Förderprogramme für Gründung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Gründung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsaufträge an externe Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Vorhaben, die beim Antragsteller zu neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen, mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und höchstens 20.000 Euro. Die förderfähigen Kosten sind auf 40.000 Euro begrenzt, bei Verbundvorhaben erhält der Konsortialführer 5 Prozent Kooperationsbonus. Die Projektlaufzeit beträgt maximal zwölf Monate ab Förderbescheid, der Antrag geht direkt an die ISB. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.
ISB Mittelstandskredit
Zinsverbilligtes Darlehen der ISB für Investitionen bis 5 Mio. Euro und Betriebsmittel bis 2 Mio. Euro. Finanziert werden auch Unternehmenskaeufe und taetige Beteiligungen, die Refinanzierung abgeschlossener Vorhaben ist ausgeschlossen. Gründer, junge Unternehmen und Vorhaben in Regionalfördergebieten erhalten guenstigere Konditionen. Laufzeiten von 2 bis 20 Jahren mit bis zu drei tilgungsfreien Jahren sind möglich, optional gibt es eine 50-prozentige Haftungsfreistellung bis maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit mindestens zwei vollständigen Jahresabschlüssen. Der Antrag läuft über die Hausbank.
Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz
Zuschuss zu Beratungskosten für KMU, Gründungswillige und Nachfolger in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 500 Euro pro Tagewerk mit mindestens acht Beratungsstunden inklusive Vor- und Nachbereitung, Bericht und Fahrzeit. Insgesamt sind 20 Tagewerke je Unternehmen in vier Kalenderjahren möglich, für Existenzgründung und Übernahme bis zu fuenf Tagewerke, für Produkt- und Kommunikationsdesign bis zu drei. Beratungsfelder sind unter anderem Unternehmensführung und Strategie, Digitalisierung und KI, Wissens- und Technologietransfer, Gründungsvorbereitung und Nachfolge. Das Programm loest seit dem 16.12.2025 die früheren Programme 134, 136 und 138 ab, der Antrag muss vor Beauftragung des Beraters bei der ISB eingehen.
Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz
Gründungsprämie des Landes Rheinland-Pfalz für Personen, die nach einer Aufstiegsfortbildung erstmals ein Unternehmen gründen. Voraussetzung ist ein Fortbildungsabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7, etwa Meister, geprüfter Fachkaufmann oder geprüfter Betriebswirt, dessen Prüfung höchstens zehn Jahre zurückliegt. Gefördert werden erstmalige Vollgründung, erstmalige Übernahme, erstmaliger Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von über 25 Prozent, der schrittweise Aufbau einer Selbständigkeit neben der Beschäftigung und die erste Nebenerwerbsgründung. Der Antrag ist innerhalb von zwölf Monaten nach Gründung bei der zuständigen Kammer zu stellen. Wird der Betrieb weniger als zwei Jahre geführt, ist der Bonus vollständig zurückzuzahlen. Einen Betrag nennt die Ministeriumsseite nicht.
Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz
Prämie des Landes Rheinland-Pfalz für eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung im gewerblichen, kaufmaennischen oder landwirtschaftlichen Bereich. Der Bonus beträgt seit dem 01.01.2020 2.000 Euro und setzt einen Abschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7 voraus. Für in Rheinland-Pfalz abgelegte Prüfungen sind Beschäftigung oder Meldeadresse im Land zum Zeitpunkt der Zeugniserteilung noetig, der Antrag ist innerhalb von vier Monaten zu stellen. Bei Prüfungen in anderen Bundesländern beträgt die Frist zwölf Monate. Antragstelle ist die zuständige Handwerkskammer, IHK oder Landwirtschaftskammer.
startup innovativ Rheinland-Pfalz
Zuschuss für wissensbasierte und innovative Gründungen in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden Machbarkeitsstudien, Personalkosten, Prototypenentwicklung und deren Erprobung, Markteinführung, Maschinen und Ausstattung, Patentanmeldungen, Qualitätsmanagementsysteme, Beratungsleistungen und Mitarbeiterqualifizierung. Pro Projekt sind 10.000 bis 100.000 Euro möglich, bis zu 75 Prozent der förderbaren Kosten. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Rheinland-Pfalz haben und darf höchstens drei Jahre alt sein oder innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung gegründet werden. Ein Beirat prüft vor, eine fuenfkoepfige unabhängige Jury entscheidet, die Aufrufe erscheinen jährlich.
Start.in.RLP Gründungsstipendium
Gründungsstipendium des Landes Rheinland-Pfalz mit 1.000 Euro pro Monat für ein Jahr, verbunden mit intensivem Coaching und Anbindung an ein Gründernetzwerk. Antragsberechtigt sind gewerbliche Gründerinnen und Gründer ab 18 Jahren mit Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz, die nicht anderweitig unternehmerisch taetig sind. Das Stipendium ist nicht parallel zu Sozialleistungen oder anderer Grundsicherung beziehbar, bezahlte Nebentätigkeit ist auf 20 Wochenstunden begrenzt. Vorrang haben Vorhaben mit Innovationspotenzial, Wachstumsorientierung und Beschäftigungseffekten. Der Zugang läuft über akkreditierte Netzwerkpartner, die Bewerbungsrunde 2026 ist geschlossen, ein neuer Aufruf für 2027 ist ab Anfang Dezember 2026 angekuendigt.
RKW Hessen Gründungsberatung
Geförderte Einzelberatung für Gründungswillige und Start-ups in Hessen vor der Gründung oder Übernahme. Beratungsthemen sind Geschäftsplanung, Marketing und Vertrieb, betriebswirtschaftliche Fragen und die Vorbereitung von Finanzierungsgespraechen. Das Tageshonorar beträgt 720 Euro zuzueglich Umsatzsteuer, davon werden bis zu 75 Prozent beziehungsweise 540 Euro pro Tag bezuschusst. Förderfähig sind 5 bis 15 Beratungstage, fuenf Tage kosten damit statt 3.600 Euro nur 900 Euro Eigenanteil. Anträge sind laufend möglich, der Berater muss beim RKW gelistet sein.
Hessen Ideen Wettbewerb
Ideenwettbewerb für Gründungsvorhaben aus hessischen Hochschulen. Der erste Platz erhält 10.000 Euro, der zweite 7.500 Euro und der dritte 5.000 Euro, dazu kommen ein KI-Sonderpreis von hessian.AI über 5.000 Euro und ein Publikumspreis. Teilnehmen können Studierende, Mitarbeitende, Professorinnen und Professoren sowie Alumni mit einem Abschluss der letzten fuenf Jahre. Eine Kapitalgesellschaft darf noch nicht gegründet und die Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen sein, Stichtag der letzten Runde war der 02.04.2026. Eine direkte Bewerbung ist nicht möglich, die Nominierung erfolgt über die Gründungsberatung der eigenen Hochschule.
Beteiligungen der BM H für hessische Unternehmen
Stille und offene Beteiligungen zur Stärkung von Eigenkapital und Bonität hessischer Unternehmen. Zur Verfuegung stehen mehrere Fonds, darunter TFH III, Hessen Kapital I bis III sowie Speziallinien für Wachstum und Innovation, Handwerk und Mikromezzanin. Angesprochen sind Gründer und Start-ups, KMU, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit Sitz in Hessen. Voraussetzung ist ein vollständiger Businessplan und eine gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens, Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Mindest- und Höchstbeträge nennt die Übersichtsseite nicht.
HessenFonds Innovationskredit
Darlehen für innovative oder schnell wachsende Unternehmen und Gründer in Hessen. Finanziert werden materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel, Digitalisierungsvorhaben und Betriebsübernahmen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Kreditbetrag liegt zwischen 100.000 Euro und 10 Mio. Euro, der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest und wird um einen Basisabschlag von 1,00 Prozent pro Jahr sowie mögliche Bonusabschlaege verbilligt. Die Hausbank erhält eine Haftungsfreistellung von 70 Prozent. Mindestens ein definiertes Innovationskriterium muss erfuellt sein, der Antrag läuft über die Hausbank.
Kapital für Kleinunternehmen
Darlehen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur und Liquidität kleiner gewerblicher Unternehmen und Freiberufler in Hessen. Die Mittel sind flexibel einsetzbar, etwa als Liquiditätsreserve, zur Auftragsvorfinanzierung oder für Betriebsmittel und Investitionen. Der Kreditbetrag liegt zwischen 25.000 und 150.000 Euro bei sieben Jahren Laufzeit mit einem tilgungsfreien Jahr. Existenzgründer sind ausgeschlossen, ausser bei einer Nachfolge, wenn das übernommene Unternehmen mindestens drei Jahre besteht. Der Zinssatz beträgt zum 01.08.2026 7,62 Prozent pro Jahr, der Antrag läuft über die Hausbank mit mindestens 50 Prozent Eigenanteil der Bank.
Hessen-MikroCrowd
Kombination aus Crowdfunding und Mikrokredit für Gründungen, Übernahmen, Wachstumsmaßnahmen innerhalb von fuenf Jahren und Betriebsverlagerungen nach Hessen. Voraussetzung ist eine Crowdfunding-Kampagne auf Startnext mit mindestens 5.000 Euro eingesammeltem Kapital. Das Darlehen liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro bei 5,25 Prozent Zinsen pro Jahr, sieben Jahren Laufzeit und zwölf tilgungsfreien Monaten. Zusätzlich ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 1.000 Euro möglich, bankübliche Sicherheiten sind nicht noetig. Der Antrag geht direkt an die WIBank, spätestens fuenf Tage vor Ende der Funding-Phase.
Hessen-Mikrodarlehen
Kleindarlehen für Existenzgründung, Betriebsübernahme, Wachstumsmaßnahmen innerhalb von fuenf Jahren nach Aufnahme der Selbständigkeit und Betriebsverlagerungen nach Hessen. Der Betrag liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro, der Zinssatz beträgt 5,75 Prozent pro Jahr bei sieben Jahren Laufzeit mit zwölf tilgungsfreien Monaten. Bankübliche Sicherheiten sind nicht erforderlich, es fallen keine Gebühren oder Provisionen an. Voraussetzung sind kaufmaennische und fachliche Qualifikation, ein tragfähiger Businessplan sowie eine saubere SCHUFA ohne Insolvenzverfahren. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, begleitet von einem Kooperationspartner wie IHK, Handwerkskammer oder Wirtschaftsförderung.
HessenFonds GuW (ERP)
Darlehen für transformative Vorhaben hessischer Betriebe, etwa Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Digitalisierung, Resilienz, demografischer Wandel und Strukturwandel. Gefördert werden auch Unternehmen mit zukunftsweisenden Technologie-, Produkt- oder Geschäftsinnovationen. Der Kreditbetrag liegt zwischen 100.000 und 1 Mio. Euro pro Vorhaben, die Zinsverbilligung beträgt bis zu 2 Prozent pro Jahr. Laufzeiten von 2, 5, 10 oder 20 Jahren sind möglich. Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Freiberufler, KMU sowie Genossenschaften und gewinnorientierte Sozialunternehmen, der Antrag läuft zwingend über die Hausbank.
GuW Hessen (ERP)
Zinsguenstiges Darlehen für Gründung und Wachstum in Hessen. Finanziert werden Investitionen wie Maschinen, Immobilien, Fahrzeuge und Software sowie Betriebsmittel, Personalkosten und Marketing, bis zu 1 Mio. Euro pro Vorhaben. Antragsberechtigt sind Existenzgründende, Freiberufler und KMU nach EU-Definition, auch Nebenerwerbsgründungen, Genossenschaften und gewinnorientierte Sozialunternehmen. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit von bis zu 10 Jahren fest, Laufzeiten von 2, 5, 10 oder 20 Jahren sind möglich. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn über die Hausbank gestellt werden, direkte Anträge bei der WIBank werden abgelehnt.
Start-up BW Elevator Pitch
Landesweiter Pitch-Wettbewerb des Wirtschaftsministeriums, bei dem Gründungsteams ihre Geschäftsidee in drei Minuten vor Jury und Publikum vorstellen. Teilnehmen können Personen in der Vorgründungsphase und Unternehmen bis fuenf Jahre nach Gründung, ein Businessplan ist nicht erforderlich. Der Wettbewerb läuft über regionale Vorentscheide und Special Cups bis zum Landesfinale. Das Finale der Runde 2025/2026 fand am 16.07.2026 in Freiburg statt, der Female Founders Cup 2026 ist für den 19.11.2026 angesetzt. Preisgelder nennt die Programmseite nicht.
Landespreis für junge Unternehmen Baden-Württemberg
Wettbewerb für junge Unternehmen in Baden-Württemberg mit einem Gesamtpreisgeld von 90.000 Euro. Der erste Platz erhält 40.000 Euro, der zweite 30.000 Euro und der dritte 20.000 Euro. Die Jury bewertet Leistungsstärke, Modernität und Kreativität sowie soziales und ökologisches Engagement. Die Bewerbungsphase der laufenden Runde ist geschlossen, Details veröffentlicht die L-Bank unter landespreis-bw.de. Die Angaben stammen aus der 15. Ausgabe des Wettbewerbs.
Junge Innovatoren
Förderung von Gründungsvorbereitungen aus Hochschulen, aussseruniversitaeren Forschungseinrichtungen und Akademien in Baden-Württemberg. Gefördert werden Vorhaben, die auf einer eigenen Erfindung, selbst entwickelter Software oder eigenem technologischem Know-how beruhen. Die Einreichfrist der 45. Fördertranche lief am 05.05.2026 ab, die nächste Tranche wird für Anfang 2027 erwartet, das Programm wird derzeit evaluiert. Die Antragstellung erfolgt mit dem offiziellen Formular nach der jeweils gültigen Förderrichtlinie. Konkrete Förderbeträge nennt die Programmseite nicht.
Beteiligungsfinanzierung Baden-Württemberg (MBG)
Stille Beteiligungen der MBG Baden-Württemberg zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von Gründungen und mittelständischen Unternehmen. Mitfinanziert werden gründungsbedingte Kosten, Investitionsbedarf, Betriebsmittel und konkrete Vorhaben wie Bau, Maschinen oder Innovationen. Für Existenzgründungen sind bis zu 250.000 Euro möglich, für Unternehmensnachfolgen bis zu 750.000 Euro und für bestehende Betriebe bis zu 1 Mio. Euro bei zehnjähriger Laufzeit. Die unternehmerische Führung bleibt beim Beteiligungsnehmer.
Bürgschaftsprogramme für Gründung und Nachfolge Baden-Württemberg
Bürgschaften für die Finanzierung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Baden-Württemberg sowie für Investitionen bestehender Betriebe in Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Neuerrichtung. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition. Die Förderung erfolgt nicht als Zuschuss, sondern über die Übernahme von Kreditrisiken. Ansprechpartner sind die L-Bank für bestehende Vorhaben und die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Konkrete Höchstbeträge nennt die Programmseite nicht.
EXI-Gründungsgutschein
Geförderte Beratung für Gründungswillige in der Vorgründungsphase in Baden-Württemberg. Das Angebot umfasst Einzel- und Gruppenberatungen, Workshops und Online-Tutorials sowie Unterstützung bei Businessplan und Finanzierung. Eine mehrstuendige Erstberatung ist in der Regel kostenfrei, bei mehrtaegigen Beratungen fällt ein Eigenanteil unter den üblichen Tagessaetzen an. Regionale Angebote richten sich gezielt an Frauen, arbeitslose Personen und Menschen mit Migrationshintergrund. Finanziert wird das Programm aus dem ESF Plus und Landesmitteln, feste Fördersaetze nennt die Seite nicht.
Innovationsgutschein Mittelstand trifft Start-ups
Variante des Innovationsgutscheins für mittelständische Unternehmen, die bei einem Innovationsvorhaben mit einem Start-up kooperieren. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro. Für diese Variante gelten erweiterte Größengrenzen von bis zu 250 Beschäftigten und 50 Mio. Euro Vorjahresumsatz. Antragstellung über das Förderportal der L-Bank vor Vorhabensbeginn.
Innovationsgutschein Start-up BW
Variante des Innovationsgutscheins für Start-ups, die höchstens fuenf Jahre nach Gründung sind. Auch die Vorgründungsphase ist förderfähig, was das Programm für Gründungsteams vor der Anmeldung interessant macht. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro, und deckt wissenschaftliche Tätigkeiten sowie Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen externer Einrichtungen. Der Antrag läuft über das Förderportal der L-Bank, das Vorhaben darf vorher nicht begonnen werden.
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