höhe und Antrag | Antragio