Förderprogramme für Gründung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Gründung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Mikrokredit aus dem KMU-Fonds
Kleindarlehen der IBB für Berliner Gründerinnen und Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel bis zu 50.000 Euro. Die Laufzeit beträgt sechs Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr, getilgt wird vierteljährlich. Übliche Sicherheiten werden nicht verlangt, es genuegen selbstschuldnerische Bürgschaften. Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden.
NRW.Mikrodarlehen
Die NRW.BANK vergibt Gründerinnen und Gründern sowie Kleinstunternehmen ein Direktdarlehen von bis zu 50.000 Euro ohne dingliche Sicherheiten. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent, die Laufzeit höchstens zehn Jahre mit sechs tilgungsfreien Monaten und festem Zins über die gesamte Laufzeit. Zwingende Voraussetzung ist eine Beratung im STARTERCENTER NRW mit positiver Stellungnahme, bei Gründungen zusätzlich eine zweijährige Begleitung. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn über das Kundenportal gestellt werden.
Gründungsstipendium.NRW
Stipendium von 1.200 Euro monatlich je Gründerin oder Gründer für bis zu zwölf Monate, maximal 14.400 Euro je Person und 43.200 Euro je Team. Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben mit neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Für diverse Gründungsteams ist eine Einmalzahlung von 3.600 Euro pro Person möglich.
Hamburg-Kredit Mikro
Kleindarlehen der IFB Hamburg von 5.000 bis 25.000 Euro für Unternehmen in den ersten fuenf Jahren und bis 40.000 Euro für etablierte Unternehmen. Der Zins liegt derzeit bei 3,76 Prozent, fest über die Laufzeit von sechs Jahren, die ersten sechs Monate sind tilgungsfrei. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, Bearbeitungsgebühren fallen nicht an. Erforderlich ist die Bestätigung eines Kreditinstituts, dass es das Vorhaben nicht begleiten kann. Personen mit negativen Schufa-Einträgen sind ausgeschlossen. Der Antrag läuft ausschließlich über das eAntragsportal.
Innovationspreis Rheinland-Pfalz
Jährlicher Innovationspreis des Landes Rheinland-Pfalz für kleine und mittlere Unternehmen mit innovativen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren. Das Gründerportal des Landes weist ein Gesamtpreisgeld von 40.000 Euro aus. Vergeben wird der Preis in den Kategorien Unternehmen und Handwerk sowie mit einem wechselnden Sonderpreis, 2026 zu Robotik und Automatisierung. Der Preis wird vom Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den Kammerorganisationen ausgelobt und ging 2026 in die 38. Runde. Die Ausschreibung erfolgt jährlich, konkrete Einreichfristen nennt die Preisseite nicht.
Landespreis für junge Unternehmen Baden-Württemberg
Wettbewerb für junge Unternehmen in Baden-Württemberg mit einem Gesamtpreisgeld von 90.000 Euro. Der erste Platz erhält 40.000 Euro, der zweite 30.000 Euro und der dritte 20.000 Euro. Die Jury bewertet Leistungsstärke, Modernität und Kreativität sowie soziales und ökologisches Engagement. Die Bewerbungsphase der laufenden Runde ist geschlossen, Details veröffentlicht die L-Bank unter landespreis-bw.de. Die Angaben stammen aus der 15. Ausgabe des Wettbewerbs.
MikroSTARTer Niedersachsen
Darlehen der NBank von 5.000 bis 40.000 Euro für Gründungen, Unternehmensnachfolgen und KMU in den ersten fuenf Jahren. Der Zins liegt bei 3,75 Prozent pro Jahr, fest über die gesamte Laufzeit von sieben Jahren, die ersten zwölf Monate sind tilgungsfrei. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine Beratung bei einer zugelassenen Beratungsstelle ist vor der Antragstellung verpflichtend, und das Vorhaben darf vor der Bewilligung nicht begonnen worden sein.
Go-to-Market-Gutschein (Prototypenentwicklung von Start-ups)
Zuschuss des Landes NRW für die Entwicklung innovativer digitaler Produkte von der Geschäftsidee bis zum Prototyp. Gefördert werden 15.000 bis 35.000 Euro mit einer Förderquote von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind nicht boersennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt. Über zwölf Monate ist eine Begleitung durch einen qualifizierten Coach und Mentor erforderlich.
Prototypenentwicklung von Start-ups (Go-to-Market Gutschein)
Zuschuss für nicht börsennotierte Kleinstunternehmen bis drei Jahre nach Gründung zur Entwicklung eines Prototyps eines digitalen Produkts. Gefördert werden digitale Geschäftsmodelle, Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren, die aus Software bestehen und gegebenenfalls Hardwarekomponenten enthalten, mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 35.000 Euro.
Hessen-MikroCrowd
Kombination aus einer Crowdfunding-Kampagne bei Startnext und einem Mikrodarlehen der WIBank mit Tilgungszuschuss. Finanziert werden Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen, Wachstums- und Festigungsmaßnahmen sowie Neuansiedlungen. Das Darlehen liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro.
Hessen-MikroCrowd
Kombination aus Crowdfunding und Mikrokredit für Gründungen, Übernahmen, Wachstumsmaßnahmen innerhalb von fuenf Jahren und Betriebsverlagerungen nach Hessen. Voraussetzung ist eine Crowdfunding-Kampagne auf Startnext mit mindestens 5.000 Euro eingesammeltem Kapital. Das Darlehen liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro bei 5,25 Prozent Zinsen pro Jahr, sieben Jahren Laufzeit und zwölf tilgungsfreien Monaten. Zusätzlich ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 1.000 Euro möglich, bankübliche Sicherheiten sind nicht noetig. Der Antrag geht direkt an die WIBank, spätestens fuenf Tage vor Ende der Funding-Phase.
Hessen-Mikrodarlehen
Kleindarlehen für Existenzgründung, Betriebsübernahme, Wachstumsmaßnahmen innerhalb von fuenf Jahren nach Aufnahme der Selbständigkeit und Betriebsverlagerungen nach Hessen. Der Betrag liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro, der Zinssatz beträgt 5,75 Prozent pro Jahr bei sieben Jahren Laufzeit mit zwölf tilgungsfreien Monaten. Bankübliche Sicherheiten sind nicht erforderlich, es fallen keine Gebühren oder Provisionen an. Voraussetzung sind kaufmaennische und fachliche Qualifikation, ein tragfähiger Businessplan sowie eine saubere SCHUFA ohne Insolvenzverfahren. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, begleitet von einem Kooperationspartner wie IHK, Handwerkskammer oder Wirtschaftsförderung.
Hessen-Mikrodarlehen
Ratentilgungsdarlehen von 3.000 bis 35.000 Euro für Existenzgründung, Unternehmensübernahme, Wachstums- und Festigungsmaßnahmen sowie Neuansiedlung. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel. Die Laufzeit beträgt sieben Jahre mit zwölf tilgungsfreien Monaten.
IB.SH Mikrokredit
Darlehen der IB.SH von 3.000 bis 35.000 Euro für Gründung, Übernahme und Festigung innerhalb von fuenf Jahren nach Gründung. Der Zins liegt bei 5,80 Prozent pro Jahr, fest über die gesamte Laufzeit von sieben Jahren, die ersten zwölf Monate sind tilgungsfrei. Bis zum Ende des zweiten Geschäftsjahres muss die Selbständigkeit im Vollerwerb erreicht sein. Refinanzierungen bestehender Schulden sind ausgeschlossen. Je Vorhaben kann zweimal beantragt werden, ohne den Höchstbetrag zu überschreiten.
IB.SH Mikrokredit
Zinsverbilligtes Kleindarlehen für Neugründungen, Übernahmen und die Festigung junger Unternehmen in Schleswig-Holstein. Der Zinssatz liegt bei 5,80 Prozent pro Jahr und ist für die gesamte Laufzeit fest. Der Antrag läuft direkt bei der IB.SH ohne Hausbank.
Mikrodarlehen Thüringen
Kleindarlehen der Thüringer Aufbaubank für Existenzgründungen, junge Unternehmen bis acht Jahre nach Gründung, Genossenschaften und Freiberufler sowie für Unternehmensnachfolgen. Der Darlehensbetrag liegt zwischen 5.000 und 35.000 Euro, die Laufzeit bei bis zu sieben Jahren mit bis zu zwölf tilgungsfreien Monaten. Bearbeitungsgebühren und Sicherheiten entfallen. Nach sechs Monaten stoerungsfreier Rückzahlung sind Folgedarlehen möglich. Der aktuelle Zinssatz steht im Konditionentableau der TAB.
Thüringer Mikrodarlehen
Darlehen von 5.000 bis 35.000 Euro für Existenzgründerinnen, Existenzgründer und junge Unternehmen einschließlich Genossenschaften in den ersten acht Jahren. Die Laufzeit beträgt maximal sieben Jahre mit bis zu zwölf tilgungsfreien Monaten. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an und Sicherheiten sind nicht erforderlich.
Mikrodarlehen (MKD)
Kleindarlehen für Investitionen und Betriebsmittel zur Aufnahme oder Festigung einer selbständigen Tätigkeit in Sachsen. Förderfähig sind bis zu 80 Prozent der Aufwendungen, der Zinssatz beträgt 2 Prozent pro Jahr und es werden keine Sicherheiten verlangt. Auch Zweitgründungen und Unternehmensnachfolgen sind möglich.
Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD)
Darlehen der SAB für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen innerhalb der ersten fuenf Jahre nach Gründung. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel in Sachsen mit 5.000 bis 30.000 Euro je Vorhaben und bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Zinssatz liegt aktuell bei 2 Prozent pro Jahr, die Laufzeit bei bis zu sechs Jahren mit einem tilgungsfreien Jahr. Sicherheiten werden nicht verlangt, dafuer sind 20 Prozent Eigenanteil aus eigenen Mitteln oder Eigenleistung noetig.
Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern
Zuschuss zu den Personalausgaben, wenn ein kleines oder mittleres Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern erstmals höher qualifiziertes Personal einstellt. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben, je Arbeitsplatz höchstens 30.000 Euro in den ersten zwölf Monaten und 15.000 Euro in den folgenden zwölf Monaten. Die Gesamtförderdauer beträgt 24 Monate. Voraussetzung ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einem Mindestgehalt von 4.200 Euro pro Monat bei Hochschulabsolventen oder 3.800 Euro bei Meistern und Technikern.
Mikrodarlehen (MKD) Sachsen
Darlehen von 5.000 bis 30.000 Euro je Vorhaben zu derzeit 2 Prozent Zinsen pro Jahr, mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren und einem tilgungsfreien Jahr. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel zum Aufbau oder zur Stärkung einer selbständigen Tätigkeit in Sachsen. Auch ein Neustart nach einer gescheiterten Gründung ist möglich.
Brandenburg-Kredit Mikro
Kleindarlehen aus dem Mikrodarlehensfonds für Gründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen bis zehn Jahre nach Gründung. Finanziert werden betrieblich bedingte Investitionsgueter und Betriebsmittel mit bis zu 100 Prozent. Der Zinssatz lag bei 3 Prozent (Stand 01.06.2024), die Laufzeit beträgt bis zu 5 Jahre mit bis zu 6 Monaten tilgungsfreier Zeit.
Brandenburg-Kredit Mikro
Zinsverbilligtes Landesdarlehen für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen in Brandenburg. Der Darlehensbetrag liegt zwischen 2.000 und 25.000 Euro pro Vorhaben und deckt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitions- und Betriebsmittelkosten. Die Laufzeit beträgt bis zu fuenf Jahre bei bis zu sechs tilgungsfreien Monaten, der Zinssatz lag zum Stand 01.06.2024 bei 3 Prozent. Die Gründung darf zum Antragszeitpunkt nicht laenger als zehn Jahre zurückliegen.
Meistergründungsprämie Berlin
Zweistufige Prämie für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich innerhalb von vier Jahren nach der Meisterprüfung erstmals in Berlin selbständig machen. Die Basisförderung beträgt 10.000 Euro, bei Gründerinnen in frauentypischen Gewerken bis zu 15.000 Euro. Nach drei Jahren kommen in Stufe zwei 6.000 Euro für einen geschaffenen Arbeitsplatz oder 7.500 Euro für einen Ausbildungsplatz hinzu, mit Frauenbonus bis zu 10.000 Euro. Das Programm wird je zur Haelfte vom Land Berlin und aus dem EFRE finanziert.
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