Förderprogramme für Gründung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Gründung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken
Klassische Ausfallbürgschaft der regionalen Bürgschaftsbanken für Unternehmen, denen bankübliche Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank beantragt und deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab, die Bürgschaftshöhe reicht bis 2 Millionen Euro. Verbuergt werden Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Kredite für Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen. Jedes Bundesland hat eine eigene Bürgschaftsbank, die Konditionen sind weitgehend vergleichbar.
Bürgschaft ohne Bank (BoB) der Bürgschaftsbanken
Ausfallbürgschaft, die Unternehmen direkt bei der Bürgschaftsbank beantragen können, bevor sie mit einer Hausbank sprechen. Mit der verbindlichen Bürgschaftszusage in der Hand verbessern sich die Chancen in den Kreditverhandlungen deutlich. Verbuergt werden Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen und ausdrücklich auch Betriebsmittelfinanzierungen. Die Bürgschaft deckt maximal 80 Prozent des Kreditbetrags bei einer Bürgschaftshöhe bis 250.000 Euro. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen laenger.
Mikrokreditfonds Deutschland
Kleinkredit für natürliche Personen und kleine sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Fremdkapitalbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können und bei Banken schwer an Kredite kommen. Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen, in immaterielle Anlagegueter und in Betriebskapital. Die Kredithöhe reicht von 1.000 bis 25.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren. Der Zinssatz beträgt 8,1 Prozent. Die Antragstellung erfolgt nicht über eine Hausbank, sondern direkt bei einem der teilnehmenden Mikrofinanzinstitute.
Mikromezzaninfonds Deutschland
Stille Beteiligung zur Stärkung der Eigenkapitalbasis kleiner und junger Unternehmen ohne Abgabe von Stimmrechten. Finanziert werden Existenzgründung, Investitionen, Betriebsmittel und die Finanzierung einer Unternehmensnachfolge. Die Beteiligung beträgt bis zu 100.000 Euro, für besondere Zielgruppen bis zu 150.000 Euro. Zu den besonderen Zielgruppen zählen Unternehmensleitungen mit Migrationshintergrund, Frauenbeteiligung in der Unternehmensleitung, Gründungen aus Arbeitslosigkeit sowie ökologisch nachhaltige und gemeinwohlorientierte Unternehmen. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, die Vergueting liegt bei 8 Prozent pro Jahr zuzueglich einer möglichen Gewinnbeteiligung von maximal 2 Prozent.
Binnenmarktprogramm (Single Market Programme)
Das Binnenmarktprogramm ist für 2021 bis 2027 mit 4,208 Milliarden Euro ausgestattet, hinzu kommen rund 2 Milliarden Euro aus dem KMU-Fenster von InvestEU. Es stärkt die Steuerung des Binnenmarkts und die Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen. Die fuenf Säulen sind Marktueberwachung, KMU-Förderung als Nachfolge von COSME, Normung, Verbraucherschutz und die Lebensmittelkette, dazu kommt die europäische Statistik unter Eurostat. Der Zugang für Unternehmen läuft häufig über das Enterprise Europe Network und über Aufrufe der EISMEA.
EIB-Globaldarlehen für KMU und Mid-Caps
Für kleinere Vorhaben leitet die EIB Mittel über Partnerbanken und Förderinstitute weiter. Über diese durchgeleiteten Darlehen erhalten kleine und mittlere Unternehmen sowie Mid-Caps Beträge von bis zu 12,5 Millionen Euro zu verbesserten Konditionen. Der Antrag läuft nicht bei der EIB, sondern bei der jeweiligen Hausbank oder Förderbank, die den EIB-Vorteil an das Unternehmen weitergibt. Ergänzend gibt es Mikrokredite und technische Hilfe für Personen ohne Zugang zum regulaeren Bankensystem.
InvestEU
InvestEU buendelt die EU-Finanzierungsinstrumente unter einer Haushaltsgarantie von 26,2 Milliarden Euro und soll damit mindestens 372 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen im Zeitraum 2021 bis 2027 ausloesen. Schwerpunkte sind grüner Wandel, Digitalisierung, Innovation, soziale Investitionen und Kompetenzen sowie die Umsetzung von REPowerEU. Unternehmen bewerben sich nicht bei der Kommission, sondern bei Durchführungspartnern wie der EIB-Gruppe oder nationalen Förderbanken, die durch die Garantie abgesichert sind. Ergänzend beraten der InvestEU Advisory Hub und das InvestEU Portal Projektträger.
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT) und seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften
Das EIT ist Teil der dritten Säule von Horizont Europa und verfuegt für 2021 bis 2027 über rund 3 Milliarden Euro. Es finanziert zehn Wissens- und Innovationsgemeinschaften, darunter Climate-KIC, EIT Digital, InnoEnergy, EIT Health, EIT RawMaterials, EIT Food, EIT Manufacturing, EIT Urban Mobility, EIT Culture and Creativity sowie EIT Water. Diese Gemeinschaften vergeben eigene Ausschreibungen für Innovationsprojekte, Gründungsprogramme und Bildungsangebote. Der Zugang läuft nicht über die Kommission, sondern direkt über die jeweilige KIC.
EIC Accelerator
Der EIC Accelerator finanziert einzelne Start-ups und KMU beim Sprung von der Entwicklung in die Marktskalierung. Der Zuschussanteil liegt unter 2,5 Millionen Euro, ergänzend ist eine Eigenkapitalbeteiligung von 1 bis 10 Millionen Euro über den EIC-Fonds möglich. Antragsberechtigt sind auch kleine Mid-Caps mit bis zu 499 Beschäftigten sowie natürliche Personen, die ein KMU gründen wollen. Das Verfahren läuft dreistufig über Kurzantrag, Vollantrag und Jury-Interview mit festen Stichtagen.
EIC Transition
EIC Transition schließt die Luecke zwischen Laborergebnis und marktreifer Technologie. Gefördert werden Vorhaben, die auf einem abgeschlossenen Proof of Concept (TRL 3) oder einer im Labor validierten Technologie (TRL 4) aufsetzen, mit bis zu 2,5 Millionen Euro als reinem Zuschuss ohne Eigenanteil, ergänzt um Booster-Zuschüsse bis 50.000 Euro. Für 2026 stehen 100 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt sind einzelne KMU, Start-ups, Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie Konsortien aus zwei bis fuenf Partnern.
ERC Proof of Concept Grant
Der Proof of Concept Grant hilft, Ergebnisse aus einem laufenden oder kuerzlich beendeten ERC-Projekt in Richtung Anwendung und Markt zu bringen. Gefördert wird eine Pauschale von 150.000 Euro für 18 Monate, etwa für Machbarkeitsprüfungen, Marktanalysen, Schutzrechte oder Verwertungsstrategien. Antragsberechtigt sind ausschließlich Principal Investigators eines ERC-Grants. Pro Aufruf ist ein Antrag möglich, pro Hauptprojekt höchstens drei Proof-of-Concept-Förderungen, bei Synergy Grants sechs.
Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz (Existenzgründung nach Fortbildung)
Der Aufstiegsbonus II belohnt in Rheinland-Pfalz den Schritt in die Selbstständigkeit nach einer beruflichen Aufstiegsfortbildung. Voraussetzung ist ein Kammerabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7, etwa Meisterin, geprüfter Fachwirt oder Betriebswirtin, der nicht laenger als zehn Jahre zurückliegt. Gefördert werden die erstmalige Existenzgründung, die Übernahme eines bestehenden Betriebs, der Erwerb einer taetigen Beteiligung von mehr als 25 Prozent sowie der schrittweise oder nebenberufliche Einstieg in die Selbstständigkeit. Der Antrag ist bis zu zwölf Monate nach der Gründung bei der zuständigen Kammer möglich.
Einstiegsgeld bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Tätigkeit aufnehmen. Es soll die Huerde beim Übergang aus dem Leistungsbezug in Arbeit senken und wird laengstens 24 Monate gezahlt. Die Höhe richtet sich nach der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Es wird auch weitergezahlt, wenn die Hilfebedürftigkeit durch die neue Tätigkeit entfällt. Die Bewilligung liegt im Ermessen des Jobcenters.
Steuerfreie Privatnutzung des betrieblichen Fahrrads durch Selbständige (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 6 EStG)
Für Selbständige, Freiberufler und Unternehmer gilt: Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug im Sinne des Satzes 2 ist, bleibt ausser Ansatz. Es entsteht also keine zu versteuernde Nutzungsentnahme. Die Anschaffungs- oder Leasingkosten bleiben als Betriebsausgaben abziehbar. Die Regelung ist befristet: Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 6 EStG ist nach Paragraf 52 Absatz 12 EStG bis zum 31. Dezember 2030 anzuwenden.
Saarland Offensive für Gründung (SOG)
Regionales Netzwerk aller in der Gründungsförderung aktiven Stellen im Saarland mit dem Ziel, Huerden abzubauen und zur Selbständigkeit zu ermutigen. Beteiligt sind das Wirtschaftsministerium, die Handwerkskammer des Saarlandes, die IHK Saarland, die Bundesagentur für Arbeit, die regionalen Wirtschaftsförderungen und die Steuerberaterkammer. Gründerinnen und Gründer erhalten Orientierung, Beratung und Vermittlung zu passenden Förderprogrammen. Eigene Förderbeträge vergibt das Netzwerk nicht, die Beratung ist der Kern des Angebots.
Beteiligungen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft Saarland (KBG)
Stille und offene Beteiligungen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen im Saarland. Neben der KBG gibt es die Sparkassen/SIKB-Beteiligungsgesellschaft und die MI Mittelstands-Invest gemeinsam mit Volks- und Raiffeisenbanken. Die Laufzeiten reichen bis zu zehn Jahre, der Verwendungszweck ist breit gefasst von innovativen Projekten über Investitionsfinanzierungen bis zu Betriebsmitteln. Konkrete Mindest- und Höchstbeträge stehen in den jeweiligen Merkblaettern und nicht auf der Übersichtsseite.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland
Ausfallbürgschaften für Kredite kleiner und mittlerer Unternehmen im Saarland, mit einer Quote von bis zu 80 Prozent. Abgesichert werden Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierungen, außerdem gibt es Beteiligungsgarantien von bis zu 70 Prozent für stille Beteiligungen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft. Für Existenzgründungen ohne Bankverbindung besteht das Angebot Bürgschaft ohne Bank, bei dem die Bürgschaftsbank die Bankanbindung herstellt. Ergänzend gibt es eine Leasing-Bürgschaft. Konkrete Höchstbeträge nennt die Übersichtsseite nicht.
Wagniskapital der Saarlaendischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft
Beteiligungskapital für junge Technologieunternehmen und innovative Betriebe im Saarland. Die SWG stellt je Unternehmen bis zu 2 Mio. Euro bereit, die vorrangig der Finanzierung von Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte dienen. Möglich sind offene Beteiligungen und stille Beteiligungen, gerade dort, wo klassische Kreditfinanzierung ausfällt. Ergänzend gibt es die Saarup-Venture GmbH und den EFRE Beteiligungsfonds Saarland.
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) Saarland
Zinsguenstiges Darlehen für Gründer und Festiger in den ersten fuenf Jahren sowie für Freiberufler und kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen im Saarland. Finanziert werden alle mittel- und langfristig zu finanzierenden Investitionen, Unternehmenskaeufe und taetige Beteiligungen sowie Betriebsmittel und Warenlager. Pro Vorhaben sind bis zu 2,5 Mio. Euro möglich, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent, Laufzeiten bis 20 Jahre mit maximal drei tilgungsfreien Anlaufjahren und bis zu zehn Jahren Zinsbindung. Der Investitionsort muss im Saarland liegen.
Gründerinnenpreis Rheinland-Pfalz
Landespreis für Gründerinnen in Rheinland-Pfalz, hervorgegangen aus dem früheren Unternehmerinnenpreis und heute auf Gründerinnen ausgerichtet. Der Preis wird über das Gründerportal des Landes ausgeschrieben. Preisgelder und Bewerbungsfristen sind auf der Übersichtsseite nicht angegeben. Details veröffentlicht das Ministerium in der jeweiligen Ausschreibung.
Pioniergeist Gründerwettbewerb Rheinland-Pfalz
Gründerwettbewerb für Personen, die im vergangenen oder laufenden Jahr in Rheinland-Pfalz ein Unternehmen gegründet haben. Der Wettbewerb wird über das Gründerportal des Landes beworben und richtet sich an junge Unternehmen unabhängig von der Branche. Konkrete Preisgelder und Einreichfristen nennt das Landesportal nicht. Details veröffentlicht der Wettbewerb auf der eigenen Seite.
Innovationspreis Rheinland-Pfalz
Jährlicher Innovationspreis des Landes Rheinland-Pfalz für kleine und mittlere Unternehmen mit innovativen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren. Das Gründerportal des Landes weist ein Gesamtpreisgeld von 40.000 Euro aus. Vergeben wird der Preis in den Kategorien Unternehmen und Handwerk sowie mit einem wechselnden Sonderpreis, 2026 zu Robotik und Automatisierung. Der Preis wird vom Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den Kammerorganisationen ausgelobt und ging 2026 in die 38. Runde. Die Ausschreibung erfolgt jährlich, konkrete Einreichfristen nennt die Preisseite nicht.
Konsortialkredit Rheinland-Pfalz
Die ISB beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent an Finanzierungsvorhaben von Unternehmen in Rheinland-Pfalz und teilt sich das Risiko mit der Hausbank. Das Instrument kommt bei größeren Vorhaben zum Einsatz, die eine einzelne Bank nicht allein stemmen will, und ist auch bei Übernahmen und Wachstumsschritten relevant. Konkrete Mindest- und Höchstbeträge nennt die Programmuebersicht nicht. Der Antrag läuft über die Hausbank.
Ausfallbürgschaften der ISB Rheinland-Pfalz
Ausfallbürgschaften der ISB zur Absicherung betrieblicher Kredite in Rheinland-Pfalz. Die ISB übernimmt Bürgschaften grundsaetzlich ab 2,0 Mio. Euro, kleinere Volumina deckt die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ab. Das Instrument richtet sich an Unternehmen, denen für eine an sich tragfähige Finanzierung die banklichen Sicherheiten fehlen, und wird auch bei Gründung und Nachfolge eingesetzt. Der Antrag läuft über das finanzierende Kreditinstitut.
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