Förderprogramme für Gründung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Gründung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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IB-Gründungsdarlehen 2021-2027
Darlehen aus dem EFRE-kofinanzierten KMU-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt 2021-2027 für Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler bis fuenf Jahre nach Gründung. Der Darlehensbetrag reicht von 10.000 bis 500.000 Euro, der gesamte Finanzierungsbedarf kann abgedeckt werden. Zu den Konditionen ab 1. August 2025: bis 150.000 Euro beträgt der Nominalzins 2,95 Prozent pro Jahr (effektiv 2,99 Prozent), darueber 5,45 Prozent (effektiv 5,59 Prozent). Wählbar sind Laufzeiten von 5, 10 oder 15 Jahren mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren.
IB-Nachfolgedarlehen
Darlehen aus dem KMU-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt 2021-2027 für die Übernahme eines Unternehmens. Finanziert werden Beteiligungserwerbe sowie Anlage- und Umlaufvermögen und immaterielle Gegenstände. Bis 500.000 Euro beträgt der Nominalzins 2,95 Prozent pro Jahr (effektiv 2,99 Prozent), Teilbeträge darueber liegen je nach Ratingklasse zwischen 3,45 und 6,25 Prozent nominal. Wählbar sind Laufzeiten von 5, 10, 15 oder 20 Jahren bei fuenf- oder zehnjähriger Zinsbindung.
IB-Nachfolgedarlehen für Gründer (Sachsen-Anhalt)
Zinsgünstiges Darlehen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die einen Betrieb in Sachsen-Anhalt übernehmen. Bis 500.000 Euro liegt der Zinssatz bei 2,95 Prozent nominal beziehungsweise 2,99 Prozent effektiv, Stand 1. August 2025. Laufzeiten 5, 10, 15 oder 20 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren.
IB-Nachfolgedarlehen für KMU (Sachsen-Anhalt)
Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler, die einen Betrieb in Sachsen-Anhalt übernehmen. Der Zinssatz richtet sich nach der Ratingklasse und liegt zwischen 3,45 Prozent nominal in den Klassen 1 bis 5 und 6,25 Prozent in den Klassen 10 bis 14. Laufzeiten 5, 10, 15 oder 20 Jahre mit bis zu zwei Freijahren.
IB-Nachfolgedarlehen für KMU Sachsen-Anhalt
Darlehen zur Finanzierung von Nachfolgelösungen in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Freiberuflern in Sachsen-Anhalt. Finanziert werden der Erwerb einer taetigen Beteiligung, der Erwerb von Anlage- und Umlaufvermögen sowie der Erwerb immaterieller Gegenstände. Die Laufzeit beträgt wahlweise 5, 10, 15 oder 20 Jahre bei einer Zinsbindung von 5 oder 10 Jahren, möglich sind bis zu zwei tilgungsfreie Jahre. Der Zinssatz richtet sich nach der Ratingklasse des Unternehmens. Voraussetzung ist, dass der Firmensitz des zu übernehmenden Unternehmens in Sachsen-Anhalt liegt.
IB.SH Förderlotsen für Unternehmen und Gründungen
Kostenlose und neutrale Beratung der IB.SH zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Gründungen, bestehende Unternehmen und Nachfolgen. Die Förderlotsen geben Hinweise zum Businessplan und unterstützen bei Verhandlungen mit Kreditgebern. Beratung erfolgt telefonisch oder persönlich.
IB.SH Mikrokredit
Zinsverbilligtes Kleindarlehen für Neugründungen, Übernahmen und die Festigung junger Unternehmen in Schleswig-Holstein. Der Zinssatz liegt bei 5,80 Prozent pro Jahr und ist für die gesamte Laufzeit fest. Der Antrag läuft direkt bei der IB.SH ohne Hausbank.
IB.SH Mikrokredit
Darlehen der IB.SH von 3.000 bis 35.000 Euro für Gründung, Übernahme und Festigung innerhalb von fuenf Jahren nach Gründung. Der Zins liegt bei 5,80 Prozent pro Jahr, fest über die gesamte Laufzeit von sieben Jahren, die ersten zwölf Monate sind tilgungsfrei. Bis zum Ende des zweiten Geschäftsjahres muss die Selbständigkeit im Vollerwerb erreicht sein. Refinanzierungen bestehender Schulden sind ausgeschlossen. Je Vorhaben kann zweimal beantragt werden, ohne den Höchstbetrag zu überschreiten.
IB.SH Mittelstandskredit
Darlehen ohne erforderliche Sicherheiten für Investitionen und Liquiditätsbedarf bei Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben. Der Zinssatz beträgt 5,00 Prozent pro Jahr für etablierte Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung und 5,80 Prozent für Gründungen und Übernahmen. Der Antrag läuft direkt bei der IB.SH.
IB.SH Mittelstandskredit
Darlehen der IB.SH von 35.000 bis 300.000 Euro für Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen mit höchstens drei Gesellschaftern. Der Zins beträgt 5,80 Prozent pro Jahr für Gründungen und Übernahmen sowie 5,00 Prozent pro Jahr für Unternehmen ab drei Jahren Bestand, jeweils fest über die gesamte Laufzeit. Die Laufzeit beträgt je nach Verwendungszweck 5, 7, 10 oder 12 Jahre mit ein bis zwei tilgungsfreien Jahren. Sicherheiten sind nicht erforderlich.
IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen
Zinsgünstiges Refinanzierungsdarlehen der Landesförderbank, das über die Hausbank ausgereicht wird. Finanziert werden Betriebsmittel, Warenlager, Investitionen und Unternehmensübernahmen, bei Laufzeiten über zehn Jahre nur Investitionen. Zinsbindungen von bis zu zwanzig Jahren sind möglich.
INQA-Coaching
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen INQA-Coaching-Scheck für ein agiles Coaching von maximal zwölf Beratungstagen, gefördert mit 80 Prozent. Im Mittelpunkt stehen der digitale Wandel, Fachkräftesicherung und eine zukunftsfähige Unternehmenskultur. Das Coaching findet direkt im Betrieb statt und bindet die Beschäftigten verpflichtend ein.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Private Investoren erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile an jungen innovativen Unternehmen als Erwerbszuschuss zurückerstattet, maximal 100.000 Euro je Investor. Förderfähig sind je Investor und Investment bis zu 333.333,33 Euro, also 50.000 Euro Zuschuss, bei einem Mindesteinsatz von 10.000 Euro. Nach mindestens dreijähriger Haltedauer können Anleger zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Gewinns erhalten.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Privat Investierende, insbesondere Business Angels, erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile an jungen innovativen Unternehmen als steuerfreien Erwerbszuschuss zurückerstattet. Pro Unternehmen können Investitionen von bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Zusätzlich gibt es einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veräußerungsgewinns, maximal in Höhe des Erwerbszuschusses.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Business Angels erhalten 15 Prozent ihrer Investitionssumme als steuerfreien Erwerbszuschuss, maximal 100.000 Euro pro Investor und Jahr bei einer Mindestbeteiligung von 10.000 Euro. Je Unternehmen sind bis zu 3 Millionen Euro bezuschussbares Kapital pro Jahr möglich. Beim spaeteren Verkauf gibt es zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veraeusserungsgewinns.
INVEST Zuschuss für Wagniskapital
INVEST bezuschusst Beteiligungen privater Investorinnen und Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Der Erwerbszuschuss beträgt 15 Prozent des Ausgabepreises der Anteile, pro Investor sind höchstens 100.000 Euro Zuschuss im Jahr möglich, je Einzelinvestment maximal 50.000 Euro bei 333.333,33 Euro Beteiligungssumme. Die Mindestbeteiligung liegt bei 10.000 Euro, die Anteile müssen mindestens drei Jahre gehalten werden. Beim Verkauf nach Ablauf der Haltefrist gibt es zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veraeusserungsgewinns, begrenzt auf die Höhe des Erwerbszuschusses. Das Unternehmen laesst sich zuerst als förderfähig bestätigen, der Investor beantragt danach vor Vertragsunterzeichnung.
ISB Mittelstandskredit
Zinsverbilligtes Darlehen der ISB für Investitionen bis 5 Mio. Euro und Betriebsmittel bis 2 Mio. Euro. Finanziert werden auch Unternehmenskaeufe und taetige Beteiligungen, die Refinanzierung abgeschlossener Vorhaben ist ausgeschlossen. Gründer, junge Unternehmen und Vorhaben in Regionalfördergebieten erhalten guenstigere Konditionen. Laufzeiten von 2 bis 20 Jahren mit bis zu drei tilgungsfreien Jahren sind möglich, optional gibt es eine 50-prozentige Haftungsfreistellung bis maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit mindestens zwei vollständigen Jahresabschlüssen. Der Antrag läuft über die Hausbank.
ISB Mittelstandskredit und ISB Mittelstandskredit mit Haftungsfreistellung (Programme 665, 667)
Zinsverbilligter Investitionskredit für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Gründer in Rheinland-Pfalz. Investitionen sind bis 5 Millionen Euro finanzierbar, Betriebsmittel bis 2 Millionen Euro, die Variante mit Haftungsfreistellung ist auf 800.000 Euro begrenzt. Laufzeit bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Inklusionsbetriebe
Förderung von Neugründung oder Erweiterung von Inklusionsbetrieben, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen. Gefördert werden Investitionskosten für die Arbeitsplatzausstattung, ein Personalkostenzuschuss von maximal 35 Prozent des Arbeitgeberbruttolohns sowie eine Pauschale für besonderen Aufwand.
InnoFinTech
Zuschuss von bis zu 200.000 Euro je Startup und bis zu 90 Prozent der anrechenbaren Kosten für innovative Geschäftsideen aus den Bereichen FinTech und InsurTech. Förderfähig sind alle Ausgaben rund um Gründung und Entwicklung, etwa Personal, Material, Infrastruktur und Marketing.
InnoFinTech
Zuschuss von bis zu 200.000 Euro je Start-up und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für FinTech-, InsurTech- und verwandte Gründungen im Finanzsektor. Das Unternehmen muss juenger als drei Jahre sein und seinen Sitz in Hamburg haben. Gefördert werden Kosten der Gründung und Entwicklung, darunter Personal, Material, Infrastruktur und Marketing. Voraussetzung ist ein innovatives Geschäftskonzept mit realistischer wirtschaftlicher Tragfähigkeit und ein unternehmerisch fähiges Team.
InnoFounder
Zuschuss für innovative, insbesondere digitale Gründungsvorhaben aus allen Branchen mit skalierbarem Geschäftsmodell. Gefördert werden der Lebensunterhalt der Gründenden und gründungsbezogene Ausgaben mit einem Pauschalzuschuss von 2.500 Euro je Person und Monat bei Vollzeittätigkeit. Maximal 75.000 Euro bei Teams und 45.000 Euro bei Einzelgründungen, Laufzeit bis 18 Monate.
InnoFounder
Hamburgs personenbezogenes Gründerstipendium zahlt 2.500 Euro pro Person und Monat bei Vollzeittätigkeit über höchstens 18 Monate. Je Gründungsvorhaben sind bis zu 75.000 Euro möglich (Teams von bis zu drei Personen), für Einzelgründende bis zu 45.000 Euro. Gefördert werden innovative digitale Geschäftsmodelle mit mittlerem bis hohem Innovationsgrad. Die Gründung darf höchstens ein Jahr zurückliegen, die Geschäftstätigkeit muss überwiegend in Hamburg stattfinden. Der Vergabeausschuss tagt etwa alle acht Wochen, der Prozess dauert rund zwölf Wochen.
InnoFounder Hamburg
Personenbezogener Pauschalzuschuss von 2.500 Euro pro Monat und Person bei Vollzeittätigkeit für bis zu 18 Monate. Teams mit bis zu drei Personen erhalten maximal 75.000 Euro, Einzelgründerinnen und Einzelgründer maximal 45.000 Euro. Gefördert werden Lebensunterhalt und alle direkt mit dem Start des Unternehmens verbundenen Kosten.
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