Förderprogramme für Gründung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Gründung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
458 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
coparion
coparion ist ein Venture-Capital-Fonds mit 275 Millionen Euro Volumen für Startups und Unternehmen in der frühen Wachstumsphase. Investiert werden 0,5 bis 8 Millionen Euro pro Finanzierungsrunde und bis zu 15 Millionen Euro pro Unternehmen über mehrere Runden. coparion investiert ausschließlich gemeinsam mit privaten Co-Investoren, die den gleichen Betrag zu identischen wirtschaftlichen Bedingungen einbringen (pari passu). Finanziert wird der Fonds vom ERP-Sondervermögen, von KfW Capital und der Europäischen Investitionsbank. Voraussetzung sind erste nachweisbare Markterfolge wie Umsatz, wichtige Kunden oder ein erfolgreicher Produktstart.
High-Tech Gründerfonds (HTGF)
Der High-Tech Gründerfonds ist eine Multi-Stage-Venture-Capital-Plattform für technologieorientierte Gründungen mit einem Fondsvolumen von mehr als 3 Milliarden Euro. Das Erstinvestment liegt im Schwerpunkt bei 800.000 Euro und mehr in der Pre-Seed- und Seed-Phase, über Folgerunden können bis zu 30 Millionen Euro pro Portfoliounternehmen bereitgestellt werden. Investiert wird in Digital Tech, Industrial, Climate und Deep Tech sowie Life Sciences und Chemie. Bewerben können sich Unternehmen, die höchstens drei Jahre alt sind und ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben.
Mikromezzaninfonds Deutschland
Der Mikromezzaninfonds Deutschland stellt kleinen Unternehmen und Gründungen wirtschaftliches Eigenkapital in Form einer stillen Beteiligung zur Verfuegung, ohne dass Sicherheiten oder Mitspracherechte noetig sind. Die Beteiligung beträgt maximal 100.000 Euro, für besondere Zielgruppen maximal 150.000 Euro. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, getilgt wird ab dem siebten Jahr in drei gleichen Jahresraten. Die ergebnisunabhängige Vergütung liegt bei 11 Prozent pro Jahr, durch einen Zinszuschuss von 3 Prozent ergeben sich 8 Prozent Nettokosten, dazu kommen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5 Prozent und eine variable Gewinnbeteiligung von maximal 2 Prozent pro Jahr. Vergeben wird über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder.
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)
Zuschuss zum Beraterhonorar für kleine und mittlere Unternehmen und Angehoerige der Freien Berufe, ausdrücklich auch für Jungunternehmen. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro. Für Betriebsstätten im Gebiet der neuen Bundesländer einschließlich der Regionen Lueneburg und Trier, aber ohne Berlin und die Region Leipzig, beträgt der Zuschuss 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2.800 Euro. Für die alten Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig, aber ohne Lueneburg und Trier, sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Pro Jahr sind zwei Beratungen förderfähig, insgesamt höchstens fuenf innerhalb der Richtliniendauer. Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe ohne Rechtsanspruch.
INVEST Zuschuss für Wagniskapital
INVEST bezuschusst Beteiligungen privater Investorinnen und Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Der Erwerbszuschuss beträgt 15 Prozent des Ausgabepreises der Anteile, pro Investor sind höchstens 100.000 Euro Zuschuss im Jahr möglich, je Einzelinvestment maximal 50.000 Euro bei 333.333,33 Euro Beteiligungssumme. Die Mindestbeteiligung liegt bei 10.000 Euro, die Anteile müssen mindestens drei Jahre gehalten werden. Beim Verkauf nach Ablauf der Haltefrist gibt es zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veraeusserungsgewinns, begrenzt auf die Höhe des Erwerbszuschusses. Das Unternehmen laesst sich zuerst als förderfähig bestätigen, der Investor beantragt danach vor Vertragsunterzeichnung.
exist Modellprojekte (früher EXIST-Potentiale)
Die exist Modellprojekte fördern wissenschaftsbasierte Gründungen über spezialisierte Programme, die neue Zielgruppen und Themenfelder erschließen. Adressiert werden unter anderem KI-Startups in Schwerpunktregionen, internationale und zugewanderte Gründerinnen und Gründer, Gründungstalente aus Afrika, Wissenschaftlerinnen und Studentinnen sowie Startups mit Nachhaltigkeitstechnologien. Zu den aktuellen Modellprojekten zählen The Migrant Accelerator, Startup Labor Schwedt, Chemstars, StArfrica, WES+ sowie die KI-Modellprojekte K.I.E.Z., AI Startup Rising und AI + Munich. Förderhöhen und Fristen werden nicht zentral, sondern über die einzelnen Modellprojekte veröffentlicht.
exist Gründungsstipendium (früher EXIST-Gründerstipendium)
Stipendium für Studierende, Absolventinnen, Absolventen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und ausseruniversitaeren Forschungseinrichtungen, die ein innovatives Gründungsvorhaben verfolgen. Die monatlichen Saetze betragen 3.000 Euro für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro bei abgeschlossener Berufsausbildung und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachausgaben von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründer sowie 5.000 Euro Coachingbudget. Gefördert wird 12 Monate, das Team umfasst höchstens drei Personen, davon mindestens eine mit Hochschulabschluss. Der Antrag wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt.
Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Das Einstiegsgeld nach Paragraf 16b SGB II ist ein monatlicher Zuschuss des Jobcenters für Menschen im Grundsicherungsbezug, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Die Höhe legt die Integrationsfachkraft im Einzelfall fest, berücksichtigt werden dabei die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit, die Größe der Bedarfsgemeinschaft und der massgebende Regelbedarf. Gefördert wird höchstens 24 Monate. Der Antrag muss vor der Gründung gestellt werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
EIC Accelerator
Der EIC Accelerator richtet sich an einzelne Start-ups und KMU sowie an kleine Mid-Caps mit bis zu 499 Beschäftigten, die eine risikoreiche Innovation zur Marktreife bringen wollen. Die Zuschusskomponente liegt unter 2,5 Mio. Euro als Pauschalbetrag für Innovationstätigkeiten auf TRL 6 bis 8, die innerhalb von 24 Monaten abzuschließen sind. Zusätzlich sind Eigenkapitalinvestitionen von 1 bis 10 Mio. Euro möglich, im Rahmen von STEP ScaleUp auch mehr. Das Budget 2026 beträgt 220 Mio. Euro für die Challenges und 414 Mio. Euro für den offenen Teil. Die Kurzanträge können laufend eingereicht werden, für Vollanträge gibt es 2026 feste Stichtage.
EXIST Women
EXIST Women begleitet gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen bis zu zehn Monate lang mit Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten. Ein Teil der Teilnehmerinnen kann zusätzlich ein bis zu dreimonatiges Stipendium erhalten, die Kriterien dafuer legen die Hochschulen fest. Die monatliche Stipendienhöhe haengt vom Status ab: 1.000 Euro für Studentinnen, 2.000 Euro mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 Euro für Absolventinnen und 3.000 Euro für Promovierte. Je Kind kommen 150 Euro Kinderzuschlag pro Stipendienmonat hinzu. Das Programm wird durch den ESF Plus kofinanziert.
EXIST-Gründungsstipendium
Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt Teams zwölf Monate lang dabei, eine wissenschaftliche Idee in ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine Gründung zu überführen. Neben dem Stipendium für die Teammitglieder gibt es Sachmittel, bei Einzelgründungen bis zu 10.000 Euro. Das Programm wird vom BMWE getragen und durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Anträge laufen über die betreuende Hochschule oder Forschungseinrichtung.
EXIST-Forschungstransfer
EXIST-Forschungstransfer unterstützt forschungsintensive Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in zwei Phasen. In Förderphase I werden Gehaelter für bis zu vier Vollzeitaequivalente im Projektteam finanziert, davon in der Regel bis zu drei wissenschaftliche und ein betriebswirtschaftliches Vollzeitaequivalent, dazu Sachausgaben von in der Regel bis zu 250.000 Euro. Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu 18 Monate, bei besonders anspruchsvollen Entwicklungsvorhaben bis zu 36 Monate. In Förderphase II können junge technologieorientierte Unternehmen bis zu 180.000 Euro erhalten, bei maximal förderfähigen Gesamtkosten von 240.000 Euro und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent. Das Programm wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Start-up BW International
Start-up BW International unterstützt gegründete Start-ups mit Sitz in Baden-Württemberg beim Schritt ins Ausland. Gefördert werden Delegations- und Markterschließungsreisen, Messebeteiligungen im In- und Ausland, Start-up-Konferenzen und Ökosystemreisen. Bei Messebeteiligungen werden 1.000 bis 2.000 Euro je Messe übernommen, maximal drei Teilnahmen pro Messe. Bei Delegationsreisen ausserhalb Europas kommen zum Teilnahmebeitrag 50 Prozent der Reisekosten bis 2.000 Euro pro Person hinzu, bei Konferenzen und Start-up-Reisen bis zu 50 Prozent der Reisekosten bis 1.000 Euro pro Start-up.
KMU-Beratungsförderung Thüringen
Über die KMU-Beratungsrichtlinie bezuschusst Thüringen Beratungen zu Unternehmenswachstum, Unternehmensnachfolge, Innovationsmanagement, Internationalisierung, Technologiemanagement und Unternehmensstrategie. Digitalisierungs- und Vertriebsthemen lassen sich unter diese Beratungsfelder fassen, gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung einer Website oder Kampagne. Die Beratung muss einen Mindestumfang von sechs Tagwerken zu je acht Stunden haben und durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater oder Beratungsunternehmen erfolgen. Verpflichtend ist zusätzlich die Einbindung einer neutralen Einrichtung zur Qualitätssicherung mit Qualitätssicherungsvertrag.
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW bezuschusst externe Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen und Gründungen in Nordrhein-Westfalen. Der Zuschuss liegt zwischen 50 und 90 Prozent des Tagewerksatzes bei maximal acht Beratertagen, der förderfähige Tagessatz beträgt je nach Beratungsform 510 bis 918 Euro pro Beratertag. In der Regel werden 50 Prozent eines Tagewerksatzes mit maximal 510 Euro je Beratertag gefördert, bei Zirkelberatung bis zu 90 Prozent mit maximal 918 Euro. Beratungen zur Digitalisierung und zum digitalen Vertrieb sind über das Programm abbildbar, gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung.
ego.-KONZEPT Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt fördert mit ego.-KONZEPT Projekte, die Gründungsbereitschaft und Gründungsberatung stärken. Gefördert werden Vorhaben insbesondere im schulischen Bereich, Maßnahmen zur Verbesserung des Gründungsgeschehens an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Angebote für Gründerinnen sowie Vorhaben mit sozialunternehmerischem Ansatz. Die Förderung beträgt bis zu 800.000 Euro als Festbetrag, die verbleibenden Sachkosten werden pauschal mit 40 Prozent abgegolten. Die Antragstellung ist an ein Auswahlverfahren gebunden. Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts, Landeshochschulen und zugelassene Projektträger, nicht einzelne Unternehmen.
Betriebsberatung der Handwerkskammer für München und Oberbayern
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bietet Mitgliedsbetrieben und Existenzgründerinnen und Existenzgründern im Handwerk kostenlose Betriebsberatung an. Beraten wird vor Ort, online oder telefonisch, ergänzt um kostenlose Kurzseminare für Gründende und regelmäßige Sprechtage in 18 Außenstellen. Schwerpunkte sind Existenzgründung, Unternehmensführung, Betriebsnachfolge, Kassenführung und betriebliches Gesundheitsmanagement. Das Angebot wird durch EU-, Bundes- und Landesprogramme finanziert. Ein direkter Zuschuss an den Betrieb wird nicht ausgezahlt.
Betriebsberatung der Handwerkskammer Hamburg
Die Handwerkskammer Hamburg bietet Mitgliedsbetrieben und Existenzgründerinnen und Existenzgründern kostenfreie betriebswirtschaftliche Beratung an. Beraten wird unter anderem zu Betriebserweiterung, Nachfolge, Krisenprävention und organisatorischen Veränderungen. Die Beratung ist vertraulich und wird individuell auf den Betrieb zugeschnitten. Finanziert wird das Angebot auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das zuständige Bundeswirtschaftsministerium. Ein eigener Zuschussbetrag wird nicht ausgezahlt, die Beratungsleistung selbst ist die Förderung.
Beratungsförderung im Handwerk Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert rund 110 Beratungsfachkräfte bei den Handwerkskammern und Innungen. Beraten wird zu Betriebswirtschaft, Digitalisierung und Innovation. Handwerksbetriebe und Gründungswillige erhalten die Beratung über ihre zuständige Kammer oder Innung. Konkrete Fördersätze oder Zuschussbeträge für die Betriebe werden auf der Landesseite nicht ausgewiesen, da das Land die Beratungsstellen und nicht die einzelnen Beratungen finanziert.
EXI-Gründungsgutschein Baden-Württemberg
Die EXI-Gründungsgutscheine ermöglichen geförderte Gründungsberatung und Qualifizierung in Baden-Württemberg. Angeboten wird ein kostenfreies oder kostengünstiges Basispaket, das bei Bedarf um vertiefende Beratung mit reduzierter Eigenbeteiligung ergänzt werden kann. Zum Angebot gehören Einzel- und Gruppenberatungen, Businessplan- und Finanzierungsbegleitung sowie Workshops und Online-Tutorials. Acht Träger decken unterschiedliche Schwerpunkte ab, darunter Handwerk, Digital- und Techgründungen, Gastronomie und grüne Technologien. Finanziert wird das Angebot aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und Landesmitteln.
Beratung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer Baden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch externe Expertinnen und Experten. Unterstützt werden die Entwicklung des Geschäftsmodells und die Ausarbeitung eines detaillierten Businessplans. Die Förderung erfolgt kostengünstig über Gutscheine, die bei den Trägern eingelöst werden. Antragsberechtigt sind Personen, die in Baden-Württemberg eine gewerbliche oder freiberufliche Selbständigkeit aufnehmen wollen, einschließlich Übernahmen, Franchise und wesentlicher Beteiligungen. Die konkreten Beträge stehen bei den Gutscheinträgern.
Beratungen für den Mittelstand Baden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert konzeptionelle Beratung bestehender Unternehmen in wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Problemfeldern. Für Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe werden Kurzberatungen von bis zu zwei Tagewerken bezuschusst. Handwerksbetriebe erhalten bis zu vier Tagewerke überwiegend kostenfreie Beratung durch Kammer- und Innungsberater. Auch Sonderthemen wie Unternehmensnachfolge und Außenwirtschaft sind abgedeckt. Die Abwicklung läuft über die jeweiligen Branchenorganisationen, für die Industrie über das RKW, für den Handel über die Handelsverbände und für das Handwerk über die Handwerkskammern.
ESF Plus - Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase (Sachsen)
Sachsen fördert Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, organisatorischen, sozialen und ökologischen Fragen des Gründungsvorhabens. Bei Neugründungen werden 400 Euro je Tagewerk und maximal fünf Tagewerke gefördert, also bis zu 2.000 Euro. Bei Unternehmensnachfolgen sind es 500 Euro je Tagewerk und maximal zehn Tagewerke, also bis zu 5.000 Euro. Ein Tagewerk umfasst acht Stunden. Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet sein.
Beratungsrichtlinie Thüringen - Intensivberatung
Thüringen fördert die Intensivberatung kleiner und mittlerer Unternehmen durch unabhängige Beraterinnen und Berater mit 50 Prozent der Standardeinheitskosten. Als Standardeinheitskosten gelten 950 Euro je Tagewerk bei maximal 20 Tagewerken. Beratungsthemen sind unter anderem Unternehmenswachstum, Nachfolge, Innovationsmanagement, Internationalisierung, Technologiemanagement und Unternehmensstrategie. Seit 1. Januar 2025 zählt auch die Digitalisierungsberatung zu den förderfähigen Schwerpunkten. Vor Antragstellung ist ein anerkannter Qualitätssicherer einzuschalten.
Mehr zu Gründung
- ThemaFörderung für SelbständigeSelbständige und kleine Betriebe fallen bei vielen Programmen durchs Raster, weil diese auf größere...
- AntragGründung: Antrag stellenWie stelle ich den Antrag und in welcher Reihenfolge?
- Thema und LandGründung in Nordrhein-WestfalenLandesprogramme in Nordrhein-Westfalen und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonZuschussEin Zuschuss ist Geld aus einem Fördertopf, das du nach erfolgreichem Nachweis behalten darfst und nicht...
- RatgeberGründungszuschuss: Voraussetzungen und AblaufAus dem Arbeitslosengeld in die Selbständigkeit. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, deshalb...
- WissenGründungszuschuss, so läuft der AntragAus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Welche...
- ThemaFörderung für DigitalisierungDigitalisierungsprogramme unterstützen Betriebe bei Software, Hardware, Prozessen, IT-Sicherheit und der...
- AntragGründung: VoraussetzungenWer bekommt die Förderung und welche Bedingungen gelten?
- Thema und LandGründung in BayernLandesprogramme in Bayern und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonFörderkreditEin Förderkredit ist ein Darlehen aus öffentlichen Mitteln, das günstiger oder flexibler ist als ein normaler...
Eine Liste zeigt alles zu Gründung. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.